Falschaussage Zeugenfragebogen und Anhörungsbogen

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Ich habe ein Problem. Vielleicht habt ihr damit Erfahrung. Meine Tochter ist mit meinem Auto 18 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden. Der Halter ist mein Mann. Der hat einen Zeugenfragebogen bekommen und mich angegeben. Ich habe dann den Anhörungsbogen ausgefüllt und mich selbst beschuldigt. Die Bussgeldstelle hat wohl selber herausgefunden das meine Tochter gefahren ist und ihr einen Anhörungsbogen geschickt. Diesen wollen wir nicht beantworten. Was passiert denn jetzt?

19 Antworten

Ehrlich gesagt würde ich mich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht Beraten lassen!
Bevor man sich da in was reinreitet!

Beim Blitzen werden Bilder gemacht und die sind huetzutage in guter Qalität.
Natürlich vergleichen die das Bild mit dem Führerscheinbild!

Vermutlich hat die Tochter noch Probezeit, das kann dann vermutlich nicht nur einen Punkt und Strafe nach sich ziehen!

Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit keine Punkte kein Fahrverbot

Zitat:

@Polo2004 schrieb am 23. Juli 2022 um 12:10:40 Uhr:


Die Bussgeldstelle hat wohl selber herausgefunden das meine Tochter gefahren ist und ihr einen Anhörungsbogen geschickt.

Aber Dir ist schon bekannt , dass die Fotos machen und dass nicht erst seit gestern? IdR bekommt man das ja mit dem Schreiben und sieht selbst wie gut das ist. So ganz blöd sind die ja auch nicht.

Das Foto ist mit Sonnenbrille und ja es war ein Fehler. Es ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Es ist halt sonnige es ist. Bin ja nicht die erste die sowas gemacht hat darum dachte ich dass ich hier jemand antwortet der das auch schon gemacht hat

Zunächst einmal habt ihr (Eltern) als Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß Paragraph 52 StPO gegenüber eurer Tochter. Weiterhin hat die Tochter als Betroffene ein Aussageverweigerungsrecht gemäß Paragraph 136 StPO. Ergo heißt das, dass niemand etwas von euch zu sagen braucht.

In der Praxis (und auch in eurem Fall) ist es nun so, dass die Bußgeldstelle einen Lichtbildabgleich mit dem Passbild eurer Tochter gemacht hat und nun zu dem Schluss gekommen ist, dass sie die Fahrerin war. Nun gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Das Verwarngeld zahlen und Ruhe haben oder

2. Es auf ein Verfahren ankommen lassen, bei dem ihr dann noch die Verwaltungskosten zahlen müsst, da die nämlich dann obendrauf kommen.

Da dir Ordnungswidrigkeit "lediglich" mit 70 Euro und keinem Punkt geahndet wird, rate ich dazu, dass die Tochter den Verstoß zugibt, die Strafe zahlt und Ruhe hat.

Danke für die Antwort. Wir haben den Fehler eingesehen würden das Geld auch bezahlen. Aber wir wissen nicht was wir mit dem Abhörungsbogen machen sollen. Ausfüllen oder ignorieren. Wenn ein Bußgeldbescheid kommen sollte werden wir den sofort bezahlen. Wir überlegen wir einfach abwarten bis der Bußgeldbescheid kommt und dann bezahlen. Oder kommt dann noch etwas wegen dem Anhörunhsbogen in dem ich ja die Tat gestanden habe

Zitat:

@Polo2004 schrieb am 23. Juli 2022 um 12:54:48 Uhr:


Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit keine Punkte kein Fahrverbot

Dafür muss man ja keinen Anhörungsbogen ausfüllen soweit ich weis!
Es sei denn dein Mann(auf den der Wagen zugelassen ist) hat bereits innerhalb eines Jahres bereits 1-2X die Geschwindigkeit überschritten.
Dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis!

Nein, mein Mann hat seit Jahren keinen Bußgeldbescheid bekommen. Es geht um 18 km/h auswärts zu schnell gefahren. Und unsere Tochter ist in der Probezeit. Eigentlich auch kein A Verstoß

Zuerst kam der Zeugenftagebogen danach der Anhörungsbogen

Ich war mal vor Jahren auch mal geblitzt worden(21 km/h außerhalb).
Da auch ein Punkt fällig war(in 30 Jahren der einzige und hoffe es bleibt so) hatte ich als Fahrzeughalter angegeben meine Frau wäre gefahren.

Hatte nichts gebracht die Strafe kam trotzdem auf meinen Namen.
Wie schon gesagt haben die sehr warscheinlich die Bilder verglichen!

Aber bei einer Ordnungswidrigkeit kommt doch normalerweise gleich die Rechnung.
Nur hat man da auch die mögligkeit angaben zum Fahrer zu machen!

Leider haben wir noch keine Rechnung bekommen. Die hätten wir schon längst bezahlt. Komisch. Kam denn noch eine Strafe weil du den falschen Fahrer benannt hast?

Nein, da kam nichts!
Geldstrafe überwiesen und war erledigt!
Man macht ja die Angaben nicht unter Aid!
Man kann sich ja auch mal Irren, wer vor ein paar Wochen um die Uhrzeit gefahren ist!

Wie lange ist das her das!
Möglich ist das die Polizei mit dem Bild in der Nachbarschaft nachgefragt hat wer die Person ist!
Aber wie schon gesagt bei einer Ordnungswidrigkeit ist das ein wenig Übertrieben!

@Polo2004 einfach das Geld bezahlen und fertig! Die werden sonst nichts fragen !

Würde ja gerne bezahlen aber habe noch keinen Bußgeldbescheid

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