Fahrzeugkauf EU Neuwagen
Hallo,
ich interessiere mich für einen EU Neuwagen, es hat eine Tageszulassung bereits auf den ausländischen Händler erhalten. Ich wäre sozusagen der zweite Halter.
Kann das versischerungstechnische Nachteile haben, z.Bsp. bei Unfall wird nicht der Neuwert ersetzt , etc..?
30 Antworten
Ich hab schon mehrfach EU Neuwagen erworben und auch bei denen mit Tageszulassung bisher keine Probleme die Neuwertversicherung zu erhalten. Da interessiert eigentlich nur das Alter und nicht der Vorhalter.
Kann ich nur bestätigen
Es kommt aber auch auf die Versicherung an. Bei Verivox gibt es Artikel darüber. Da geht es bei den Versicherern von keine Neuwertversicherung bis rauf zu 24 Monaten
Bei der Berechnung gilt das Datum der 1. Zulassung als Startdatum.
Ansonsten keinerlei Nachteile.
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Es gibt bei Tageszulassungen keine Versicherungstechnische Nachteile!!!!
Fragen:
1. hattest Du schon mal ein Auto auf dich zugelassen?
2. wenn nein, dann im Vorfeld bei einer KfZ-Versicherung anfragen wie hoch der Beitrag für das anvisierte Fahrzeug ist!
Sehr zu empfehlen! Es gibt und gab immer wieder große Überraschungen wenn einfach irgendein Fahrzeug gekauft
wird und dann die Police mit der ersten Rechnung kommt. das ist gerade für Fahranfänger wichtig...
wenn ja, dann besteht z.B. ein Schadenfreiheitsrabatt, mach die Versicherung günstiger...
3. welche "Feinheiten" eine Versicherung haben sollte, wie z.B. von Zebulon 102 angemerkt, ist in jedem eine
Einzelfallentscheidung. Wichtig aus meiner Sicht ist z.B. eine Vollkasko bei einem Neufahrzeug...!
Gruß
Schorsch
Zitat:
@joe17 schrieb am 16. September 2024 um 00:02:36 Uhr:
Hallo,ich interessiere mich für einen EU Neuwagen, es hat eine Tageszulassung bereits auf den ausländischen Händler erhalten. Ich wäre sozusagen der zweite Halter.
Kann das versischerungstechnische Nachteile haben, z.Bsp. bei Unfall wird nicht der Neuwert ersetzt , etc..?
Ja, das kann Nachteile haben. Einfach mal die Versicherungsbedingungen der eigenen Versicherung lesen.
Dort steht bspw. in den altuellen Versicherungsberdingungen der HUK:
A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
......................
Wann zahlen wir den Neupreis?
Bei Pkw, Krafträdern (nicht bei Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Beim Basis-Tarif gilt für die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 24 Monaten eine Frist von 6 Monaten.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 16. September 2024 um 00:28:24 Uhr:
Ich hab schon mehrfach EU Neuwagen erworben und auch bei denen mit Tageszulassung bisher keine Probleme die Neuwertversicherung zu erhalten. Da interessiert eigentlich nur das Alter und nicht der Vorhalter.
Der Neuwert ist bei vielen Versicherungen sogar serienmäßig mitversichert, sogar bei 20 Jahre alten Autos. Nur zahlen die Versicherungen bei Autos dieses Alters nicht mehr. Wenn man die Neuwertentschädigung in Anspruch nehmen will, kommt es sehr wohl auf die Anzahl der Vorhalter an, wie wir oben lesen können.
Ansonsten kommt die Kaufwertentschädigung zum Zuge, auch aktuelle AKB der HUK:
A.8.3 Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeugs, das Sie gebraucht gekauft haben, gilt: Bei einem Schadenereignis in Kasko in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie zahlen wir den Kaufwert. Den Kaufwert berechnen wir so: Wir ermitteln rechnerisch den Wieder -beschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie. Davon ziehen wir eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden ab, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert waren....................
Und worin liegt jetzt genau der Nachteil eines EU Neuwagens mit Tageszulassung gegenüber einem deutschen Neuwagen mit Tageszulassung?
Ok, etwas unglücklich formuliert, aber: Nirgendwo, der Nachteil bezieht sich nur auf die Frage der Neuwertentschädigung bei Tageszulassungen, aber das kann sicher der mündige Versicherungsnehmer selber erkennen.
Eine Frage noch hierzu. Spielt es irgendeine Rolle versicherungstechnisch, aber sonst auch, bei einer deutschen Tageszulassung ob der Wagen als Mietwagen (HU/AU nach 1 Jahr nach EZ) oder als normaler Vorführer ( HU/AU nach 3 Jahren) zugelassen wurde?
Der 2. wird in der Versicherung teurer sein, wenn es das gleiche Modell ist.
Verstehe es so, das der 2. erst nach 3 Jahren auf dich zugelassen wird.
Bei der Ermittlung des Beitrags kommt es auf das Alter des Fahrzeugs an, nicht ob Mietwagen oder nicht oder wie lange die erste HU gültig war.
Mein Fahrzeug war ein Mietwagen-Re-Import aus Frankreich, der war bei Zulassung auf mich fünf Monate alt und hatte eine gültige HU von drei Jahren nach Erstzulassung. Mit der Versicherung hatte das aber dann gar nichts zu tun.
Bei mir ist jetzt mittlerweile so. Gleiches Modell, deutsches Fahrzeug, deutscher Händler. Der eine 03/2024 als Mietwagen zugelassen. Der andere Händler hat 01/2024 seinen als Vorführer zugelassen.
Ergo, hat der eine 1 Jahr, der andere 3 Jahre Tuv ab EZ. Gibt es ausser den HU/AU Gebühren in 03/2025 anderweitige Nachteile bei dem Mietwagen ?
Soweit ich weiß, bekommen Mietwagen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach EZ auf eine Privatperson zugelassen werden, eine HU-Plakette für drei Jahre ab EZ. Wenn er nach sechs Monaten auf eine Privatperson zugelassen wird, sollte der Händler das Fahrzeug mit frischer HU für zwei Jahre ausliefern.
Die Frage kann aber der User @Windelexpress genau beantworten.
Das Ganze hat aber nichts mit der Berechnung der Versicherungsbeiträge zu tun, da ist nur das Datum der EZ relevant. Teurer wird es erst, wenn das Fahrzeug bei Zulassung auf dich älter als ein Jahr ist. Die nächsten Schritte sind dann drei, fünf, sieben und 10 Jahre, bei manchen Versicheren auch über 14 Jahre.
Anderweitige Nachteile beim Mietwagen sind bspw., dass du nicht weißt, wer damit wie gefahren ist.
Meiner ist jetzt bald 23 Jahre alt und hat mit dem ersten Motor 433k Km auf der Uhr. So sehr kann der demnach nicht rangennommen worden sein. Einen Porsche oder Audi R8 oder.....würde ich als Mietwagen allerdings nicht kaufen.
Das hat sich bei der HUK auch seit dem Tarif 3/24 geändert.
Da gibt es für jeden Monat mehr, das zwischen EZ und Zulassung auf den Halter liegt, einen anderen Beitrag. Sind oft dann aber nur 1 oder 2 Euro pro Monat