Falschparker in privater Tiefgarage (mal wieder)

Hallo liebe Forennutzer,

ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen in einer Tiefgarge eines Privathauses. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf meinen Stellplätzen unberechtigt Fahrzeuge abgestellt werden. Um etwas abzuschrecken habe ich ein Schild mit einem Halteverbotszeichen und dem Hinweis "unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt und zusätzlich wird eine Nutzungs- und Aufwandspauschale von 100 Euro erhoben". Dreist wie manche Fahrer sind, parken sie trotzdem dort. Meint Ihr die Einforderung der Pauschale hätte Aussicht auf Erfolg? Irgendwie muss man den Leuten ja mal beibringen fremdes Eigentum zu respektieren....

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?
Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-

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Wieso ist der TE Eigentümer des Stellplatzes kann aber keinen Bügel oder Poller dort hin montieren? Das wäre doch das einfachste.
Ansonsten muss er halt damit leben, dass jemand dort unberechtigt parkt. Zur rechtlichen Sachlage, ob eine Gebühr für unberechtigtes Parken verlangt werden darf, weiß ich die Gesetzeslage nicht.
Ich selbst musste aber schon zweimal eine Gebühr wegen unberechtigten parken auf Privatgrundstück zahlen, mit Androhung durch ein Inkassounternehmen den Betrag deutlich zu erhöhen, falls die Forderung nicht bezahlt wird.
Ich hatte lieber gezahlt.🙁

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Wieso ist der TE Eigentümer des Stellplatzes kann aber keinen Bügel oder Poller dort hin montieren?

Er ist nicht Eigentümer sondern hat ein Sondernutzungsrecht. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Zitat:

@AMenge schrieb am 3. Februar 2016 um 14:54:25 Uhr:



Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Wieso ist der TE Eigentümer des Stellplatzes kann aber keinen Bügel oder Poller dort hin montieren?
Er ist nicht Eigentümer sondern hat ein Sondernutzungsrecht. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Da steht was von Sondereigentum, was immer das sein mag.

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Ansonsten muss er halt damit leben, dass jemand dort unberechtigt parkt.

ganz sicher nicht

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Zur rechtlichen Sachlage, ob eine Gebühr für unberechtigtes Parken verlangt werden darf, weiß ich die Gesetzeslage nicht.

aber gut, dass Du darüber gesprochen hast

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2016 um 15:02:29 Uhr:



Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Ansonsten muss er halt damit leben, dass jemand dort unberechtigt parkt.
ganz sicher nicht

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2016 um 15:02:29 Uhr:



Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Zur rechtlichen Sachlage, ob eine Gebühr für unberechtigtes Parken verlangt werden darf, weiß ich die Gesetzeslage nicht.
aber gut, dass Du darüber gesprochen hast

Und wie soll man das deiner Meinung nach verhindern?

Im Gegensatz zu den meisten hier bin ich kein Anwalt und tue auch nicht so, als ob ich einer wäre.
Die Rechtslage ist nämlich nicht unstrittig. Eine ortsübliche Gebühr ist wohl einforderbar, es kommt aber auf die Höhe und den Richter an, ob man im Klagefall Recht bekommt.

verhindern im vorhinein kann man das nur durch Abschreckung und das wirkt nicht zu 100%. Aber damit leben muss man in keinem Fall, da man im Nachhinein mehrere Möglichkeiten hat, zu seinem Recht zu kommen. Und die Rechtslage zum Thema Besitzstörung ist vollkommen klar, lediglich die Detailfrage, ob 100.- € als pauschalierter Schadenersatz in Frage kommt ist nicht so eindeutig. Aber das haben kundige Leute in diesem Thread schon mehrfach geschrieben.

Ärgerlich ist, wenn das, was die kundigen Leute schreiben, in einem Meer von Geschwätzigkeit untergeht, wie es halt bei V+S immer wieder passiert.

Zitat:

@AMenge schrieb am 3. Februar 2016 um 14:54:25 Uhr:



Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 3. Februar 2016 um 14:51:59 Uhr:


Wieso ist der TE Eigentümer des Stellplatzes kann aber keinen Bügel oder Poller dort hin montieren?
Er ist nicht Eigentümer sondern hat ein Sondernutzungsrecht. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Das ist eher selten der Fall. Normalerweise sind Tiefgaragenplätze im Sondereigentum und oberirdische Stellplätze im Gemeinschaftseigentum, eventuell mit Sondernutzungsrecht. Aber das führt hier wirklich zu weit …

Der Eingangssatz des TE lautet ja auch "… ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen …". Was aber nicht heißt, dass er tun und lassen kann, was er will. Eventuell hat die WEG beschlossen, dass die Plätze nicht abgesperrt werden dürfen, dann hat er sich daran zu halten.

Stimmt, hatte ich falsch in Erinnerung.

Verstehe ich das richtig es geht nur um mehrere Stellplatz? Wieso nimmst du nicht Kontakt zur örtlichen Abschleppunternehmen (wer an Mafia denkt bitte nichts sagen 😉) auf in Hamburg wäre es z.B. Aktiv Transport... Und fragst die mal ob sie Interesse an einer Kooperation haben... Habe mal gehört die kümmern sich gerne, für dich, kostenlos um solche Probleme....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2016 um 14:46:33 Uhr:



Zitat:

@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 14:17:43 Uhr:


Denn diese Fremdparker müssen ja irgendwie in die Tiefgarage des Privathauses hereinfahren. Irgendwie bzw. irgendwer öffnet das Einfahrtstor.
das schaffen sie vermutlich, weil die Einfahrt offen ist. Ist ja in genügend Wohnhäusern der Fall.

Wer weiß wo das sein soll, die Häuser die ich kenne, da ist das überall verschlossen und nur die Mieter bzw. Eigentümer haben Zugang bzw. Zufahrt.

Anders wäre ja dem Vandalismus im wahrsten Sinne Tür und Tor geöffnet.

Wenn das hier so wäre, gibt es nur eins, Eigentümerversammlung und Hausverwaltung mit Beschluss beauftragen ein Schließsystem zu installieren.

Aber dazu wissen wir vom TE halt zu wenig über die wichtigen Fakten.

Aus versicherungstechnischen Gründen wäre das geparkte Eigentum ja auch nicht gesichert in diesem Fall, wenn dort Tag der offenen Tür wäre. Die Kaskoversicherung würde sich freuen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 16:18:33 Uhr:


Aus versicherungstechnischen Gründen wäre das geparkte Eigentum ja auch nicht gesichert in diesem Fall, wenn dort Tag der offenen Tür wäre. Die Kaskoversicherung würde sich freuen.

das bedeutet, auf der Straße darf man sein Auto dann auch nicht mehr parken?

Natürlich darf man das. Aber wenn dann die Karre in einer ungesicherten Tiefgarage steht, wo kein Mensch was sieht, da würde ich als Versicherer behaupten, dass das Risiko wesentlich größer ist. Hat auch etwas mit dem Beitrag zu tun.

In so einer Tiefgarage, wo alles offen steht und jeder hin kann, würde ich mein Fahrzeug nicht stehen lassen wollen.

Du kannst den Halter erfragen und von ihm Kostenerstattung verlangen , auch für deine aufgewendete Zeit .
Die könnte je nach Beruf und Einkommen schon bei einem Stundenaufwand von 50-70 € liegen .
Stell doch vielleicht erst mal ein Schild mit dem Hinweis auf , dass du eine Anzeige erstattest und Entschädigung verlangst .
Giovanni.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Februar 2016 um 14:46:33 Uhr:



Zitat:

@trouble01 schrieb am 3. Februar 2016 um 14:17:43 Uhr:


Denn diese Fremdparker müssen ja irgendwie in die Tiefgarage des Privathauses hereinfahren. Irgendwie bzw. irgendwer öffnet das Einfahrtstor.
das schaffen sie vermutlich, weil die Einfahrt offen ist. Ist ja in genügend Wohnhäusern der Fall.

Wer kommt denn auf eine so blöde Idee ? In Berlin steht mein Dienstwagen, und daneben mein Privater auch auf 2 angemieteten Stellplätzen. Selbst wenn da ein Unbefugter in die Tiefgarage reinkommt, kommt er nicht wieder raus, das geht nur über einen Schlüsselschalter. Ja ich weiß, esgibt auch viele Rolltore die lassen sich mit soner Strippe öffnen, also man muss dran ziehen.

Also ich tippe noch immer auf einen öffendlichen Hintergrund....

TE ??????

Liebe Forianer,

meine Kernfrage wurde bisher durch zwei Nutzer behandelt, über ausschweifende Technikgegebenheiten oder Versicherungsschutz usw. möchte ich hier nicht diskutieren und bitte um sachliche und bestenfalls hlilfreiche Antworten.

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