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falsche Anzeige auf mobile.de - 500 Euro für Reservierung

Themenstarteram 23. Dezember 2019 um 12:58

Ein Bekannter von mir hatte vor, ein Auto zu kaufen. Er hat ein gebrauchtes Auto auf mobile.de ausgewählt. Das Auto war ungefähr 550 km entfernt, deshalb hat er zuerst nur telefonisch mit dem Autohändler gesprochen. Mein Bekannter hat 500 Euro überwiesen, um das Auto zu reservieren, wonach der Autohändler die Anzeige gelöscht hat. Mein Bekannter hat aber die Anzeige schon vorher ausgedruckt. Als mein Bekannter das Auto auch persönlich sehen konnte, sollte er leider feststellen, dass das Auto keine deutsche Ausführung hatte, wie es in der Anzeige stand, sondern eine USA-Ausführung. Mein Bekannter hat kein Interesse mehr an dem Auto. Er hätte aber das Geld gern zurück. Der Autohändler will das Geld nicht zurückgeben, er hat anscheinend absichtlich gelogen. Was könnte mein Bekannter in diesem Fall tun? Sollte er zum Anwalt oder zur Polizei gehen? Macht es Sinn, lohnt es sich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@assi150 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:38:19 Uhr:

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Mein Bekannter hat gedacht, wenn er das Auto nicht kauft, bekommt er das Geld zurück.

Wie hoch sind da die Anwaltskosten? Gibt es weitere Kosten, die mein Bekannter zu tragen hat? Können wir sicher sein, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er zum Anwalt geht?

Er hat Geld an eine Ihm unbekannte Person ohne schriftlichen Vertrag überwiesen? :rolleyes:

Das Geld ist weg. Der RA wird da auch nichts machen können.

Was auch? Jeder darf jedem Geld überweisen. Und wenn das auch noch freiwillig passiert, ohne vertraglich festgehaltene Bedingungen, ist da nichts illegales dran.

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Es kommt natürlich immer auf die Beweisbarkeit an, und letztlich gibt es bei mobile.de auch einen Vorbehalt in Bezug auf ein Versehen bei den eigegebenen Daten. Sollten diese aber nicht stimmen, wie das hier ja offensichtlich der Fall ist, so kann der Vertrag rückabgewickelt werden, insbesondere dann, wenn der Käufer auf Grund der Differenzen kein Interesse mehr hat. Der Wagen besitzt nicht die zugesicherten Eigenschaften und der Käufer hat damit ein Rücktrittsrecht.

Falls der Verkäufer sich quer stellt, bleibt letztlich nur der Anwalt, der eine Frist für die Rückzahlung der Anzahlung setzen wird. Ich würde empfehlen, den Weg schleunigst zu gehen, und dem Verkäufer die Sachlage schriftlich darlegen.

Nebenbei bemerkt war es nicht gerade sinnvoll, in diesem Fall eine Anzahlung zu leisten.

Was wurde denn wegen den 500€ vorher Kommuniziert?

Sollte die Summe mit dem Kaufpreis verrechnet werden?

Würde für den Fall des Nichtkauf festgehalten was mit den 500€ passieren soll?

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 23. Dezember 2019 um 14:13:20 Uhr:

Es kommt natürlich immer auf die Beweisbarkeit an, und letztlich gibt es bei mobile.de auch einen Vorbehalt in Bezug auf ein Versehen bei den eigegebenen Daten. Sollten diese aber nicht stimmen, wie das hier ja offensichtlich der Fall ist, so kann der Vertrag rückabgewickelt werden, insbesondere dann, wenn der Käufer auf Grund der Differenzen kein Interesse mehr hat. Der Wagen besitzt nicht die zugesicherten Eigenschaften und der Käufer hat damit ein Rücktrittsrecht.

Falls der Verkäufer sich quer stellt, bleibt letztlich nur der Anwalt, der eine Frist für die Rückzahlung der Anzahlung setzen wird. Ich würde empfehlen, den Weg schleunigst zu gehen, und dem Verkäufer die Sachlage schriftlich darlegen.

Nebenbei bemerkt war es nicht gerade sinnvoll, in diesem Fall eine Anzahlung zu leisten.

Setzt vorraus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Das sehe ich hier nicht.

Eine Reservierung kann vieles sein.

Reservierung auf Kauf oder Probefahrt!

Geld ist erstmals überwiesen. Wird wohl schwierig wieder daran heran zu kommen.

Themenstarteram 23. Dezember 2019 um 14:38

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Mein Bekannter hat gedacht, wenn er das Auto nicht kauft, bekommt er das Geld zurück.

Wie hoch sind da die Anwaltskosten? Gibt es weitere Kosten, die mein Bekannter zu tragen hat? Können wir sicher sein, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er zum Anwalt geht?

Such dir einen Anwalt. Wird aber schwer einen zu finden der das Mandat mit dem geringen Streitwert übernimmt. Der verdient daran nur ca 200 Euro.

hi

Vergesse es weil jeder Will Geld haben . Einmal der Anwalt dann Gericht und falls man Verliert weil es nix schriftliches gibt auch die Kosten der Gegenseite. Und wenn man gewinnt schön aber man hat noch lange kein Geld weil jetzt muss der Gerichtsvollzieher ran und der will auch Vorab Geld. Und dann muss auch bei dem anderen was zu holen sein.

Also was bleibt entweder Ärgern und das war es . Oder halt den Rechtsweg gehen mit offenen Ausgang . Oder als letztes (klar keine Anleitung) mit Netten Bekannten mal einen Weihnachtsbesuch machen der Besuchte freut sich bestimmt wenn so Nette Leute kommen und auch gerne ein Geschenk mitnehmen (500€)

Zitat:

@assi150 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:38:19 Uhr:

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Mein Bekannter hat gedacht, wenn er das Auto nicht kauft, bekommt er das Geld zurück.

Wie hoch sind da die Anwaltskosten? Gibt es weitere Kosten, die mein Bekannter zu tragen hat? Können wir sicher sein, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er zum Anwalt geht?

Er hat Geld an eine Ihm unbekannte Person ohne schriftlichen Vertrag überwiesen? :rolleyes:

Das Geld ist weg. Der RA wird da auch nichts machen können.

Was auch? Jeder darf jedem Geld überweisen. Und wenn das auch noch freiwillig passiert, ohne vertraglich festgehaltene Bedingungen, ist da nichts illegales dran.

Nein. Wenn jemand einem anderen versehentlich Geld aufs Konto überweist, darf dieser das selbstverständlich nicht behalten. Die Zauberworte heißen "ungerechtfertigte Bereicherung".

Hier liegt der Fall aber anders. Der Händler verbucht das wohl als "Reservierungsgebühr", und er hatte ja auch Aufwand mit dem (Nicht-)Käufer.

Der potentielle Käufer beruft sich auf unrichtige Angaben.

Erfahrungsgemäß kommt ein Vergleich dabei raus, und am Ende legt jeder drauf.

Am sinnvollsten ist es hier, die 500 € als Lehrgeld zu verbuchen.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 23. Dezember 2019 um 16:12:11 Uhr:

Such dir einen Anwalt. Wird aber schwer einen zu finden der das Mandat mit dem geringen Streitwert übernimmt. Der verdient daran nur ca 200 Euro.

Schön wäre es, sind aber nur 157,68 € - und da ist die MwSt. schon enthalten, bleiben 132,50 € netto.

Gleichen Kosten entstehen beim gegnerischen Anwalt.

Dazu kommen 105,- € Gerichtskosten, eventuell zzgl. Zeugengebühren.

Wer verliert, zahlt alles, beim Vergleich wird es noch teurer (je 53,55 € ) und die Kosten werden dann oft geteilt. Kriegst 250,- € und zahlst an Anwalt und Gericht rund 229,- € - lohnt sich.

Hier kann der Verkäufer gerne argumentieren, dass es eine nur mit dem Kaufpreis oder gar nicht zu verrechnende Reservierungsgebühr war. Dem steht entgegen, dass ohne seine falschen Angaben es zu keiner Reservierung gekommen wäre. So ein Verfahren sollte also mit ziemlicher Sicherheit gewonnen werden.

Ob es von dem Verkäufer dann allerdings auch Geld gibt? Kommt auf seine finanziellen Verhältnisse an.

Wenn der TE hier rechtlich gegen den Händler vorgehen will, wäre es deshalb ratsam, vor der Vergabe des Mandats eine Auskunft über den Händler bei Schufa, Creditreform etc. einzuholen.

Lieber direkt im Insolvenzregister. Ist zuverlässiger.

Wie kam es überhaupt zu der Überweisung der 500 €? Steht da etwas bei mobile in der Anzeige, oder war das nur eine mündliche Abmachung am Telefon, als der Verkäufer drohte, ohne Anzahlung an eine andere Person zu verkaufen?

Man muß schon recht naiv sein, im letzten Fall einfach an einen Händler, der zudem weit weg ist, und von dem man nichts weiß, einfach 500 € zu überweisen. Ich hoffe, man hat die Überweisung wenigstens als Anzahlung deklariert, und nicht als Reservierung. Im zweiten Fall könnte der Verkäufer sich darauf berufen, daß er den Wagen ja sonst teurer hätte verkaufen können, und die 500€ daher einbehält, wenn der Kauf platzt.

In diesem Fall kann man das Geld wohl abschreiben.

Im Falle der Deklaration als Anzahlung ist diese bei Stornierung des Kaufs natürlich zurück zu zahlen. Die Gründe für die Stornierung sind offensichtlich und können dem Gericht glaubhaft gemacht werden. In dem Fall würde ich den Gang zu Rechtsanwalt und Gericht auf jeden Fall vornehmen, auch wenn man in Vorlage treten muß.

Allerdings besteht noch der Vorbehalt, daß der Laden nicht gerade in Konkurs geht.......

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