Falsche Angebe im Kaufvertag Erstzulassung

Hallo zusammen,
wer kennt sich da aus??
Habe eine BMW gekauft, im Kaufvertrag steht: von Privat Erstzulassung 09.2006
Nun habe ich einen Schaden ca 1000 € nach Rücksprache mit BMW sagte man mir, Baujahr 1999
Festgestellt wurde nun die Erstzulassung erfolgte schon im März 2003!!
Hätte ich dieses gewußt, hätte ich diese nicht gekauft!
Ist eine Verkaufrückabwicklung möglich, wegen falscher Angabe??

Bitte um eine Antwort
Gruß
Ulli

Beste Antwort im Thema

Ich denke, da ist gar nix falsch, nur ein vollkommen aufgeregter TE, der die Zusammenhänge nicht kapiert hat. Vielleicht hat's ihm zwischenzeitlich jemand erklärt und deshalb meldet er sich nicht mehr.

1999 ist das Jahr, in welchem die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Das steht in der Zul. besch. und wird von Vielen mit dem Baujahr oder der EZ verwechselt. (Ziff. 6 rechts im Teil 1)
Das Baujahr kann man nach der Fahrgestellnummer bestimmen, der Eimer kann durchaus ein paar Jahre rumgestanden haben, bis er zugelassen wurde.
Das Datum der ersten Zulassung steht ebenfalls in der ZB, (Buchstabe B, links oben)

Also:

1999 = Erteilung der EU - BE
2003 = Baujahr der Maschine (erfährt man von BMW)
2006 = Datum der ersten Zulassung

Für mich ist das schlüssig möglich. Wenn der TE seine Unterlagen so aufmerksam liest, wie er seine Texte schreibt, wundert mich sowas nicht.

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2,5 Jahre später.... -.-
Mir hat mein Verkäufer damals erzählt, dass die Maschine gedrosselt sei. Das war auch der Grund, warum ich mich für die entschieden habe.
In den Papieren stand dann aber 44PS drin. Ich habe ihn direkt darauf angesprochen. Es hatte sich herausgestellt, dass er im Fzg-Schein die Typenbezeichnung (25) mit der Leistung verwechselt hatte. Wir sind uns einig geworden und ich habe die Drossel nachträglich einbauen lassen.
Aber nach 2,5 Jahren den Verkäufer zur "Rechenschaft" ziehen zu wollen, finde ich persönlich doch dreist.
Zumal Du ja genug Zeit direkt während und nach dem Kauf hast, um Dir die Papiere genauer anzuschauen.
Spätestens bei der Ummeldung der Maschine hätte es Dir auffallen müssen.

Falls Dir dadurch nun Kosten entstanden sind, kannst Du diese nur als Lehrgeld abschreiben.
Ein Vorteil hat es: Beim nächsten Kauf bist Du dann aufmerksamer...😉

LHzG
Ingo

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Ich rate mal mit..
 Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden....

Das spielt aber doch keine Rolle, Dessie.

Auf Teil I der Zulassungsbescheinigung ist unter Buchstabe B das Datum der Erstzulassung vermerkt. Ich glaub der eher, der TE hat überhaupt nicht drauf geachtet, was er gekauft hat.

Spätestens nachdem er das Moped zugelassen hat, hätte ihm das doch auffallen müssen.

*Fahrgeil macht blind.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-K-1200LT


...
dachte immer Biker besch...... sich nicht!
...

Na prima! Dann halt Dich auch dran. Jemanden nach so langer Zeit für die eigene Blödheit verantwortlich zu machen? Hmmm...wie nennt man das noch gleich? Beschiss? 😕😉

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Zitat:

Original geschrieben von Dessie



Zitat:

Original geschrieben von BMW-K-1200LT


Der Kauf war am 28.03.2009
Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser

Gruß
Ulli

2,5 Jahre später!!!

Naja... ich geht mal davon aus, dass du die ganze Zeit sehr zufrieden damit umher gefahren bist und offensichtlich zufrieden warst. nun weiß ich zwar nicht, in wie weit das Modell über die Jahre von BMW gepflegt, bzw aktualisiert wurde.. schätze aber, das sich da so ziemlich jeder Richter fragt, was du eigentlich von ihm willst..
Bei genauerer Überlegung wittere ich da den Versuch der #kostenabwälzung auf den VB...

dachte immer Biker besch...... sich nicht!

Was war das eigentlich für ein Schaden? Ein Verschleiß wg Fahrleistung?

Mir geht es in erster Linie nicht um den Schaden, der kann auch bei einem neuen Fahrzeug auftreten.😉
Sondern um eine falsche Angabe im Kaufvertrag, ich habe dem Verkäufer vertraut!!
Mein Fehler, ich habe die Daten nicht abgeglichen!😠
BMW signalisierte!!
Wäre das Erstzulassungsdatum 09.2006 gewesen,
und wegen der geringe KM Leistung hätte man eine Lösung gefunden.
Gruß
Ulli

Zitat:

Original geschrieben von Bassment


2,5 Jahre später.... -.-
Mir hat mein Verkäufer damals erzählt, dass die Maschine gedrosselt sei. Das war auch der Grund, warum ich mich für die entschieden habe.
In den Papieren stand dann aber 44PS drin. Ich habe ihn direkt darauf angesprochen. Es hatte sich herausgestellt, dass er im Fzg-Schein die Typenbezeichnung (25) mit der Leistung verwechselt hatte. Wir sind uns einig geworden und ich habe die Drossel nachträglich einbauen lassen.
Aber nach 2,5 Jahren den Verkäufer zur "Rechenschaft" ziehen zu wollen, finde ich persönlich doch dreist.
Zumal Du ja genug Zeit direkt während und nach dem Kauf hast, um Dir die Papiere genauer anzuschauen.
Spätestens bei der Ummeldung der Maschine hätte es Dir auffallen müssen.

Falls Dir dadurch nun Kosten entstanden sind, kannst Du diese nur als Lehrgeld abschreiben.
Ein Vorteil hat es: Beim nächsten Kauf bist Du dann aufmerksamer...😉

LHzG
Ingo

Lese mal " Unter Bikern bescheißt man ( N ) nicht oder ????😉

Das ist schon klar: Biker sollten ehrlich untereinander sein.
Mein Verkäufer hat es zum Beispiel nicht drauf gehabt die Fzg-Papiererichtig zu lesen. Evtl. hat Dein Vertragspartner auch in die falschen Papiere geschaut und wusste es nicht besser. Aber genauso ist es Deine Aufgabe, die zu kaufende Sache ordnungsgemäß zu kontrollieren.
Und ganz ehrlich: wo kämen wir da hin, wenn Kaufverträge nur auf Vertrauen basieren. Und sollte er Dich vorsätzlich getäuscht haben; schwarze Schafe gibt es leider immer wieder.
Hast Du Dich schon mal mit dem Verkäufer darüber unterhalten? Wobei halt2,5 Jahre schon ein Wort sind!

Zitat:

Original geschrieben von Bassment


Das ist schon klar: Biker sollten ehrlich untereinander sein.
Mein Verkäufer hat es zum Beispiel nicht drauf gehabt die Fzg-Papiererichtig zu lesen. Evtl. hat Dein Vertragspartner auch in die falschen Papiere geschaut und wusste es nicht besser. Aber genauso ist es Deine Aufgabe, die zu kaufende Sache ordnungsgemäß zu kontrollieren.
Und ganz ehrlich: wo kämen wir da hin, wenn Kaufverträge nur auf Vertrauen basieren. Und sollte er Dich vorsätzlich getäuscht haben; schwarze Schafe gibt es leider immer wieder.
Hast Du Dich schon mal mit dem Verkäufer darüber unterhalten? Wobei halt2,5 Jahre schon ein Wort sind!

Danke für die netten Beiträge............

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