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Falscher Name im Bußgeldverfahren

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 13:20

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein großes Problem und bin verzweifelt.

Ich bin vor 2 Monaten auf der Autobahn 24km/h zu schnell gefahren und habe nach einpaar Wochen ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen, wo ich den Namen vom Fahrer eintragen sollte.

Das Auto ist auf den Namen von meinem Vater angemeldet und ich habe nach Absprache mit meiner Mutter, den Namen meiner Mutter eingetragen, weil ich Angst hatte, dass die mir meinen Führerschein wegnehmen.

Nach einpaar Wochen kam dann ein eine Anhörung im Bußgeldverfahren vom Straßenverkehrsamt, wo ich nochmals den Namen des Fahrers eintragen sollte. Da wurde mir schon bewusst, dass die etwas ahnen. Ich gab wieder den Namen meiner Mutter an, weil ich dachte du musst jetzt da durch.

Vor 2 Tagen kam dann eine Anhörung im Bußgeldverfahren, WELCHES AN MICH GERICHTET IST. Anscheinend haben die erkannt, dass ich auf dem Foto bin.

Meine Frage an euch: Wie soll ich jetzt handeln? Ich bereue meinen Fehler zutiefst und hatte nie Probleme mit der Polizei? Könnt ihr mir helfen, sodass ich "mit einem blauen Auge" davon kommen kann?

Werde ich jetzt angezeigt? Muss ich vor Gericht? :'(

Liebe Grüße

Die verzweifelte Orchidee

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:14:25 Uhr:

 

Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !

Welcher Mann würde denn mit "Die verzweifelte Orchidee" unterschreiben?! :rolleyes: :D

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Zitat:

@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:02:04 Uhr:

Hallo TE,

ganz schön dumm gelaufen ! Eine Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt.

Kommt drauf an. Der Beschuldigte selbst hat das Recht zu lügen, er darf also behaupten, jemand anders sei das Auto gefahren. Das kann zwar durchaus unangenehme Folgen haben, aber keine Strafverfolgung. Nicht mal wenn er als Angeklagter vor Gericht lügen würde.

Nur die Angaben zur Person müssen richtig sein. Abder damit sind die eigenen persönlichen Daten gemeint. Zur Angabe des Fahrers bei einer OWidrigkeit kann einen ohnehin keiner zwingen. Schon gar nicht wenn es ein Angehöriger war, selbst vor Gericht gäbe es da ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Zitat:

Wie schlau ist man denn, wenn eine mänliche Person gefahren ist, eine webliche Person als Sündenbock anzugeben.

Ist der TE denn männlich? Bei "Orchidee888" hätte ich da so meine Zweifel (sorry TE falls du doch ein Mann bist)

Erstmal wird wohl Papi Post bekommen haben, da er Halter ist.

Spannend ist an dieser Stelle, ob er als Beschuldigter oder als Zeuge angehört wurde. Wenn als Zeuge, dann hat Papi jetzt die Arschkarte.

In dem jetzigen Schreiben an das Zwitterkind wird es wohl eine Anhörung als Beschuldigtes sein, somit kann das Zwitterkind auch Dagobert Duck als Fahrer angeben.

Wird es aber auch als Zeuge befragt, muss es sich selber angeben und bestätigt damit zeitglich die Straftat des Vaters. Lügt es dort, können die beiden eine Familienzelle buchen.

Das ist doch Unsinn. Strafen kann es wenn dann erst im Strafprozess geben. Und dann kann man auf die Frage, wer denn nun der Fahrer war, ja immer noch die Antwort verweigern, falls es ein Angehöriger war.

Im Ermittlungsverfahren haben diese Falschbeschuldigungen erstmal keine rechtlichen Folgen, sie können höchstens (und werden das in der Regel auch) dafür sorgen, dass die Sachbearbeiter den Vorgang besonders genau nehmen, was uU von Nachteil sein kann.

Das ist kein Unsinn. Wenn man als Zeuge befragt wird, muss man die Wahrheit sagen.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:09:25 Uhr:

Das ist kein Unsinn. Wenn man als Zeuge befragt wird, muss man die Wahrheit sagen.

Sehe ich genau so !

Jemand anderen einer Tat zu beschuldigen ............... ist in Ordnung ? Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren. ;)

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:09:25 Uhr:

Das ist kein Unsinn. Wenn man als Zeuge befragt wird, muss man die Wahrheit sagen.

Vor Gericht, ja. Aber der Beschuldigte wird ja nicht als Zeuge befragt, sondern als Beschuldigter. Und, wie gesagt, Angehörige einer Straftat bezichtigen muss man auch nicht, da darf man die Aussage verweigern.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:20:16 Uhr:

Und, wie gesagt, Angehörige einer Straftat bezichtigen muss man auch nicht, da darf man die Aussage verweigern.

Auch wenn du in einem Anhörungsbogen als Zeuge befragt wirst musst die Wahrheit sagen. Nicht nur vor Gericht.

Und klar musst du keine Angehörigen verpetzen. Dann musst du als Zeuge aber die Aussage verweigern und darfst trotzdem nicht lügen.

Ausserdem gehts hier um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat.

Richtig, es geht um eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn das Ganze vor Gericht ginge, hätte der Angeklagte die gleichen rechte und die Zeugen die gleichen Zeugnisverweigerungsrechte wie im Strafprozess.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:16:56 Uhr:

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:09:25 Uhr:

Das ist kein Unsinn. Wenn man als Zeuge befragt wird, muss man die Wahrheit sagen.

Sehe ich genau so !

Jemand anderen einer Tat zu beschuldigen ............... ist in Ordnung ? Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren. ;)

Ob das "in Ordnung" ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob es sinnvoll ist, jemand anderen zu beschuldigen anstatt einfach zu schweigen... warhscheinlich nicht.

Aber strafrechtlich relevant ist es in diesem Fall sicher nicht. Das wäre anders, wenn es um eine Straftat ging. Bei einer Ordnungswidrigkeit greift der Straftatbestand der "Falschen Verdächtigung" aber nicht.

So, hab mal ein paar Anhörungsbögen ergoogelt.

In der Regel ist es folgendermassen formuliert: Ihnen wird vorgeworfen, ....

Somit wäre der Vater als Beschuldigter angeschrieben worden, da er Halter des Fahrzeuges ist.

Im weiteren Verlauf findet sich sinngemäß dann folgender Abschnitt: Wenn sie die Tat nicht begangen haben, teilen sie uns bitte neben ihn Personalien auch die des Verantwortlichen mit. In diesem Fall haben sie die Stellung eines Zeugen...

Somit wurde der Vater durch Angabe der Mutter vom Beschuldigten zum Zeugen mit allen o.g. Konsquenzen.

Beispiel: http://www.kanzlei-hoenig.de/.../anhoerung.jpg

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:32:01 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:20:16 Uhr:

Und, wie gesagt, Angehörige einer Straftat bezichtigen muss man auch nicht, da darf man die Aussage verweigern.

Auch wenn du in einem Anhörungsbogen als Zeuge befragt wirst musst die Wahrheit sagen. Nicht nur vor Gericht.

Ja, wenn es sich ausdrücklich um eine schriftliche Zeugenvernehmung handelt. Aber nur dann. Und Zeugnisverweigerungsrechte hätte man in diesem Fall genau die gleichen wie vor Gericht.

Bei einem normalen Anhörungsbogen nicht. Da kann man die Passage, wo steht, dass man verpflichtet ist, den Bogen zurückzusenden bzw den wahren Fahrer zu benennen, getrost ignorieren.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:42:08 Uhr:

 

Ja, wenn es sich ausdrücklich um eine schriftliche Zeugenvernehmung handelt. Aber nur dann.

s.o.

Was für eine beschissene Zitatfunktion. Kann man das ganze Verlinkungs-Datums-Uhrzeit-Gedönse irgendwo abschalten?

Eigentlich würde es doch reichen wenn dort steht xyz schrieb:

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:38:37 Uhr:

So, hab mal ein paar Anhörungsbögen ergoogelt.

In der Regel ist es folgendermassen formuliert: Ihnen wird vorgeworfen, ....

Somit wäre der Vater als Beschuldigter angeschrieben worden, da er Halter des Fahrzeuges ist.

Im weiteren Verlauf findet sich sinngemäß dann folgender Abschnitt: Wenn sie die Tat nicht begangen haben, teilen sie uns bitte neben ihn Personalien auch die des Verantwortlichen mit. In diesem Fall haben sie die Stellung eines Zeugen...

Somit wurde der Vater durch Angabe der Mutter vom Beschuldigten zum Zeugen mit allen o.g. Konsquenzen.

Beispiel: http://www.kanzlei-hoenig.de/.../anhoerung.jpg

Ob eine solche Formulierung rechtswirksam wäre, kann ich nicht beurteilen, bin kein Jurist.

Fakt ist aber, dass viele Anhörungsbögen zu Verkehrdelikten rechtswidrige Passagen enthalten, die man getrost ignorieren darf.

Es käme also uU auf die genaue Formulierung in den Anhörungsbägen des TE an.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:44:04 Uhr:

Der Beschuldigte selbst hat das Recht zu lügen,

Absolut richtig

 

Zitat:

er darf also behaupten, jemand anders sei das Auto gefahren.

Absolut falsch,

hört auf, irgendwelche Leser hier durch gefährliches Halbwissen in Straftaten zu quatschen.

Der Beschuldigte darf selbstverständlich die Aussage verweigern und wenn er doch aussagt muss er auch nicht die Wahrheit sagen.

Ein Zeuge darf selbstverständlich die Aussage verweigern, wenn er sich selbst oder Angehörige belasten würde, aber wenn er doch aussagt muss das, was er sagt auch der Wahrheit entsprechen.

Der Beschuldigte wie auch ein Zeuge haben keinerlei Rechte im Rahmen ihres Selbstschutzes/ Aussageverweigerungsrechts irgendwelche Straftaten zu begehen. Unabhängig ob der Vorwurf eine OWI oder Straftat ist.

Eine falsche Beschuldigung/ Verdächtigung ist nach StGB 164 eine Straftat und damit nicht möglich, um es fein zu umschreiben.

Da ein Zeuge unter Wahrheitspflicht steht, darf der bei entsprechender Situation zwar die Aussage verweigern, aber wenn er aussagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Im Gegensatz zu einem Beschuldigten darf ein Zeuge nicht lügen.

Bei einem Zeugenbefragungsbogen löst man das Problem mit den eingeschränkten Rechten ganz einfach, in dem man den nie erhalten hat. Kommt der Bußgeldbescheid, dann ist man Beschuldigter und darf auch lügen - aber niemals jemanden falsch verdächtigen oder beschuldigen.

Zitat:

 

Somit wurde der Vater durch Angabe der Mutter vom Beschuldigten zum Zeugen mit allen o.g. Konsquenzen.

Beispiel: http://www.kanzlei-hoenig.de/.../anhoerung.jpg

Wenn man den Ersten Beitrag liest dann könnte man zu der Erkenntnis kommen das die Tochter den Brief geöffnet hat und die Mutter in Absprache als Fahrerin eingetragen hat, wusste der Halter nichts davon ?

Edit : Die Zitatfunkion kannste raus editieren

Zitat:

@SauRausLasser

Somit wurde der Vater durch Angabe der Mutter vom Beschuldigten zum Zeugen mit allen o.g. Konsquenzen.

Wer Beschuldigter oder Zeuge ist, legen die Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden fest.

Aber niemals man selbst durch eigene Aussage oder eigenes Verhalten. Aufgrund unterschiedlicher Rechte und Pflichten muss hier eine Information von Seiten der Ermittlungsbehörden erfolgen, wer als was angesehen wird. Ein wie auch immer gearteter Automatismus gibt es nicht.

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