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falsche Anzeige auf mobile.de - 500 Euro für Reservierung

Ein Bekannter von mir hatte vor, ein Auto zu kaufen. Er hat ein gebrauchtes Auto auf mobile.de ausgewählt. Das Auto war ungefähr 550 km entfernt, deshalb hat er zuerst nur telefonisch mit dem Autohändler gesprochen. Mein Bekannter hat 500 Euro überwiesen, um das Auto zu reservieren, wonach der Autohändler die Anzeige gelöscht hat. Mein Bekannter hat aber die Anzeige schon vorher ausgedruckt. Als mein Bekannter das Auto auch persönlich sehen konnte, sollte er leider feststellen, dass das Auto keine deutsche Ausführung hatte, wie es in der Anzeige stand, sondern eine USA-Ausführung. Mein Bekannter hat kein Interesse mehr an dem Auto. Er hätte aber das Geld gern zurück. Der Autohändler will das Geld nicht zurückgeben, er hat anscheinend absichtlich gelogen. Was könnte mein Bekannter in diesem Fall tun? Sollte er zum Anwalt oder zur Polizei gehen? Macht es Sinn, lohnt es sich?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@assi150 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:38:19 Uhr:


Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Mein Bekannter hat gedacht, wenn er das Auto nicht kauft, bekommt er das Geld zurück.
Wie hoch sind da die Anwaltskosten? Gibt es weitere Kosten, die mein Bekannter zu tragen hat? Können wir sicher sein, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er zum Anwalt geht?

Er hat Geld an eine Ihm unbekannte Person ohne schriftlichen Vertrag überwiesen? 🙄

Das Geld ist weg. Der RA wird da auch nichts machen können.
Was auch? Jeder darf jedem Geld überweisen. Und wenn das auch noch freiwillig passiert, ohne vertraglich festgehaltene Bedingungen, ist da nichts illegales dran.

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Zitat:

@jof schrieb am 23. Dezember 2019 um 20:25:25 Uhr:


Nein. Wenn jemand einem anderen versehentlich Geld aufs Konto überweist, darf dieser das selbstverständlich nicht behalten. Die Zauberworte heißen "ungerechtfertigte Bereicherung".

Hier liegt der Fall aber anders. Der Händler verbucht das wohl als "Reservierungsgebühr", und er hatte ja auch Aufwand mit dem (Nicht-)Käufer.

Der potentielle Käufer beruft sich auf unrichtige Angaben.

Erfahrungsgemäß kommt ein Vergleich dabei raus, und am Ende legt jeder drauf.

Von versehentlich war nie die Rede.

Bzgl. der Reservierung steht hier wohl Wort gegen Wort, wenn nicht schriftlich was festgehalten wurde.

Die Sache mit der Anzeige ist da ne ganz andere Baustelle.
Hiet könnte der TE evtl. selbst Kosten gegenüber dem Verkäufer geltent machen. Stichwort Reisekosten. Er hat ja die Anzeige noch, in der eine falsche Beschaffenheit deklariert wurde.

@der_Nordmann Mein Bekannter hat einen Anwalt kontaktiert.

An @assi150:

Wenn man sich juristisch nicht auskennt, soll man keine Ratschläge erteilen.

Bei mobilen Gütern gibt es keinen Formzwang im Vertragsrecht. D.h., ein Vertrag kann zudem gleichsam durch eine "Schlüssige Handlung" zustande kommen.

Die Anzahlung auf eine noch zu erbringende Leistung des Verkäufers, ist mit den zugesicherten Eigenschaften des Produkts verbunden.

Wird nun der Nachweis durch den Käufer erbracht, dass die zugesicherten Eigenschaften fehlen, so fehlt seitens des Verkäufers die Erfüllung.

Der Käufer ist damit von der Leistung frei und kann seinen Anzahlungsbetrag zurückfordern.

Hier genügt ein Mahnbescheid, den jeder selbst ausfüllen, und durch das zuständige Mahngericht des Kreises zustellen lassen kann.

Erhebt der Verkäufer Widerspruch, so wird durch Überleitung des Mahngerichts an das zuständige Gericht ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt.

Erhebt der Verkäufer keinen Widerspruch, so kann der Anspruchsteller einen Vollstreckungstitel erwirken. Diesen Titel leitet er an einen Gerichtsvollzieher zu, welcher dann vor Ort beim Schuldner den Betrag eintreibt, oder pfändet.

Ich denke, nach 3 Jahren sollte der Anwalt den Fall wohl geklärt haben :-)

Zitat:

@player495 schrieb am 23. Dezember 2022 um 15:59:23 Uhr:


Ich denke, nach 3 Jahren sollte der Anwalt den Fall wohl geklärt haben :-)

@assi150
Was hat der Anwalt erreicht?

Der letzte Beitrag von Assi 150 in diesem Forum stammt vom Januar 2020 (siehe weiter oben), ich fürchte sie wird die Frage nicht sehen :-)

Weil es auch einige andere interessieren könnte:

500 Eur Anzahlung,
1.100 Km Anfahrt x 50 ct. / Km = 550 Eur,
Tagessatz für Anreise 600 Eur.
Da kommt schon etwas zusammen.

Das einfachste wäre, eine entsprechende Rechnung mit Frist von 2 Wochen zu senden und bei Nichtzahlung direkt einen "Titel" zu holen (Die RSV hilft hier). Das taucht dann in der Schufa des Händlers auf und ist daher ein gewisses Druckmittel.

Generell: Anzahlungen sind unnötig. Man fährt hin, sieht sich das Fahrzeug an und kauft es dann, oder eben auch nicht.
Für Standardautos muss man sowieso nicht so weit fahren. Die gibt es überall und die Fahrt kostet Zeit und Geld.
Besondere Fahrzeuge kauft man nicht von eigenartigen Händlern, die im Vorfeld keine Kopien der Papiere mailen wollen. Dies hätte ja Aufschluss über die Provenienz des Wagens gegeben.

Die vermeintlichen Schnäppchen bei Luxusautos oder Exoten sind heute ohnehin fast alle "salvage titles" aus den USA mit hingepfuschten Vorschäden, oder, was ok sein kann, Japanimporte. Letztere weise jedoch sehr häufig massive Standschäden auf.

Was stets hilft ist die Gewissheit: "there´s no free lunch". Oder: keiner schenkt dir ein Auto.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Dezember 2019 um 21:02:56 Uhr:


Am sinnvollsten ist es hier, die 500 € als Lehrgeld zu verbuchen.

Schade das es solche sinnlosen Tips nicht mehr gibt weil sich alle von der Plattform zurückziehen.

Hat aber nich ganz unrecht...ist ne Masche.
Es handelt sich um eine RESERVIERUNGsgebühr, nicht ANZAHLUNG. Der Händler hat reserviert, aber der Käufer hat nicht gekauft. Auftrag ausgeführt, was will der Käufer jetzt zurück haben?...nix!
Hinhören hilft manchmal...
Gruß jaro

500€ Reservierungsgebühr sind nach meinem Verständnis sittenwidrig.

Den Preis legt der Händler fest. Das ist halt Marktwirtschaft. Nicht schön, aber auch nicht strafbar.
Man muss ja nicht einwilligen.
Gruß jaro

Ich habe folgendes gefunden:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...rvierung-Gebuehr--f296198.html?...

Und dafür, dass der Wagen einige Tage nicht anderweitig verkauft wird ist das ganz schön viel Geld. Zumal der Zustand des Fahrzeug nicht der Anzeige entsprach. Allein deshalb würde ich mich da wehren.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 26. Dezember 2022 um 23:53:32 Uhr:


Den Preis legt der Händler fest. Das ist halt Marktwirtschaft. Nicht schön, aber auch nicht strafbar.
Man muss ja nicht einwilligen.
Gruß jaro

Das würde ich so nicht unterschreiben und über Strafbarkeit reden wir hier auch gar nicht sondern befinden uns im Zivilrecht. Hier kann nicht, wie von absoluten Laien oft angenommen ein beliebiger Betrag genommen werden. Er muss dem Wert und dem Risiko angemessen sein und 500€ halte ich als Laie auch für wesentlich zu hoch.
Allerdings werden wir nach drei Jahren hier keine Antwort mehr bekommen.

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