Fahrzeugkauf EU Neuwagen
Hallo,
ich interessiere mich für einen EU Neuwagen, es hat eine Tageszulassung bereits auf den ausländischen Händler erhalten. Ich wäre sozusagen der zweite Halter.
Kann das versischerungstechnische Nachteile haben, z.Bsp. bei Unfall wird nicht der Neuwert ersetzt , etc..?
30 Antworten
Das ist ja lustig, die Versicherungen werden immer kreativer. Dann muss ich bei Gelegenheit mal fragen, ob das bei meiner Versicherung auch so ist.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. September 2024 um 10:23:05 Uhr:
Soweit ich weiß, bekommen Mietwagen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach EZ auf eine Privatperson zugelassen werden, eine HU-Plakette für drei Jahre ab EZ.
Anlage VIII StVZO 2.1.2.1.1
bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2(Selbstfahrervermiet.fzg) bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung 36 Monate.
Ab Tag der Untersuchung
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. September 2024 um 10:34:55 Uhr:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. September 2024 um 10:23:05 Uhr:
Soweit ich weiß, bekommen Mietwagen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach EZ auf eine Privatperson zugelassen werden, eine HU-Plakette für drei Jahre ab EZ.Anlage VIII StVZO 2.1.2.1.1
bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2(Selbstfahrervermiet.fzg) bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung 36 Monate.
Ab Tag der Untersuchung
Und was ist wenn ich das Fahrzeug nach 1Jahr ab EZ zur HU/AU bringe als Privatperson? Bekomme ich dann auch 36 Monate? Also EZ war 03/2024 als Mietfahrzeug. Ich kaufe den morgen und bringe ihn 03/2025 zur HU/AU. Bekomme ich dann 36 oder 12 Monate?
IMHO 24
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@Windelexpress danke für die Antwort, danach lag ich ja fast richtig.
@Joe17 der Händler soll das Fahrzeug mit frischer HU ausliefern. Wenn du den im 03/2025 selber zur HU fährst, sind die sieben Monate nach EZ ja wohl schon um, dann ist die Frage doch schon beantwortet.
Edith: zeitlich ist doch egal, ob du 03/2025 zur HU fährst oder ob das der Händler jetzt innerhalb der sieben Monate nach EZ macht. Beide HU sind gültig bis 03/2027, nur jetzt zahlt der Händler und 2025 zahlst du.
Verstehe, d.h. wenn der Händler die HU 09/2024 macht bei dem Verkauf an mich, gibts 36 Monate, also bis 09/2027. Wenn ich als Privatkäufer den in 03/2025 den zur HU bringe, gibts 24 Monate , also 03/2027?
Ich habe mir die Anlage VIII 2.1.2.1.1 und 2.2 nochmal durchgelesen, demnach müsste die HU, wenn sie jetzt durchgeführt wird 36 Monate gültig sein, wenn sie erst im März 2025 durchgeführt wird, 24 Monate.
Bei mir war es damals so: EZ 02/2002 als Mietwagen in Frankreich, Zulassung auf mich 07/2002, erste HU 02/2005. Ob sich die Zeiträume in der StVZO seitdem verändert haben, weiß ich nicht.
Ja.
Das mit der HU Frist nach Umschreibung und Durchführung einer HU ist mal geändert worden.
Finde Ich ehrlich gesagt als Bevorteilung gewerblicher Halter und doch ungerecht.
Ein AH oder Vermieter lässt in 01/24 ein Neuwagen als Selbstfahrervermiet.fzg zu Fälligkeit nächste HU 01/25 . Das Teil läuft ordentlich in der Vermietung und in 07/24 mit 20tkm wird die HU neu gemacht und das Fahrzeug umgeschrieben nächste HU 07/27 .
Diesen Vorteil kann ich, der sich in 01/24 einen Neuwagen kauft, aus unerheblichen Gründen diesen in 07/24 abstoßen möchte nicht erkaufen. Die HU bleibt bei 01/27 auch wenn ich mit vielleicht gerade mal 3tkm auf der Uhr eine neue HU durchführen lasse.
In der StVO, StVZO und FZV (und sicher noch anderen Gesetzen zum Thema Fahrzeuge) muss man wohl nicht alles verstehen 🙄.
Was ich eben bei der HUK24 gesehen habe. Wenn das Fahrzeug 02/2024 oder davor erstzugelassen wurde kostet die Versicherung (Haftplflicht, Teil und Vollkasko) 70 Euro mehr als das gleiche Fahrzeug aber 03/2024 oder neuer. D.h. wenn das Fahrzeug ein über einem halben jahr alt ist zahlt man mehr Versicherung? Crazy. Zieht sich das dnan durch auch für die Folgejahre als Jahr 2, 3 ,4 usw? Weil dann lohnt sich für mich ein 03/2024 EZ Fahrzeug eher zu kaufen als ein 02/2024 Fahrzeug. Weil das dann jährlich 70 Euro Ersparniss sein wird.
Hab das Thema wegen Versicherungsbeiträge und Erstzulassung neuen Thread aufgemacht: https://www.motor-talk.de/.../...engig-von-erstzulassung-t7900443.html
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. September 2024 um 10:44:01 Uhr:
@Windelexpress danke für die Antwort, danach lag ich ja fast richtig.@Joe17 der Händler soll das Fahrzeug mit frischer HU ausliefern. Wenn du den im 03/2025 selber zur HU fährst, sind die sieben Monate nach EZ ja wohl schon um, dann ist die Frage doch schon beantwortet.
Edith: zeitlich ist doch egal, ob du 03/2025 zur HU fährst oder ob das der Händler jetzt innerhalb der sieben Monate nach EZ macht. Beide HU sind gültig bis 03/2027, nur jetzt zahlt der Händler und 2025 zahlst du.
Nochmal zur Klarstellung. Der Wagen ist 03/2024 als Mietfahrzeug erstzugelassen worden. Wenn jetzt innerhalb der ersten 7 Monate die HU/AU gemacht wird, dann gibt es 36 Monate. Aber gelten diese 36 Monate ab der EZ oder ab dem Tag wo die HU/AU gemacht wurde? Wenn also jetzt in 09/2024 die HU/AU erneuert wird, muss ich dann in 03/2027 oder in 09/2027 wieder zur HU/AU?
Hier wurde deine Frage beantwortet.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Sept. 2024 um 10:34:55 Uhr:
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Anlage VIII StVZO 2.1.2.1.1
bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2(Selbstfahrervermiet.fzg) bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung 36 Monate.
Ab Tag der Untersuchung
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. September 2024 um 10:42:19 Uhr:
Hier wurde deine Frage beantwortet.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. September 2024 um 10:42:19 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Sept. 2024 um 10:34:55 Uhr:
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Anlage VIII StVZO 2.1.2.1.1
bei Personenkraftwagen nach Nummer 2.2(Selbstfahrervermiet.fzg) bei Wechsel des Halters innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und durchgeführter Hauptuntersuchung für die zweite Hauptuntersuchung 36 Monate.
Ab Tag der Untersuchung
Ja, diesen Text verstehe ich nicht, sorry. Deswegen explizit die Frage ob man in 03/2027 oder 09/2027 erneut zur AU/HU muss.