Fahrzeugschein im Auto?
Hallo, weiß jemand ob man den Fahrzeugschein im Auto lassen darf, oder ob es bei Diebstahl oder Einbruch mit der Versicherung Probleme gibt
mfg. Michael
Beste Antwort im Thema
Hallo,
hab mich Heute explizit bei meiner Versicherung (HUK24) bzgl. dieses Themas erkundigt. Es hat lt. HUK keine versicherungsrechtliche Relevanz ob der Fahrzeugschein im Auto verbleibt und evtl. mit dem Fahrzeug entwendet wird!
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Potatobeetle
73 Antworten
Ah der Sarkasmus von wegen "klug und alles kennen" wird nicht davon ablenken können dass wenn man irgendwas Gewichtiges wie Auto kauft, soviel zuzumuten ist dass man sich über die Papiere informiert welche ein rechtmässigen Erwerb erlauben und wie sie auszusehen haben.
Aber wozu die Wiederholung? Die Begriffe Hehlerware und Gutgläubiger Erwerb fielen ja, reicht schon nicht krampfhaft versuchen die Sache zu übersehen.
Aber eines sage ich wieder, ihr hat so gewisse Probleme mit Abstraktionen.
Ich lasse mein Fahrzeugschein nicht im Auto und bin trotzdem gegen gewisse Vorgehensweisen. Na das versteht ihr nicht, nicht wahr?
"Was für mich betrifft muss sich nach mir richten", was absolut betrachtet schlüssig ist, ist egal - wie ich so eine Einstellung liebe.
Ich saufe auch nicht und bin trotzdem nicht dafür Leute für ein Glas Wein zu hängen.
Für euch unlogisch, immerhin wird es mir nicht schaden.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Wer im Besitz eines Fahrzeugscheines ist, kann als "Eigentümer" auftreten und das Fahrzeug damit auch schneller verkaufen oder besser noch, in der nächsten Autopfandleihe versetzen. Letzteres zählt durchaus als gutgläubiger Erwerb und das Fahrzeug braucht vom Pfandleiher nicht oder nur gegen Rückzahlung des Pfandkredites hergegeben werden.
Tach auch.
Die Aussage ist so nicht richtig. Der Inhaber eines Fahrzeugscheins ist nicht automatisch der Eigentümer. Der neue KFZ-Schein (mittlerweile Zulassungsbescheinigung weist sogar darauf hin, 1. Seite unter den Angaben von der HU).
Er ist lediglich Besitzer (auch ohne KFZ-Schein).
Aber um das Ganze noch ein wenig verworrener zu machen:
Auch wenn ich den KFZ-Schein UND den KFZ-Brief in den Händen halte bin ich nicht automatisch der Eigentümer. Entscheidend ist nämlich der Kaufvertrag.
Also selbst wenn beide Dokumente im Auto liegen würden und ich das Auto meinem Nachbarn leihen und dieser es mir nicht mehr zurückgeben würde, bin ich nach wie vor Eigentümer des Autos und kann es mir entsprechend zurückholen.
Der einzige Grund, warum man nicht gerade den Brief im Auto liegen lassen sollte, ist der, daß das Fahrzeug ansonsten einfach um- bzw. abgemeldet und weiterverkauft werden kann.
Ciao
F 213
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Aber eines sage ich wieder, ihr hat so gewisse Probleme mit Abstraktionen.
Ich lasse mein Fahrzeugschein nicht im Auto und bin trotzdem gegen gewisse Vorgehensweisen. Na das versteht ihr nicht, nicht wahr?
"Was für mich betrifft muss sich nach mir richten", was absolut betrachtet schlüssig ist, ist egal - wie ich so eine Einstellung liebe.
Ich saufe auch nicht und bin trotzdem nicht dafür Leute für ein Glas Wein zu hängen.
Für euch unlogisch, immerhin wird es mir nicht schaden.
Als die Nazis die Kommunisten holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Kommunist.
Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Sozialdemokrat.
Als sie die Gewerkschafter holten,
habe ich geschwiegen,
ich war ja kein Gewerkschafter.
Als sie mich holten,
gab es keinen mehr,
der protestieren konnte.
Martin Niemöller
...und solange es Menschen gibt wird es immer so bleiben!
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Hallo,
hab mich Heute explizit bei meiner Versicherung (HUK24) bzgl. dieses Themas erkundigt. Es hat lt. HUK keine versicherungsrechtliche Relevanz ob der Fahrzeugschein im Auto verbleibt und evtl. mit dem Fahrzeug entwendet wird!
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Potatobeetle
Dürfte für jede andere Versicherungsgesellschaft, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet genauso gelten.
@potatobeetle
Dann lass es dir von deiner Versicherung schriftlich bestätigen (würde mich überraschen, wenn du eine klare Aussage erhälst).
@jw61
Lies dir den Thread doch einfach mal durch und dann wird dir auffallen, dass der Begriff grobe Fahrlässigkeit hier fehl am Platze ist.
Hallo,
bei Automobil am Sonntag bei VOX(X) haben die dieses Theme besprochen, ein Typ hat seinen Fahrzeugschein im Auto liegengelassen und das Auto wurde gestohlen...die Versichrung hat nicht gezahlt, auch das Gerichtliche Urteil war auf Seiten der Versicherung!!!
Hallo,
ich habe immer eine Fotokopie des Fahrzeugscheins im Auto.
Bei Kontrollen habe ich bei der Übergabe des Führerscheins und
des Fahrzeugscheins sofort auf die Kopie hingewiesen. Bis jetzt
hat es nie Probleme gegeben.
Viele Grüße
1Arno
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@potatobeetle
Dann lass es dir von deiner Versicherung schriftlich bestätigen (würde mich überraschen, wenn du eine klare Aussage erhälst).@jw61
Lies dir den Thread doch einfach mal durch und dann wird dir auffallen, dass der Begriff grobe Fahrlässigkeit hier fehl am Platze ist.
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber das Urteil des OLG Celle hat dem VN bei FS-Schein im Fahrzeug belassen den Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit abgesprochen, folglich müsste dies doch für den VN bei Verzicht des Einwand der groben Fahrlässigkeit mangels Vertragsgrundlage ohne Konsequenzen bleiben. Soweit meine Schlußfolgerung aus diesem Urteil und dem Post von potatobeetle, oder mache ich einen Denkfehler??
@jw61
Aus dem Leitsatz des OLG-Celle: Das dauerhafte Verwahren des KfzScheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat, §§ 23, 25 VVG. Den Kausalitätsgegenbeweis hat der Versicherungsnehmer zu führen.
Das hat mit der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadenfalles nichts zu tun.
Im übrigen verzichtet kein Versicherer bei Diebstahlschäden auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Kein Versicherer wird das mit steckendem Zündschlüssel bei laufendem Motor auf der Warschauer Allee abgestellte Fahrzeug entschädigen (wollen).
Hallo,
potatobeetle hat Recht, hab es mir von HUK24 per Email bestätigen lassen. Oroginaltext vom 19.12.2008:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Versicherungsrechtlich hat es keine Auswirkungen, ob der Fahrzeugschein im Fahrzeug aufbewahrt und ggf. mit entwendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24
Die Online-Versicherung
Hallo,
ich finde diesen Satz sehr schön:
Zitat:
Erfahrungsgemäß halten Diebe gerade dort Nachschau, weil sie mit der leider verbreiteten Unsitte rechnen, dass im Handschuhfach neben Wertsachen Kraftfahrzeugpapiere und Reserveschlüssel aufbewahrt werden
Man könnte ja mal ne Umfrage hier machen, wieviele ihren Reserveschlüssel im Handschuhfach aufbewahren. Wenn mal seinen Erstschlüssel mal verlegt, ist es natürlich sehr hilfreich zu wissen, das im verschlossenen Auto der Ersatz liegt.
Super Argumentation vom Gericht. Sehr realitätsbezogen.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von josabl13
Hallo,potatobeetle hat Recht, hab es mir von HUK24 per Email bestätigen lassen. Oroginaltext vom 19.12.2008:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Versicherungsrechtlich hat es keine Auswirkungen, ob der Fahrzeugschein im Fahrzeug aufbewahrt und ggf. mit entwendet wird.
Völlig wertlose und Fall losgelöste Aussage der HUK24.
Meine Supertipp an HUK24 Kunden, auf jeden Fall an die, die ihre Kfz.- und Hausratversicherung bei der HUK24 versichert haben:
Email an HUK24 weiterleiten und um Nachträge der Versicherungsscheine bitten, bei denen diese Aussage verbindlich dokumentiert ist.
Versicherungsrechtlich, das sei garantiert, wird mein Vorschlag auch keine Folgen haben 😉
Der Briefkasten bleibt leer.