Fahrzeugschein im Auto?
Hallo, weiß jemand ob man den Fahrzeugschein im Auto lassen darf, oder ob es bei Diebstahl oder Einbruch mit der Versicherung Probleme gibt
mfg. Michael
Beste Antwort im Thema
Hallo,
hab mich Heute explizit bei meiner Versicherung (HUK24) bzgl. dieses Themas erkundigt. Es hat lt. HUK keine versicherungsrechtliche Relevanz ob der Fahrzeugschein im Auto verbleibt und evtl. mit dem Fahrzeug entwendet wird!
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Potatobeetle
73 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dragon630
Die finden immer neue Wege nicht zahlen zu müssen......
In diesem Fall ist es aber recht einfach, den Versicherungen keinen Vorwand für die Zahlungsverweigerung zu liefern....
Kommt der Hund zum Knochen oder der Knochen zum Hund ?
Fehlte noch hier Sitten mit Mehrheiten einzuführen und dass es sich dann quasi zum Recht entwickelt!
Auto weg? Ja
Auto versichert? Ja
-> Geld her, no discussion.
Um die Entscheidung eines Oberlandesgerichtes zu verstehen, sollte man sich die Gründe, die dazu geführt haben, auch einmal anschauen:
Zitat:
Das dauerhafte Verwahren des KfzScheins im Handschuhfach oder überhaupt im PKW stellt eine Änderung der Gefahrenlage dar, die sich nicht mehr innerhalb der Bandbreite des vom Versicherer mit Vertragsschluss übernommenen Durchschnittsrisikos hält.
Es ist dem Versicherer nicht zuzumuten, dass dieses Risiko von vornherein als in die KfzKaskoversicherung einkalkuliert betrachtet wird. Gegebenenfalls ginge dies im Ergebnis zu Lasten sämtlicher Versicherungsnehmer, weil die Versicherungsunternehmen das zusätzliche Risiko letztlich nur durch eine Erhögung der Beiträge auffangen könnten.
Die Annahme einer Gefahrerhöhung ist deshalb sachgerecht.
Die Gerichtsentscheidung ist durchaus nachvollziehbar. Es kann nicht sein, daß die Bequemlichkeit einiger Zeitgenossen zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten geht.
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Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Um die Entscheidung eines Oberlandesgerichtes zu verstehen, sollte man sich die Gründe, die dazu geführt haben, auch einmal anschauen:
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Das dauerhafte Verwahren des KfzScheins im Handschuhfach oder überhaupt im PKW stellt eine Änderung der Gefahrenlage dar, die sich nicht mehr innerhalb der Bandbreite des vom Versicherer mit Vertragsschluss übernommenen Durchschnittsrisikos hält.
Es ist dem Versicherer nicht zuzumuten, dass dieses Risiko von vornherein als in die KfzKaskoversicherung einkalkuliert betrachtet wird. Gegebenenfalls ginge dies im Ergebnis zu Lasten sämtlicher Versicherungsnehmer, weil die Versicherungsunternehmen das zusätzliche Risiko letztlich nur durch eine Erhögung der Beiträge auffangen könnten.
Die Annahme einer Gefahrerhöhung ist deshalb sachgerecht.
...selbst wenn ich den Schein dauerhaft im Auto lassen würde,wäre dieser bei Diebstahl ausnahmsweise im Auto gewesen.
Gefahrenerhöhung würde doch bedeuten,der Dieb weis,das der Schein im Auto ist und klaut diesen dann aus dem Grund.Laut Urteil hab ich die Gefahr des Diebstahls dann erhöht ?
Merkwürdige Ansicht.
Gruß
Hallo
Ich finde diesen Entscheid von OLG typisch deutsch. Ich würde auch ein kleines Vermögen verwetten, das selbst der Richter, der dies beschlossen hat, auch seinen Schein im Auto auf bewart, wie auch sicherlich 95% aller Staats- Karossen.......... Frage mal einen Polizist wo der Schein vom Streifenwagen ist....... Aber mit solch einem Streifenwagen kann man ja nicht so einfach in ein osteuropäisches Land ausreisen. :-)
Apropos ausreisen.......bei der Grenzüberschreitung wird man höchstens nach den Personalausweisen bzw. Reisepässen gefragt, aber doch nicht nach dem Fahrzeugschein. Deswegen ist diese Begründung des Gerichtes reinster Schwachsinn. Bald fallen noch mehr Grenzkontrollen weg, damit verliert das Gericht noch mehr an Glaubwürdigkeit.
Ich gehöre nicht zu denen, die immer eine Brieftasche bei sich haben. Die meisten Bundesbürger wohl auch nicht.
Als Reaktion fällt mir nur eins ein: Nämlich den Fahrzeugschein immer zu Hause lassen und gar nicht mehr ins Auto mitnehmen, zumindest bei reinen Inlandsfahrten. Dann kassier ich bei einer Kontrolle, was an sich schon sehr unwahrscheinlich ist, dümmstenfalls ein Bußgeld von 10 Euro. Oder warns 15?
Damit könnte ich noch leben. Aber war das die Absicht dieses Gerichtsurteils? Naja, solang es Geld in die Staatskasse bringt.....🙄
MfG
Franzl
Ich halte es eher für typisch deutsch, wenn 95% der Fahrer nicht in der Lage sind, den Kraftfahrzeugschein in ihrer Brieftasche aufzubewahren...🙄
Ich halte es eher für typisch dass eine nicht für Diebstahl ursächliche, oder die Fahndung real erschwerende Lappalie wie Fahrzeugschein drin lassen (obwohl ich es auch nicht mache) gleich dazu führt dass man xx Tausend ärmer wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Gerichtsentscheidung ist durchaus nachvollziehbar. Es kann nicht sein, daß die Bequemlichkeit einiger Zeitgenossen zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten geht.
Meinst Du ernsthaft, diese Bequemlichkeit zu dem Diebstahl geführt oder ihn auch nur begünstigt hat? Klar, ein professioneller Autodieb sich überlegt "dieses Auto klau ich nicht, da ist kein Fahrzeugschein drin." oder "ich klaue dieses Auto, da ist ein Fahrzeugschein drin."?
Für einen Fahrzeugdieb ist das vollkommen irrelevant.
Offensichtlich ist vielen hier die Bedeutung über den Wert eines echten Fahrzeugscheines genauso wenig bekannt, wie die Tatsache, dass nicht jedes gestohlene Fahrzeug auf Nimmerwiedersehen im Osten Europas landet.
Eins von vielen Beispielen:
§ 932 BGB, keine Vorlage des Kfz-Briefes für gutgläubigen Erwerb eines (vertraglichen) Pfandrechts erforderlich, die Vorlage des Kfz-Scheins genügt!
Da ja xAKBxs (schreibt man das so? 😁) Vorschlag offensichtlich in den Wind geschlagen wurde:
Hier mal zum Nachlesen!
@günnimatz & opelowski
Bitte zukünftig nicht rumheulen, wenn euer Fahrzeug mitsamt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Schlüssel entwendet wird und ihr kein Geld erhaltet ...
😁😉
Kann mir nicht passieren, habe es immer in der Brieftasche, gut finden muss ich es für andere aber deshalb nicht.
p.s. "Der Fahrzeugschein wurde vor 3 Tagen in der Waschmaschine gewaschen, lag nicht im Auto." Das zum Thema wie man sowas löst.
Halte ich auch für völlig gegenläufig dieses urteil....ist auch nur irgendeiner hier unter uns in seinen Vertragsbedingungen darauf hingewiesen wurden, dass der KFZ-Schein NICHT im Auto liegen darf?!
Ich möchte wetten, dass weit mehr als die Hälfte alle Fahrzeugnutzer diesen im Auto aufbewahren. Ich auch. denn da gehört er hin,und nicht in die Brieftasche oder in die Jeans oder sonstwohin, denn einzig und allein im auto ist die diebstahlwahrscheinlichkeit/verlustwahrscheinlichkeit am geringsten.
Und wie weiter oben schon jemand sagte, ein auto wird nicht geklaut, nur weil nun halt der Schein drin ist oder nicht. Ausserdem ist selbiger in aller regel im handschuhfach und somit nicht sichtbar => ergo hat dies keinen einfluss auf die entscheidung des diebes, dieses fahrzeug nun zu klauen oder nicht.
Da ich selbst sehr viel mit großflotten zu tun habe, ALLE (egal ob Sixt, Hertz, Avis, sonstwer...) bewahren ihre scheine in einem Bordbuch im handschuhfach auf. Diese Unternehmen haben einen fuhrpark von bis zu mehreren 10.000fahrzeugen....nun stelle man sich doch mal vor, was dies für ein "gefahrenpotenzial" darstellt, die würde ja nach dem urteil keine Versicherung mehr unter vertrag nehmen...dennoch sind alle fahrzeuge versichert.
Hallo
Na ja, ich nehme diese Sache nicht so ernst. Ich frage mal bei der Versicherung an. Kann ja auch sein, das sich da eine "billig- Versicherung" ums zahlen drückt. Vielleicht sieht man dies bei der Allianz anders........
Pers. Ausw. habe ich auch keinen im Geldbeutel, der ist schon seit ca. drei Jahren abgelaufen. Brauche auch keinen, mache alles mit dem Reisepass, weil aus der EU bringt der Pers. Ausw. eh nichts.....