Fahrzeug Überführung
Hey Leute, muss heute Abend ein Fahrzeug ohne TÜV und Zulassung Max.20km überführen. Das kurzzeit-kz. Ist mir zu teuer mein versicherungsheini will 80 Euro haben, denn kommen ja noch die Schilder und die Gebühren von der Zulassungsstelle dazu 😠 was würdet ihr machen?
Beste Antwort im Thema
Und wenn man das ganze nicht erst vier Stunden vor Toresschluß macht, dann kommt man auch nicht in Stress.
24 Antworten
Sie ist aber "Betriebsfremd" Also keine Mitarbeiterin. Und wenn das Autohaus Ihr die Schilder "geliehen" hat, ist das nicht legal.
Egal ob das verleihen gegen Geld oder Kostenlos erfolgte.
Ist aber in der Praxis die Regel und wo kein Kläger, da kein Richter....😉
Aber im Schadensfall kann das zu echten Problemen führen.
Die 06er Nummer ist nun einmal eine Händlernummer
twelf wird sicher auch noch etwas profundes dazu schreiben.....😁
Wurde alles richtig gesagt zum sog. "Händlerkennzeichen":
Die Roten Kennzeichen dürfen nach der Zuteilung NUR für die betrieblichen Zwecke verwendet werden und dürfen auch nur zu bestimmten Fahrten an Fahrzeugen angebracht werden.
- Probefahrten, Feststellung und Nachweis zur Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
- Überführungsfahrten, Fahrten zur Überführung von Ort A nach B
- Prüfungsfahrten, Fahrten durch einen amtlichen Sachverständigen / Prüfer zur Prüfung des Fahrzeuges
Das wars auch schon.
Weitergabe an betriebsfremde oder Privatpersonen ist, wie von Delle schon richtig gesagt, nicht zulässig und kann für den betreffenden Händler im Zweifelsfalle den Entzug des "Händlerkennzeichens" zur Folge haben.
O.K habe ich begriffen...
Finde ich trotzdem krass, dass mir der Händler meines Vertrauens keine 06er-Nummer ans Auto machen darf, damit ich Probe fahren darf, mal abgesehen davon, dass es ja durchaus Usus ist und vermutlich bei 80% der Gebrauchtwagenkäufe so gehandhabt wird!
Na klar wird das in der Praxis so gehandhabt.
Und solange alles gut geht.......
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Doch, zur Probefahrt dürfen die roten Kennzeichen ran! Denn zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Wagen im Eigentum des Händlers, werden also gewerblich genutzt. Genauso sieht es ja auch die Zulassungsverordnung vor.
Das Fahrzeug kaufen und dann mit roten Kennzeichen heimfahren und erst dann die Kiste anmelden, geht nicht. Ebenso mal einen "Freundschaftsdienst" machen und die Kennzeichen nem Kumpel leihen, damit der sein nicht angemeldetes Auto von A nach B bringen kann, ist nicht zulässig.
Wie ist das mit KZK?
Ein Händler verkauft regelmäßig Fahrzeuge an Privatpersonen. Die KFZ-Versicherung des Betriebes deckt x angemeldete Fahrzeuge ab. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug ein schwarzes, rotes oder KZK Kennzeichen dran hat.
Üblicherweise werden die Fahrzeuge zusammen mit einem KZK verkauft, welches der Käufer mit Auto nach Hause nehmen kann.
Kurzzeitkennzeichen hat nichts mit den (dauerhaft gültigen) roten Nummern zu tun.
Für beides gibt es unterschiedliche eVBs, die der Händler natürlich bei seiner Versicherung (vermutlich als Dauer-eVB) beantragt hat.
Das bekommt ja der Endkunde dann nicht mit.
Aber auch hier gibt es seit Oktober (?) eine Neuregelung hinsichtlich Verwendung von KZK. => Verbot der Weitergabe an Dritte.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Kurzzeitkennzeichen hat nichts mit den (dauerhaft gültigen) roten Nummern zu tun.
Klar das ist mir bewusst 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Aber auch hier gibt es seit Oktober (?) eine Neuregelung hinsichtlich Verwendung von KZK. => Verbot der Weitergabe an Dritte.
Stimmt ich erinnere mich, darüber hatten wir hier gesprochen. Dich betraf das Thema ja besonders, wenn ich mich nicht irre?
Zitat:
Original geschrieben von querys
Stimmt ich erinnere mich, darüber hatten wir hier gesprochen. Dich betraf das Thema ja besonders, wenn ich mich nicht irre?
Richtig. 🙂
Ich spiele momentan auch mit dem Gedanken, Fahrzeugüberführung neben meiner Teilzeitstelle zu machen und bis jetzt habe ich echt nur gutes gehört, da 2 gute Freunde dies jetzt auch schon ein paar Monate machen.
Meine beiden Freunde sind bei der Firma - Onlogist registriert, habt ihr da Erfahrungen?