Falsch beworben, kein App Connect und nu?

VW Passat B8

Hallo zusammen,
Ich brauche Mal ein bisschen Beratung. Wir haben einen b8 der ersten Stunde gekauft. Leider gab es, trotz das es eines der größten VW Autohändler Deutschlands ist, einige Probleme.
Nun wurde uns letztlich nach einem Termin zur Nachbesserung der einen Urlaubstag und 200km gekostet hat,gesagt das App Connect nicht nachgerüstet werden kann.
Natürlich auch erst nachdem wir darauf gedrängt haben. Sonst hätte sich das Autohaus gar nicht mehr gemeldet.

Nun frage ich mich welche Optionen wir haben. Der Händler fragt was wir wollen...
Zum Fahrzeug:
B8 Trendline 1.6 TDI
50tkm
15000€

Was meint ihr? Wandeln? Austausch des Infotainment fordern?
Was wäre angemessen?

Mit freundlichem Gruß
Benny

Beste Antwort im Thema

Ich habe das 2 x mit meinem älteren Fahrzeug durch gemacht.

Händler hatte Lenkradheizung und Verkehrszeichenerkennung angegeben.
Ich hatte die Wahl zwischen Summe x oder Fahrzeug zurückgeben mit Wertminderung da neue Zulassung auf mich schon stattgefunden hat.

Im zweiten Fall habe ich geklagt da der Verkäufer mir kein Stück entgegen gekommen ist.
In meinem Fall habe ich vor Gericht gewonnen.

Einen Rechtsstreit würde ich nicht mehr deswegen begehen wollen, der Zeit und finanzielle Aufwand steht in keinem Verhältnis.

Ich würde Dir raten zb. einen kpl. Service auszuhandeln oder einen Satz Winterreifen.
Allerdings darf man in der Preisklasse nicht all zu viel erwarten da die Gewinnmarge eh schon gering gewesen sein dürfte.

Übrigens gelten so Aussagen welche den sinngemäßen Inhalt besitzen von "Irrtümer in der Beschreibung vorbehalten" nicht. Als Laie darfst du davon ausgehen das die Angaben eines Händlers stimmen, dieser hat es selbstständig zu prüfen. 😉
Zitat des Richters in meinem Fall.

Natürlich hast du den Wagen nur wegen App Connect gekauft, das war das ausschlaggebende Kaufkriterium. 😉

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Ich bin den ganzen Tag unterwegs. Schreibe wenn ich Zeit habe.
Das ich nicht genau das BJ weiß liegt daran das der Passat vor fast drei Monaten gekauft wurde und ich gerade nicht 100% sicher bin.
Es ist höchstwarscheinlich ein BJ 2015 aber MJ 2016. Aber es könnte auch sein das es ein BJ 2016 MJ 2016 ist.
Über das Radio weiß ich leider nur das es ein CD Laufwerk hat und kein App Connect, auch nicht nicht nachrüstbar.
Es hat statt der Voice die Mute Taste das weiß ich auch noch.

Was von App Connect benutzt wird habe ich doch geschrieben.

Hier herrscht schon ein ziemlich grober Umgangston.
Ich habe nunmal anderes zu tun als das BJ meiner Autos oder die exakte Bezeichnung der verbauten Komponeten mit Vor- Zu- und Nachname zu kennen.
Wenn euch das nervt braucht Ihr ja nicht antworten.

Nö, hast du nicht. Nutzt du MirrorLink, AndroidAuto oder CarPlay? Das sind die Bestandteile von AppConnect.

Das kann man auch alles nett formulieren... ich benutzte Android Auto.

Nett ist hier Interpretationssache! War von mir auf jeden Fall nicht böse gemeint.
Außer Google Maps funktioniert dich auch alles über Bluetooth Audio. Reicht das nicht eventuell?

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Ich besitze ein sehr kleines Smartphone. Eignet sich leider nicht gut als Navi Display.

Ich bedanke mich an dieser Stelle.
Ich habe einige Vorschläge formuliert und dem Händler zugesandt.
Mal sehen ob wir uns einigen können.

Thread kann geschlossen werden.

Gruß Benny

Gib uns einmal die komplette FIN, damit wir sehen, welches Produktionsdatum und welche Ausstattung das Fahrzeug hat...damit wir wissen und nicht ín der Glaskugel suchen...

die fin ist die nummer, die vorne auf der fahrerseite in der frontscheibe zu sehen ist 🙂 und sie ist auch nicht sondelrich geheim, immerhin kann sie jeder von außen ensehen.

Zitat:

@Bennysnaucum1 schrieb am 19. September 2019 um 18:08:34 Uhr:



Zitat:

@Variant-Fan schrieb am 19. September 2019 um 16:57:40 Uhr:


Angemessen für was genau, Du möchtest was haben was vertraglich nicht da ist?
Theoretisch müsste er gar nichts geben, praktisch wird er vermutlich irgendwas machen.

Wie es ausschaut kann unterschiedlich ausfallen.

Ich verstehe deine Äusserungen nicht. Dann kann ich ja immerhin Mirrorlink verlangen, oder?

Habe ich wohl überlesen das selbst Mirrorlink nicht vorhanden ist, ich konnte bislang nur raus lesen das es im vertrag steht.
Kannst Du mir bitte zeigen wo ich es überlesen habe?

Eigentlich hast du alles an Tipps bekommen was Du machen kannst inkl. Erfahrung wie es bei mir 2 x gelaufen ist.

Mir kommt es so vor als wenn du hier nur eine antwort lesen möchtest, welche Sinngemäß ungefähr folgend lautet.
"Der Verkäufer muss es machen inkl. Begründung"
das klappt hier allerdings nicht.

Aus meiner Sicht hast du dir was erzählen lassen es aber nicht schriftlich bekommen, genau darauf bestehst du jetzt allerdings.
Ist nicht böse gemeint aber du musst die Hinweise auch akzeptieren, selbst wenn diese nicht so ausfallen wie erhofft.

Letztendlich bekommst du eine Rechtsfeste Aussage eh nur bei einem Anwalt, ein Forum ist da die denkbar schlechteste Wahl.

Zitat:

@Variant-Fan schrieb am 20. September 2019 um 08:30:24 Uhr:



Zitat:

@Bennysnaucum1 schrieb am 19. September 2019 um 18:08:34 Uhr:


Ich verstehe deine Äusserungen nicht. Dann kann ich ja immerhin Mirrorlink verlangen, oder?

Habe ich wohl überlesen das selbst Mirrorlink nicht vorhanden ist, ich konnte bislang nur raus lesen das es im vertrag steht.
Kannst Du mir bitte zeigen wo ich es überlesen habe?

Eigentlich hast du alles an Tipps bekommen was Du machen kannst inkl. Erfahrung wie es bei mir 2 x gelaufen ist.

Mir kommt es so vor als wenn du hier nur eine antwort lesen möchtest, welche Sinngemäß ungefähr folgend lautet.
"Der Verkäufer muss es machen inkl. Begründung"
das klappt hier allerdings nicht.

Aus meiner Sicht hast du dir was erzählen lassen es aber nicht schriftlich bekommen, genau darauf bestehst du jetzt allerdings.
Ist nicht böse gemeint aber du musst die Hinweise auch akzeptieren, selbst wenn diese nicht so ausfallen wie erhofft.

Letztendlich bekommst du eine Rechtsfeste Aussage eh nur bei einem Anwalt, ein Forum ist da die denkbar schlechteste Wahl.

Er hat es doch vom Verkäufer im Vertrag festhalten lassen, dass er später Appconnect nachrüsten kann! Somit hat er gute Chancen dass einzufordern! Gebrauchtes CM besorgen um wenig Geld, wo am besten schon Appconnect gelaufen ist und vom Händler einbauen, codieren und Appconnect kaufen und freischalten lassen! Der Händler soll die Einbau und Codier- und Freischaltarbeiten übernehmen und du kannst die Kosten für das CM und das Appconnect übernehmen. Das CM ist billiger als die Codier und Freischaltung!

Link zu möglicher Headunit

lg yaabbaa

PS: und bitte hört auf mit der Herumkritisiererei, das nervt und ist weder konstruktiv noch hilfreich!

vw werkstätten bauen keine gebrauchten CM ein. die haben auch keinerlei ahnung, wie man einzelne geräte durch andere varianten austauscht, um das gewünschte ergebnis zu erreichen. wenn das dort jemand weiß, dann weil er da privat mit zu tun hat als crack. das thema ist viel zu speziell und geht weit über dem hinaus, was ein meister oder verkäufer dort wissen "muss".

nachrüsten klappt somit also nur extern über hinterhof oder selber. der händler wird dir kein gebrauchtes CM von ebay bezahlen inkl. einbau, selbst dann nicht, wenn du alles selber regelst und am ende sagts "macht 1000€".
vernünftige vorschläge wurden bereits gemacht. ne inspektion ist sicherlich das sinnvollste, ggf. auch winterpuschen.

oder halt zurückgeben und im schlechtesten fall auf nen rechtsstreit ankommen lassen.

ich finde die inspektion noch immer die beste lösung. man hat da auch nur 1 versuch, bis die auf stur schalten und quasi wissen, das du eh kaum nen rechtsanwalt anrufst und beauftragts. und selbst wenn, die haben eh auch einen und lassen es dann drauf ankommen. sicher ist es besser, sich jetzt schnell und einfach zu einigen, indem du sie nun nicht versuchst auszuziehen.

Zitat:

@PayDay schrieb am 20. September 2019 um 09:11:40 Uhr:


vw werkstätten bauen keine gebrauchten CM ein. die haben auch keinerlei ahnung, wie man einzelne geräte durch andere varianten austauscht, um das gewünschte ergebnis zu erreichen. wenn das dort jemand weiß, dann weil er da privat mit zu tun hat als crack. das thema ist viel zu speziell und geht weit über dem hinaus, was ein meister oder verkäufer dort wissen "muss".

nachrüsten klappt somit also nur extern über hinterhof oder selber. der händler wird dir kein gebrauchtes CM von ebay bezahlen inkl. einbau, selbst dann nicht, wenn du alles selber regelst und am ende sagts "macht 1000€".
vernünftige vorschläge wurden bereits gemacht. ne inspektion ist sicherlich das sinnvollste, ggf. auch winterpuschen.

oder halt zurückgeben und im schlechtesten fall auf nen rechtsstreit ankommen lassen.

ich finde die inspektion noch immer die beste lösung. man hat da auch nur 1 versuch, bis die auf stur schalten und quasi wissen, das du eh kaum nen rechtsanwalt anrufst und beauftragts. und selbst wenn, die haben eh auch einen und lassen es dann drauf ankommen. sicher ist es besser, sich jetzt schnell und einfach zu einigen, indem du sie nun nicht versuchst auszuziehen.

Wenn du meinen Footer angesehen hättest, dann würdest du sehen, dass ich schon einiges nachgerüstet habe und dass, wenn notwendig bei einer VW Niederlassung! Also es geht sehrwohl, dass man gebrauchte Teile einbauen lässt!
Aber wenn man keine andere Meinung zulässt........
lg yaabbaa

Zitat:

@Variant-Fan schrieb am 20. September 2019 um 08:30:24 Uhr:



Zitat:

@Bennysnaucum1 schrieb am 19. September 2019 um 18:08:34 Uhr:


Ich verstehe deine Äusserungen nicht. Dann kann ich ja immerhin Mirrorlink verlangen, oder?

Habe ich wohl überlesen das selbst Mirrorlink nicht vorhanden ist, ich konnte bislang nur raus lesen das es im vertrag steht.
Kannst Du mir bitte zeigen wo ich es überlesen habe?

Eigentlich hast du alles an Tipps bekommen was Du machen kannst inkl. Erfahrung wie es bei mir 2 x gelaufen ist.

Mir kommt es so vor als wenn du hier nur eine antwort lesen möchtest, welche Sinngemäß ungefähr folgend lautet.
"Der Verkäufer muss es machen inkl. Begründung"
das klappt hier allerdings nicht.

Aus meiner Sicht hast du dir was erzählen lassen es aber nicht schriftlich bekommen, genau darauf bestehst du jetzt allerdings.
Ist nicht böse gemeint aber du musst die Hinweise auch akzeptieren, selbst wenn diese nicht so ausfallen wie erhofft.

Letztendlich bekommst du eine Rechtsfeste Aussage eh nur bei einem Anwalt, ein Forum ist da die denkbar schlechteste Wahl.

Ich habe ja auch erst im laufe dieses Threads erfahren das es einen Unterschied zwischen Mirrorlink und App Connect gibt.
Aber es wird ja wie gesagt davon ausgegangen das man das alles schon weiß...
Zudem kritisiere ich euch nicht sondern mache ich auf etwas aufmerksam und wenn das als Kritik aufgefasst wird dann kann man die ja auch mal annehmen.
Ich habe zum Beispiel die Kritik angenommen, dass falls ich hier noch mal was poste alle Fahrzeugdaten mindestens schriftlich vorliegen habe.
Ich habe auch keine Forderungen an euch formuliert sondern meine Hoffnung auf eine Antwort formuliert.
Wenn man eine Frage so Sau dämlich findet dann kann man auch dazu schweigen und muss den Leuten nicht direkt sagen wie blöd sie eigentlich sind.

Hallo Bennysnaucum1,

Du hattest geschrieben, dass der Thread geschlossen werden kann. Deswegen hatte mich nicht mehr gemeldet. Nun hälst Du den Thread doch im weiteren Post am Leben, so dass ich es daher so auslege, dass weitere Antwort doch noch erwünscht sind:

Insofern nun hier die rechtliche Betrachtung:
Ich habe ehrlich gesagt am Ende nicht mehr ganz durchgeblickt, was nun Phrase ist. Daher halte ich es ein wenig abstrakt. Du müsstest dann konkret die Aussage auf den Fall anwenden.
Der Verkäufer hat gegenüber dem Verkäufer für dasjenige Gewähr zu übernehmen, das Gegenstand des Kaufvertrages ist.

Fraglich ist somit, was vertraglich vereinbart ist.

Gegenstand des Kaufvertrages ist nicht nur das Auto per se sondern auch ergänzende Abreden. Dabei ist dies nicht formbedürftig. Das heißt Verträge und Abreden hierzu können auch mündlich geschlossen werden.

Erschwerend wirkt jedoch die Beweisführung, und die Tatsache, dass in der Regel vertraglich vereinbart ist, dass mündliche Nebenabrede nicht zum Vertragsbestandteil werden. Das schützt den Verkäufer jedoch nicht Dir das Blaue vom Himmel zu lügen in der Vertragsverhandlung. Dann wäre eine Verweis auf die entsprechende Schriftformklausel treuwidrig und diesbezüglich unwirksam; allenfalls bestünde ein Schadensersatzanspruch aus einer Vertragsverletzung bei Vertragsanbahnung.

So wie ich es am Ende verstanden habe ist jedoch die Nachrüstbarkeit von App Connect vertraglich vereinbart und auch vertraglich festgehalten worden.

Wenn dies so ist, ist die Sachelage ein Traum für jeden Juristen. Genauso muss man es machen. Eindeutiger geht es dann nämlich nicht mehr. Entsprechend stünden Dir Ansprüche zu:
Rücktritt vom Kaufvertrag
Nachbesserung / Nacherfüllung
Wertminderung.
Das Recht der Wahl hast beim Kaufvertrag Du. Wenn Du Nachbesserung willst, wäre eine schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung sinnvoll. Etwaiger tatsächlich entstandene Kosten ihm die Möglichkeit einzuräumen (z.B. Überführungskosten) gehen zu Lasten des Verkäufers. Du hast als Verbrauch ein Anspruch auf Vorschuss.

Schadenseratzansprüche könnten sekundär ebenfalls entstehen. Allenfalls nicht aus der Mängelrüge, sondern aus der Tatsache, dass der Verkäufer der Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachkommt.

Wenn Du vom Vertrag zurücktreten willst nach erfolgloser Nachbesserung gibt es bei einem Verbrauchervertrag mitlerweile nach EU- / BGH Rechtsprechung kein Anspruch mehr auf Wertersatz Nutzungsersatz (siehe BGH Urteile: Fall Quelle, Bestellung eines Offen)
Tenor ist, dass dem Verbraucher durch Inanspruchnahme seiner Mängelgewährleistungsrecht keine Nachteile entstehen dürfen. Hierzu zählt nach EUGH Rechtsprechung auch der Wertersatz Nutzungsersatz. Der Verbraucher soll nicht zögern den Verkäufer in Ansprüch weil er befürchtet finanzielle NAchteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Mängelgewährleistung soll als effektiver Rechtsschutz bestehen und durchsetzungsstark sein.

Geschickt wäre es also die Aufforderung zur Nacherfüllung.
Wenn der Verkäufer dem nicht nachkommt bzw. die Nacherfüllung erfolglos bleibt das Ding kostenneutral auf den Hof stellen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Edit: Sprachliche Korrektur: Wertersatz Nutzungsersatz

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 20. September 2019 um 13:03:01 Uhr:


Hallo Bennysnaucum1,

Du hattest geschrieben, dass der Thread geschlossen werden kann. Deswegen hatte mich nicht mehr gemeldet. Nun hälst Du den Thread doch im weiteren Post am Leben, so dass ich es daher so auslege, dass weitere Antwort doch noch erwünscht sind:

Insofern nun hier die rechtliche Betrachtung:
Ich habe ehrlich gesagt am Ende nicht mehr ganz durchgeblickt, was nun Phrase ist. Daher halte ich es ein wenig abstrakt. Du müsstest dann konkret die Aussage auf den Fall anwenden.
Der Verkäufer hat gegenüber dem Verkäufer für dasjenige Gewähr zu übernehmen, das Gegenstand des Kaufvertrages ist.

Fraglich ist somit, was vertraglich vereinbart ist.

Gegenstand des Kaufvertrages ist nicht nur das Auto per se sondern auch ergänzende Abreden. Dabei ist dies nicht formbedürftig. Das heißt Verträge und Abreden hierzu können auch mündlich geschlossen werden.

Erschwerend wirkt jedoch die Beweisführung, und die Tatsache, dass in der Regel vertraglich vereinbart ist, dass mündliche Nebenabrede nicht zum Vertragsbestandteil werden. Das schützt den Verkäufer jedoch nicht Dir das Blaue vom Himmel zu lügen in der Vertragsverhandlung. Dann wäre eine Verweis auf die entsprechende Schriftformklausel treuwidrig und diesbezüglich unwirksam; allenfalls bestünde ein Schadensersatzanspruch aus einer Vertragsverletzung bei Vertragsanbahnung.

So wie ich es am Ende verstanden habe ist jedoch die Nachrüstbarkeit von App Connect vertraglich vereinbart und auch vertraglich festgehalten worden.

Wenn dies so ist, ist die Sachelage ein Traum für jeden Juristen. Genauso muss man es machen. Eindeutiger geht es dann nämlich nicht mehr. Entsprechend stünden Dir Ansprüche zu:
Rücktritt vom Kaufvertrag
Nachbesserung / Nacherfüllung
Wertminderung.
Das Recht der Wahl hast beim Kaufvertrag Du. Wenn Du Nachbesserung willst, wäre eine schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung sinnvoll. Etwaiger tatsächlich entstandene Kosten ihm die Möglichkeit einzuräumen (z.B. Überführungskosten) gehen zu Lasten des Verkäufers. Du hast als Verbrauch ein Anspruch auf Vorschuss.

Schadenseratzansprüche könnten sekundär ebenfalls entstehen. Allenfalls nicht aus der Mängelrüge, sondern aus der Tatsache, dass der Verkäufer der Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachkommt.

Wenn Du vom Vertrag zurücktreten willst nach erfolgloser Nachbesserung gibt es bei einem Verbrauchervertrag mitlerweile nach EU- / BGH Rechtsprechung kein Anspruch mehr auf Wertersatz Nutzungsersatz (siehe BGH Urteile: Fall Quelle, Bestellung eines Offen)
Tenor ist, dass dem Verbraucher durch Inanspruchnahme seiner Mängelgewährleistungsrecht keine Nachteile entstehen dürfen. Hierzu zählt nach EUGH Rechtsprechung auch der Wertersatz Nutzungsersatz. Der Verbraucher soll nicht zögern den Verkäufer in Ansprüch weil er befürchtet finanzielle NAchteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Mängelgewährleistung soll als effektiver Rechtsschutz bestehen und durchsetzungsstark sein.

Geschickt wäre es also die Aufforderung zur Nacherfüllung.
Wenn der Verkäufer dem nicht nachkommt bzw. die Nacherfüllung erfolglos bleibt das Ding kostenneutral auf den Hof stellen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Edit: Sprachliche Korrektur: Wertersatz Nutzungsersatz

Vielen Dank für deine umfangreiche Antwort,
das hat mir den Anstoß gegeben noch ein bisschen mehr Druck auf den Händler auszuüben.
Ergebnis ist eine Gutschrift über 400€.
Dafür kann ich mir jetzt entweder fast das App Connect nachrüsten (kostet 540€ für eine Headunit).
Oder das Smartphone mit Android Auto nutzen und das Geld für was anderes ausgeben.

Nochmals danke und beste Grüße
Benny

... sei schlau und nutze Android Auto. Ich finde, das funktioniert immer besser und bekommt permanent Updates und zusätzliche Features...

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