Bis wohin erstreckt sich der Geltungsbereich der EU?
Hallo zusammen,
ich habe eine Detailfrage zu meiner Kfz-Versicherung. Es geht um den Versicherungsschutz im Ausland meiner Kfz-Haftpflicht und der Kaskoversicherung. In den AVB steht folgendes:
"Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland
gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
Ihres Versicherungsvertrags."
"Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören."
Was hat man unter der Formulierung "Geltungsbereich der EU" zu verstehen. Gibt es hierfür eine verbindliche Definition. Das gestrige Telefonat an der Kunden-Hotline war nicht aufschlußreich und im Netz habe ich leider nichts finden können.
Vielen Dank für eure Mühen,
Metehan
10 Antworten
Hallo,
schau mal auf der grünen Karte nach.
Dort sind alle Länder aus dem Geltungsbereich aufgeführt.
Falls Du keine haben solltest, kannst Du diese bei der Versicherung anfordern.
Gruß
konsulistic
http://europa.eu/abc/european_countries/index_de.htm
Formal also alles was in diesem komischen grüngelb dargestellt ist. Aussereuropäisch wäre dann frz. Guayana 🙂 aber auch die spanischen Exklaven in Afrika.
Besser ist wohl der Tipp mit der grünen Karte 😁.
Amen
Die Landkarte stimmt -versicherungstechnisch- auch nicht ganz, da z.B. der europäische Teil der Türkei bereits lila -also außereuropäisch- dargestellt ist. Die Versicherung gilt aber bis zum Bosporus.
Auch in Norwegen und der Schweiz ist man natürlich versichert.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Landkarte stimmt -versicherungstechnisch- auch nicht ganz, da z.B. der europäische Teil der Türkei bereits lila -also außereuropäisch- dargestellt ist. Die Versicherung gilt aber bis zum Bosporus.Auch in Norwegen und der Schweiz ist man natürlich versichert.
Hafi
ob man "natürlich" versichert ist, möchte ich mal anzweifeln. die türkei gehört de facto nicht zur EU. die schweiz auch nicht.
sollte die versicherung nicht explizit aufgeführt haben das man dort auch versicherungsschutz hat, kann das in die hose gehen.
ich denke für eine verbindliche aussage muss der TE seine versicherung bemühen und sich die informationen anfordern.
auch wenn du sicherlich für 90% der versicherer recht haben magst, "davon ausgehen" sollte man lieber nicht.
es gibt mittlerweile soviele verschiedene tarife, dass man den einzelfall betrachten muss.
@TE
welcher versicherer und welcher tarif ist denn konkret in der fragestellung gemeint?
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Zitat:
Original geschrieben von heltino
ob man "natürlich" versichert ist, möchte ich mal anzweifeln. die türkei gehört de facto nicht zur EU. die schweiz auch nicht.
...
Im Eröffnungsbeitrag steht, lt. AKB:
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen
Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der
Europäischen Union gehören.
Also gehören der europäische Teil der Türkei sowie die Schweiz natürlich dazu.
Für die Türkei gibt es, glaube ich, eine Erweiterung.
Hallo,
der Geltungsbereich der EU ist nicht genau definiert. Die EU legt diesen Regelmäßig neu fest. Es gibt verschiedene Definitionen für Geltungsbereich. Bei der EU gibt den politischen, den für Zahlungsverkehr usw.
Versicherungen definieren diesen Bereich in den Bedingungen (AKB) leider nicht genau sondern bedienen sich dieser schwammigen Fomulierung.
Auch die obigen Aussagen zur "grünen Karte" bitte mit Vorsicht genießen. Die "Grüne Karte"" bestätigt lediglich den bestehenden Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung gegenüber einem möglichen Unfallgegner im Ausland. Versicherungsschutz im Rahmen der Kaskoversicherung wird nicht über die "Grüne Karte" bestätigt. Richtig ist, dass über die "Grüne Karte" Haftpflichtversicherungsschutz für die aufgeführten Länder besteht. Diese Länder dürfen aber nicht mit eine X ausgeschlossen sein. Hier gibt es aber bei den deutschen Versicherungen keine Einigkeit. Einige haben mittlerweile in mehreren Ländern Versicherungsschutz als Andere. Also auch hier genau schauen.
Für die Kaskoversicherung solltest Du, sofern Du Dich ausserhalb der EU befindest an der Grenze bzw. vorher in Deutschland eine sogenannte Blockpolice kaufen. Diese Policen sind teils recht teuer, aber diue einzige Möglichkeit Deinen Wagen auch Kasko zu versichern. Einige deusche Versicherer erklären sich anschließend bereits, für den Zeitraum wo die Blockpolice galt die Beiträge zu erstatten. Hierzu mußt Du dann die Original Blockpolice einreichen.
Viel Spaß beim Fahren und beim Urlaub im Ausland!
Gruß
joelleibb
Zitat:
Original geschrieben von joelleibb
Versicherungen definieren diesen Bereich in den Bedingungen (AKB) leider nicht genau sondern bedienen sich dieser schwammigen Fomulierung.Gruß
joelleibb
Was ist eigentlich bei der Formulierung "in den geografischen Grenzen Europas" schwammig.
Wer im Erdkundeunterricht aufgepasst oder sich Tipps über www. gidf.de holt, wird das eindeutig zuordnen können. Der Hinweis "sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören" ist doch ledglich als Erweiterung zu sehen. Gran Canaria gehört z.B. geografisch zu Afrika - politisch zu Spanien und die sind in der EU, folglich besteht für das im Reisegepäck mitgeführte Fahrzeug auch dort Versicherungsschutz 😁
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Was ist eigentlich bei der Formulierung "in den geografischen Grenzen Europas" schwammig.
Naja, dass z.B. "Französisch-Guayana" in Südamerika liegt und ein Departement von Frankreich ist.
Desweiteren zählen auch Russland und die Türkei zu Europa, obwohl nur ein Bruchteil davon auf dem europ. Kontinent liegen.
Oder Australien, dessen Staatsoberhaupt die Queen von England ist.
Gar nicht so einfach, da durchzusteigen 😉
hi,
schwammig ist, dass wir nicht über die "geografischen grenzen" sondern über den "Geltungsbereich" der EU reden. Und dieser ist nicht eindeutig definiert. Es gibt zum Beispiel bei der EU auch den "geldpolitischen Geltungsbereich". In den AKB ist aber nirgends aufgeführt welcher gemeint ist.
LG
joelleibb
Zitat:
Original geschrieben von LoMa44
Naja, dass z.B. "Französisch-Guayana" in Südamerika liegt und ein Departement von Frankreich ist.
Französisch-Guayana ist Teil des franzöischen Staates und somit Teil der EU, ergo erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf dieses Gebiet.
Zitat:
Desweiteren zählen auch Russland und die Türkei zu Europa, obwohl nur ein Bruchteil davon auf dem europ. Kontinent liegen.
Daher gibt es nur bis zum Uralgebirge bzw. bis zum Bosporus Versicherungsschutz.
Zitat:
Oder Australien, dessen Staatsoberhaupt die Queen von England ist.
Australien ist aber weder geographisch ein Teil Europas noch gehört das Land zur EU…
Zitat:
Gar nicht so einfach, da durchzusteigen 😉
Eigentlich ist es sehr simpel… 😉