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Fahrzeug mit selbständiger Partnerin teilen - erlaubt?

Themenstarteram 9. März 2019 um 17:28

Hallo zusammen,

folgende Situation. Bisher sind meine Verlobte und ich beide weit zur Arbeit gependelt, sie 45 KM einfach, ich 65 km einfach. Für sie sind Fahrzeuge mittel zum Zweck, für mich auch Hobby.

Sie hat einen 2016er Renault Twingo, ich einen Seat Ibiza 6L als Winterauto und einen Megane 3 RS als Sommerwagen, da ich nicht >30 TKM jährlich mit dem Megane fahren will.

Sie hat sich nun zum 01.03. selbständig gemacht und "pendelt" daher nur noch 15 KM einfach. Sie muss nun zu Beginn wohl Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass sie >50% betrieblich unterwegs ist (ist sie auf jeden Fall)?!

Wenn sie nun normal angestellt wäre, würde ich mit ihr einfach teilweise Autos tauschen, da wir ja beide einfach 30 Cent/KM als Werbungskosten angeben würden unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sie würden den kurzen Weg öfter mit dem Megane fahren, ich dann den Twingo nutzen und der Ibiza könnte verkauft werden.

Ist so eine Konstellation auch legal möglich, wenn sie selbständig ist? Sie will ja die Kosten des Twingo als betriebliche Kosten absetzen. Ich denke mir, dass das nicht erlaubt ist, da die Kosten ja nicht sauber zu trennen wären mit vertretbarem Aufwand. Die Spritkosten des Megane wären ja bspw. fast doppelt so hoch wie beim Twingo...

Habt ihr mit so einer Konstellation schon Erfahrungen gemacht oder sonst noch eine Idee?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 9. März 2019 um 20:27:08 Uhr:

Danke, aber wenn ich es richtig verstanden habe wird, wenn der betrieblich genutzte Anteil größer 50 % ist, das Fahrzeug immer dem Betriebsvermögen zugerechnet.

Und das wäre bei ihr auf jeden Fall so.

Wenn du das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnimmst und alle Rechnungen als Betriebsausgaben ansetzt, musst du im Umkehrschluss den Listenpreis mit 1%+ Entfernungskilometer versteuern.

Das würde ich zum Beginn der Selbstständigkeit nicht machen und einfach die 30 Cent pro Kilometer ansetzen.

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So lang das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen ist, würde ich einfach die 30 Cent pro Kilometer der Firma quasi in Rechnung stellen und dann ist es egal welches Fahrzeug sie dafür nutzt.

Themenstarteram 9. März 2019 um 19:27

Danke, aber wenn ich es richtig verstanden habe wird, wenn der betrieblich genutzte Anteil größer 50 % ist, das Fahrzeug immer dem Betriebsvermögen zugerechnet.

Und das wäre bei ihr auf jeden Fall so.

Dein Vorhaben kannst du legal machen, das ist nicht verboten.

Nur ob es sinnvoll ist, ist eine zweite Frage. Es sind ohnehin bei der Einkommensteuer nur 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzbar, wenn zur 'ersten Tätigkeitsstätte' gefahren wird. Hier werden Selbständige und Arbeitnehmer gleich behandelt. Die Mehrkosten gelten als privat veranlasst und sind nicht absetzbar.

Und die Umsatzsteuer darf man bei der Betrachtung auch nicht vergessen, falls sie umsatzsteuerpflichtig ist.

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 9. März 2019 um 20:27:08 Uhr:

Danke, aber wenn ich es richtig verstanden habe wird, wenn der betrieblich genutzte Anteil größer 50 % ist, das Fahrzeug immer dem Betriebsvermögen zugerechnet.

Und das wäre bei ihr auf jeden Fall so.

Wenn du das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnimmst und alle Rechnungen als Betriebsausgaben ansetzt, musst du im Umkehrschluss den Listenpreis mit 1%+ Entfernungskilometer versteuern.

Das würde ich zum Beginn der Selbstständigkeit nicht machen und einfach die 30 Cent pro Kilometer ansetzen.

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 9. März 2019 um 18:28:04 Uhr:

(...)

Sie würden den kurzen Weg öfter mit dem Megane fahren, ich dann den Twingo nutzen und der Ibiza könnte verkauft werden.

Ist so eine Konstellation auch legal möglich, wenn sie selbständig ist? Sie will ja die Kosten des Twingo als betriebliche Kosten absetzen. Ich denke mir, dass das nicht erlaubt ist, da die Kosten ja nicht sauber zu trennen wären mit vertretbarem Aufwand. Die Spritkosten des Megane wären ja bspw. fast doppelt so hoch wie beim Twingo...

Ich muss mich da noch mal korrigieren. Wenn ihr angebt, sie fährt mit dem Twingo und ihr nehmt ihn ins Betriebsvermögen wegen +50% betrieblicher Nutzung, dann muss das auch so sein und bleiben.

Gelegentlich tauschen ist ja o.k., aber wenn am Ende du die meisten Kilometer fährst über den längsten Weg, muss man das auch steuerlich sauber in der Gewinnermittlung darstellen.

Themenstarteram 9. März 2019 um 21:09

@golf<freak>gti

Soweit ich weiß ist das keine freie Entscheidung. Wenn mehr als 50% betrieblich genutzt dann wird es gezwungenermaßen dem Betriebsvermögen zugerechnet. Bei dem niedrigen Listenpreis des Twingo lohnt es sich vermutlich aber eh die 1% Regelung zu nutzen.

@deloman

Danke. Nur der Twingo ist ja auf sie angemeldet. Könnte man trotzdem auch angeben, dass sie den Megane hauptsächlich nutzt?

Aber deine Korrektur deckt sich ja mit meiner Einschätzung warum es nicht legal gehen würde.

am 10. März 2019 um 9:16

Es steht euch immer frei, die Fahrzeuge im Privatvermögen zu halten und jeden betrieblich bedingten Kilometer Deiner Frau pauschal mit 30 Cent anzusetzen. Dann ist es egal mit welchem Fahrzeug sie fährt.

Wenn die Kilometerkosten natürlich höher als 30 Cent sind, muss man sich überlegen, ob das lohnt. Beim Twingo sind sie vermutlich drunter, beim Megane drüber.

am 10. März 2019 um 9:20

Zitat:

@golf<freak>gti schrieb am 9. März 2019 um 21:11:19 Uhr:

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 9. März 2019 um 20:27:08 Uhr:

Danke, aber wenn ich es richtig verstanden habe wird, wenn der betrieblich genutzte Anteil größer 50 % ist, das Fahrzeug immer dem Betriebsvermögen zugerechnet.

Und das wäre bei ihr auf jeden Fall so.

Wenn du das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnimmst und alle Rechnungen als Betriebsausgaben ansetzt, musst du im Umkehrschluss den Listenpreis mit 1%+ Entfernungskilometer versteuern.

...

Nein, muss er nicht, kann er. Alternativ kann ein Fahrtenbuch genutzt werden. Beim Twingo lohnt aber vermutlich aufgrund des geringen Listenpreises die 1%-Regelung.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 10. März 2019 um 10:16:33 Uhr:

Es steht euch immer frei, die Fahrzeuge im Privatvermögen zu halten und jeden betrieblich bedingten Kilometer Deiner Frau pauschal mit 30 Cent anzusetzen. Dann ist es egal mit welchem Fahrzeug sie fährt.

Wenn die Kilometerkosten natürlich höher als 30 Cent sind, muss man sich überlegen, ob das lohnt. Beim Twingo sind sie vermutlich drunter, beim Megane drüber.

Kommt darauf an, wie das Fahrzeug dann genutzt wird. Über 50% betriebliche Nutzung des Fahrzeugs führt zwingend zu notwendigem Betriebsvermögen der mit Folge, dass alle Kosten betrieblich absetzbar sind, aber die private Nutzung eben über ein Fahrtenbuch oder 1%-Regelung als Vereinfachungsregel ermittelt werden muss. Die Höhe der betrieblichen Nutzung, also die Art des Betriebsvermögens, wird ja jetzt ermittelt. Fahrten Wohnung Betriebsstätte sind übrigens Privatfahrten.

Natürlich kann man später die Fahrzeuge anders nutzen, muss dann halt steuerlich alles korrekt laufen. Ein Steuerberater kann hier sicher weiterhelfen.

am 10. März 2019 um 9:53

Das sollte aber unwahrscheinlich / vermeidbar sein, wenn sie zwei unterschiedliche Fahrzeuge nutzt...

Themenstarteram 10. März 2019 um 10:38

@Celeste

So habe ich es auch verstanden. Das allerdings der Weg zur Praxis als Privat zählt hätte ich nicht gedacht. Dann bleibt sie wiederum locker unter 50 %. Ich merke schon Steuerberater muss da Ran.

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 10. März 2019 um 11:38:25 Uhr:

@Celeste

So habe ich es auch verstanden. Das allerdings der Weg zur Praxis als Privat zählt hätte ich nicht gedacht. Dann bleibt sie wiederum locker unter 50 %. Ich merke schon Steuerberater muss da Ran.

Dafür gibts für diese Privatfahrten ggf. wieder die Entfernungspauschale. Zwischen 10 und 50% ist der Pkw gewillkürtes Betriebsvermögen, man kann sich dann aussuchen, ob im PV oder im BV.

Themenstarteram 10. März 2019 um 14:36

Danke!

Also fasse ich mal zusammen. Fahrten zur Praxis, welche bei ihr den allergrößten Teil der Fahrten ausmachen, sind "privat". Das was während der Arbeitszeit anfällt (bspw. Hausbesuche) sind betrieblich. Diese werden vermutlich <10 % ausmachen, was sich aber jetzt zeigen wird.

Die Fahrten zur Praxis werden dann einfach wie bisher in der Einkommensteuerkläerung als Werbungskosten geltend gemacht. Damit dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben, wenn sie zur Arbeit mit dem Megane fährt, richtig?

Werden das aber alles noch mal mit ihrer Steuerberaterin durchsprechen.

Ja genau... sie macht die Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten geltend, da ist es egal mit welchem Auto sie fährt und die betrieblichen Fahrten gibt sie auch einfach mit 30Cent pro Kilometer an.

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