Falsches Erstzulassungsdatum im Kaufvertrag...Eu Fahrzeug ist ein halbes Jahr Älter!!

Hallo Motor Talk Mitglieder,

ich habe lt. Kaufvertrag ein EU Fahrzeug mit Tages Erstzulassung Anfang 2019 gekauft. Der Wagen soll mir kommende Woche übergeben werden.

Nachdem mir der Händler eine falsche Fahrzeugbriefkopie zu gesendet hatte, bekam ich erst 10 Tage nach dem Kauf die richtige Fahrzeugbrief Kopie. Hier stimmte dann die im Kaufvertrag angegebene Fahrgestellnummer überein, jedoch nicht das Erstzulassungsdatum.

Ich habe daraufhin nochmals dem Verkäufer auf dieses Problem angeschrieben und erwarte eine Stellungsnahme von diesem.

Nun meine Frage an Euch: Das Fahrzeug hat um die 15.000 Euro gekostet, was ich für das Baujahr als ganz OK fand. Nun aber soll es ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung von Mitte 2018 sein.
Für mein gekauftes Fahrzeug bedeutet das: weniger Wiederverkaufswert und weniger Restgarantie für mich.

Ich denke, dass mir hierdurch das Anrecht auf eine Wertminderung rechtlich zu steht, oder?
In welcher Höhe würdet Ihr die Wertminderung ansetzen?

Beste Antwort im Thema

Gut gebrüllt, Löwe 😎

Aber muss man dafür einen neun Monate alten Beitrag hochholen? 😮

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Jan 2019

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. April 2019 um 13:10:02 Uhr:


Warum unterschreibt man einen Kaufvertrag ohne das die entsprechenden Dokumente vorliegen?

Der Händler hatte keine Unterlagen zum Auto (COC) vorliegen, das Fahrzeug ist gerade auf dem Hof gestellt worden.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. April 2019 um 13:10:02 Uhr:


Warum unterschreibt man einen Kaufvertrag ohne das die entsprechenden Dokumente vorliegen?

Vielleicht weil es um eine "EU-Tageszulassung" geht?

Also ein de facto-Neufahrzeug, das wegen ggfs. abweichender Ausstattung und Tageszulassung (hoffentlich deutlich) günstiger ist?!
Auch ich würde bei einem de facto-Neuwagen davon ausgehen/Verständnis haben, dass dieses irgendwo in der EU auf Halde steht und der Händler Auto und Papiere NACH Verkauf anfordern muss!

Und auch ich wäre zufrieden, wenn im Kaufvertrag
- Datum/der (nicht zu lange zurückliegende) Monat der Erstzulassung
- Laufzeit der Garantie
- die für mich wesentliche Ausstattung/Eigenschaften (z.B. Schadstoffklasse)
- eine Zusicherung, dass der km-Stand im "Neuwagenbereich" liegt (also z.B. max. 100 km)
stehen 😉

Korrekt, nach ewigen Hin und Her scheint der Händler einzulenken...

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Sobald der Wagen hier ist, melde ich mich nochmals hier...

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Wie seid ihr denn jetzt überhaupt verblieben?

Wertminderung 1000 Euro, COC ist heute beim Händler eingetroffen, Abgasnorm möchte mir der Händler noch mitteilen.
Ihr habt Recht, im Kaufvertrag steht weder etwas über Abgasnorm, noch tatsächlichen "Alter" des Fahrzeuges jedoch der Tag der Erstzulassung 01.2019

Im Kaufvertrag steht nur die Fahrgestellnummer, Motor, Fahrzeugbezeichnung, Laufleistung 10 KM
Zudem Kauf eines gebrauchten "EU Lagerfahrzeuges". Zusicherung der Hersteller Werksgarantie

Da ich aber lt. Kaufvertrag ein Fahrzeug von 01.2019 mit 10 Km Laufleistung gekauft habe, bin ich davon ausgegangen, dass es ein Neufahrzeug mit Tages Zulassung sein wird.

Dann bist du mMn absolut im Recht Forderungen zu stellen.

Wundert mich aber nach wie vor, dass ein Händler überhaupt solch haltlose Zusagen (EZ 2019) in den Vertrag schreibt.

Begründung des Händlers: Mitarbeiter hat falsche Angaben eingetragen, mich selber hat es verwundert, dass im Kaufvertrag wie auch der mobile.d Verkaufsanzeige diese Angaben ebenfalls eingetragen waren. Das Baujahr war der Grund, mich für dieses Fahrzeug zu entscheiden.

Komischerweise stimme aber die Fahrgestellnummer im Kaufvertrag.

Der hätte auch erzählen können, dass die Putzfrau das war.

Das "alte" Auto muss ja irgendwie unters Volk. Gibt halt immer einen, der es glaubt.

Zitat:

@HyundaiKombi140 schrieb am 16. April 2019 um 19:37:44 Uhr:


Begründung des Händlers: Mitarbeiter hat falsche Angaben eingetragen, mich selber hat es verwundert, dass im Kaufvertrag wie auch der mobile.d Verkaufsanzeige diese Angaben ebenfalls eingetragen waren. Das Baujahr war der Grund, mich für dieses Fahrzeug zu entscheiden.

Komischerweise stimme aber die Fahrgestellnummer im Kaufvertrag.

Scheint bei Winterkorn aber auch nicht zu klappen..

Die Frage stellt sich nun, wenn das Fahrzeug unter 100 KM Laufleistung seitens des Vertrages verkauft wurde, ob es sich dann um ein NEUFAHRZEUG mit Tages Tageszulassung handelt...dann würden sich weitere Aspekte einer weiteren Wertminderung aufgrund der "alten" Abgasnorm dann auftun....

Hast du immer noch keine genauen Angaben vom Verkäufer? Kann doch wohl nicht sein.

Euro 6w, also Euro 6b

Aber:

Wenn das Fahrzeug unter 100 KM Laufleistung hat, zählt er als Neuwagen bei den neuesten EU Regelungen.
Bei Neuwagen darf das Fahrzeug höchstens 1 Jahr alt sein.- das ist er lt. Erstzulassung.

Demnach müsste er doch dann zumindest 6d haben, im KFZ Brief ist aber nur 6w eingetragen. Im Kaufvertrag gab es keinen Hinweis für die Schadstoffnorm. Das habe ich erst gestern erfahren, da gestern der Händler die COC Papiere erhalten hat.

Ich denke, da geht noch was...aber dann über Rechtsanwalt.

Also 6b und damit ist klar warum er im Sommer 2018 zugelassen wurde, denn ab September konnten Neuzulassungen nur noch mit 6c erfolgen.

Damit verkauft dir der Händler zwar rechtlich einen Neuwagen mit Tageszulassung aber dreht dir gleichzeitig eine veraltete Technik an.

Jetzt mal Butter bei die Fische: Was für ein Auto mit was für einem Motor zu welchem Preis?

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