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Falscher Name im Bußgeldverfahren

Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 13:20

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein großes Problem und bin verzweifelt.

Ich bin vor 2 Monaten auf der Autobahn 24km/h zu schnell gefahren und habe nach einpaar Wochen ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen, wo ich den Namen vom Fahrer eintragen sollte.

Das Auto ist auf den Namen von meinem Vater angemeldet und ich habe nach Absprache mit meiner Mutter, den Namen meiner Mutter eingetragen, weil ich Angst hatte, dass die mir meinen Führerschein wegnehmen.

Nach einpaar Wochen kam dann ein eine Anhörung im Bußgeldverfahren vom Straßenverkehrsamt, wo ich nochmals den Namen des Fahrers eintragen sollte. Da wurde mir schon bewusst, dass die etwas ahnen. Ich gab wieder den Namen meiner Mutter an, weil ich dachte du musst jetzt da durch.

Vor 2 Tagen kam dann eine Anhörung im Bußgeldverfahren, WELCHES AN MICH GERICHTET IST. Anscheinend haben die erkannt, dass ich auf dem Foto bin.

Meine Frage an euch: Wie soll ich jetzt handeln? Ich bereue meinen Fehler zutiefst und hatte nie Probleme mit der Polizei? Könnt ihr mir helfen, sodass ich "mit einem blauen Auge" davon kommen kann?

Werde ich jetzt angezeigt? Muss ich vor Gericht? :'(

Liebe Grüße

Die verzweifelte Orchidee

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:14:25 Uhr:

 

Nun, das steht m.E. nirgens, meistens handelt es sich ja um junge Autofahrer !

Welcher Mann würde denn mit "Die verzweifelte Orchidee" unterschreiben?! :rolleyes: :D

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Streng genommen könnte man der Mutter vorwerfen, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.

Ob das in dieser Phase der Ermittlungen allerdings geahndet wird, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:

@einTraumtaenzer

Streng genommen könnte man der Mutter vorwerfen, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.

Da die Mutter als (falsche) Fahrerin eingetragen wurde, kann man der Mutter keinen Vorwurf machen.

Entweder hat sie sich selbst irrtümlicher Weise als Fahrerin eingetragen, dann bliebe sie straffrei, weil ein Irrtum zu eigenen Ungunsten nicht bestraft wird.

Oder jemand anderes hat die Mutter fälschlicher Weise als Fahrerin eingetragen, dann hat dieser "jemand anderes" eine falsche Verdächtigung/ Beschuldigung begangen.

Hier kommt es auch sehr stark darauf an, wer den Bogen unterschrieben hat, war es die Mutter selbst, dann kommt da nichts mehr. War es der Vater als angeschriebener Fahrzeughalter oder Tochter, dann sieht es für den-/diejenige nicht so toll aus.

 

Zitat:

Ob das in dieser Phase der Ermittlungen allerdings geahndet wird, wage ich zu bezweifeln.

Straftaten werden üblicherweise nicht unter den Tisch fallen gelassen. So ein Sachbearbeiter wird sich nicht unbedingt immer zum Schutz von fremden Dritten 6 Monate Mindestfreiheitsstrafe einfangen und seine Karriere und Pension mit einer Strafvereitelung im Amt beenden lassen (258a i.V.m. §11 Abs.1, 2c StGB).

Zitat:

@Roadwin schrieb am 26. Oktober 2014 um 20:02:01 Uhr:

 

Eine falsche Beschuldigung/ Verdächtigung ist nach StGB 164 eine Straftat und damit nicht möglich, um es fein zu umschreiben.

Dieser Paragraph ist aber nur auf "rechtswidrige Taten" anwendbar. Falsche Beschuldigung einer einfachen Ordnungswidrigkeit fallen nicht darunter.

@Roadwin schrieb am 26. Oktober 2014 um 20:17:08 Uhr:

Zitat:

@SauRausLasser

Somit wurde der Vater durch Angabe der Mutter vom Beschuldigten zum Zeugen mit allen o.g. Konsquenzen.

Kommt drauf an. Nur weil jemand einen Anhörungsbogen ausfüllt, ist er noch kein Zeuge. Zumindest muss der Bogen darauf hinweisen, dass man Zeuge ist. Und dass so eine Klausel rechtlich wirksam ist, ist auch noch im Einzelfall zu prüfen. Wobei man sich natürlich nicht darauf verlassen sollte, dass sie es nicht ist.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 26. Oktober 2014 um 20:18:59 Uhr:

Streng genommen könnte man der Mutter vorwerfen, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.

Ob das in dieser Phase der Ermittlungen allerdings geahndet wird, wage ich zu bezweifeln.

Wenn es um eine Straftat ginge und nicht um eine Ordnungswidrigkeit, dann wäre das evtl eine "Vortäuschung einer Straftat" (145d StGB). Aber "Vortäuschen einer Straftat" bezieht sich ebenso wie "Falsche Verdächtigung" nur auf das, was das StGB als "rechtswidrige Tat" definiert. Ordnungswidrigkeiten gehören da nicht dazu.

Zitat:

@CV626 schrieb am 26. Oktober 2014 um 22:01:47 Uhr:

Dieser Paragraph gilt n.h.M. aber nur nicht, wenn es um die falsche Verdächtigung einer einfachen Ordnungswidrigkeit geht.

Ist natürlich immer ärgerlich, wenn Anwälte und Richter bis zum BGH hoch, nicht bei Wikipedia nach lesen, wie es tatsächlich richtig ist.

Eine kleine Auswahl von Ahnungslosen, die n.h.M. nicht kennen:

http://www.rechtsanwaltbernhard.de/pl/...sbogen-bussgeldverfahren.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/...-Verdaechtigung-VOWi---f188838.html

http://www.anwalt-suchservice.de/.../...erboten_und_punkten_18642.html

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FAnschuldigung01.php

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=84951

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 26. Oktober 2014 um 18:02:04 Uhr:

ganz schön dumm gelaufen ! Eine Falschaussage ist kein Kavaliersdelikt.

Ein Irrtum dagagen schon.

Da hatte sich Mutti dann eben im Tag geirrt.

Ich weiß aus dem Stegreif auch nicht immer noch alle Termine die ich in den vergangenen Monaten mal hatte.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 26. Oktober 2014 um 19:09:25 Uhr:

Das ist kein Unsinn. Wenn man als Zeuge befragt wird, muss man die Wahrheit sagen.

Wenn man denn etwas sagt, dann stimmt das.

In diesem Fall sollte der Vater als Halter und Zeuge daher ganz einfach gar nichts sagen.

Da es in diesem Fall um die Frage "War es seine Ehefrau, oder war es seine Tochter" geht, dürfte dem Recht auf "gar nichts sagen" eher nicht so viel entgegen stehen.

im Moment sieht es nicht so aus, als hätte man vor, die falsche Verdächtigung zu verfolgen. Es läuft das Bußgeldverfahren gegen die Tochter. Bescheid abwarten, zahlen, fertig. Aber nicht mehr lange rummachen, sonst überlegt man sich das behördlicherseits vielleicht noch anders.

Also mir ist das selbe passiert.Auto war auf meine Mutter angemeldet und ich bin gefahren.Angegeben wurde mein Vater da das Blitzerfoto echt sehr mies ist.Nach einigen Wochen haben wir jetzt ein anhörungsbogen bekommen der an mich gerichtet ist. Es geht um einen punkt und 80 Euro Strafe.Sollte ich den anhörungsbogen jetzt richtig ausfüllen oder garnicht ausfüllen.mfg

Das kannst du machen, wie du möchtest. Es kommt dann so oder so der Bußgeldbescheid an dich.

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