Fahrzeughistorie Datenschutz

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Hallo,

der Titel ist ganz bewusst provokant gewählt. Wie auch das nachfolgende Thema hat alles seine Grenzen. Und vorallem verbauen uns diese "Experten" legitime Wege und Chancen die Fahrzeughistorie von Young- und Oldtimer (oder auch anderen Fahrzeugen) aufzuarbeiten.

Es geht um den Auszug der Fahrzeugakte bzw. um die Informationen, die das KBA im Rahmen des ZFZR bereitstellen kann.

Für diejenigen, die damit nicht vertraut sind. Das ZFZR konnte früher einmal Informationen bereitstellen, welche Auskünfte über Erstzulassung, Ab- und Ummeldungen, Umschreibungen u. a. in den jeweiligen Zulassungsbezirken vorgenommen wurden.

Dort wurde also beispielsweise aufgelistet, dass am 01.05.1997 Fahrzeug XY erstmalig unter dem Kennzeichen HH-SF 339 angemeldet wurde. In meinem speziellen Fall (Daten geändert) konnte ich damit und bereits vorhandenen Informationen (für mich selbst) verifizieren, dass mein Oldie ein ehemaliger Mietwagen war.

Solche Informationen sind insbesondere dann von unschätzbarem Wert, wenn Originaldokumente nur unzureichend oder unvollständig zugrunde liegen.

Was ist jetzt passiert? Es gab einige Spinner, die sich mit den Auskünften des KBA auf den Weg gemacht haben, Autohäuser und Werkstätten abgeklappert haben und sich dort erkundigt haben, ob ihr Fahrzeug dort einmal zur Wartung, zum Service war. Oder sich noch abgedrehtere Geschichten geleistet haben wie mir aus erster Hand berichtet wurde.

Hand aufs Herz, die bisherigen Datenschutzregularien/-bestrebungen haben es uns Autoenthusiasten ohnehin schon extrem erschwert, rein fahrzeugbezogene Daten ermitteln zu können. Bei BMW bspw. ist eine – früher einmal gängige – Individualdatenabfrage nicht mehr ohne weiteres möglich. Es wird sich – wie so oft – auf den Datenschutz berufen, dabei umfasst diese Abfrage keinerlei personenbezogenen Daten!

Im Endeffekt ist die Auskunft der Fahrzeugakte des ZRFRs jetzt wertlos, denn seit jüngstem dürfen dort keine Daten mehr bereitgestellt werden, die nicht unmittelbar den Fahrzeughalter/-eigentümer betreffen. Man erhält dort mittlerweile nur noch einen Ausdruck derjenigen Daten, die in den Zulassungsdokumenten ohnehin vermerkt sind.

Glück dem, der im Besitz aller Originalfahrzeugdokumente ist...Für zukünftige Aufarbeitungen automobiler Historien dürfte es immer schwerer werden. Dass man bestrebt ist so viel wie möglich über seinen Garagenhüter herauszubekommen und dessen Geschichte nachvollziehen möchte, kann ich verstehen und nachvollziehen, aber auch das hat seine Grenzen. Schade, dass durch Einzelne wieder einmal die Allgmeinheit darunter leiden muss.

Beste Antwort im Thema

Früher war Mt mal ein tech.Forum wo man seine "Sachkunde einbringen konnte ,mittlerweile habe ich den Eindruck ,dass nur noch Idioten hier Fragen stellen.

Bopp19

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Zitat:

Schade, dass durch Einzelne wieder einmal die Allgmeinheit darunter leiden muss.

Ich bezweifel das die Allgemeinheit wirklich darunter leidet. Wohl eher Einzelne ...

Zitat:

@Niflheim schrieb am 2. September 2019 um 16:23:01 Uhr:


Mach es doch einfach so: Wenn bei einem Auto keine lückenlose Historie nachgewiesen werden kann, kauf es einfach nicht.

So mache ich es seit Jahrzehnten und bin damit immer gut gefahren.

Und wenn das Auto drei Jahre gestanden hat - was z.B. nicht aus den Papieren hervorgeht - wird sich ein pot. Käufer auch seine Gedanken machen.

Die Intention verstehe ich schon und finde in Teilbereichen den Datenschutz auch ein wenig übertrieben. Ich würde es dann wie im Beitrag von Nifheim handhaben. Denn erzählen kann ein Verkäufer viel.

Also ich gebe sämtliche Unterlagen an den Käufer mit... Alle Rechnungen.. TÜV Berichte.. Tank und Wäsche Rechnungen.. Die freuen sich immer und staunen nur. Ölwechsel vor dem Winter und nachdem Winter..

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Ich habe den Titel mal angepasst.
Solche provokanten Aufmacher sehe ich hier gar nicht gerne.

Moorteufelchen
MT-Moderator

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. September 2019 um 11:54:36 Uhr:


Viel schlimmer finde ich es, dass dieser Datenschutz nur im privaten Bereich beachtet wird und werden muss, unseren Behörden das aber ziemlich egal ist - und das oft mit Billigung der Gerichte.

Bitte lies Dich in EuGH C-201/14 ein; war wohl vergangenes Jahr auch schon Thema hier im Forum? Die Grundaussage lautet, daß es einer Behörde untersagt ist, personenbezogene Daten zwecks Weiterverarbeitung an andere Behörden, (außerhalb des Bereiches der Strafverfolgung), weiterzugeben, ohne Dir vorher das Recht auf Widerspruch gewährt zu haben. Dieses Widerspruchsrecht wäre nämlich effektiv gegenstandslos, wenn eine Behörde diese Deine personenbezogenen Daten einfach weitergeben würde und Dich erst hinterher über diese Weitergabe in Kenntnis setzen täte. Dann täte ein Widerspruch dazu nämlich nix mehr nützen, weil die andere Behörde diese Daten ja bereits erhalten hätte; wohl auch deswegen wird aktuell vom Datenschutzbeauftragten des Land Berlin ein Millionenbußgeld wegen Mißachtung der DSGVO vorbereitet. (Hierzu gibt es aber keine weiteren Auskünfte hinsichtlich des Wer, Warum, Wieso, Weshalb). Dieses Widerspruchsrecht ist nicht nur Teil der DSGVO, sondern war auch in der vorherigen Datenschutz-Richtlinie enthalten, denn dieses EuGH C-201/14 stützt sich auf diese Richtlinie.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 2. September 2019 um 20:03:59 Uhr:


Ich habe den Titel mal angepasst.
Solche provokanten Aufmacher sehe ich hier gar nicht gerne.

Moorteufelchen
MT-Moderator

naja... vorallem kann man sich jetzt auch halbwegs was vorstellen...

Zitat:

@Niflheim schrieb am 2. September 2019 um 16:23:01 Uhr:


Mach es doch einfach so: Wenn bei einem Auto keine lückenlose Historie nachgewiesen werden kann, kauf es einfach nicht. Oder drücke deswegen den Preis und nimm in Kauf, dass vielleicht irgendwas nicht stimmt. Deswegen ein Thread???

Nein, ich kann von Glück reden alles lückenlos beisammen zu haben, dennoch fand ich dieses Dokument wirklich hilfreich und sinnvoll ergänzend.

@63er-joerg hat es erfasst, das ist der Sinn des Threads.

@dettilein123
Diese Erfahrung habe ich auch gemacht und kam bisher immer gut an.

@Moorteufelchen
Okay, da gehe ich mit. Bin ich nicht böse drüber - das Ärgernis war groß.

@Wauhoo: Das eine ist die Theorie, das andere ist die Praxis. Und da sieht es leider so aus, dass (im Bußgeldverfahren) EMA-Abfragen gehalten werden, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen.

...ich fände es schon wichtig, aber vor allem schön, Daten über mein gekauftes FZ zu bekommen - ausserhalb von dem was mir ein VK vorlügt. Wobei es natürlich nicht um die Personen geht die es besessen haben, sondern was dort mit dem FZ geschehen ist.

Bevor hier jetzt darüber ein Wortgefecht entsteht - spart es euch.
Die Daten, ich meine fast sogar alle Daten über uns wissen die, die es wissen wollen. Die, die es wissen müssen, wissen es sowieso.

In Zeiten von Facebook, Google und Co. bleibt nichts verborgen.
Man kann froh sein, wenn man sein Handy mit aufs Kloo nimmt, es anmacht, und in diesem Moment keine Werbung von Zewa erhält. So witzig es sich anhört... ...ich habe an einem Samstag eine Jeans gekauft, mit Karte bezahlt, und am Montag bekam ich beim aufmachen vom IE Werbung für Jeans - Zufall ? Ich sage: Nein...

Man achte mal auf solch Kleinigkeiten.
Das Beispiel Jeans kann ich auch an FZ-Teilen bringen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 3. September 2019 um 08:01:28 Uhr:


...So witzig es sich anhört... ...ich habe an einem Samstag eine Jeans gekauft, mit Karte bezahlt, und am Montag bekam ich beim aufmachen vom IE Werbung für Jeans - Zufall ? Ich sage: Nein...
...

Hast absolut Recht - im Netz schreibt niemand mit Bleistift.

Dass aber Kassenbelege und Kartenzahlungen via Werbung mit dem IE (bzw. Google-Konto) verknüpft sind, ist mir bisher noch nicht aufgefallen.

Evtl. hast du aber vorher mal online nach Jeans gesucht - und wenn's nur kurz war um den Ladenpreis zu vergleichen. Oder evtl. Kundenkonto im Laden mit Einwilligung zur Datenweitergabe. Oder ...

"In Zeiten von Facebook, Google und Co. bleibt nichts verborgen. Man kann froh sein, wenn man sein Handy mit aufs Kloo nimmt,..."

Na klar, schließlich muss doch aller Welt gepostet werden, womit man gerade intensiv und höchst erfolgreich beschäftigt ist.

Diese Pop-Up-Werbung erhältst du regelmäßig, auch hier bei motor-talk, wenn du vorher nach irgendwelchen Artikeln im Netz gesucht hast. Meine Holde sucht gerade eine Lampe fürs Esszimmer, seitdem krieg ich ständig dafür Werbung. Also gewisse Seiten nur per Inkognito aufsuchen 😛, Kreditvergleich usw. meine ich natürlich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. September 2019 um 11:27:52 Uhr:



...Diese Pop-Up-Werbung erhältst du regelmäßig, auch hier bei motor-talk, wenn du vorher nach irgendwelchen Artikeln im Netz gesucht hast. Meine Holde sucht gerade eine Lampe fürs Esszimmer, seitdem krieg ich ständig dafür Werbung. Also gewisse Seiten nur per Inkognito aufsuchen 😛, Kreditvergleich usw. meine ich natürlich.

Das erklärt einiges.

Wenn ich den erwische der an meinem PC nach Treppenliften gegoogelt hat 😠

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. September 2019 um 23:22:16 Uhr:


@Wauhoo: Das eine ist die Theorie, das andere ist die Praxis. Und da sieht es leider so aus, dass (im Bußgeldverfahren) EMA-Abfragen gehalten werden, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen.

Der Punkt ist die Unwissenheit sowohl bei den Bürgern als auch bei den Behörden, die letztens ja auch "nur" aus Bürgern bestehen. Und gerade der dt. Bürger ist von Natur aus bequem; sich insbesondere in das auch die Bundesprepublik Deutschland bindende europäische Recht einzulesen, ist letztlich aber alles andere, nur nicht bequem. Wer die Entscheidungen des EuGH, bspw., aber gar nicht kennt, kann sie auch nicht für seine Belange einbringen.

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