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Fahrzeugschein im Auto?

Themenstarteram 9. Oktober 2003 um 15:37

Hallo, weiß jemand ob man den Fahrzeugschein im Auto lassen darf, oder ob es bei Diebstahl oder Einbruch mit der Versicherung Probleme gibt

mfg. Michael

Beste Antwort im Thema

Hallo,

hab mich Heute explizit bei meiner Versicherung (HUK24) bzgl. dieses Themas erkundigt. Es hat lt. HUK keine versicherungsrechtliche Relevanz ob der Fahrzeugschein im Auto verbleibt und evtl. mit dem Fahrzeug entwendet wird!

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Potatobeetle

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DA gibts auf jeden Fall Probleme, also nimm ihn immer raus.

am 10. Oktober 2003 um 23:55

Auf jeden Fall nicht im Auto lassen. Es erlischt dann der Versicherungsschutz.

Gruß

MLOCK

Warum kann man den denn nicht im auto lassen, mit dem Schein kann der Dieb doch nix anfangen....

Dein Brief hab doch ich selber

Warum kann man den denn nicht im auto lassen, mit dem Schein kann der Dieb doch nix anfangen....

Dein Brief hab doch ich selber

In jedem Leihwagen den man bei Sixt oder ähnlich leiht liegt der Fahzeugschein immer mit der Mappe, wo auch die Bedienungsanleitung drin ist, im Handschuhfach !

Das war bei allen 7 verschiedenen Leihwagen die ich bisher gefahren habe so. Lediglich bei einem da lag nur ne Kopie davon mit drin.

Ich habe persönlich den Fahrzeugschein schon immer und ewig im Auto liegen weil 2 bzw. 3 Leute den nutzen und einen Schlüssel haben, es aber nur einen Schein gibt.

Der Brief hingegen ist sicher weggeschlossen und vor unbefugten geschützt.

Meine Freundin arbeitet übrigens bei ner Versicherung und hat mir noch nie gesagt das ich dadurch keinen Kaskoschutz hätte.

ich denke mal, ist der Schein mal verloren gehst du zur Zulassungsstelle und läßt dir anhand des Brief und der letzten TÜV & AU Bescheinigung nen neuen Schein machen, fertig.

Zitat:

Original geschrieben von MLOCK

Auf jeden Fall nicht im Auto lassen. Es erlischt dann der Versicherungsschutz.

Gruß

MLOCK

was für ein Schwachsinn.....

Sicher kann man den Schein im Auto lassen.

Zur Sicherheit bei nem Einbruch kannst ja nur ne Kopie im Auto lassen.....und des Original daheim oder im Geldbeutel lassen...

Verboten ist es nicht den Schein im Auto zu lassen, das Problem ist eher dass ein potenzieller Autodieb mit Schein zunächst mal keinerlei Probleme hat bei Routinekontrollen etc....

Ich für meinen Teil habe den Fahrzeugschein immer im Portmonnaie.

Zitat:

Original geschrieben von Markus V

Verboten ist es nicht den Schein im Auto zu lassen, das Problem ist eher dass ein potenzieller Autodieb mit Schein zunächst mal keinerlei Probleme hat bei Routinekontrollen etc....

Ich für meinen Teil habe den Fahrzeugschein immer im Portmonnaie.

...eben (!). Der Fahrzeugschein ist letztendlich nix anderes als eine Kopie/Abschrift/Auszug des Fahrzeugbriefs. Ein Dokument und das gehört nicht (grob) fahrlässig in falsche Hände, bzw. zur Begünstigung in deren weiteren unrechtmäßígem Handeln !

So isset! Ist ja schließlich dein Geld wenn du dir einen neuen Schein holen mußt. Wenn du richtig was falsch machen willst, leg den Brief auch noch dazu!

Gruß Matthias

Zitat:

Wenn du richtig was falsch machen willst, leg den Brief auch noch dazu!

Genau, kannst ihn aber auch hinten auf die Hutablage legen.

Wenn de die nicht hast, klebe ihn einfach hinten in die Heckscheibe!

Ein wenig Spaß muß sein. :D :D :D

am 25. Februar 2004 um 18:50

hmmm, wenn man nur ne Kopie hat, dann sind 10€ Strafe fällig!!!

Fzg.-Schein sollte man mitnehmen, aber was soll man tun, wenn mehrere Leute das Auto fahren...

Zitat:

hmmm, wenn man nur ne Kopie hat, dann sind 10€ Strafe fällig!!! Fzg.-Schein sollte man mitnehmen, aber was soll man tun, wenn mehrere Leute das Auto fahren...

10€ bei die Kopie tun !?

Angesichts dessen das ich z.B. in 9 Jahren nur 2x angehalten und kontrolliert wurde wäre es verschmerzbar.

Für alle die mehrere Benutzer eines Fahrzeugs haben und nur einen Schein im Auto liegen haben...

aber denen das doch zu unsicher ist:

Man kann sich eine Kopie des FZ-Scheins beglaubigen lassen und schon ist es ein gültiges Dokument und, jetzt kann jeder Benutzer seinen "eigenen" Schein mitführen und muss auch keine Strafe zahlen.

am 26. Februar 2004 um 17:06

neee, kann man nicht!

Es gibt nur 1. Fahrzeugschein! Und diese Kopie dürfte net beglaubigt werden!

Weil das so n Dokument ist, welches bei z.B. Abmeldung d. Fzg. zurückgezogen wird! Ne Kopie würde aber trotzdem bleiben und man könnte damit weiterfahren! => Geht net!

Diese Idee geht leider nicht! Darf zumindest von der Polizei net anerkannt werden!

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