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Fahrzeugbrief????

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 9. März 2009 um 20:45

Hallo Leute,

Da ich (ösi) vorhabe mir einen Dicken aus Deutschland zu kaufen wollte ich euch Fragen ob Ihr mir ein Paar Tipps geben könnt???

Wie und welche Daten prüfe ich im Fahrzeugbrief???? Hab noch nie einen gesehen!!!!

Steht der Händler als Fahrzeughalter im Brief drinnen...er behauptet das er nicht drinnen steht weil er Händler ist....er besorgt aber ein COC-Zertifikat .....

Wie prüfe ich das ganze???

Wie gehe ich sicher das er das Auto verkaufen darf????

Danke für eure Hilfe!!!!

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15 Antworten

im Fahrzeugbrief steht der letzte Fahrzeughalter. Was für ein Auto willst du dir kaufen? Alle Fahrzeuge die nach 1999 gebaut wurden müssen laut EU Verordnung eine EG Betriebserlaubnis besitzen. die COC Paiere händigt der Händler aus. Damit gehst du zu deinem lokalen Händler und der besorgt dir dann die österreichischen Papiere.

Hab meinen Dicken selber erst im Januar aus DE importiert.

Zitat:

Original geschrieben von Azureus1

Hallo Leute,

Da ich (ösi) vorhabe mir einen Dicken aus Deutschland zu kaufen wollte ich euch Fragen ob Ihr mir ein Paar Tipps geben könnt???

Wie und welche Daten prüfe ich im Fahrzeugbrief???? Hab noch nie einen gesehen!!!!

Steht der Händler als Fahrzeughalter im Brief drinnen...er behauptet das er nicht drinnen steht weil er Händler ist....er besorgt aber ein COC-Zertifikat .....

Wie prüfe ich das ganze???

Wie gehe ich sicher das er das Auto verkaufen darf????

Danke für eure Hilfe!!!!

im fahrzeugbrief steht der halter des fzg drin. (also der, auf den der wagen zugelassen bzw. gehört/e). dazu gibt es noch einen fzg-schein, auf dem der Lezte halter abzulesen ist.

seit einiger zeit gibt es die fzg-briefe, die leider nicht mehr ALLE halter berücksichtigen, sondern nur noch zwei maximal, danach gibts wieder einen neuen. (nachteil: man weiß nicht exakt, wieviele vorbesitzer der wagen hat)

der verkäufer darf den wagen verkaufen, das ist nicht nachzuvollziehen durch die fahrzeugpapiere. i.d.r. zählt: wer den fzg-brief hat, dem "gehört" das auto. da der händler das auto gekauft hat, jedoch nicht zugelassen hat, besitzt er den fzg-brief. er hat das fzg aber nie auf sich zugelassen, drum steht der auch nicht drin.

alles klar?

Themenstarteram 9. März 2009 um 21:01

JA danke euch!!!!!!!

Ich will mir eine Audi A6 3.0 TDI Quattro 2004er mit 89.000 km laufleistung um 18.000 EUR kaufen!!!

Hab gehört das bei diesem bj. manchmal die piezo injektoren defekt sein können....gibt es dafür symptome während einer FAhrt???

Danke euch!!!

Themenstarteram 9. März 2009 um 21:02

Danke nochmal!!!

In der Heutigen Zeit kann man nie sicher sein!!!

Muss man nicht die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief überprüfen????

Wo ist die Beim 4f zu finden???

habe keine probs mit den injetoren. allerdings dafür mit der quietschenden Lenkung. Siehe: http://www.motor-talk.de/forum/qietschende-lenkung-t2112428.html

Themenstarteram 9. März 2009 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von superprager

habe keine probs mit den injetoren. allerdings dafür mit der quietschenden Lenkung. Siehe: http://www.motor-talk.de/forum/qietschende-lenkung-t2112428.html

Muss man nicht die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief überprüfen????

 

Wo ist die Beim 4f zu finden???

Zitat:

Original geschrieben von Azureus1

Muss man nicht die Fahrgestellnummer im Fahrzeugbrief überprüfen????

Wo ist die Beim 4f zu finden???

Bei meinem konnte Sie man von vorne stehend in der Frontscheibe rechts unten ablesen.

Alternativ im Motorraum, ist in den Rahmen eingestanzt, sollte sicherer sein als in der Frontscheibe

Zitat:

Original geschrieben von bluewalk

Zitat:

Original geschrieben von Azureus1

Hallo Leute,

 

Da ich (ösi) vorhabe mir einen Dicken aus Deutschland zu kaufen wollte ich euch Fragen ob Ihr mir ein Paar Tipps geben könnt???

 

Wie und welche Daten prüfe ich im Fahrzeugbrief???? Hab noch nie einen gesehen!!!!

 

Steht der Händler als Fahrzeughalter im Brief drinnen...er behauptet das er nicht drinnen steht weil er Händler ist....er besorgt aber ein COC-Zertifikat .....

 

Wie prüfe ich das ganze???

 

Wie gehe ich sicher das er das Auto verkaufen darf????

 

Danke für eure Hilfe!!!!

im fahrzeugbrief steht der halter des fzg drin. (also der, auf den der wagen zugelassen bzw. gehört/e). dazu gibt es noch einen fzg-schein, auf dem der Lezte halter abzulesen ist.

 

seit einiger zeit gibt es die fzg-briefe, die leider nicht mehr ALLE halter berücksichtigen, sondern nur noch zwei maximal, danach gibts wieder einen neuen. (nachteil: man weiß nicht exakt, wieviele vorbesitzer der wagen hat)

 

der verkäufer darf den wagen verkaufen, das ist nicht nachzuvollziehen durch die fahrzeugpapiere. i.d.r. zählt: wer den fzg-brief hat, dem "gehört" das auto. da der händler das auto gekauft hat, jedoch nicht zugelassen hat, besitzt er den fzg-brief. er hat das fzg aber nie auf sich zugelassen, drum steht der auch nicht drin.

 

alles klar?

Das stimmt so nicht! die Anzahl der Halter steht immer noch drinn, nur sind sie Namentlich nicht genannt.

am 10. März 2009 um 8:48

Zitat:

 

Das stimmt so nicht! die Anzahl der Halter steht immer noch drinn, nur sind sie Namentlich nicht genannt.

Doch nur noch max 2 , und nur die Anzahl.

Bei mehr als 2 gibts nen neuen.

SEEEEEHR verbraucherfreundlich :mad::mad::mad::mad:

Zitat:

Original geschrieben von lifelite

Zitat:

 

Das stimmt so nicht! die Anzahl der Halter steht immer noch drinn, nur sind sie Namentlich nicht genannt.

Doch nur noch max 2 , und nur die Anzahl.

Bei mehr als 2 gibts nen neuen.

 

SEEEEEHR verbraucherfreundlich :mad::mad::mad::mad:

Es stehen trotzdem die Anzahl der Vorhalter drinn halt als Zahl aber nicht Namendlich und wenn es einen neuen gibt wird die Zahl erhöht.

 

www.essen.de/.../Zulassungsbescheinigung_Teil2.pdf

 

Unter B (1)  steht Anzahl der Vorhalter.

 

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Zitat:

Original geschrieben von lifelite

 

Doch nur noch max 2 , und nur die Anzahl.

Bei mehr als 2 gibts nen neuen.

SEEEEEHR verbraucherfreundlich :mad::mad::mad::mad:

Es stehen trotzdem die Anzahl der Vorhalter drinn halt als Zahl aber nicht Namendlich und wenn es einen neuen gibt wird die Zahl erhöht.

www.essen.de/.../Zulassungsbescheinigung_Teil2.pdf

Unter B (1)  steht Anzahl der Vorhalter.

ja, du hast recht, habe das nicht gesehen und wie mir scheint alle anderen medien, die davon negativ berichteten auch nicht. gut wieder was gelernt zu haben. (aber mal ehrlich: wer schaut da wirklich drauf? und wenn ja, was machst du nun mit der info, daß x-vorbenutzer den wagen gefahren haben, wie kannst du nun ableiten, was das für leute waren?)

am 11. März 2009 um 14:40

 

Es stehen trotzdem die Anzahl der Vorhalter drinn halt als Zahl aber nicht Namendlich und wenn es einen neuen gibt wird die Zahl erhöht.

www.essen.de/.../Zulassungsbescheinigung_Teil2.pdf

Unter B (1)  steht Anzahl der Vorhalter.

Und da wird angeblich (laut meinem Freundlichen und ehemaligem Beitrag in der ADAC-Zeitschrift) nur noch die Anzahl auf 2 max erhöht. Wird dieses überschritten solls angeblich ne neue geben....

Soweit meine Info´s, aber finde da auch momentan nix mehr bei den Engeln.

Zitat:

Original geschrieben von lifelite

[/quote

 

Es stehen trotzdem die Anzahl der Vorhalter drinn halt als Zahl aber nicht Namendlich und wenn es einen neuen gibt wird die Zahl erhöht.

 

www.essen.de/.../Zulassungsbescheinigung_Teil2.pdf

 

Unter B (1)  steht Anzahl der Vorhalter.

 

[/quote

 

 

Und da wird angeblich (laut meinem Freundlichen und ehemaligem Beitrag in der ADAC-Zeitschrift) nur noch die Anzahl auf 2 max erhöht. Wird dieses überschritten solls angeblich ne neue geben....

Soweit meine Info´s, aber finde da auch momentan nix mehr bei den Engeln.

Stimmt nicht ich habe schon einen gesehen da stand 2 drinn und ein Namen in Spalte 1. Also war es die 2 Zulassungsbescheinigung. Mit drei Besitzer.

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