Fahrzeugschein entziffern

VW Touran 1 (1T)

Hallo,

habe heute meinen Touran zugelassen, abgeholt wird er am 21.08.06 – erster Tag, nach den Werksferien, an dem die WerkTour wieder angeboten wird.
So, nun steht in meinem Fahrzeugschein etwas das mich völlig verwirrt:
*FZ IST MIT WERKSEITIG MONTIERTER AHK M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP. 100KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*
Kann mir jemand erklären was das bedeutet?
Hab ich jetzt eine AHK ohne dass ich diese bestellt habe 🙂 ?!

Ist das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) gleichzeitig das Fertigungsdatum des Fahrzeugs? Ich kann mir kaum vorstellen dass mein Touran schon 1 Monat in WOB steht!

Danke und Gruß
Nuernberger

20 Antworten

Re: Fahrzeugschein entziffern

Zitat:

Original geschrieben von Nuernberger


So, nun steht in meinem Fahrzeugschein etwas das mich völlig verwirrt:
*FZ IST MIT WERKSEITIG MONTIERTER AHK M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP. 100KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*
Kann mir jemand erklären was das bedeutet?
Hab ich jetzt eine AHK ohne dass ich diese bestellt habe 🙂 ?!

Das steht bei mir auch (auch ohne AHK) drin und hat glaube ich was mit den "neuen" Zulassungsbescheinigungen zu tun. Ist wie mit den Reifen (nur noch eine Größe) die jetzt dort eingetragen sind, da die Zulassungsbescheinigung lediglich die Zulassung zum Verkehr dokumentiert.

Zitat:

Original geschrieben von Nuernberger


Ist das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) gleichzeitig das Fertigungsdatum des Fahrzeugs? Ich kann mir kaum vorstellen dass mein Touran schon 1 Monat in WOB steht!

Nein, schon vor Fertigstellung des Autos sind die Papiere fertig, schliesslich muss ja eine Fahrgestellnummer während der Produktion "eingebaut" werden und das geht nur wenn auch Papiere da sind.

Gruß

Afralu

Bedeutet, dass WENN eine AHK ab Werk verbaut ist, das ESP eben mit Gespannstabilisierung verbaut ist.

Ohne AHK ab Werk auch keine ESP-Gespannstabilisierung.

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Bedeutet, dass WENN eine AHK ab Werk verbaut ist, das ESP eben mit Gespannstabilisierung verbaut ist.

Ohne AHK ab Werk auch keine ESP-Gespannstabilisierung.

Rechtlich (Betonung auf rechtlich 😉 ) nicht ganz richtig. Richtig ist das er mit einer "werkseitigen AHK" die Tempo 100 Zulassung wegen der ESP-Gespannstabilisierung hat.

Zuverlässige Informationen (selbst von VW widersprüchlich) ob nur Fahrzeuge mit werkseitiger AHK das ESP mit Gespannstabilisirung haben, oder mittlerweile alle, findet man nicht wirklich.

Gruß

Afralu

Auch nicht ganz richtig. Ob er mit dem Anhänger Tempo 100 fahren darf, hängt vom Anhängertyp, der Anhängerausstattung (Stoßdämpfer, Reifen-Speedindex für mind Tempo 140, Reifenalter max 6 Jahre...), dem zul. Anhängergewicht und dem Leergewicht des Tourans ab.

Ich habe meinen Lastenanhänger (1300kg) auf Tempo 100 umschlüsseln lassen. Darf aber nur bei Zugfahrzeugen mit mehr als 1086kg (bei ESP mit Gespannstabilisierung oder mech. Schlingerdämpfer) bzw. 11xxkg (ohne ESP mit Gespannstabilisierung oder mech. Schlingerdämpfer) auch Tempo 100 fahren.

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Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Auch nicht ganz richtig. Ob er mit dem Anhänger Tempo 100 fahren darf, hängt vom Anhängertyp, der Anhängerausstattung (Stoßdämpfer, Reifen-Speedindex für mind Tempo 140, Reifenalter max 6 Jahre...), dem zul. Anhängergewicht und dem Leergewicht des Tourans ab.

Ich habe meinen Lastenanhänger (1300kg) auf Tempo 100 umschlüsseln lassen. Darf aber nur bei Zugfahrzeugen mit mehr als 1086kg (bei ESP mit Gespannstabilisierung oder mech. Schlingerdämpfer) bzw. 11xxkg (ohne ESP mit Gespannstabilisierung oder mech. Schlingerdämpfer) auch Tempo 100 fahren.

Doch, ist richtig. Das hat ja nunmal NULL mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung des Autos zu tun. Ich hab ja lediglich geschrieben das er die Tempo 100 Zulassung hat (sofern eine werksseitige AHK)

Alles andere steht ja dann in den Papieren des Anhängers und hat dann nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun. Hat der Anhänger keine Tempo 100 Zulassung nützt dir das beim Zugfahrzeug auch nichts.

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Doch, ist richtig. Das hat ja nunmal NULL mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung des Autos zu tun. Ich hab ja lediglich geschrieben das er die Tempo 100 Zulassung hat (sofern eine werksseitige AHK)

Alles andere steht ja dann in den Papieren des Anhängers und hat dann nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun. Hat der Anhänger keine Tempo 100 Zulassung nützt dir das beim Zugfahrzeug auch nichts.

Gruß

Afralu

Interessantes Thema...

Ich kannte bisher nur, dass man nur für Gespanne die Tempo 100 Zulassung bekommt. Also bestimmtes Zugfahrzeug mit bestimmten Anhänger. Dafür gab es dann am Zugfahrzeug (Windschutzscheibe) und am Anhänger (Heck) eine Plakette. Die Zulassung galt jedoch nur für dieses Gespann.

Entfällt also beim Touran mit der o.g. Eintragung die gesonderte Gespannzulassung? Oder nur der Aufkleber auf der Heckscheibe...? Auf dem Anhänger wird man wohl noch weiterhin einen Aufkleber (100) benötigen... oder?

Zitat:

afralu schrieb



Nein, schon vor Fertigstellung des Autos sind die Papiere fertig, schliesslich muss ja eine Fahrgestellnummer während der Produktion "eingebaut" werden und das geht nur wenn auch Papiere da sind.

yep, leuchtet mir nun auch ein

Zitat:

Rolling Thunder schrieb



Ich habe meinen Lastenanhänger (1300kg) auf Tempo 100 umschlüsseln lassen. Darf aber nur bei Zugfahrzeugen mit mehr als 1086kg (bei ESP mit Gespannstabilisierung oder mech. Schlingerdämpfer) bzw. 11xxkg (ohne ESP mit Gespannstabilisierung oder mech. Schlingerdämpfer) auch Tempo 100 fahren.

Hast Du die werkseitige AHK?

Ich habe keine werkseitig eingebaute AHK, spiele aber mit dem Gedanken in Kürze eine einzubauen. Aus dem letzten Quote von

afraluZitat: Ich hab ja lediglich geschrieben das er die Tempo 100 Zulassung hat (sofern eine werksseitige AHK)

entnehme ich dass ich nur dann die Tempo 100-Zulassung bekomme wenn die AHK vom Werk verbaut wurde.

Ist das richtig so?

Gruß
Nuernberger

Zitat:

Original geschrieben von Nuernberger


Hast Du die werkseitige AHK?
Ich habe keine werkseitig eingebaute AHK, spiele aber mit dem Gedanken in Kürze eine einzubauen. Aus dem letzten Quote von afralu Zitat: Ich hab ja lediglich geschrieben das er die Tempo 100 Zulassung hat (sofern eine werksseitige AHK) entnehme ich dass ich nur dann die Tempo 100-Zulassung bekomme wenn die AHK vom Werk verbaut wurde.
Ist das richtig so?

Nein ist nicht richtig. Du bekommst auch die Tempo 100 Zulassung ohne werksseitige AHK wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind.

Hier mal ein Link dazu.

Es ist bei den Eintragungen nur so das die werksseitige AHK schon eine Tempo 100 Zulassung hat, sofern aber auch der Anhänger mitspielt.

Unabhängig von der werksseitigen AHK kannst du aber auch die Tempo 100 Zulassung bekommen, da diese ja das Gespann und nicht nur einzelne Komponenten meint.

Gruß

Afralu

Super, 1000xDanke an alle Beteiligten.

Gruß
Nuernberger

Zitat:

Original geschrieben von ass1973


Interessantes Thema...
Ich kannte bisher nur, dass man nur für Gespanne die Tempo 100 Zulassung bekommt. Also bestimmtes Zugfahrzeug mit bestimmten Anhänger. Dafür gab es dann am Zugfahrzeug (Windschutzscheibe) und am Anhänger (Heck) eine Plakette. Die Zulassung galt jedoch nur für dieses Gespann.
Entfällt also beim Touran mit der o.g. Eintragung die gesonderte Gespannzulassung? Oder nur der Aufkleber auf der Heckscheibe...? Auf dem Anhänger wird man wohl noch weiterhin einen Aufkleber (100) benötigen... oder?

Irgendwie hast du da was nicht richtig verstanden 😉 Für eine Tempo 100 Zulassung müssen ja immer beide Teile die Auflagen erfüllen. Nützt nichts wenn der Anhänger die 100 Zulassung hätte und das Zugfahrzeug nicht, oder umgekehrt. Die Eintragung in den Touranpapieren sagt ja nur aus das er als Zugfahrzeug die Zulassung "HÄTTE" 😉

Gruß

Afralu

Zitat:

Original geschrieben von afralu


Irgendwie hast du da was nicht richtig verstanden 😉 Für eine Tempo 100 Zulassung müssen ja immer beide Teile die Auflagen erfüllen. Nützt nichts wenn der Anhänger die 100 Zulassung hätte und das Zugfahrzeug nicht, oder umgekehrt. Die Eintragung in den Touranpapieren sagt ja nur aus das er als Zugfahrzeug die Zulassung "HÄTTE" 😉

Gruß

Afralu

Genau so habe ich es eigentlich verstanden... Aber grundsätzlich ist doch jedes Fahrzeug - in Abhängigkeit zum Anhänger - als 100er Zulassung geeignet. Wieso steht das beim Touran dann direkt in den Papieren??? Soviel ich -bisher- wusste ist eine 100er Zulassung doch nur Abhängig vom Gewicht der Zugmaschine im Verhältnis zum Gewicht des Anhängers....

Vielleicht wirds hier deutlicher

Gruß

Afralu

@ afralu

Was machst Du eigentlich den ganzen Tag, das Du immer solche gescheiten Seiten findest?

Zitat:

Original geschrieben von 2xPapa


Was machst Du eigentlich den ganzen Tag, das Du immer solche gescheiten Seiten findest?

Na arbeiten, was denn sonst 😉 😁

Gruß

Afralu

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