Falsche Einstufung der Schadensfreiheitsklasse - nachträgliche Reklamation möglich?

Hallo zusammen,

kann mir hier jemand sagen, wie lange man eine falsche Einstufung der Schadensfreiheitsklasse reklamieren kann? Nachdem uns aktuell bei einem Versicherungscheck aufgefallen ist, dass die SF der Haftpflicht mit der SF der VK stark differiert, sind wir der Sache auf den Grund gegangen und haben dabei festgestellt, dass der Fehler im Jahr 2002 passiert ist - bei einem FZG-Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft (AXA Direkt). Und zwar wurden wir dabei um 14 SF Klassen zurückgestuft. Von damals SF 19 auf SF 5. Einen Schaden hatten wir mit dem Vorgängerfahrzeug nur innerhalb der Teilkasko - mit dem Fahrzeug hatten wir irgendwann einen Hagelschaden. Aber ich denke nicht dass das im Jahr 2002 passiert ist. Das müsste eigentlich früher gewesen sein.

Jetzt zu meiner Frage: tritt hier eine Verjährung ein oder kann man den Fehler noch in irgendeiner Weise beheben??????

Zu unserer Entschuldigung kann ich nur anmerken: bei dem FZG Wechsel ist der falsche SF Beitragssatz wohl deshalb nicht aufgefallen, weil wir uns damals von mtl. 36,54 € auf 26,79 € verbessert haben.

Also was tun? Ist die AXA hier regresspflichtig?

Danke einstweilen

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Der VN muss hier nur den Vertragsabschluss beweisen. Mehr nicht.

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Zitat:

@Nixe33 schrieb am 8. Oktober 2016 um 14:16:23 Uhr:


Naja, Beweis an sich ist doch die noch vorhandene Rechung aus 2002 bzw der Versicherungsschein.
Immerhin haben wir den noch im Original

Du kannst es versuchen, aber nach meiner Einschätzung solltest du dir keine großen Hoffnungen machen.
Vorhandene Rechnungen und Versicherungsscheine, die vor dem vermeintlichen Irrtum datieren, beweisen nur, dass du mal eine Schadenfreiheitsklasse besessen hast, aber nicht, dass die zum Zeitpunkt der Rückstufung noch Bestand hatte.
Ich könnte von allen meinen Fahrzeugen noch die entsprechenden Unterlagen vorlegen, aber nach Schäden haben die nur bedingte Aussagekraft und sind durch die nächste Police überholt.
Um welchen Versicherungsteil geht es denn, KH oder VK?

Zitat:

Um welchen Versicherungsteil geht es denn, KH oder VK?

um die Vollkasko

Habt ihr immer nur ein Fahrzeug besessen, oder auch schon mal zwei oder sogar mehrere gleichzeitig?

zu dem Zeitpunkt hatten wir noch einen uralten Panda - aber der lief nur auf Haftpflicht. War auch bei der AXA versichert und lief über den Fahrzeugwechsel hinaus weiter. Also der Fehler ist ja aufgetreten beim Wechsel vom Carina alt auf den Toyota Verso neu.

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Kannst du sicher ausschließen, dass der SF-Rabatt getauscht wurde?

na es würde wohl kaum einen Sinn machen, die Prozente der Vollkasko auf einen alterschwachen verrosteten Panda umzuschreiben, der einen Anschaffungswert von 700,00 DM ursprünglich hatte ....
Der Verso der im September 2002 eigezogen ist war ein Neufahrzeug. Kann ich also definitiv ausschließen.

Sinn oder Unsinn sind nicht die Frage.
Die Ursache muß gefunden werden und da steht vermutlich Aussage gegen Aussage.
Viel Glück 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2016 um 15:59:28 Uhr:


Der VN muss hier nur den Vertragsabschluss beweisen. Mehr nicht.

Ach so.

Das bedeutet also, jede Rückstufung kann aufgehoben werden, wenn der Versicherer den Schaden nicht mehr beweisen kann?

Zitat:

@Nixe33 schrieb am 8. Oktober 2016 um 16:20:47 Uhr:



Zitat:

Um welchen Versicherungsteil geht es denn, KH oder VK?

um die Vollkasko

Ist das fragliche Fahrzeug derzeit noch VK versichert?

unnötige persönliche Ansprache entfernt - twindance/MT-Moderation

Ansonsten hätte ich folgenden Lösungsvorschlag für das Problem vom TE:

Da es ein VK Schaden war, kann man den Vertrag 1 Jahr ohne VK führen und dann kriegt man einen Angleichung der SF an die KH.

Macht aber natürlich nur dann Sinn, wenn der Vertrag nicht in der Haftpflicht auch belastet ist und es der Wert vom Auto zulässt mal ohne VK zu fahren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2016 um 15:59:28 Uhr:


Der VN muss hier nur den Vertragsabschluss beweisen. Mehr nicht.

Der TE kann also den Vertragsabschluss beweisen.

Wie geht es dann weiter?

In der Realität korrigiert der Versicherer die SF-Klassen-Einstufung und erstattet die Überzahlung der nicht rechtsverjährten Zeit. Bei guten Kunden evtl. auch den gesamten zu Unrecht vereinnahmten Betrag. Hier im Forum kommt jedoch ein Multiuser um die Ecke und zerschießt den thread.

und das macht die Versicherung auch dann, wenn sie gar keine Unterlagen mehr von dem Schaden haben?

Die löschen doch in der Regel alles, was älter als 10 Jahre ist?

Der Versicherer wird hier gar nichts mehr korrigieren, wenn der VN nicht ganz genau erklären kann wann was wie genau falsch gelaufen ist.
Möglicherweise hat ja auch ein "Geschädigter" Ansprüche eines Haftpflichtschadens bei Versicherer geltend gemacht und daher erfolgte die Rückstufung. Ich hatte so einen Fall auch schon mal. Da hat die Versicherung vergessen den Schädiger anzuschreiben und einfach reguliert. War kein Problem das wieder zurückzuschrauben, nur lagen da nur wenige Wochen dazwischen und nicht mehr als ein Jahrzehnt.

Es geht um die VK. Und der VN muss dem Versicherer gewiss nicht erklären, was der Versicherer versaubeutelt hat. Der VN muss nur bei der Wahrheit bleiben. Sonst nix.

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