Falsches Erstzulassungsdatum im Kaufvertrag...Eu Fahrzeug ist ein halbes Jahr Älter!!
Hallo Motor Talk Mitglieder,
ich habe lt. Kaufvertrag ein EU Fahrzeug mit Tages Erstzulassung Anfang 2019 gekauft. Der Wagen soll mir kommende Woche übergeben werden.
Nachdem mir der Händler eine falsche Fahrzeugbriefkopie zu gesendet hatte, bekam ich erst 10 Tage nach dem Kauf die richtige Fahrzeugbrief Kopie. Hier stimmte dann die im Kaufvertrag angegebene Fahrgestellnummer überein, jedoch nicht das Erstzulassungsdatum.
Ich habe daraufhin nochmals dem Verkäufer auf dieses Problem angeschrieben und erwarte eine Stellungsnahme von diesem.
Nun meine Frage an Euch: Das Fahrzeug hat um die 15.000 Euro gekostet, was ich für das Baujahr als ganz OK fand. Nun aber soll es ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung von Mitte 2018 sein.
Für mein gekauftes Fahrzeug bedeutet das: weniger Wiederverkaufswert und weniger Restgarantie für mich.
Ich denke, dass mir hierdurch das Anrecht auf eine Wertminderung rechtlich zu steht, oder?
In welcher Höhe würdet Ihr die Wertminderung ansetzen?
Beste Antwort im Thema
Gut gebrüllt, Löwe 😎
Aber muss man dafür einen neun Monate alten Beitrag hochholen? 😮
88 Antworten
ich tippe aus nen Skoda oder Seat mit Tendenz zum .... ahh Skoda... ich glaube ich meine ich denke ein ein ein vielleicht ein Rapid
Mit Emi Klasse 36W0 müsste der Wagen vor dem 01.09.18 zugelassen worden sein. Ab da ist dies EmissionsKlasse ausgelaufen für Neuzulassungen.
Er kann Dir den Wagen zwar als Neuwagen verkaufen, wird aber hier nicht als Neuzulassung behandelt,da es schon einen HalterEintrag oder vielleicht auch zwei gibt.
Die Herstellergarantie beginnt mit der erstmaligen Zulassung,egal ob in D, H, CZ usw.
Ich denke nicht,dass es sich um einen Fehler handelt,sondern absichtlich so gehandhabt wurde,um den Lagerwagen weg zu bekommen.
Da der TE vermutlich bei seiner Suche nach Fahrzeugen ab 2019 gesucht haben wird, wäre ihm dieses Fahrzeug nicht angeboten worden,wenn richtige Angaben im Inserat gemacht worden wären und das Teil hätte sich noch länger die Reifen platt gestanden,da viele KaufInteressenten ja doch ein Auge auf die Abgasnorm werfen.
Und das die ReinigungsKraft oder wer auch immer, versehentlich das Inserat falsch erstellt, ist doch nur eine SchutzBehauptung. Und wenn man die FahrzeugPapiere noch nicht hat, kann man das Fahrzeug halt noch nicht inserieren,wenn einem die korrekten technischen Daten nicht bekannt sind.
Ohne einen erheblichen Nachlass,würde ich vom Kauf zurücktreten,die im KV zugesagte Eigenschaft EZ 01/19 wird ja nicht erfüllt , die dadurch um 6 Monate verkürzte Werksgarantie und die schlechtere Abgasnorm,macht sich in ein paar Jahren beim Weiterverkauf bemerkbar.
Gruß M
Ähnliche Themen
der muss schon sehr billig gewesen sind, dass man bei diesen DREI Mängeln, und da red´ ich bewusst von MÄNGELN, als Käufer nicht den Rechtsweg wählt. Egal ob mit oder ohne Anwalt.... der VK wird einbrechen, wenn man das Wort Rückabwicklung benutzt, weil er wissen wird, dass er keine Chance hat. Da kann man ja schon fast von Vorsatz sprechen. Und mit Vorsatz kommt hier schnell versuchter Betrug ins Spiel.
Zitat:
@HyundaiKombi140 schrieb am 17. April 2019 um 19:35:58 Uhr:
Bei Neuwagen darf das Fahrzeug höchstens 1 Jahr alt sein.- das ist er lt. Erstzulassung.
die EZ sagt aber nix darüber aus, wann der Wagen vom Band gelaufen ist ... kann ja auch VOR dem EZ-Termin schon ein paar Monate auf Halde gestanden sein ...
Zitat:
@HyundaiKombi140 schrieb am 17. April 2019 um 19:35:58 Uhr:
Im Kaufvertrag gab es keinen Hinweis für die Schadstoffnorm.
indirekt schon:
EZ (ab 1. Januar) 2019 heißt doch, dass der Wagen eine 2019 erstzulassungsfähige Abgasnorm erfüllen muß 😉
Richtig und mit der vom TE genannten Euro 6b wäre es im Januar 2019 nicht mehr möglkich gewesen das Neufahrzeug zu zulassen.
Zitat:
@HyundaiKombi140 schrieb am 14. April 2019 um 21:11:33 Uhr:
Aber: Mein Fahrzeug ist deutlich unter den Listenpreisen.
Jetzt weißt du auch warum.
Nach meinem Kenntnisstand ist es jedoch völlig normal, dass solche EU-Importe vor dem Export im Heimatland ihre Erstzulassung erhalten.
Ist es auch überwiegend.
Aber hier geht's nicht darum,dass der im Ausland zugelassen war sondern wann.
Laut KV EZ Januar 19 tatsächlich August 18.
Gruß M
Zitat:
@206driver schrieb am 19. April 2019 um 06:40:31 Uhr:
...
Nach meinem Kenntnisstand ist es jedoch völlig normal, dass solche EU-Importe vor dem Export im Heimatland ihre Erstzulassung erhalten.
das ist 1. richtig und 2. nicht Thema der Diskussion
es ist aber nicht normal, dass ein Auto 5 Monate früher zugelassen wurde als im Vertrag steht!
und dass es zu dem vertraglich zugesicherten EZ-Termin gar nicht mehr erstzulassungsfähig war 😉
Guten Morgen,
ich wollte mal wieder Input in dieser Sache geben:
Das Auto wurde vorgestern abgeholt. Der Grund des Kaufes war, dass ich tatsächlich weit unter Marktwert des Fahrzeug kaufen konnte. Der Verkaufspreis ging aber nicht lt. Kaufvertrag aufgrund der vorher genannten Mängel hervor.
Ez. 08/2018 statt 02/2019, dafür habe ich einen Wertausgleich erhalten, der vom Verkaufspreis nochmals abgezogen worden ist (700 Euro).
Da die COC Bescheinigung mir erst einen Tag vor der Möglichkeit der Zulassung hier vor Ort vom Autohaus zu gesendet worden war, konnte ich den Kenntnisstand der Abgasnorm erhalten.
Im Kaufvertrag gibt es kein Hinweis der Schadstoffnorm.
Nun kommt aber der "Hammer": ich erhielt die Zusage, dass die Garantieunterlagen wie Serviceheft, Garantie Zertifikat usw. bei Abholung mir überreicht werden sollten.
Das war nicht der Fall!
Ich hatte bei Abholung des Fahrzeuges mir dann vom Verkaufsleiter ein Schrieb aufsetzen lassen, dass ich die fehlenden Unterlagen nachgereicht bekommen sollte und das Fahrzeug auf jeden Falle die Hersteller Garantie von 5 Jahren (abz. Zeit lt Erstzulassung) besitzen soll.
Also wäre der Händler nun in der Pflicht, der Leistungserbringung.
Zudem erwäge ich immer noch den Weg einer weiteren Wertminderung, aufgrund der "alten" Abgasnorm.
Evt. sogar die Wandlung eines Fahrzeuges der lt Kaufvertrag im Vorwege bezifferten Daten.
Fand es schon mehr als komisch, dass eine Stunde nach den "fehlenden" Garantie Unterlagen bei der Auslieferung gesucht wurde.
Zumindest ist dass Fahrzeug nun von mir bezahlt, aber ich denke, dass die Sache noch nicht ausgestanden worden ist.
Nun kann ich es ja mitteilen: Es ist ein Hyundai I 30 1.4 T-GDI Kombi geworden....
Der Händler wäre in der Pflicht aber Du wirst hinterher rennen.
Da Du den Hobel ja nun mitgenommen und bezahlt hast,hat der Verkäufer doch keinen Druck mehr.
Und das suchen der Garantie Unterlagen war ein kleines Schauspiel für Dich. Gesucht hat der sicher nichts, oder hast ihm die Schubfächer aufgehalten?
Na Hauptsache Du bist mit dem Wagen zufrieden und der Preis geht für Dich in Ordnung, darauf lag ja wohl das Hauptaugenmerk.
Gruß M
Korrekt, der bisherige Fahrzeugpreis ist Top. Auch bin ich mit dem Fahrzeug soweit zufrieden. Aber: Der Steuerbescheid kommt ja erst noch, erst dann werde ich weitere Schritte zur Wertminderung einlegen. Lt. Kaufvertrag hatte ich ein jüngeres Fahrzeug gekauft, was aber durch "Irrtum" dann ein Fahrzeug aus 2018 wurde (wohlgemerkt gleiche Fahrgestellnummer...).
Da ja auch schon Flüge, Bahnfahrten usw. zur Abholung des Fahrzeuges gebucht waren, der Händler mir erst zwei Werkstage vor Abholung des Fahrzeuges mir die COC Papiere zugesandt hatte, konnte ich nicht mehr agieren.
Ich habe das Fahrzeug ja benötigt und wartete fast vier Wochen schon darauf.
Somit fehlen nun die kompletten Garantie Unterlagen, ohne diese ist keine Anmeldung zur Garantie bei Hyundai möglich. Auch wurde mir ein Fahrzeug untergejubelt, was eine veraltete Schadstoffnorm aufweist.
Der Verkäufer schrieb erst auf meine Nachfrage der Schadstoff Norm zurück: dessen Antwort war Euro 6w .
Lt. Kaufvertrag ja EZ. 2019!) hätte es aber ein Euro 6d Temp sein müssen.
Ich habe eine Wertminderung für das falsche Erstzulassungsdatum durchgefochten, nun strebe ich eine weitere Wertminderung für die schlechtere Abgasnorm an.
Falls der Händler keine (schriftlich zugesagte 5 Jahre Hyundai Werksgarantie ab EZ.) erbringen kann, käme eine Wandlung des Fahrzeuges gegen eines vergleichbaren Fahrzeuges mit zutreffenden Daten lt. Kaufvertrag nur noch für mich in Frage, zzgl. aller verauslagten Kosten, sowie Zeitaufwendungen.
Selbstverständlich Abholung des Fahrzeuges hier vor Ort und Lieferung des Austauschfahrzeuges hier vor Ort.
Das scheint für den Händler eine ziemlich teure Sache zu werden, ich bleibe da konsequent am Ball.
MMn hättest du weitere Schritte bzw. Verhandlungen vor Abnahme und/oder Bezahlung des Autos unternehmen sollen.
Man könnte dir jetzt auslegen, dass mit der Annahme dieser Wertminderung, sämtliche Ansprüche die aus dem früheren EZ-Datum resultieren, abgegolten sind.
Zitat:
@HyundaiKombi140 schrieb am 23. April 2019 um 07:03:52 Uhr:
Der Verkäufer schrieb erst auf meine Nachfrage der Schadstoff Norm zurück: dessen Antwort war Euro 6w .
Lt. Kaufvertrag ja EZ. 2019!) hätte es aber ein Euro 6d Temp sein müssen.
Das stimmt nicht. Fahrzeuge mit Euro 6c nach WLTP (Schadstoffschlüssel AD) erhalten bis Ende 09/19 völlig regulär eine Erstzulassung.
Es gibt zudem eine Ausnahmeregelung vom KBA, so dass auch bereits produzierte Fahrzeuge nach Euro 6b und Euro 6c nach NEFZ auch nach 09/18 noch eine Erstzulassung bekommen.