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Falsche Einstufung der Schadensfreiheitsklasse - nachträgliche Reklamation möglich?

Themenstarteram 8. Oktober 2016 um 11:11

Hallo zusammen,

kann mir hier jemand sagen, wie lange man eine falsche Einstufung der Schadensfreiheitsklasse reklamieren kann? Nachdem uns aktuell bei einem Versicherungscheck aufgefallen ist, dass die SF der Haftpflicht mit der SF der VK stark differiert, sind wir der Sache auf den Grund gegangen und haben dabei festgestellt, dass der Fehler im Jahr 2002 passiert ist - bei einem FZG-Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft (AXA Direkt). Und zwar wurden wir dabei um 14 SF Klassen zurückgestuft. Von damals SF 19 auf SF 5. Einen Schaden hatten wir mit dem Vorgängerfahrzeug nur innerhalb der Teilkasko - mit dem Fahrzeug hatten wir irgendwann einen Hagelschaden. Aber ich denke nicht dass das im Jahr 2002 passiert ist. Das müsste eigentlich früher gewesen sein.

Jetzt zu meiner Frage: tritt hier eine Verjährung ein oder kann man den Fehler noch in irgendeiner Weise beheben??????

Zu unserer Entschuldigung kann ich nur anmerken: bei dem FZG Wechsel ist der falsche SF Beitragssatz wohl deshalb nicht aufgefallen, weil wir uns damals von mtl. 36,54 € auf 26,79 € verbessert haben.

Also was tun? Ist die AXA hier regresspflichtig?

Danke einstweilen

Beste Antwort im Thema

Der VN muss hier nur den Vertragsabschluss beweisen. Mehr nicht.

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Ich habe mal auf das Wesentliche gekürzt.

Ich hatte bereits in einem anderen Thread bestimmte Beteiligte aufgefordert, Ihre Nicklichkeiten hinter dem Vorhang auszutragen. Leider ohne Erfolg - wer nich hören will......

am 8. Oktober 2016 um 21:46

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2016 um 21:36:33 Uhr:

Es geht um die VK. Und der VN muss dem Versicherer gewiss nicht erklären, was der Versicherer versaubeutelt hat. Der VN muss nur bei der Wahrheit bleiben. Sonst nix.

Also muss der Versicherer beweisen, dass ein Schaden war und die Rückstufung gerechtfertigt war?

Dann wäre es ja clever jeden Schaden der länger als 10 Jahre zurück liegt zu reklamieren.

Man kann davon ausgehen, dass der Versicherer die Unterlagen älter als 10 Jahre gelöscht hat und mir keinen Schaden mehr nachweisen kann.

Solange es der Wahrheit entspricht, ist das so. Lügner werden allerdings auf die Nase fallen. ;)

am 10. Oktober 2016 um 12:23

Sehr romantischer Gedanke! :)

Aber wie will man in der Praxis unterscheiden ob es der Wahrheit entspricht oder ob es eine Lüge ist, wenn die Versicherung die Daten bereits gelöscht hat?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 5:32

diese Frage ist rhetorisch - denn wer weiß denn ob die Versicherung die Daten gelöscht hat? Bei meinem Anruf konnte man noch in den Folgevertrag aus 2002 Einsicht nehmen - jedoch nicht in den vom alten Fahrzeug. Man verwies mich auf die Fachabteilung und aktuell wird der Vorgang geprüft

Das weiß man, wenn man das BDSG kennt ;-)

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