Falsche Angebe im Kaufvertag Erstzulassung

Hallo zusammen,
wer kennt sich da aus??
Habe eine BMW gekauft, im Kaufvertrag steht: von Privat Erstzulassung 09.2006
Nun habe ich einen Schaden ca 1000 € nach Rücksprache mit BMW sagte man mir, Baujahr 1999
Festgestellt wurde nun die Erstzulassung erfolgte schon im März 2003!!
Hätte ich dieses gewußt, hätte ich diese nicht gekauft!
Ist eine Verkaufrückabwicklung möglich, wegen falscher Angabe??

Bitte um eine Antwort
Gruß
Ulli

Beste Antwort im Thema

Ich denke, da ist gar nix falsch, nur ein vollkommen aufgeregter TE, der die Zusammenhänge nicht kapiert hat. Vielleicht hat's ihm zwischenzeitlich jemand erklärt und deshalb meldet er sich nicht mehr.

1999 ist das Jahr, in welchem die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Das steht in der Zul. besch. und wird von Vielen mit dem Baujahr oder der EZ verwechselt. (Ziff. 6 rechts im Teil 1)
Das Baujahr kann man nach der Fahrgestellnummer bestimmen, der Eimer kann durchaus ein paar Jahre rumgestanden haben, bis er zugelassen wurde.
Das Datum der ersten Zulassung steht ebenfalls in der ZB, (Buchstabe B, links oben)

Also:

1999 = Erteilung der EU - BE
2003 = Baujahr der Maschine (erfährt man von BMW)
2006 = Datum der ersten Zulassung

Für mich ist das schlüssig möglich. Wenn der TE seine Unterlagen so aufmerksam liest, wie er seine Texte schreibt, wundert mich sowas nicht.

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Wann war der Kauf ?

Hallo,
die falschen Angaben im Kaufvertrag sind die eine Sache.
Eine andere Sache und gleichzeitig die wichtigste Frage ist die, wieso Du das nicht sofort beim Kauf gemerkt hast. Beim Vertragsabschluss/Kauf eines Fahrzeuges werden doch in der Regel die vorhandenen Fahrzeugpapiere an den neuen Besitzer ausgehändigt. Aus diesen geht doch hervor, wann das Datum der Erstzulassung war.
Um überhaupt irgendwelche rechtlich bedeutsamen Schritte zu diskutieren, müsste man zuerst die genauen Daten aus dem Kaufvertrag, die Fahrzeugpapiere und schriftliche Erklärungen über die Feststellung der vermeintlich falsch eingetragenen Erstzulassung kennen.
Die Fragen zu diesen Punkten würde Dir auch ein Rechtsanwalt stellen, falls Du eine Forderung auf falschen Vertragsinhalt geltend machen solltest.

Gruß.

Hallo BMW-K-1200LT,
erster Beitrag war ein Hilferuf...der wurde gehört.
Da wäre es wohl schön, wenn man sich nochmal meldet und zu den offenen Fragen noch was sagt...und wenn sich so ´ne Sache erledigt hat, reicht schon ein Satz. 😎😉

Scheint in letzter Zeit Mode zu werden .😕
Beitrag posten und dann toter Mann spielen , zumindest war er heute schon online.
Die Überschrift kommentiere ich besser nicht
Sind ja noch Ferien 😁

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Ich denke, da ist gar nix falsch, nur ein vollkommen aufgeregter TE, der die Zusammenhänge nicht kapiert hat. Vielleicht hat's ihm zwischenzeitlich jemand erklärt und deshalb meldet er sich nicht mehr.

1999 ist das Jahr, in welchem die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Das steht in der Zul. besch. und wird von Vielen mit dem Baujahr oder der EZ verwechselt. (Ziff. 6 rechts im Teil 1)
Das Baujahr kann man nach der Fahrgestellnummer bestimmen, der Eimer kann durchaus ein paar Jahre rumgestanden haben, bis er zugelassen wurde.
Das Datum der ersten Zulassung steht ebenfalls in der ZB, (Buchstabe B, links oben)

Also:

1999 = Erteilung der EU - BE
2003 = Baujahr der Maschine (erfährt man von BMW)
2006 = Datum der ersten Zulassung

Für mich ist das schlüssig möglich. Wenn der TE seine Unterlagen so aufmerksam liest, wie er seine Texte schreibt, wundert mich sowas nicht.

immerhin schrieb er "nach Rücksprache mit BMW ......."

und er selber ist dieses Jahr, wenns  stimmt 60 Jahre alt geworden

Ich werd nicht so ganz schlau aus der Sache. Die Erstzulassung steht in den Papieren und die werden von einer Behörde ausgestellt. Die EZ ist im Zentralrechner des BKA vermerkt. BMW weiß die nicht, woher auch. Das ist Mumpitz. Aber ich lese, dass BMW wohl mitteilte, dass das Motorrad 99 gebaut wurde. Das ist möglich, die 1200 LT gabs ab 1998.

Wenn ich ein Motorrad kaufe, schau ich mir die Papiere an. K1200 LT ist nicht gerade ein billiges Schnäppchen, die kosten richtig Kohle. Da steht die EZ drin. Wo habe ich bereits erwähnt. Wenn im Vertrag 2006 als EZ steht und in den Papieren 2003, dann ist der Vertrag hinfällig.

Aber sorry - wie blauäugig muss man denn da sein ?

Ich rate mal mit..

"Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt aber ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden....

Wetten, die war über den Winter abgemeldet und das war des dunklen Rätsels Lösung.. Der neue Brief is von 2006...

Hm, meine Maschine wurde 91 gebaut und 93 zugelassen.
Stand im Kaufvertrag, hab ich gelesen und war mir egal.
Sonst hätte ich sie ja nicht gekauft.

Man sollte sich beim Kauf IMMER in ALLER Ruhe den Vertrag durchlesen und die Papiere vergleichen.
Dann findet man eventuelle Ungereimtheiten raus und kann sich "neu entscheiden".
Augen auf beim Häuser/Fahrzeug etc.-Kauf.

Aber was soll man da machen, wenn es schon zu spät ist?

Viel Erfolg
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Hallo BMW-K-1200LT,
erster Beitrag war ein Hilferuf...der wurde gehört.
Da wäre es wohl schön, wenn man sich nochmal meldet und zu den offenen Fragen noch was sagt...und wenn sich so ´ne Sache erledigt hat, reicht schon ein Satz. 😎😉

danke habe einfach zu wenig zeit

Gruß
Ulli

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Ich werd nicht so ganz schlau aus der Sache. Die Erstzulassung steht in den Papieren und die werden von einer Behörde ausgestellt. Die EZ ist im Zentralrechner des BKA vermerkt. BMW weiß die nicht, woher auch. Das ist Mumpitz. Aber ich lese, dass BMW wohl mitteilte, dass das Motorrad 99 gebaut wurde. Das ist möglich, die 1200 LT gabs ab 1998.

Wenn ich ein Motorrad kaufe, schau ich mir die Papiere an. K1200 LT ist nicht gerade ein billiges Schnäppchen, die kosten richtig Kohle. Da steht die EZ drin. Wo habe ich bereits erwähnt. Wenn im Vertrag 2006 als EZ steht und in den Papieren 2003, dann ist der Vertrag hinfällig.

Aber sorry - wie blauäugig muss man denn da sein ?

Danke für deine Antwort,

dachte immer Biker besch...... sich nicht!

Hinterher ist man immer schlauer

Gruß

Ulli

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Wann war der Kauf ?

Der Kauf war am 28.03.2009

Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser

Gruß
Ulli

Zitat:

Original geschrieben von BMW-K-1200LT



Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Wann war der Kauf ?
Der Kauf war am 28.03.2009
Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser

Gruß
Ulli

2,5 Jahre später!!!

Naja... ich geht mal davon aus, dass du die ganze Zeit sehr zufrieden damit umher gefahren bist und offensichtlich zufrieden warst. nun weiß ich zwar nicht, in wie weit das Modell über die Jahre von BMW gepflegt, bzw aktualisiert wurde.. schätze aber, das sich da so ziemlich jeder Richter fragt, was du eigentlich von ihm willst..
Bei genauerer Überlegung wittere ich da den Versuch der #kostenabwälzung auf den VB...

dachte immer Biker besch...... sich nicht!

Was war das eigentlich für ein Schaden? Ein Verschleiß wg Fahrleistung?

Don't feed the Troll...😰

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