Falschaussage Zeugenfragebogen und Anhörungsbogen
Ich habe ein Problem. Vielleicht habt ihr damit Erfahrung. Meine Tochter ist mit meinem Auto 18 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden. Der Halter ist mein Mann. Der hat einen Zeugenfragebogen bekommen und mich angegeben. Ich habe dann den Anhörungsbogen ausgefüllt und mich selbst beschuldigt. Die Bussgeldstelle hat wohl selber herausgefunden das meine Tochter gefahren ist und ihr einen Anhörungsbogen geschickt. Diesen wollen wir nicht beantworten. Was passiert denn jetzt?
19 Antworten
Zitat:
@Polo2004 schrieb am 23. Juli 2022 um 14:50:24 Uhr:
Danke für die Antwort. Wir haben den Fehler eingesehen würden das Geld auch bezahlen. Aber wir wissen nicht was wir mit dem Abhörungsbogen machen sollen. Ausfüllen oder ignorieren. Wenn ein Bußgeldbescheid kommen sollte werden wir den sofort bezahlen. Wir überlegen wir einfach abwarten bis der Bußgeldbescheid kommt und dann bezahlen. Oder kommt dann noch etwas wegen dem Anhörunhsbogen in dem ich ja die Tat gestanden habe
Ich würde einfach den Verstoß zugeben und ihn zurücksenden, nicht dass die nachher noch weitere Kosten geltend machen...
Den anderen brauchst du nicht zu beachten. Als Betroffener darf man (wie als Beschuldigter ja auch) lügen, von daher wird da nichts kommen...
1. Hast du eine Falschaussage gemacht, das ist eine Straftat!
2. Ein Bußgeldverfahren ist immer erst Anhörung und wenn alles geklärt ist, kommt die Rechnung mit Gebühren!
3. Auf dem Foto ist eine Fahranfängerin erkannt worden und nicht die Mama. Was habt ihr erwartet? Nun ist die Kacke am Dampfen...
Natürlich gab es einen Abgleich mit bestehenden Fotos!
Naja, es ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber der/die Angestellte in der Bußgeldstelle hat gesehen, das es sich offenbar nicht um den Halter handelt, daher kam erst der Fragebogen und nicht direkt der Ordnungswidrigkeitsbogen.
Im Grunde braucht ihr gar nichts zu machen und einfach abzuwarten, irgendwann kommt auf den Fahrzeughalter oder jemand in der Familie (aber eher an den Halter) dann der Ordnungswidrigkeitsbogen. Da steht die Strafe drauf (60€, keine Punkte, weil OrWi), die zahlt man dann und die Sache ist erledigt. Die melden sich schon wenn sie was wollen. Fragebögen und Anhörungsbögen kann man in der Regel getrost ignornieren, es sei denn man ist der Halter und nicht selber gefahren und es drohen Punkte/Fahrverbot, dann kann man immernoch eine Aussage machen.
War sicherlich auch keine amtliche Zustellung oder per Einschreiben und dann kann man sich sowieso immer drauf berufen, das nichts angekommen wäre, wer soll es denn gerichtsfest nachweisen können.
Zitat:
@Pologurke schrieb am 25. Juli 2022 um 09:17:16 Uhr:
1. Hast du eine Falschaussage gemacht, das ist eine Straftat!
2. Ein Bußgeldverfahren ist immer erst Anhörung und wenn alles geklärt ist, kommt die Rechnung mit Gebühren!
3. Auf dem Foto ist eine Fahranfängerin erkannt worden und nicht die Mama. Was habt ihr erwartet? Nun ist die Kacke am Dampfen...
Natürlich gab es einen Abgleich mit bestehenden Fotos!
1. Es ist keine Straftat, weil man als Betroffener/Beschuldigter lügen darf.
2. Und 3. sind korrekt.