Fahrzeug Wahl

Hallo,

kurz zu mir: Wir sind vor kurzem Eltern geworden, nun wäre es meiner Frau recht wenn ich kein Motorrad mehr fahren würde. Hatte zuvor eine Fireblade. Jetzt hätte ich mir gedacht eine ältere 125er zu kaufen. Weiß nur nicht welche besser ist. Yamaha TZR125 oder Honda NSR125.

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Ich benutze zum (schnellen) Ausweichen Lenkimpuls. Ganz selten zusätzlich mit Hüftschwung.
Wahrscheinlich hatten meine Fahrlehrer und Sicherheitsinstruktoren einfach keine Ahnung.

Aber Du kannst mir gerne vorführen, wie Du das mit den Knien (ohne Hände) machst. Oder meinst Du, Deine Knie berühren sowieso das Lenkerende?

Wie machst Du das eigentlich auf Skiern. Auch mit Knieschluß?

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Zitat:

@Aprilia-14 schrieb am 5. Dezember 2016 um 17:22:04 Uhr:


Zwei lächerliche Antworten nach dem "Verlierer/Gewinner" Prinzip ... wenn Ihr keine Ahnung habt und auch höchstens ein oder zwei Jahrzehnte einschlägige Fahrpraxis, dann haltet doch die Frxxxe und verleitet nicht noch Fragesteller, Sicherheitsfragen zu ignorieren.
"Ich lenke mit dem Lenker" ist diesbezüglich der Gipfel der Unwissenheit, die hier verbreitet wird. Tipp: denke mal drüber nach, warum Motorradreifen einen runden Querschnitt haben.

2 Jahrzehnte Fahrpraxis heisst was? Nichts!, Stammtischgebrabbel wie der Rest von "Weissheiten". Bekommt man dadurch automatisch Wissen oder kann Praxis besser umsetzen? NEIN!

Oh, Mist...! Ich vergass, die 2 Jahrzehnte habe ich auch zusammen... Was nun?

Muß man eigentlich ein vereistes Windschild beim Motorrad auch freikratzen und darf den Motor nicht warm laufen lassen ???

Wenn das Windschild im Sichtfeld ist, dann freikratzen.

Unnötiges laufen lassen des Motors ist verboten. Wenn der Motor das Gas nicht richtig annimmt und die Verkehrssicherheit leidet, fände ich es keineswegs unnötig.
Für geschmeidige Motorreaktion muß das Motoröl aber sicher keine 90°C haben.
Nach meiner Erfahrung reicht auch bei chin. Baumarktrollern etliche Sekunden (bei -18°C). Problem ist eher erst einmal das anspringen.

Bei 2 rädern ist es vorgeschrieben, dass das windschild unter der augenlinie sein muss.

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Also hat der BMW C1 keine Betriebserlaubnis?
Ähnlich bei Adiva, Piaggio Windschild "Comfort" usw.

C1 ist sicherlich eine ausnahme. Sichtbar schon am scheibenwischer.

Zitat:

Für Verkleidungsscheiben gibt es unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Je nachdem, welches Recht greift, fällt die Ausführung der Scheibe aus. Aktuelle Motorräder werden nach EG-Recht für den Verkehr zu­gelassen. Serienmäßige Anbauteile sind in der Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten. Verkleidungsscheiben werden nach EG-Recht allerdings nicht auf das Kriterium Sichtfeld geprüft. Theoretisch könnte ein OEM-Windschild (eine Serienscheibe) also 150 Zenti­meter hoch oder gar noch höher ausfallen. Das ist bei Zubehör-Nachrüstscheiben, die ein Teilegutachten oder eine Teile-ABE benötigen, nicht möglich. Denn für diese Scheiben gilt das nationale Recht mit den Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Beispielsweise verlangt der §19 StVZO für Nachrüstscheiben unter anderem ein vorgegebenes Sichtfeld. Dazu wird eine normierte Messpuppe auf das Fahrzeug gesetzt. Die Verbindungslinie zwischen deren Augenpunkt und der Scheibenoberkante muss die Fahrbahn spätestens zwölf Meter vor dem Motorrad kreuzen.

Ist dies nicht der Fall, gibt‘s keine ABE. Alle anderen Prüfkriterien gelten für beide rechtlichen Vorschriften. So muss der Anbau der Scheibe stabil und sicher ausfallen. Alle Hebel müssen bedienbar bleiben, die Sicht auf die Instrumente muss gewährleistet sein, und der Lenkeinschlag darf nicht eingeschränkt werden. Auch ein Fahrversuch, bei dem die Festigkeit der Halterungen, das Fahrzeug-Handling und die Hochgeschwindigkeitsstabilität auf dem Testprogramm stehen, gehören dazu. Weitere Prüfpunkte sind die Außenkanten der Scheibe, für die ein vorgeschriebener Kantenradius (nach StVZO mindestens 3,5 Millimeter) gilt, sowie die ebenfalls zur Verringerung der Verletzungsgefahr vorgeschriebene Splittersicherheit. Wer also gesetzeskonform ein ultrahohes Windschild fahren möchte, muss sich ein Motorrad mit serienmäßiger „Monsterscheibe“ zulegen – legal nachrüstbar sind die Teile nicht. So sieht es der Gesetzgeber in Deutschland nun mal vor.

Du zitierst:
"Verkleidungsscheiben werden nach EG-Recht allerdings nicht auf das Kriterium Sichtfeld geprüft...."
Nun gibt es aber nicht mehr viele deutsche Hersteller. (Und selbst dieser hat eine Ausnahme bekommen.)

Was in Asien, Amerika oder Südeuropa zusammengeklatscht wird, wird bestimmt nicht deutschen Behören zur Musterzulassung vorgestellt, da gibt es willigere EU-Stellen.

Immer gilt hier aber:

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht ... nicht ... beeinträchtigt werden.

"Serienscheiben" werden nicht daraufhin geprüft. Zubehörscheiben schon. Du musst dir also eine Maschine suchen, die schon eine solch große hat.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Dezember 2016 um 11:17:31 Uhr:


"Serienscheiben" werden nicht daraufhin geprüft. Zubehörscheiben schon.

Ich kaufe die Scheiben immer von Brembo. Meist direkt in Italien, trotz so bei 15 Euro Versand kosten die manchmal nur die Hälfte des hierzulande Üblichen...

Aber mal etwas ganz anderes: ich hab ja noch immer die gute alte Mito. Heißt, Familie - inzwischen drei Kinder... Frau... und 125er... das passt alles zusammen.
LG
Tina

Du hattest schon gelesen, dass es um die "Scheiben" geht, die den Fahrtwind abhalten sollen. Oder schaust du immer durchs Vorderrad? 😛

Ich gehe mit dir allerdings jede Wette ein, dass ein CBR Pilot anders als du unterwegs ist 😛

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