Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein auf neuen Halter zulassen

Hallo liebe Community,

ich habe mir vor kurzem eine R6 von Yamaha gekauft und die Papiere sind nun noch auf den vorherigen Halter ausgestellt.
Also sowohl Brief als auch Schein.

Wie ich das vom Auto kenne, steht z.B. im Fahrzeugschein das Kennzeichen drin, aber wie ist das beim Motorrad? Wenn ich das saisonal zulasse ändert sich ja jedes Jahr mein Kennzeichen. Bekomme ich dann auch ständig eine neue Zulassung oder steht in der Zulassung gar kein Kennzeichen beim Motorrad drin sondern eine evB Nummer?

Außerdem: Meine Versicherung startet erst im April, ich habe aber ein Kurzzeitkennzeichen gratis von meiner Versicherung bekommen und wollte mich schonmal ein wenig einfahren damit. Aber wie läuft das dann mit der Zulassung? Ich hab ja noch kein festes Kennzeichen, dass man in die Zulassung drucken könnte. Kann ich auch ohne Kennzeichen zum Amt gehen und die Papiere auf mich umschreiben lassen oder ist ein Kennzeichen dafür Pflicht?

Bin da noch sehr um dunkeln und ich hoffe ihr versteht was ich zum Ausdruck bringen will.

MfG, lace

PS: Zusätzlich dazu muss ich das Bike jetzt auch noch drosseln lassen und dies vom TÜV abnehmen lassen. Kann man das irgendwie verbinden? Weil ich muss ja nochmal blechen um die Eintragung der Drosselung im Fahrzeugschein zu machen.

Beste Antwort im Thema

Das mag ein wenig Länder- oder Landkreissache sein. In Baden-Württemberg muß man sich die Nummer geben lassen und sie bei der KFZ-Zulassungsstelle DEFINITIV vorlegen, sonst gibts gar nix. Das haben die mir letztens deutlich gesagt, als ich für nen Kumpel was zulassen sollte und die Nummer nicht hatte. Ich würd mich also nicht drauf verlassen.

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Zitat:

Original geschrieben von camion-rebel



Zitat:

Original geschrieben von m_moench


Das ist definitiv falsch.
Die Nummer bekommt der Versicherungsnehmer. Die Zulassungsstelle korrespondiert unter dieser Nummer mit der Versicherung. Da muß alles stimmen, sonnst keine Zulassung.

M.M.

Ist es nicht!

Meine Versicherung (Europa) und auch die von meinem Stiefsohn (AXA) handhaben es genau so wie ich es geschrieben habe und senden die Nummer zur Zulassungsstelle in Rosenheim.
Erst vor 2-Wochen hat mein Stiefsohn ein Auto zugelassen und da war es auch genau so!

Gruß Michi

Es kann beides möglich sein, sowohl die Aushändigung einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherungsnehmer als auch die elektronische Datenübermittlung an die Versicherung.

Siehe dazu den

§ 23, Absätze 3 und 4 der FZV.

Das mag ein wenig Länder- oder Landkreissache sein. In Baden-Württemberg muß man sich die Nummer geben lassen und sie bei der KFZ-Zulassungsstelle DEFINITIV vorlegen, sonst gibts gar nix. Das haben die mir letztens deutlich gesagt, als ich für nen Kumpel was zulassen sollte und die Nummer nicht hatte. Ich würd mich also nicht drauf verlassen.

Ich hatte das System, mit dem senden der Vers.Nr. an die Zulassungsstelle, erstmals 2009 und war selber davon überrascht. Bis dahin wurde mir die Nr. auch immer von der Vers. mitgeteilt.

Damals wollte ich meine CBF zulassen und habe die Europa angerufen und das denen mitgeteilt. Da ich bereits Kunde dort war, wurde mir gesagt das die Nr. direkt der Zulassungsstelle in RO mitgeteilt wird und so war es dann auch.
Bei der Zulassungsstelle war die bereits unter meinem Namen vermerkt.
Zwischen dem Gespräch mit der Vers. und der Zulassung lagen 2-Tage.

Gruß Michi 

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve



Es kann beides möglich sein, sowohl die Aushändigung einer schriftlichen Mitteilung an den Versicherungsnehmer als auch die elektronische Datenübermittlung an die Versicherung.

OK... was es nicht alles gibt.

M.M:

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Hier ist noch ne Variante: Ich hab die Nummer, der Frau auf der Zulassungstelle gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Das mag ein wenig Länder- oder Landkreissache sein. In Baden-Württemberg muß man sich die Nummer geben lassen und sie bei der KFZ-Zulassungsstelle DEFINITIV vorlegen, sonst gibts gar nix.

Bayern ebenso - zumindest in Neu-Ulm:

* eVB von der Versicherung telefonisch (!) durchgeben lassen
* damit zur Zulassungsstelle
* Zulassung ohne Probleme

Letztes Jahr genau so 2x gemacht -> alles kein Problem.

Grüße, MArtin

... mit anderen Worten: Laß sie Dir geben, dann machst Du nichts falsch. Ansonsten gilt die Liste von mir aus dem anderen Thread, wenn ich mich mal selbst zitieren darf:

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88



1.) Fahrzeugschein und -Brief (bzw. auf Neudeutsch Zulassungsbestätigung Teil 1 und Teil 2). Wenn kein Schein da ist, braucht man die Abmeldebescheinigung des Vorbesitzers.

2.) Gültiger TüV. Entweder separater TüV-Bericht oder im Fahrzeugschein (Teil 2) hinten abgestempelt.

3.) Nummer von der Versicherung. Nicht die Telefonnummer; die Nummer die Du von der Versicherung mitgeteilt bekommst (evt. Telefonisch; nennt sich EvB-Nummer). Dann können die im I-Net nachschauen ob das Teil auch wirklich versichert ist. Den Versicherungsvertrag kriegst Du später, aber die Versicherung läuft ab diesem Moment.

4.) Wenn Wunschkennzeichen (am Besten vorher im Internet bestellen), dann Kennzeichen vorher machen lassen und mitbringen.

5.) Personalausweis. Ganz wichtig. Führerschein reicht nicht!

6.) Nummer Deines Girokontos. Zum Abbuchen der KFZ-Steuer.

7.) ca. 50 bis 70 € in Bar oder Deine ec-Karte.

Du kannst Dir übrigens jederzeit ein Saison-Kennzeichen holen; auch im Dezember. Dann darfts Du natürlich erst fahren wenn das Kennzeichen gültig ist.

So, das wars. Mehr geht nicht.

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