falsche Anzeige auf mobile.de - 500 Euro für Reservierung

Ein Bekannter von mir hatte vor, ein Auto zu kaufen. Er hat ein gebrauchtes Auto auf mobile.de ausgewählt. Das Auto war ungefähr 550 km entfernt, deshalb hat er zuerst nur telefonisch mit dem Autohändler gesprochen. Mein Bekannter hat 500 Euro überwiesen, um das Auto zu reservieren, wonach der Autohändler die Anzeige gelöscht hat. Mein Bekannter hat aber die Anzeige schon vorher ausgedruckt. Als mein Bekannter das Auto auch persönlich sehen konnte, sollte er leider feststellen, dass das Auto keine deutsche Ausführung hatte, wie es in der Anzeige stand, sondern eine USA-Ausführung. Mein Bekannter hat kein Interesse mehr an dem Auto. Er hätte aber das Geld gern zurück. Der Autohändler will das Geld nicht zurückgeben, er hat anscheinend absichtlich gelogen. Was könnte mein Bekannter in diesem Fall tun? Sollte er zum Anwalt oder zur Polizei gehen? Macht es Sinn, lohnt es sich?

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Zitat:

@assi150 schrieb am 23. Dezember 2019 um 15:38:19 Uhr:


Es gibt keinen schriftlichen Vertrag. Mein Bekannter hat gedacht, wenn er das Auto nicht kauft, bekommt er das Geld zurück.
Wie hoch sind da die Anwaltskosten? Gibt es weitere Kosten, die mein Bekannter zu tragen hat? Können wir sicher sein, dass er das Geld zurückbekommt, wenn er zum Anwalt geht?

Er hat Geld an eine Ihm unbekannte Person ohne schriftlichen Vertrag überwiesen? 🙄

Das Geld ist weg. Der RA wird da auch nichts machen können.
Was auch? Jeder darf jedem Geld überweisen. Und wenn das auch noch freiwillig passiert, ohne vertraglich festgehaltene Bedingungen, ist da nichts illegales dran.

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 27. Dezember 2022 um 05:04:00 Uhr:



Zitat:

@jaro66 schrieb am 26. Dezember 2022 um 23:53:32 Uhr:


Den Preis legt der Händler fest. Das ist halt Marktwirtschaft. Nicht schön, aber auch nicht strafbar.
Man muss ja nicht einwilligen.
Gruß jaro

Das würde ich so nicht unterschreiben und über Strafbarkeit reden wir hier auch gar nicht sondern befinden uns im Zivilrecht. Hier kann nicht, wie von absoluten Laien oft angenommen ein beliebiger Betrag genommen werden. Er muss dem Wert und dem Risiko angemessen sein und 500€ halte ich als Laie auch für wesentlich zu hoch.
Allerdings werden wir nach drei Jahren hier keine Antwort mehr bekommen.

Das sehe ich anders. "Wucher" würde bei deutlich höheren Summen beginnen.

Der Kunde muss und sollte so etwas nicht mitmachen. Ganz einfach.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 27. Dezember 2022 um 05:04:00 Uhr:



Allerdings werden wir nach drei Jahren hier keine Antwort mehr bekommen.

@assi150

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 27. Dezember 2022 um 05:09:25 Uhr:



Das sehe ich anders. "Wucher" würde bei deutlich höheren Summen beginnen.

Der Kunde muss und sollte so etwas nicht mitmachen. Ganz einfach.

Ab welcher Summe würdest du es als sittenwidrig bezeichnen? Es geht bei der Sittenwidrigkeit nicht um die konkrete Summe, zumindest für meinen es analog zu den Reservierungsgebühren im Immobilienbereich bei den Maklern sieht.
Eine Reservierungsgebühr soll die Kosten und das Risiko des Händlers abdecken das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zu verkaufen oder falls der potentielle Kunde abspringt er es günstiger verkaufen muss. 500 € sehe ich in diesem Bereich, allerdings als juristische Laie als sittenwidrig an. Eine Reservierungsgebühr soll eben nicht zur Bereicherung des Verkäufers dienen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 27. Dezember 2022 um 06:45:42 Uhr:



Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 27. Dezember 2022 um 05:09:25 Uhr:



Das sehe ich anders. "Wucher" würde bei deutlich höheren Summen beginnen.

Der Kunde muss und sollte so etwas nicht mitmachen. Ganz einfach.

Ab welcher Summe würdest du es als sittenwidrig bezeichnen? Es geht bei der Sittenwidrigkeit nicht um die konkrete Summe, zumindest für meinen es analog zu den Reservierungsgebühren im Immobilienbereich bei den Maklern sieht.
Eine Reservierungsgebühr soll die Kosten und das Risiko des Händlers abdecken das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zu verkaufen oder falls der potentielle Kunde abspringt er es günstiger verkaufen muss. 500 € sehe ich in diesem Bereich, allerdings als juristische Laie als sittenwidrig an. Eine Reservierungsgebühr soll eben nicht zur Bereicherung des Verkäufers dienen.

500 Eur Aufwand sind schnell beisammen.

Ich würde so ab 1.000 - 1.500 Eur bei einem Standardffahrzeug so langsam von einer Chance auf eine erfolgreiche Klage ausgehen.
Aber selbst das ist stark abhängig vom konkreten Modell und dem realen Marktgeschehen.

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Welche Kosten entstehen denn real, wenn das Fahrzeug für wenige Tage reserviert wird?

Es besteht das Risiko, potentielle andere Käufer zu verlieren, die Standzeiten und somit die Finanzierungsdauer beim Händler zu verlängern und es entstehen Kosten für die Verwaltung und ggf. eine Fahrzeugwäsche für den Besischtigungstermin.

Wir sprechen hier von Unternehmen, nicht von Opa Heinz, der sowieso nichts Besseres zu tun hat.

Ich denke, primär die Standkosten von ca. 30 Euro pro Tag...

Glaubt ihr, ein Autohändler mit nennenswertem Bestand hat selbigen cash bezahlt?
Dahinter stehen Kreditlinien. Und die kosten Geld.

Was noch nicht erwähnt wurde, sind die Kosten für ablaufende HUs und steigendes Alter des Wagens.

500 Eur sind da bei Händlern mit vernünftigen Fahrzeugen im Angebot Peanuts.

Zu Mal wir hier auch von eher völlig unnormalen 14 Tagen sprechen...!
Da finde ich 500€ eher im unteren Bereich...

Ich war einige Jahrzehnte im Autohandel tätig, die letzten Jahre im GW-Geschäft verantwortlich.
Wäre ich jedem Reservierungswunsch nachgekommen hätten wir bestimmt Grundstücke dazupachten müssen um die reservierten Fahrzeuge abzustellen. Viele von denen würden wohl noch heute dort stehen.
Reservierungen habe ich grundsätzlich abgelehnt, mit Ausnahmen natürlich wenn es mir sinnvoll erschien. Man hat ja meist ein Gefühl dafür ob es ernst ist oder nicht.
Dafür eine Gebühr zu nehmen wäre mir jedoch nicht in den Sinn gekommen.
Wollte jemand ein Auto reserviert haben fragte ich nach seiner Telefonnummer. Warum ? "Wenn kurzfristig ein weiterer Interessent auftaucht rufe ich sie an."

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