fahrzeug nicht umgemeldet

Hallo,
habe leider den Fehler gemacht und beim Verkauf meines Fahrzeuges das nicht vorher abgemeldet. Der Käufer obwohl vertraglich verpflichtet hat das Fahrzeug bis jetzt nicht umgemeldet. Die Uhrzeit des Verkaufs wurde im Kaufvertrag eingetragen. Habe der Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf Bescheid gegeben und der Versicherung.
Die zuviel bezahlte KFZ Steuer habe ich zurückerhalten.
Jetzt die Frage: Die Versicherung wird das Fahrzeug zwangsabmelden wie lange muss ich als Verkäufer dann noch die Versicherungsprämie bezahlen.

Beste Antwort im Thema

Also kann euch jetzt berichten wies ausgegangen ist.
Fahrzeug am 11.7.2012 verkauft, gemeldet bei der Zulassungsstelle und bei der Versicherung.
Natürlich mit Kaufvertrag und Uhrzeit der Übergabe. Neuer Halter hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet und wo er steht weiß ich auch nicht.
Am 23.7.2012 vom Finanzamt meine zuviel bezahlten Steuern erstattet bekommen.
Am 23.7.2012 hat die Versicherung dem Käufer geschrieben er soll das Fahrzeug weiterversichern oder aber ummelden.
Jetzt muss die Versicherung 1 Monat warten bis sich der neue Eigentümer meldet. Hat er nicht getan.
Am 27.8.2012 hat mir die Versicherung meine restliche zuviel bezahlte Versicherung zurückerstattet.
Gleichzeitig hat die Versicherung eine Versicherungsanzeige bei der Zulassungsstelle erstattet.
Jetzt hat der Käufer nur noch 3 Tage Zeit das Fahrzeug umzumelden danach kommt es in die Fahndungskartei der Polizei und wird richtig teuer für ihn.
Und da das Fahrzeug auch nicht versichert ist riskiert der neue Käufer des Autos auch noch seinen Führerschein von den Kosten bei einem Unfall wollen wir erst garnicht reden.
Aber ich bin jetzt frei von allen Verpflichtungen und kann meinen neuen Wagen wieder als Erstfahrzeug anmelden.
Da ich in der Schadensfreiheitsklasse bei 35 % bin zahle ich auch nicht sehr viel habe daher auch nicht zuviel durch die unterlassene Ummeldung verloren.
Jedoch habe ich dem Käufer jetzt eine Frist gesetzt bis 10.9.2012 mir die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge zu erstatten ansonsten schicke ich ihm einen Mahnbescheid ins Haus.
Damit habe ich dann für 30 Jahre einen Titel wenn er sich dann immer noch nicht rührt und den Mahnbescheid nicht vor Gericht bringt.
Sehr viel Aufwand für einen Betrag von 40 Euro aber mir gehts nicht ums Geld sondern um dem Käufer zu zeigen das ich seine Hinhaltetaktik nicht dulden werde.
Und ich werde bei einem nächsten Verkauf eines Autos darauf achten das der Käufer und ich gleich zur Zulassungsstelle gehen werden oder wenns in einen anderen Kreis geht wird das Auto nicht mehr angemeldet übergeben.

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Nur weil der Zulassungsakt in einer Art "einem Abwasch" geht, muss es nicht bedeuten, dass es mit der Abmeldung genauso ist, nur weil es sie beide nochmal benachrichtigt.

Will damit sagen, dass das Finanzamt evtl. andere Voraussetzungen haben könnte das Verhältnis zu beenden, als die Versicherung.

Für das Finanzamt könnte der Kaufvertrag ausreichen, für die Versicherung nicht, welche erst die Bestätigung durch die Zulasungsstelle benötigt.

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI


Für das Finanzamt könnte der Kaufvertrag ausreichen, für die Versicherung nicht, welche erst die Bestätigung durch die Zulasungsstelle benötigt.

Vereinfacht gesagt ist es genau umgekehrt!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI


Für das Finanzamt könnte der Kaufvertrag ausreichen, für die Versicherung nicht, welche erst die Bestätigung durch die Zulasungsstelle benötigt.
Vereinfacht gesagt ist es genau umgekehrt!

Wieso? 😕

Wahrscheinlich hat doch beim TE der Kaufvertrag ausgereicht um seine Steuerpflicht zu beenden, aber die Versicherung wird das Versicherungsverhältnis nicht beenden solange keine Abmeldung bei einer Zulassungsstelle erfolgt ist.

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Vereinfacht gesagt ist es genau umgekehrt!

Wieso? 😕

Wahrscheinlich hat doch beim TE der Kaufvertrag ausgereicht um seine Steuerpflicht zu beenden, aber die Versicherung wird das Versicherungsverhältnis nicht beenden solange keine Abmeldung bei einer Zulassungsstelle erfolgt ist.

Die Steuerpflicht endet erst dann, wenn das KFZ abgemeldet/auf anderen Halter umgemeldet wird.

Die Versicherung und das Finanzamt erhalten diese Meldung vom STVA/Zulassungsbehörde.

Wann diese vom Finanzamt und Versicherung bearbeitet wird, hängt vom Personalstand beider Verwaltungen ab.

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI


Wieso? 😕

Wahrscheinlich hat doch beim TE der Kaufvertrag ausgereicht um seine Steuerpflicht zu beenden, aber die Versicherung wird das Versicherungsverhältnis nicht beenden solange keine Abmeldung bei einer Zulassungsstelle erfolgt ist.

Die Steuerpflicht endet erst dann, wenn das KFZ abgemeldet/auf anderen Halter umgemeldet wird.
Die Versicherung und das Finanzamt erhalten diese Meldung vom STVA/Zulassungsbehörde.
Wann diese vom Finanzamt und Versicherung bearbeitet wird, hängt vom Personalstand beider Verwaltungen ab.

Danke für die Info! 🙂 Aber gilt das für alle Länder/Kommunen etc?

Bei mir war es nur eine Vermutung anhand der Angaben vom TE, dass er die Steuer zurückgezahlt bekommen hat, aber laut persönlicher Auskunft der Zulassungsstelle das Auto noch nicht abgemeldet ist.

Also ich war heute bei der Zulassungsstelle und die teilte mir mit das der Versicherer eine Versicherungsanzeige machen muss.
Also auf zur WGV Versicherung. Ich habe am 11.07. mein Fahrzeug verkauft.Nach dem Verkauf bin ich noch am selben Tag zur Versicherung. Obwohl ich den Verkauf mit dem Computer geschrieben habe teilte mir die Versicherung nach nochmaliger Nachfrage was denn bis jetzt passiert sei am 17.7. mit das sie den Namen des Käufers nicht lesen konnte.
Also nochmal genau buchstabiert dann hatten die Deppen es endlich gerafft.
Sie teilten mir mit das sie jetzt den Käufer des Fahrzeug anschreiben werden und zum Versicherungswechsel oder zum weiteren Verlauf der Versicherung auffordern werden.
Am 26.7 fragte ich nocheinmal nach ob dies jetzt gemacht wurde. Ja am 23.7 sei ein Brief an den Käufer rausgegangen. Jetzt soll ich erst mal 1 Monat warten dann würden sie eine Versicherungsanzeige machen.
Dann fragte ich wer denn jetzt die Versicherung weiter bezahlt wurde mir mitgeteilt das dies natürlich ich sei.
Und zwar so lange wie die Versicherungsanzeige nicht rausgeht.
Heute fragte ich noch einmal nach ob man nicht den Tag des Verkaufes abrechnen kann.
Könnte man schon will man aber nicht weil es so bequemer für die Versicherung wäre denn den Beitrag habe ich ja schon bezahlt und wenn man den Beitrag erst vom Käufer eintreiben müsse wäre es eine viel zu lange Prozedur.
Als Ergebnis also die Versicherung kann abrechnen muss aber nicht also für mich einfach nur eine Abzocke meinerseits.
Das ich natürlich nie wieder bei der WGV eine Versicherung abschließen werde ist klar.

schlauer wäre es wenn du sagen würdest:
ich verkaufe nie wieder ein angemeldetes auto

und das nun bitte 100 mal

Ich hatte bis jetzt immer so gehandelt aber dieser Fall wird mir wirklich eine Lehre sei.
Und da sich die Versicherung so querstellt hätte ich noch etwas machen sollen den Beitrag den ich immer nur vierteljährlich zahle wieder zurückzuholen da Lastschrift.
Spätestens dann hätte die Versicherung sofort reagiert

ja, vmtl. haetten sie dir eine mahnung geschickt ^^

Zitat:

Original geschrieben von glucke53



Als Ergebnis also die Versicherung kann abrechnen muss aber nicht also für mich einfach nur eine Abzocke meinerseits.
Das ich natürlich nie wieder bei der WGV eine Versicherung abschließen werde ist klar.

Kannst ruhig bei der WGV bleiben, bei anderen Versicherer läuft das genauso.

Zitat:

Also ich war heute bei der Zulassungsstelle und die teilte mir mit das der Versicherer eine Versicherungsanzeige machen muss.

Und was haben die zu der Steuererstattung gesagt?

Die Steuerstattung hat die garnicht interessiert. Zur Kenntnis genommen das wars.

Frage mich wie dass gehen soll, dass die Versicherung dem neuen Käufer was anrechnen kann?
Der Wagen nicht umgemeldet, keine Vertraglichen Vereinbarung mit der Versicherung, die Versicherung hat hier gar keine Rechtsgrundlage dem neuen Verkäufer was anrechnen zu können.

Wenn man selber Fehler macht, dann sollte man auch dazu stehen und die Konsequenzen übernehmen und den schwarzen Peter dann nicht anderen in die Schuhe schieben wollen.

Ich bin seit mehreren Jahren schon bei der WGV und hatte bisher noch nie Probleme mit ihnen. Und wie hier schon bereits gesagt worden ist, würde es bei anderen Versicherungen nicht anders ablaufen.

Hast du schon mal versucht den Käufer zu kontaktieren?

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Frage mich wie dass gehen soll, dass die Versicherung dem neuen Käufer was anrechnen kann?
Der Wagen nicht umgemeldet, keine Vertraglichen Vereinbarung mit der Versicherung, die Versicherung hat hier gar keine Rechtsgrundlage dem neuen Verkäufer was anrechnen zu können.

Wenn man selber Fehler macht, dann sollte man auch dazu stehen und die Konsequenzen übernehmen und den schwarzen Peter dann nicht anderen in die Schuhe schieben wollen.

Ich bin seit mehreren Jahren schon bei der WGV und hatte bisher noch nie Probleme mit ihnen. Und wie hier schon bereits gesagt worden ist, würde es bei anderen Versicherungen nicht anders ablaufen.

Hast du schon mal versucht den Käufer zu kontaktieren?

Der Käufer hat dann wahrscheinlich die Wahl zwischen dem Zahlen der Rechnung oder einer Anzeige weil er ein Fahrzeug ohne Versicherung gefahren hat. Ich würde mich wohl für die Rechnung der Versicherung entscheiden.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Frage mich wie dass gehen soll, dass die Versicherung dem neuen Käufer was anrechnen kann?

Nachdem der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über geht, kann die Versicherung natürlich eine Rechnung stellen....

Ich finde es furchtbar, dass immer gegen das "angemeldete" Verkaufen gewettert wird... Ganz im Ernst: ich würde niemals ein nicht zugelassenes Auto kaufen, das nicht angemeldet ist... Ich kanns ja nicht mal Probe fahren!

@TE
Erwerberkündigung über den Versicherer machen lassen (§96 VVG) und Du zahlst maximal 6 Wochen mehr Versicherungsbeitrag... Wenn Du das Auto abgemeldet angeboten hättest, wäre es vermutlich noch nicht verkauft, ausser über den Preis!

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