Falsch Bestellung X5 F 15!! Pure Experience fehlt!!Experience Paket nachrüsten oder Fahrzeug abgebe

BMW X5 F15

Hallo,
ich wollte meinen Frust hier einmal loswerden: ich habe diese Woche meinen F-15 40d d
bekommen, das Fahrzeug ist nahezu voll ausgestattet (Neupreis 103.000 euro)
Der Händler hat jedoch bei der Bestellung das Exterieur in normaler Version bestellt und vergessen das Außenpaket ,Pure experience ' zu bestellen! Vollausstattung und außen die Grundversion!
Ich zeigte ihm bei der Bestellung den Prospektbild des X5 in sparkling -brown und wollte das Auto genau wie auf dem Bild.
Das Fahrzeug sollte jedoch in Winterreifen ausgeliefert werden, mit der Felge 449 (Prospektbild).

Leider bekam ich auch die falschen Felgen ausgeliefert! Ich habe 18 Zoll Winterräder bekommen,was bescheiden aussieht.

Wie würdet Ihr euch bei der falschen Bestellung verhalten?
Das Auto fährt super, keine Frage.
Die Außen Optik gefällt mir überhaupt nicht.

Kann man das experience Paket in allen Details nachrüsten?
Ich habe angedroht das Fahrzeug komplett zurückzugeben.

Allerdings mußte ich beruflich dringend weg und bin bereits 1000 km gefahren.

Danke für eure Hilfe!!

Beste Antwort im Thema

Ärgerlich, aber:

- Ich musste meine Bestellung unterschreiben, da ist alles aufgelistet, was bestellt wird.
- Ich habe eine Auftragsbestätigung bekommen, da ist dann noch mal alles aufgelistet, was bestellt wurde.

Warum ist Dir nie aufgefallen, dass das Exterieurpaket nicht auf der Bestellung ist?

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Zitat:

Original geschrieben von phantomac2



Zitat:

Original geschrieben von gorilla71


1. Was kann man am fehlenden Equipment nachrüsten und zu welchem Preis.
Das schrieb ich mit Quellenangabe bereits oben. Der Preis ist von der vorhandenen Auto-Ausstattung und Lackierung abhängig, darum steht in der Zubehör Preisliste "auf Anfrage" beim Preis. Zubehörkatalog und -preisliste kann man bequem bei bmw. de herunterladen.

Da stehen auch die Preise für Felgen oder Räder-Komplettsätze drin.

Kosten gehen imho aber komplett zu seinen Lasten. Alles andere wäre Goodwill des Händlers, aber keinerlei Verpflichtung.

Langes hin- und her-reden bringt da wenig! Ich würde mal ganz am Anfang genauestens die echte Bestellung checken und mal die wirklichen Fehler rausarbeiten (also wo hat der Käufer wirklich nicht bekommen, was er aber dezidiert bestellt hat)! DAS lässt sich mal rel leicht durchsetzen beim Händler!

Und dann würde ich probieren:
1.) Kontakt mit der GL des Händlers - denn in Wirklichkeit sollte der Händler einmal seinen Verkäufer prüfen! Wenn der einen Kunden, der ein Auto um >100k bestellt, wirklich so hinters Licht geführt haben, dann ist der eigentlich nicht mehr tragbar!

2. Schritt: Kulanz-Angebot für eine Nachrüstung soweit möglich

3. Schritt wenn 1&2 nicht funktioniert: Landes-Niederlassung BMW kontaktieren und Fall schildern + auf Facebook Druck machen und schlussendlich auch in Foren wie hier entsprechend informieren!

Der TE hatte schon weiter oben durchblicken lassen, dass es nicht auf der Bestellung steht und er diese schlichtweg auch vor Unterschrift nicht gelesen hat.

Zitat:

Original geschrieben von phantomac2


Der TE hatte schon weiter oben durchblicken lassen, dass es nicht auf der Bestellung steht und er diese schlichtweg auch vor Unterschrift nicht gelesen hat.

Ändert aber nichts daran, dass dann der Verkäufer versagt hat....

Hauptsache das B&O und TV sind drin....

Bin grad ziemlich sprachlos ab diesem Tread.....

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Zitat:

Original geschrieben von swommi



Zitat:

Original geschrieben von phantomac2


Der TE hatte schon weiter oben durchblicken lassen, dass es nicht auf der Bestellung steht und er diese schlichtweg auch vor Unterschrift nicht gelesen hat.
Ändert aber nichts daran, dass dann der Verkäufer versagt hat....

Ja. Schuld ist immer der Kunde.

Klar hat der Verkäufer vielleicht - wir waren nicht dabei - vergessen das Exterieur-Paket mitzubestellen. Nur liegt es meiner Meinung nach auch in der Verantwortung des Kunden zu schauen, was er da unterschreibt. Und dann auf der Auftragsbestätigung auch noch mal schaut, was dann bestellt wurde.

Bei manchen ist es aber egal wie fahrlässig man mit dem Geld was man verdient umgeht.

Zitat:

Original geschrieben von steveBMW


Bevor ich mir über irgendwelche rechtlichen Punkte Gedanken machen würde( abgesehen davon hat man da schlechte Karten wenn man den Vertrag so unterschrieben hat ) würde ich mich in Ruhe mit meinem Händler zusammensetzen und eine Lösung finden. Mein Händler würde mit mir wegen 2-3000 € für den Nachrüstsatz und den Felgen eine Lösung finden, welche für alle passt.

Hallo,

es war kein Problem sich mit dem Händler zu einigen.

In ein paar Wochen wird das Paket nachgerüstet und die Felgen werden auch getauscht.

Den Aufpreis für den teueren Felgensatz bezahle natürlich ich.

Danke für eure Beiträge.

Oldtimerfan

Zitat:

Original geschrieben von oldtimerfan1968



Zitat:

Original geschrieben von steveBMW


Bevor ich mir über irgendwelche rechtlichen Punkte Gedanken machen würde( abgesehen davon hat man da schlechte Karten wenn man den Vertrag so unterschrieben hat ) würde ich mich in Ruhe mit meinem Händler zusammensetzen und eine Lösung finden. Mein Händler würde mit mir wegen 2-3000 € für den Nachrüstsatz und den Felgen eine Lösung finden, welche für alle passt.
Hallo,
es war kein Problem sich mit dem Händler zu einigen.
In ein paar Wochen wird das Paket nachgerüstet und die Felgen werden auch getauscht.
Den Aufpreis für den teueren Felgensatz bezahle natürlich ich.
Danke für eure Beiträge.
Oldtimerfan

Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: ich würde von einem Erklärungsirrtum ausgehen. Ich wollte etwas anderes anderes

was dokumentiert wurde. Dann kann ich die Bestellung anfechten. Bedeutet allerdings, dass ich das auch beweisen kann. War bei der Aufnahme der Bestellung ein Zeuge dabei, der bestätigen kann, was gewollt war und der Verkäufer hat sich geirrt bei der Auftragsaufnahme, so bestehen Chancen auf Wandlung oder Kulanz. Blöd allerdings, wenn man dann das falsche Auto übernimmt! Du hättet es besser stehen lassen sollen. Jedes Taxi wäre insofern billiger gewesen. So könnte der Händler die Abnahme

als Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums werten.

Sonst wird es schwierig. Ist mir bei der Bestellung eines Cabrios für meine Frau imNetz auch schon passiert...

Zitat:

Original geschrieben von oldtimerfan1968



Zitat:

Original geschrieben von steveBMW


Bevor ich mir über irgendwelche rechtlichen Punkte Gedanken machen würde( abgesehen davon hat man da schlechte Karten wenn man den Vertrag so unterschrieben hat ) würde ich mich in Ruhe mit meinem Händler zusammensetzen und eine Lösung finden. Mein Händler würde mit mir wegen 2-3000 € für den Nachrüstsatz und den Felgen eine Lösung finden, welche für alle passt.
Hallo,
es war kein Problem sich mit dem Händler zu einigen.
In ein paar Wochen wird das Paket nachgerüstet und die Felgen werden auch getauscht.
Den Aufpreis für den teueren Felgensatz bezahle natürlich ich.
Danke für eure Beiträge.
Oldtimerfan

Na, dann ist ja schlussendlich alles gut und alle Aufregung war zwar nicht vergebens aber überflüssig.....

Und die Moral von der Geschichte: Erst mit dem Vertragspartner reden, dann öffentlich auf ihn einprügeln.

Wer beim Bäcker ein Brötchen mit Sonnenblumenkernen bestellt und anschließend das Brötchen mit Kürbiskernen anbeißt, kann wohl kaum auf Rücknahme und Wandlung hoffen. Autos und Brötchen sind grundsätzlich das Gleiche. Eine Ware.

Da hast Du also die Sonnenblumenkerne quasi nachgerüstet bekommen. Glückwunsch.

Wer auf dem Friedhof eine Schaufel findet und sie nutzt, um modernde Leichen aus der MT Erde zu buddeln, muss sich nicht wundern, wenn man ihm die Schaufel wegnimmt und alles wieder fein säuberlich einebnet.

**closed**
Zimpalazumpala

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