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Fahrzeugbewertung bei Rückgabe Leasingfahrzeug

Mercedes C-Klasse W205

Aufgrund eines erfahrungsbasierten Misstrauens haben wir bei zwei zurückliegenden Leasingrückgaben vor der eigentlichen Rückgabe bei einem anderen Mercedes-Händler jeweils eine Leasingbewertung durchführen lassen. Danach Rückgabe bei ursprünglichen Mercedes-Händler und Bewertung durch einen anderen Prüfer, jedoch vom gleichen Prüfunternehmen.

Die Abweichungen zwischen den jeweils zwei Bewertungsgutachten beider Wagen ist signifikant. Beim einen Wagen sind es rund EUR 2.000 Unterschied, beim anderen rund EUR 3.000 - natürlich beides zu unseren Nachteil. Dabei geht es auch um unterschiedliche Sichten der Prüfer des gleichen Unternehmens, ob die Frontscheibe und ein Scheinwerfer ersetzt werden muss.

Zu beiden Fahrzeuge wurde übrigens jeweils ein Nachfolgefshrzeug geleast, bei beiden teurere E-Klassen statt vorher C-Klassen, wenn auch bei anderen Mercedes-Händlern.

Mich haben die erheblichen Unterschiede negativ überrascht. Wie sind Eure Erfahrungen? Wie ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@triuemphel schrieb am 18. April 2019 um 16:19:20 Uhr:

Drei Leasingrückgaben. Null Probleme mit dem TÜV-Gutachten.

Fahrzeuge wurden penibel gereinigt vorgestellt, keine Flecken, keine Kratzer, keine Beeinträchtigungen.

Wenn man sich querstellen will: "Hier ist mein Auto und die Visitenkarte meines Anwalts." Ruhe ist.

Markus

Wenn man sich lächerlich machen will, ist das natürlich ein toller Einstand. Ich hatte auch nie Probleme mit Leasingrückgaben, weil ich alle entsprechenden Mängel vor Rückgabe mit meiner Niederlassung zusammen angesehen und dann fachgerecht bei freien Werkstätten beseitigt habe.

 

Was soll ein Anwalt denn machen? Die Kriterien zum Fahrzeugzustand bei Leasingfahrzeugen sind genauestens bei Mercedes beschrieben. Ein Konzern wie Mercedes wird sich, ohne deinen finanziellen Hintergrund zu kennen, immer ein ganzes Team von besseren Anwälten leisten können und sicher nicht bei deiner Drohung einknicken. Die wollen ganz sicher nicht, dass das Schule macht.

 

Sollte das Fahrzeug deiner Meinung nach keine Mängel aufweisen, welche außerhalb der gewährten Toleranzen liegt, darfst Du dem Gutachten widersprechen und ein Gegengutachten erstellen. Dann ist der Händler erstmal in der Beweispflicht, sollten zwischen den beiden Gutachten eklatante Unterschiede auftreten.

 

Ich empfehle jedoch immer, sich in der goldenen Mitte zu treffen und einen freundlichen Ton zu wahren. Es sei natürlich, man will Dir wirklich Schäden anhängen, welche nicht existieren.

 

Beste Grüße

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Also die genannten Summen sind meiner Meinung nach schon sehr gesalzen. Sind die Bewertungsgrundlagen nicht streng vorgeschrieben? Ich meine irgendwo gelesen zu haben dass Kratzer oder Dellen nur in Rechnung gestellt werden wenn bspw. in einem Bereich von 10x10cm mehr als 5 Kratzer zu finden sind (so in der Form, nagelt mich nicht auf die genauen Zahlen fest)

Die Scheibe aufjedenfall, aber ist nicht auch der Scheinwerfer ab der Teil kasko Versicherung abgedeckt?

Dem Rechnungsbetrag zu urteilen müsste das Fahrzeug aber schon ziemlich ramponiert aussehen?

Ramponiert sahen beide Fahrzeuge nicht aus.

 

Ja, Scheibe wäre Teilkasko gewesen und Scheinwerfer ggf. Garantie (Wagen hatte entsprechende Garantieverlängerung). Doch für beides wäre die Voraussetzung gewesen, dass man die "Schäden" vor der Abgabe entdeckt hätte. Das ist jedoch bei beiden Fahrzeugen weder der Werkstatt noch dem ersten Prüfer gelungen. Für beide waren diese Dinge jeweils in Ordnung.

 

Wagen A: Erstes Gutachten: fast EUR 0,-, zweites Gutachten: rund EUR 2.000,-

Wagen B: Erstes Gutachten: rund EUR 1.000,-, zweites Gutachten: rund EUR 4.000,-

am 17. April 2019 um 12:14

Tja, das eine ist die Theorie (spielt ja auch für den ersten Händler keine Rolle, da nur Testballon), das andere dann das tatsächliche Geschäft.

Läuft ähnlich wie bei den meisten Verkäufen von Fahrzeugen...haben wollen den viele...bezahlen aber dann deutlich weniger :-)

Mich würde interessieren was die bemängelt haben.

Gibt doch die Broschüre zum Thema was ist ok und was nicht.

Ich gab nur ein runzeln auf der Stirn des Prüfers wahrgenommen, ging um eine Delle im hinteren Kotflügel

Achselzucken von mir und beide waren zufrieden

Ich kann nur dringend empfehlen, vor der Leasingrückgabe zum Aufbereiter zu fahren, alle oberflächlichen Kratzer auspolieren zu lassen und kleine Steinschläge zu reparieren. Ich bin vorher die Broschüre durchgegangen und habe nichts relevantes gefunden, der Gutachter der Werkstatt hat aber Schäden von über 3000€ moniert.

Und keinesfalls das Auto zum Prüfen abgeben, sondern bei der Prüfung dabei sein. Auf den Fotos, die man dann bekommt, werden Mikrokratzer, die man nur bei bestimmtem Lichteinfall sieht, zu tiefen Tälern.....

Mercedes erwartet anscheinend nach 4 Jahren einen Neuwagen zurückzubekommen.

Drei Leasingrückgaben. Null Probleme mit dem TÜV-Gutachten.

Fahrzeuge wurden penibel gereinigt vorgestellt, keine Flecken, keine Kratzer, keine Beeinträchtigungen.

Wenn man sich querstellen will: "Hier ist mein Auto und die Visitenkarte meines Anwalts." Ruhe ist.

Markus

Zitat:

@triuemphel schrieb am 18. April 2019 um 16:19:20 Uhr:

Drei Leasingrückgaben. Null Probleme mit dem TÜV-Gutachten.

Fahrzeuge wurden penibel gereinigt vorgestellt, keine Flecken, keine Kratzer, keine Beeinträchtigungen.

Wenn man sich querstellen will: "Hier ist mein Auto und die Visitenkarte meines Anwalts." Ruhe ist.

Markus

Wenn man sich lächerlich machen will, ist das natürlich ein toller Einstand. Ich hatte auch nie Probleme mit Leasingrückgaben, weil ich alle entsprechenden Mängel vor Rückgabe mit meiner Niederlassung zusammen angesehen und dann fachgerecht bei freien Werkstätten beseitigt habe.

 

Was soll ein Anwalt denn machen? Die Kriterien zum Fahrzeugzustand bei Leasingfahrzeugen sind genauestens bei Mercedes beschrieben. Ein Konzern wie Mercedes wird sich, ohne deinen finanziellen Hintergrund zu kennen, immer ein ganzes Team von besseren Anwälten leisten können und sicher nicht bei deiner Drohung einknicken. Die wollen ganz sicher nicht, dass das Schule macht.

 

Sollte das Fahrzeug deiner Meinung nach keine Mängel aufweisen, welche außerhalb der gewährten Toleranzen liegt, darfst Du dem Gutachten widersprechen und ein Gegengutachten erstellen. Dann ist der Händler erstmal in der Beweispflicht, sollten zwischen den beiden Gutachten eklatante Unterschiede auftreten.

 

Ich empfehle jedoch immer, sich in der goldenen Mitte zu treffen und einen freundlichen Ton zu wahren. Es sei natürlich, man will Dir wirklich Schäden anhängen, welche nicht existieren.

 

Beste Grüße

@CLA45-AMG-SB

Der beste Beitrag zu der gestellten Frage, ich bin sicher da kommt auch kein bessere mehr.

Ihr könnte immer mit der flachen Hand an die Stirn schlagen bei solchen Vorschläge der advocard-fraktion.

Ich komm gleich mit dem Anwalt um schon im Vorfeld „alles klar zu machen“

Von so einer Drohung knickt niemand ein, ich würde mich als Verkäufer danach strikt weigern do einem klagehansel such nur eine Schraube zu verkaufen.

@x3black

Danke, Du sprichst mir aus der Seele. Ich verfolge Deine Beiträge übrigens mit großer „Genugtuung“.

Um meine Meinung geht es nicht. Übrigens wurde die Fahrzeuge beide auch professionell gereinigt.

 

Mir geht es um den Sachverhalt, dass zwei Gutachter desselben Prüfunternehmens, die beide bei einem Mercedes-Autohaus Leasing-Rückläufer bewerten, bei zwei von zwei Fahrzeugen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind.

 

Es gibt also pro Fahrzeug bereits je zwei Gutachten durch "unabhängige Prüfer". Und was der erste moniert hätte, wäre natürlich behoben oder anerkannt worden.

 

Natürlich habe ich die jeweils zweiten Gutachten nicht anerkannt, weshalb nun jeweils ein drittes Gutachten erstellt wird.

Ich verstehe die Diskussion nicht. Prüfer auch wenn sie unabhängig sind, beurteilen immer subjektiv. Mit Sicherheit auch auf dem vom MB vorgegeben Prüfkatalog. Aber da ist soviel Spiel für Ermessen. Manche schauen genauer, manche nicht. Bei der Diskussion erzielst du kein Ergebnis. Du hast es doch im Prinzip richtig gemacht.

Es ist (leider) so, dass der Ermessensspielraum mit einem Folgevertrag deutlich zu deinen Gunsten verschoben wird.

Ich habe bei Volvo eine Nachzahlung präsentiert bekommen, als ich die Marke wechselte. Es müssten 2 Felgen erneuert werden, eine hat man mir aus Kulanz erlassen. Für die andere habe ich dann 500€ bezahlt, dafür hätte ich im Internet 2 Stück bekommen...

Mein Mercedes war innen auch sehr gut gereinigt, Lackschäden ausgebessert: Kommentar des Verkäufers: Wäre nicht nötig gewesen, man erwarte bei 100tkm keinen Neuwagen. Es gab aber einen neuen Vertrag....

Nach meiner Info ist aber nur der Wertverlust zu ersetzen, nicht die Instandsetzung (Bei optischen Mängeln), aber wer will da einen Prozess anfangen?

Ich habe gleiche Erfahrungen bei anderen Marken gemacht. Solange man beim gleichen Händler das Folgefahrzeug least ist man sehr kulant aber wehe man möchte das Fahrzeug nur abgeben dann wird jeder „Fliegenschiss“ auf die Goldwaage gelegt. Der Anwalt kann auch nicht viel machen. Das geht dann immer hin und her (wir sagen „normale Gebrauchsspuren“ die sagen „Schäden“) schließlich wird’s dann etwas billiger aber der Anwalt kostet ja auch etwas.

Wann kann ich zum Leasingende das Fahrzeug frühestens abgeben um eine evtl. Gutschrift zu erhalten? Sind 14 Tage vor dem eigentlichen Termin möglich?

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