Falsches Erstzulassungsdatum im Kaufvertrag...Eu Fahrzeug ist ein halbes Jahr Älter!!

Hallo Motor Talk Mitglieder,

ich habe lt. Kaufvertrag ein EU Fahrzeug mit Tages Erstzulassung Anfang 2019 gekauft. Der Wagen soll mir kommende Woche übergeben werden.

Nachdem mir der Händler eine falsche Fahrzeugbriefkopie zu gesendet hatte, bekam ich erst 10 Tage nach dem Kauf die richtige Fahrzeugbrief Kopie. Hier stimmte dann die im Kaufvertrag angegebene Fahrgestellnummer überein, jedoch nicht das Erstzulassungsdatum.

Ich habe daraufhin nochmals dem Verkäufer auf dieses Problem angeschrieben und erwarte eine Stellungsnahme von diesem.

Nun meine Frage an Euch: Das Fahrzeug hat um die 15.000 Euro gekostet, was ich für das Baujahr als ganz OK fand. Nun aber soll es ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung von Mitte 2018 sein.
Für mein gekauftes Fahrzeug bedeutet das: weniger Wiederverkaufswert und weniger Restgarantie für mich.

Ich denke, dass mir hierdurch das Anrecht auf eine Wertminderung rechtlich zu steht, oder?
In welcher Höhe würdet Ihr die Wertminderung ansetzen?

Beste Antwort im Thema

Gut gebrüllt, Löwe 😎

Aber muss man dafür einen neun Monate alten Beitrag hochholen? 😮

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. April 2019 um 07:14:32 Uhr:


MMn hättest du weitere Schritte bzw. Verhandlungen vor Abnahme und/oder Bezahlung des Autos unternehmen sollen.
Man könnte dir jetzt auslegen, dass mit der Annahme dieser Wertminderung, sämtliche Ansprüche die aus dem früheren EZ-Datum resultieren, abgegolten sind.

Ja, das könnte man so auslegen, korrekt.Trotzdem bleibt noch die offene Frage der Garantie als auch Abgas Klasse. Euro 6b kostet mich mehr KFZ Steuer, als Euro 6dTemp, Richtig?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. April 2019 um 07:14:32 Uhr:


MMn hättest du weitere Schritte bzw. Verhandlungen vor Abnahme und/oder Bezahlung des Autos unternehmen sollen.
Man könnte dir jetzt auslegen, dass mit der Annahme dieser Wertminderung, sämtliche Ansprüche die aus dem früheren EZ-Datum resultieren, abgegolten sind.

Sehe ich ähnlich:
Es wurde ein Fahrzeug verkauft. Dieses Fahrzeug hatte zugesicherte Eigenschaften. Diese (mehrere) Eigenschaften wurden vor Übergabe der Ware bekannt. Daraufhin wurde eine Preisminderung vereinbart. Gibt es dazu einen Ergänzugnsvertrag? Was besagt dieser?
Es dürfte jedenfalls schwer werden, jetzt zu argumentieren, dass sich diese Preisminderung nur auf vom TE bestimmte Mängel beziehen würde. Es sei denn es gäbe nachweislich eine Vereinbarung, die Gegenteiliges behauptet.

Die Garantie bzw. die fehlenden Unterlagen, soweit diese notwendig sind(!) sähe ich noch als Ansatzpunkt. Das ist ein Mangel, der nicht im vorhinein bekannt war. Entsprechend müsste der Händler hier nachbessern. Dazu würde ich ihn schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Ich befürchte aber, dass sich solche Unterlagen relativ problemlos beim Hersteller nachfordern lassen (ohne explizit Ahnung von Hyundai zu haben).

Zum Thema Wertminderung: je nach geplanter Haltedauer sehe ich da nichtmal ein Problem. Man hat ein Auto deutlich unter Marktpreis bekommen. Dass sich in vielleicht 5 Jahren eine schlechtere Abgasnorm (wohlbemerkt innerhalb von Euro 6 und bei einem Benziner) in Höhe von 700€ bemerkbar macht, müsste schon noch einiges passieren. Die Garantie ist dann so eine Sache, aber wie gesagt, da bin ich Überzeugt, dass sich das Problem in Wohlgefallen auflösen iwrd, spätestens nach entsprechendem Druck.

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 23. April 2019 um 11:42:12 Uhr:


Euro 6b kostet mich mehr KFZ Steuer, als Euro 6dTemp, Richtig?

Kann man unmöglich pauschal beantworten. Vermutlich aber nicht.

Klar ist nur: die Schadstoffklasse hat keinen Einfluss auf die Besteuerung.

Da das Fahrzeug vor dem 01.09.18 zum ersten Mal zugelassen wurde müsste noch nach der alten Richtlinie versteuert werden und dann kommst du günstiger dabei weg. Aber ein 6b wird in 1, 2 oder 3 Jahren nur mit hohen Verlusten zu verkaufen sein. In 5 oder mehr Jahren könnte er durch Fahrverbote fast wertlos sein. Vielleicht auch früher, je was sich mit den Fahrverboten in den Städten tut oder auch nicht.

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Zitat:

@SPM2004 schrieb am 23. April 2019 um 11:59:37 Uhr:


Da das Fahrzeug vor dem 01.09.18 zum ersten Mal zugelassen wurde müsste noch nach der alten Richtlinie versteuert werden und dann kommst du günstiger dabei weg. Aber ein 6b wird in 1, 2 oder 3 Jahren nur mit hohen Verlusten zu verkaufen sein. In 5 oder mehr Jahren könnte er durch Fahrverbote fast wertlos sein. Vielleicht auch früher, je was sich mit den Fahrverboten in den Städten tut oder auch nicht.

Genau HIER liegen meine Bedenken. Deshalb hatte ich ja nach Kaufvertrag ein Fahrzeug von 01/2019 gekauft, was aber durch "Irrtum" des Verkäufers und durch Wertminderung von 700,00 Euro in dieser Sache ( und NUR für diese Sache !) für mich behoben war.

Nun aber kommt noch einmal zum Thema falscher Erstzulassung das weitere Thema Abgasnorm ins Spiel.
Ich schrieb, dass ich erwarte, dass aufgrund des Fahrzeug"Alters" dieses ja Euro6d Tem haben müsste. Darauf hin bekam ich erst eine Woche und somit zwei Tage vor Abholung die COC Papiere.
In diesem steht Euro 6w, nach Nachfrage hat mir der Händler aber NICHT gesagt, dass dieses gleich zu stellen ist, wie Euro 6b.

Wenn ich das BEI oder VOR Kaufvertrag gewusst hätte, hätte ich mir das Fahrzeug NICHT gekauft.

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 23. April 2019 um 12:24:22 Uhr:



Zitat:

@SPM2004 schrieb am 23. April 2019 um 11:59:37 Uhr:


Da das Fahrzeug vor dem 01.09.18 zum ersten Mal zugelassen wurde müsste noch nach der alten Richtlinie versteuert werden und dann kommst du günstiger dabei weg. Aber ein 6b wird in 1, 2 oder 3 Jahren nur mit hohen Verlusten zu verkaufen sein. In 5 oder mehr Jahren könnte er durch Fahrverbote fast wertlos sein. Vielleicht auch früher, je was sich mit den Fahrverboten in den Städten tut oder auch nicht.

Genau HIER liegen meine Bedenken. Deshalb hatte ich ja nach Kaufvertrag ein Fahrzeug von 01/2019 gekauft, was aber durch "Irrtum" des Verkäufers und durch Wertminderung von 700,00 Euro in dieser Sache ( und NUR für diese Sache !) für mich behoben war.

Nun aber kommt noch einmal zum Thema falscher Erstzulassung das weitere Thema Abgasnorm ins Spiel.
Ich schrieb, dass ich erwarte, dass aufgrund des Fahrzeug"Alters" dieses ja Euro6d Tem haben müsste. Darauf hin bekam ich erst eine Woche und somit zwei Tage vor Abholung die COC Papiere.
In diesem steht Euro 6w, nach Nachfrage hat mir der Händler aber NICHT gesagt, dass dieses gleich zu stellen ist, wie Euro 6b.

Wenn ich das BEI oder VOR Kaufvertrag gewusst hätte, hätte ich mir das Fahrzeug NICHT gekauft.

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Warum hast du den Wagen dann schlussendlich abgenommen? Das macht die Argumentation nicht leichter.

Weil ich das Fahrzeug benötigt habe!

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 23. April 2019 um 13:24:34 Uhr:


Weil ich das Fahrzeug benötigt habe!

Das ist, leider Gottes, immer das schlechteste Argument von allen. In meinen Augen bist du allein auf den Goodwill des Händlers angewiesen. Man kann natürlich spekulieren, sich aufbauschen und versuchen den Händler "einzuschüchtern" (also nicht mit Moskau Inkasso, sondern Fristsetzung, Ankündigung des Anwalts, evtl. sogar anwaltliches Schreiben oder Mahnbescheid - alles eben was noch kein bzw. ein vernachlässigbares finanzielles Risiko birgt).

Rational betrachtet sehe ich den Händler, was die Euronorm angeht, bei einer soliden 80%-Chance, dass er da nicht nachgeben muss.

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 23. April 2019 um 13:24:34 Uhr:


Weil ich das Fahrzeug benötigt habe!

Das ist vor Gericht kein Grund für eine übereilte Abnahme. Da gibt es andere Wege.

Sorry, aber da du das Fahrzeug mit dem Wissen der Euro 6b usw. abgenommen hast ist die Sache erledigt. Damit hast du den Zustand inkl. Erstzulassungsdatum, Abgassnorm usw. aktzeptiert.
Nachverhandeln kannst du versuchen, aber ein Anrecht auf irgendeinen weiteren Nachlass sehe ich da nicht mehr. Ganz ehrlich sehe ich deinen Versuch der Nachverhandlung nicht aanders als die Trixerei der Käufer um den Verkäufern im Nachhinein Geld aus den Rippen zuleiern, wie es im V&S im Moment wieder viele Threads gibt.
Du hast Nachverhandelt was richtig war, aber nach der Übernahme ist Ende.

Man müsste halt darlegen, dass sich die Nachverhandlung einzig und allein auf das Baujahr bezog und die Euronorm eine gänzlich andere Baustelle wäre. Ist ja jetzt nicht so, dass mit den 700€ Rabatt die ganze Sachmängelhaftung freigekauft wäre. Ich sehe die Chance deshalb durchaus vorhanden, aber eben mit meinen geschätzten 20% als sehr gering an. Betrachte es mal Betriebswirtschaftlich:

Die Streitsumme sind vielleicht nochmal 1000€ Rabatt. Bei einer 20% Chance von 20% macht das einen EMV von gerade mal 200€. Dagegen stehen Anwaltskosten von gut und gerne ebenfalls 200€ im Erstkontakt mit dem Anwalt bei einem 80% Risiko... Sprich Risikokosten von 160€. Ich persönlich wüsste da wie ich weiter verfahre. Brief schreiben, abhaken, Lehrgeld... Aber nur meine Meinung.

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 23. April 2019 um 13:24:34 Uhr:


Weil ich das Fahrzeug benötigt habe!

Euro 6d war doch keine zugesicherte Eigenschaft. Und vor diesem Thread war dir der Unterschied gar nicht bewusst und für dich nicht relevant habe ich den Anschein. Für den Fehler bei der Erstzulassung wurdest du entschädigt. Was möchtest du denn noch?

Hi,

falls du den Wagen behälst auf jeden Fall drauf achten das du den Inspektionsintervall einhalten musst. Also 8/19 bereits zur ersten Inspektion nach Herstellervorgabe machen lassen musst. Bei Hyundai oder einer freien die nach Vorgabe arbeitet, ich empfehle aber Hyundai gibt sonst im Garantiefall nur Stress.

GRuß Tobias

Ob der Sparfuchs das macht?

Da kauft sich einer am Ende der Welt ohne vorliegende Papiere garantiert weit unter Marktpreis einen Fastneuwagen und will hier hinterher alles Mögliche herausholen.................

Das sind doch meist die Leute, welche 60 Tkm ohne einen Ölwechsel fahren.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. April 2019 um 10:54:58 Uhr:


Hi,

falls du den Wagen behälst auf jeden Fall drauf achten das du den Inspektionsintervall einhalten musst. Also 8/19 bereits zur ersten Inspektion nach Herstellervorgabe machen lassen musst. Bei Hyundai oder einer freien die nach Vorgabe arbeitet, ich empfehle aber Hyundai gibt sonst im Garantiefall nur Stress.

GRuß Tobias

.... und ihr Öl selber mitbringen ...

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