Falschparker in privater Tiefgarage (mal wieder)
Hallo liebe Forennutzer,
ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen in einer Tiefgarge eines Privathauses. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf meinen Stellplätzen unberechtigt Fahrzeuge abgestellt werden. Um etwas abzuschrecken habe ich ein Schild mit einem Halteverbotszeichen und dem Hinweis "unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt und zusätzlich wird eine Nutzungs- und Aufwandspauschale von 100 Euro erhoben". Dreist wie manche Fahrer sind, parken sie trotzdem dort. Meint Ihr die Einforderung der Pauschale hätte Aussicht auf Erfolg? Irgendwie muss man den Leuten ja mal beibringen fremdes Eigentum zu respektieren....
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?
Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-
74 Antworten
berlin-paul, du hast die Problematik genau erkannt. Der eingangs geschilderte Hinweis hängt deutlich sichtbar an meinem Stellplatz, weiterhin versehen mit einem "Halteverbotzeichen" laut StVO. Einen Anwalt werde ich damit nicht beauftragen, die Klage würde ich selber verfassen und den schriftlichen Prozess führen, ist ja relativ schnell gemacht.
Ich sehe es auch so, dass der Fremdparker einen Vertrag mit mir eingegangen ist und ihm bewusst war, dass ihm 100€ "Strafe" für das Parken drohen, egal wie lange er da steht. Weiterhin ist er das Risiko eingegangen abgeschleppt zu werden.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Februar 2016 um 10:07:58 Uhr:
Egal wie man es nennt was man da einfordert, ich denke es ist nicht durch zu setzen, jedenfalls nicht ohne eine Behörde oder sonstiges. Man kann sich da nicht hinstellen und die Leute abkassieren, dazu fehlt die rechtliche Grundlage.
Könnte ja schon als Gewerbe angesehen werden.
das schreit nach Richtigstellung:
1. sind solche Ansprüche sehr wohl durchzusetzen. Stichwort: Unterlassungsklage und pauschalierter Schadenersatz
2. Eine Behörde braucht man dazu definitiv nicht, es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung. Für Klagen geht man zum Amtsgericht
3. die rechtlichen Grundlagen finden sich lang und breit im BGB
4. Was das mit einem Gewerbe zu tun haben soll, bleibt Dein Geheimnis. Bei einem Schadenersatz fehlt es ja schon an der Gewinnerzielungsabsicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Februar 2016 um 13:14:47 Uhr:
das schreit nach Richtigstellung:Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Februar 2016 um 10:07:58 Uhr:
Egal wie man es nennt was man da einfordert, ich denke es ist nicht durch zu setzen, jedenfalls nicht ohne eine Behörde oder sonstiges. Man kann sich da nicht hinstellen und die Leute abkassieren, dazu fehlt die rechtliche Grundlage.
Könnte ja schon als Gewerbe angesehen werden.1. sind solche Ansprüche sehr wohl durchzusetzen. Stichwort: Unterlassungsklage und pauschalierter Schadenersatz
2. Eine Behörde braucht man dazu definitiv nicht, es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung. Für Klagen geht man zum Amtsgericht
3. die rechtlichen Grundlagen finden sich lang und breit im BGB
4. Was das mit einem Gewerbe zu tun haben soll, bleibt Dein Geheimnis. Bei einem Schadenersatz fehlt es ja schon an der Gewinnerzielungsabsicht.
Schau mal, ich hab es für Dich rot markiert, und ansonsten muss man über die Kennzeichen den Halter ermitteln, dazu benötigt man sehr wohl eine Behörde, entweder man selbst, oder der Beauftragte.
Nu verstanden ?
Edit:
Und mein Post bezog sich auf die Zeilen von Twin:
Zitat:
Eine weiter Möglichkeit - könnte man bei falschgeparkten Fahrzeugen evtl. eine Sperrkette zwischen die Pfosten ziehen und die Ausfahrt verhindern. Öffnen nur gegen die Gebühr
....also direkt vor Ort abkassieren.
Nö Direktruf der Versicherer, ob das legal ist lass ich mal dahingestellt.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Februar 2016 um 13:23:58 Uhr:
Schau mal, ich hab es für Dich rot markiert, und ansonsten muss man über die Kennzeichen den Halter ermitteln, dazu benötigt man sehr wohl eine Behörde, entweder man selbst, oder der Beauftragte.
wird durch Wiederholung aber nicht richtiger.
Natürlich kann man sich da nicht hinstellen, man muss einen Brief schreiben und eine Forderung eintreiben. Das macht aber jeder Anwalt gerne für Dich, seine Rechnung schickt er dann gleich mit. Und den Halter zum Kennzeichen bekommt jeder mit einem berechtigten Interesse, dafür schickt der Anwalt ein Fax, dazu braucht man auch keine Behörde.
Zitat:
@chris88_net schrieb am 3. Februar 2016 um 13:07:46 Uhr:
berlin-paul, du hast die Problematik genau erkannt. Der eingangs geschilderte Hinweis hängt deutlich sichtbar an meinem Stellplatz, weiterhin versehen mit einem "Halteverbotzeichen" laut StVO. Einen Anwalt werde ich damit nicht beauftragen, die Klage würde ich selber verfassen und den schriftlichen Prozess führen, ist ja relativ schnell gemacht.Ich sehe es auch so, dass der Fremdparker einen Vertrag mit mir eingegangen ist und ihm bewusst war, dass ihm 100€ "Strafe" für das Parken drohen, egal wie lange er da steht. Weiterhin ist er das Risiko eingegangen abgeschleppt zu werden.
Und nochmals gefragt:
Wie kommt der Fremdparker in die Tiefgarage?
Wer gibt ihm den Zugang?
Man sollte mal überlegen, wie man das Übel an der Wurzel packt, bevor man über Folgen nachdenkt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Februar 2016 um 13:38:06 Uhr:
wird durch Wiederholung aber nicht richtiger.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Februar 2016 um 13:23:58 Uhr:
Schau mal, ich hab es für Dich rot markiert, und ansonsten muss man über die Kennzeichen den Halter ermitteln, dazu benötigt man sehr wohl eine Behörde, entweder man selbst, oder der Beauftragte.Natürlich kann man sich da nicht hinstellen, ...
Na mehr wollte ich doch nicht sagen.
Noch was ? 🙂
Zitat:
@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 13:51:27 Uhr:
Und nochmals gefragt:Zitat:
@chris88_net schrieb am 3. Februar 2016 um 13:07:46 Uhr:
berlin-paul, du hast die Problematik genau erkannt. Der eingangs geschilderte Hinweis hängt deutlich sichtbar an meinem Stellplatz, weiterhin versehen mit einem "Halteverbotzeichen" laut StVO. Einen Anwalt werde ich damit nicht beauftragen, die Klage würde ich selber verfassen und den schriftlichen Prozess führen, ist ja relativ schnell gemacht.Ich sehe es auch so, dass der Fremdparker einen Vertrag mit mir eingegangen ist und ihm bewusst war, dass ihm 100€ "Strafe" für das Parken drohen, egal wie lange er da steht. Weiterhin ist er das Risiko eingegangen abgeschleppt zu werden.
Wie kommt der Fremdparker in die Tiefgarage?
Wer gibt ihm den Zugang?
Man sollte mal überlegen, wie man das Übel an der Wurzel packt, bevor man über Folgen nachdenkt.
In öffentlichen Parkhäusern sind oft Flächen für ansässige Firmen oder Anwohner reserviert .
Vllt. ist es so etwas.
Er sagte, es ist Eigentum!
Er sagte, die Tiefgarage gehört zu einem Wohnhaus!
Also nix mit öffentlich.
Zitat:
@chris88_net schrieb am 3. Februar 2016 um 13:07:46 Uhr:
Einen Anwalt werde ich damit nicht beauftragen, die Klage würde ich selber verfassen und den schriftlichen Prozess führen, ist ja relativ schnell gemacht.
das ist aber genau der falsche Weg. Du hast drei Ansprüche: Beseitigung der Besitzstörung, Schadenersatz und künftige Unterlassung. Den Schadenersatz auf 100.- € zu pauschalieren und einzuklagen weist das meiste Risiko auf. Und Du hast die Arbeit damit. Besser ist es, einen Anwalt zu beauftragen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Das macht er gern, weil er sein Honorar gleich mit in Rechnung stellt. Und der Anspruch ist völlig unstrittig.
Eine Kopie eines solchen Anwaltsschreibens kann man dann einlaminieren und aushängen. Sollte abschrecken.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 14:00:19 Uhr:
Er sagte, es ist Eigentum!Er sagte, die Tiefgarage gehört zu einem Wohnhaus!
Also nix mit öffentlich.
Privathaus, vllt. ein großes Bürohochhaus mit Eigentumswohnungen, mit dutzenden Firmen und Publikumsverkehr oder ein Bankgebäude mit Tiefgarage und Stellplätzen für Mitarbeiter und Kunden......, keine Ahnung.
Na der TE wird es ja bald lüften das Geheimnis.
Hatte er doch gleich zu Beginn:
"ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen in einer Tiefgarge eines Privathauses."
Daraus lässt sich schließen, dass es sich um eine Eigentumswohnanlage handelt. Diese hat nach dem WEG eine Hausverwaltung.
Dort kann man ansetzen und den Sachverhalt wegen des Zugangs zu der Tiefgarage des Privathauses klären.
Alles andere bringt im Augenblick nicht weiter.
Denn diese Fremdparker müssen ja irgendwie in die Tiefgarage des Privathauses hereinfahren. Irgendwie bzw. irgendwer öffnet das Einfahrtstor.
Es wird ja auch niemand fremdes in die Eigentumswohnung gelassen.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 14:17:43 Uhr:
Hatte er doch gleich zu Beginn:"ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen in einer Tiefgarge eines Privathauses."
Ja, aber was ist ein Privathaus ? Das kann ein zb. Bürohochhaus sein, in welchem eine Privatperson Bürofläche vermietet, und oben sind die Penthousewohnungen, er schreibt ja nicht Wohnhaus.
Ein Bürohochhaus ist eine Gewerbeimmobilie und kein Privathaus.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 14:17:43 Uhr:
Denn diese Fremdparker müssen ja irgendwie in die Tiefgarage des Privathauses hereinfahren. Irgendwie bzw. irgendwer öffnet das Einfahrtstor.
das schaffen sie vermutlich, weil die Einfahrt offen ist. Ist ja in genügend Wohnhäusern der Fall.