Fahrzeugdiebstahl

BMW 3er E90

hallo ihr lieben,
mir wurde vor ca. 5 monaten mein 335d(leasing fahrzeug) gestohlen.
meine versicherung verweigert jetzt die zahlung mit dem argument,
bei der schlüsselauslesung hätte man festgestellt das dass fahrzeug an diesem tage
nicht mehr bewegt worden wäre.

hat jemand ähnliche erfahungen gemacht oder kann es sein das auch die schlüssel
fehler machen können...
für jede hilfe bin ich sehr dankbar.
mitlerweile habe ich einen bmw 530d.
viele grüße.

23 Antworten

weiss jemand was genau in einem schlüssel gespeichert weden kann!

gib die Sache gleich einem Anwalt in die Hand, du sparst dir Zeit und Nerven. Die Versicherung muss so oder so zahlen- ausser wenn du die "Tat vortäuschen" willst und sie dir das nachweisen können.

ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben, meine sorge ist oder war Eigentlich nur
das ich durch die aussage meiner Versicherung Probleme bekommen kann oder werde.
Eigentlich kotzt mich das einfach nur an, was wollen die von mir, ich finde das eine bodenlose Frechheit!!!
güße aus nrw

R&V Versicherung ,Ja ich denke es sollte viel mehr über schlechte Versicherrungen Berichtet werden.Zahlt man Jahrzehnte ist alles Ok.Kommt ein Schaden wird erst garnicht geprüft wer meldet was,Jeder wird erstmal Behandelt wie ein Versichrrungsbetrüger.Noch,und ich betone noch muss die Versicherung dir Nachweisen das du das Fahrzeug selber verschwinden hast lassen.Ein Zeuge ist immer gut ,nur ab und an stehen Fahrzeuge Tagelang und da steht nichts auf dem Speicher des Schlüssels.Ich spreche da aus Erfahrung,hatte einen Totalschaden ( nicht Schuld,LKW ist Aufgefahren ),war im Krankenhaus und die gegnerich Versicherung fragt an ob ich überhaupt am Unfallort war,obwohl alles in den Polizeiakten steht die waren ja sofort vor Ort.Nicht nervös werden die spiehlen auf Zeit,das lernen die Mitarbeiter ja.Ansonsten gibt es da sehr gute Druckmittel um Zahlungen einzuvordern.

Also wenn Du Komfort Zugang hast - dann kann sich die Versicherung die Daten von dem Schlüssel sonst wohin .....

Der Schlüssel enthält dann nämlich nie die aktuellen Daten, wenn der nicht im Slot gesteckt hat. Mein 🙂 ist deswegen nämich immer erst zum Auto gelaufen, um die aktuellen Daten auf den Schlüssel zu laden, da dieser die aktuellen Daten nicht enthielt.

Also wie gesagt, wenn Du Komfortzugang hast, dann kann die Versicherung aus den Schlüsseldaten überhaupt nichts herleiten.

Gruss Mic 🙂

Hallo TS,
 
... hört sich leider nicht gut an ! 😠
 
Wir wissen auch alle, was R + V heißt = R*ub*r & V*rb***he* ! 🙁
Leider hat diese Angelegenheit recht wenig damit zu tun, sondern eher mit dem Fakt, dass ca. jeder dritte Autodiebstahl in D fingiert ist - bei Leasingfahrzeugen ist die Quote noch höher ! 😮
 
Was sagt denn Dein RA dazu und vor allem M - konntest Du evtl was über den Schlüssel rauskriegen ??? 
 
Vllt ist der Wagen aufgeladen worden und somit auch nicht mehr bewegt worden - jedenfalls nicht nach dem Diebstahl !!! Usw. usf. ...
 
... unterstellen wird Dir hier keiner was, für den Versicherer aber - wie er auch immer heißen mag, reicht ein Anfangsverdacht aus, um die Zahlung zu verweigern. Urteile dafür ergingen hinreichend - leider ...
 
Regards  Micha 

Ob der Wagen aufgeladen worden ist oder nicht steht gar nicht zur Debatte (so hab ich's jedenfalls mal verstanden). Er ist mit dem Wagen an einen Ort 30km von zuhause weggefahren. Später wurde der Wagen dann dort geklaut. Den Schlüssel hatte er ja dann noch. Dass auf dem Schlüssel die "Diebstahlfahrt" nicht drauf ist ist ja klar. Nur sind auf dem Schlüssel eben auch nicht die Daten von der vorigen 30 km Fahrt gespeichert so dass ihm jetzt untrstellt wird, er wäre gar nicht mit dem Auto dahingefahren wo er geklaut worden ist. So verstehe ich das. Ob der Wagen beim Klauen aufgeladen wurde oder nicht intressiert hier also keinen.

Zitat:

Original geschrieben von yreiser


Ob der Wagen aufgeladen worden ist oder nicht steht gar nicht zur Debatte
Ob der Wagen beim Klauen aufgeladen wurde oder nicht intressiert hier also keinen.

... dann eben nicht - bitte sehr !

Das Prob kann eh nur sein RA lösen ... 

erstmal mein beileid zu deinem verlust.

ich verstehe nicht ganz
am 26. zeigt der schlüssel an wurde der wagen zuletzt bewegt
am 27. wurde der geklaut?!

ich denke nicht das der dieb den schlüssel verwendet hat. von daher kann der schlüssel anzeigen was er will oder nicht?
ich versteh überhaupt nicht was das soll mit diesem schlüsselauslesen.

da bist du eben am 26. gefahren und nicht auch noch am 27. was spielt das für eine rolle?! wichtig ist doch nur wann du den verlust bemerkt hast.

also die sache würde ich einem anwalt übergeben.
bei mir wär es allerdings dumm da meine rechtsschutzversicherung (verkehr) die selbe wie die kfz-versicherung ist. ich müsste dann eben einen anderen anwalt mit der sache vertraut machen.

also echt.. das ist eine riesen sauerei! ich hoffe es wendet sich alles zum guten für dich! tojtojtoj!!!

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