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Fahrzeug mit selbständiger Partnerin teilen - erlaubt?

Themenstarteram 9. März 2019 um 17:28

Hallo zusammen,

folgende Situation. Bisher sind meine Verlobte und ich beide weit zur Arbeit gependelt, sie 45 KM einfach, ich 65 km einfach. Für sie sind Fahrzeuge mittel zum Zweck, für mich auch Hobby.

Sie hat einen 2016er Renault Twingo, ich einen Seat Ibiza 6L als Winterauto und einen Megane 3 RS als Sommerwagen, da ich nicht >30 TKM jährlich mit dem Megane fahren will.

Sie hat sich nun zum 01.03. selbständig gemacht und "pendelt" daher nur noch 15 KM einfach. Sie muss nun zu Beginn wohl Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass sie >50% betrieblich unterwegs ist (ist sie auf jeden Fall)?!

Wenn sie nun normal angestellt wäre, würde ich mit ihr einfach teilweise Autos tauschen, da wir ja beide einfach 30 Cent/KM als Werbungskosten angeben würden unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Sie würden den kurzen Weg öfter mit dem Megane fahren, ich dann den Twingo nutzen und der Ibiza könnte verkauft werden.

Ist so eine Konstellation auch legal möglich, wenn sie selbständig ist? Sie will ja die Kosten des Twingo als betriebliche Kosten absetzen. Ich denke mir, dass das nicht erlaubt ist, da die Kosten ja nicht sauber zu trennen wären mit vertretbarem Aufwand. Die Spritkosten des Megane wären ja bspw. fast doppelt so hoch wie beim Twingo...

Habt ihr mit so einer Konstellation schon Erfahrungen gemacht oder sonst noch eine Idee?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 9. März 2019 um 20:27:08 Uhr:

Danke, aber wenn ich es richtig verstanden habe wird, wenn der betrieblich genutzte Anteil größer 50 % ist, das Fahrzeug immer dem Betriebsvermögen zugerechnet.

Und das wäre bei ihr auf jeden Fall so.

Wenn du das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnimmst und alle Rechnungen als Betriebsausgaben ansetzt, musst du im Umkehrschluss den Listenpreis mit 1%+ Entfernungskilometer versteuern.

Das würde ich zum Beginn der Selbstständigkeit nicht machen und einfach die 30 Cent pro Kilometer ansetzen.

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Zitat:

@lenny1988 schrieb am 10. März 2019 um 15:36:44 Uhr:

Danke!

Also fasse ich mal zusammen. Fahrten zur Praxis, welche bei ihr den allergrößten Teil der Fahrten ausmachen, sind "privat". Das was während der Arbeitszeit anfällt (bspw. Hausbesuche) sind betrieblich. Diese werden vermutlich <10 % ausmachen, was sich aber jetzt zeigen wird.

Die Fahrten zur Praxis werden dann einfach wie bisher in der Einkommensteuerkläerung als Werbungskosten geltend gemacht. Damit dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben, wenn sie zur Arbeit mit dem Megane fährt, richtig?

Werden das aber alles noch mal mit ihrer Steuerberaterin durchsprechen.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als betriebliche Fahrten. Allerdings sind sie nur mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzbar.

Auf jeden Fall ist es immer richtig, sich mit dem eigenen Steuerberater zu besprechen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 11. März 2019 um 17:26:38 Uhr:

Zitat:

@lenny1988 schrieb am 10. März 2019 um 15:36:44 Uhr:

Danke!

Also fasse ich mal zusammen. Fahrten zur Praxis, welche bei ihr den allergrößten Teil der Fahrten ausmachen, sind "privat". Das was während der Arbeitszeit anfällt (bspw. Hausbesuche) sind betrieblich. Diese werden vermutlich <10 % ausmachen, was sich aber jetzt zeigen wird.

Die Fahrten zur Praxis werden dann einfach wie bisher in der Einkommensteuerkläerung als Werbungskosten geltend gemacht. Damit dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben, wenn sie zur Arbeit mit dem Megane fährt, richtig?

Werden das aber alles noch mal mit ihrer Steuerberaterin durchsprechen.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als betriebliche Fahrten. Allerdings sind sie nur mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzbar.

Auf jeden Fall ist es immer richtig, sich mit dem eigenen Steuerberater zu besprechen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt.

Stimmt, ist so auch bei der Ermittlung des Umfangs der betrieblichen Nutzung, hatte ich falsch in Erinnerung.

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