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Fahrzeug mit falschem Kilometerstand verkauft

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 17:59

Hallo,

habe hier einen Fall in dem es um einen falschen Kilometerstand geht. Ich versuche es so gut es geht zu erklären, versuche es jedoch etwas zu umschreiben, nicht das hier wer mitliest der Betroffen sein könnte.

Mein Bruder hat sich vor 3 Wochen ein Auto gekauft. Dieses wurde im Internet inseriert. Angeschaut, Probefahrt gemacht. War soweit ok. Ihm war auch bewusst, das es an dem Fahrzeug einiges zu machen gäbe an kleinen Reparaturen und Kosmetischen Dingen.

Überlegt und anschließend gekauft. Beim Händler. Hingefahren, Kaufvertrag gemacht, alles schriftlich festgehalten. So Geld überwiesen, einige Tage später hin und abgeholt. Der Händler war ca. 200km weg. Beim abholen hatte der den Brief nicht da, den wollte er aber zu schicken. Dies wurde schriftlich festgehalten.

Auto mitgenommen und ab nach hause. Einige Probefahrten gemacht, Auto beguckt usw. Nach einer Woche noch kein Brief da, auf Nachfrage, wäre unterwegs. Je öfter er sich das Auto anschaute und eine runde auf dem Hof drehte, umso mehr wurde er skeptisch.

Eines Abends setzte er sich vorn PC und durchsuchte das Internet nach Informationen. Er wurde fündig, auf der Google Bildersuche fand er das Auto, allerdings stand es da noch bei einem anderen großen Händler. Auf Google fand er alte Inserate von Mobile und Co. Diese ließen sich leider nicht mehr öffnen. Doch Google verriet einige Details aus den Anzeigen.

So fand er heraus, bei welchem Händler das Auto mal stand und dem KM-Stand wie er dort angeboten worden war. Der Händler wurde kontaktiert. Er war sehr nett, sagte ja das Auto hätte er mal verkauft, nur dürfe er nicht mehr Details nennen an wen und den KM-Stand. Er meinte nur er solle dem Stand aus den gefundenen Anzeigen erstmal glauben. Der gute Mann war so nett und verriet noch den Vorbesitzer.

Dieser wurde kontaktiert. Er war freundlich und war so nett, dem KM-Stand zu nennen, wo er den Wagen verkauft hatte. Dieser stimmte mit dem Stand überein.

Die Sache ist nun so. Das Fahrzeug hat einen 5-Stelligen Tacho. Der Vorbesitzer sagte, er hätte den Wagen mit 240000km verkauft. So war es auch in den Anzeigen des vorherigen Händlers angegeben. Es handelt sich hier um einen großen, Namhaften Händler. Meinem Bruder wurde der Wagen mit 140120km verkauft. Bei einem kleinen Händler.

Zwischen dem KM-Stand wo der Vorbesitzer den Wagen verkauft hat und wo mein Bruder den gekauft hat liegen auf der Anzeige nur 120km.

Die Sache ist halt das aktuell 40120km angezeigt werden. Es aber 240120km sind. Der Verkäufer hat einfach verschwiegen das der Tacho 2x rum ist anstatt nur 1x.

Unsere Vermutung nun, der letzte Händler, ein kleiner, hat den Wagen beim Großen Autohaus gekauft und verkauft den nun so wie er ist weiter nur mit 100000km weniger und steckt sich dementsprechend das Geld in die Tasche.

Den Brief haben wir immer noch nicht.

Wie nun am besten vorgehen? Wollten morgen unseren Anwalt kontaktieren und ihm alle Unterlagen übergeben. Was könnte aus der Sache werden?

Bitte keine Komentare wie hätte man sehen müssen das da was nicht stimmt usw. Das mit dem Auto war ein Bespiel. Es geht hier um einiges an Geld was bezahlt wurde.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Juni 2017 um 17:43

So aktueller Stand der Dinge. Mein Bruder hat am 30.5. ein Schreiben rausgeschickt mit einer Fristsetzung, ihm den Brief zu übergeben. Dies ging vorab per Fax raus und direkt als Einschreiben hinterher. Der Rückschein, das der Brief angenommen wurde liegt vor. Bis heute ca. 4,5 Wochen nach Unterschreiben des Kaufvertrages, liegt kein Brief vor.

Das kurioseste ist, mein Bruder hat zwischendurch noch einmal das vorherige Autohaus kontaktiert. Nur gaben die keine Informationen raus, wegen Datenschutz. Der nette Herr am Telefon fragte von sich auch sofort, haben sie den Brief schon? Das hat doch was zu bedeuten.

Die ganze Sache liegt nun beim Anwalt. Alles was an Unterlagen vorhanden ist liegt ihm vor. Er meinte die Sache wäre eindeutig. Er will nun den Rücktritt vom Kaufvertrag einreichen, da die Frist nicht eingehalten wurde und das Fahrzeug mit falschem Tachostand verkauft wurde.

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48 Antworten
am 30. Mai 2017 um 11:59

Auch ein Einschreiben ist wasserdicht, wenn du einen Zeugen hast der bestätigen kann was sich im Umschlag befand.

am 30. Mai 2017 um 12:42

Selbstverständlich haftet der Verkäufer für seine Zusicherungen wie zB. den km-Stand.

Ob er von dem manipuliertenTacho wusste oder nicht, ist völlig egal.

Ein Beweisproblem hast Du auch nicht.

Screenshots + Zeugenaussage des anderen Händlers, das reicht.

Setz' ihm 'ne angemessene Frist zur Rückabwicklung, wenn er nicht reagiert: Anwalt.

Der macht das mit links.

Moin,

Viel Spaß ... Auf dem Papier alles völlig richtig ... Aber in der Realität normalerweise nicht durchsetzbar. Die ganzen Argumente passen alle in einer Juraklausur, wo alles auf dem Tisch liegt, sich alle optimal verhalten, alle einsichtig sind, alle mitspielen.

Das alles hängt an einer ganzen Menge an WENNs. Und dann war es das, dann wird der Schaden den man hat nur größer. Das hier ist ein ziemlich sicherer Fall von Recht haben ist ungleich von Recht durchsetzen. Jeder ist ein freier Mensch und kann tun was er will, aber die Realität ist etwas anderes als die pure Theorie.

Wie ich schon im ersten Post sagte, die beste Chance ist der fehlende Brief. Über die km zu kommen ... Geht mit sicherlich 75% Wahrscheinlichkeit schief (wie ich auch im ersten Post sagte - zweifel ich gar nicht daran, dass dies FAKT ist, sondern nur, dass man damit schlechte Chancen hat mit durchzukommen). Denn am Ende kommt es auf den Richter an - der VK muss nur Zweifel schaffen, der Käufer muss seine Story zu 100% bekommen und das zu schaffen ist schwer. Warum wohl können sich wirklich betrügerische Händler so lange halten und so viele Menschen betuppen? Eben weil sie so unglaublich schwer zu bekommen sind, da werden die Schwächen unseres ansich guten Rechtssystems eben schamlos ausgenutzt. Der VK würde das nicht machen, wenn er sich nicht ziemlich sicher wäre aus der Sache schadlos rauszukommen, da nutzen die Paragraphen leider herzlich wenig.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 1. Juni 2017 um 18:17:06 Uhr:

Moin,

Viel Spaß ... Auf dem Papier alles völlig richtig ... Aber in der Realität normalerweise nicht durchsetzbar. Die ganzen Argumente passen alle in einer Juraklausur, wo alles auf dem Tisch liegt, sich alle optimal verhalten, alle einsichtig sind, alle mitspielen.

Das alles hängt an einer ganzen Menge an WENNs. Und dann war es das, dann wird der Schaden den man hat nur größer. Das hier ist ein ziemlich sicherer Fall von Recht haben ist ungleich von Recht durchsetzen. Jeder ist ein freier Mensch und kann tun was er will, aber die Realität ist etwas anderes als die pure Theorie.

Wie ich schon im ersten Post sagte, die beste Chance ist der fehlende Brief. Über die km zu kommen ... Geht mit sicherlich 75% Wahrscheinlichkeit schief (wie ich auch im ersten Post sagte - zweifel ich gar nicht daran, dass dies FAKT ist, sondern nur, dass man damit schlechte Chancen hat mit durchzukommen). Denn am Ende kommt es auf den Richter an - der VK muss nur Zweifel schaffen, der Käufer muss seine Story zu 100% bekommen und das zu schaffen ist schwer. Warum wohl können sich wirklich betrügerische Händler so lange halten und so viele Menschen betuppen? Eben weil sie so unglaublich schwer zu bekommen sind, da werden die Schwächen unseres ansich guten Rechtssystems eben schamlos ausgenutzt. Der VK würde das nicht machen, wenn er sich nicht ziemlich sicher wäre aus der Sache schadlos rauszukommen, da nutzen die Paragraphen leider herzlich wenig.

LG Kester

Ich Glaube das ist auch so weil nicht wenige davon zurückschrecken überhaupt vor Gericht zu ziehen. Deine Ansicht mag in gr. Teilen auch richtig sein, denn vor Gericht gibt es immer sehr viele unbekannte welche das Urteil beeinflussen,... (Richter hat schlechten Tag, Es ist Mo od. Freitag,...) unabhängig der Beweislast.

Ja stimmt - aber soll man deshalb nicht mehr sein Recht durchzusetzen Versuchen?

Durch solche Berichte wie Deinem und quasi Abraten, werden Leute eben in den sauren Apfel Beißen statt am Ende mit noch größerem Schaden aus der Sache raus zu gehen. So Verfahren können gut und gern mal den Streitwert um ein vielfaches Übersteigen.

Sofern jemand keine Rechtsschutzversicherung od. einen Verwandten/Freund als Anwalt hat wird in der Regel nicht vor Gericht ziehen.

So kommen eben die Gauner davon weil eben nur wenige Schritte unternehmen.

Wenn die Bewislast zugunsten des Käufers spricht (und in diesem Fall sehe ich dies schon klar gegeben), sollte man den Rechtsweg einschlagen - sofern der VK. uneinsichtig ist und keiner gütlichen Einigung zustimmt, sonst wird es wie Du sagst betrügerischen Händlern weiter ermöglicht unbehelligt Ihren Machenschaften Nachzugehen!

Moin,

Da nützt dir eine Rechtsschutzversicherung aber nicht soviel. Die machen das gleiche, was ich mache und lehnen die Übernahme solcher Fälle dann eben auch sehr oft ab. Und wenn sie sagen, ok wir übernehmen das, dann bekommst du die Kündigung, wenn du verloren hast - dann ergibt sich oft das Problem, dass du danach entweder keine mehr bekommst oder nur zu sehr schlechten Konditionen. Sprich - du hast am Ende doppelt verloren. Solche Dinge sind am Ende des Tages auch grundsätzlich stets komplizierter als man annimmt und ggf. Weiß. Das ganze ist wie ein Fall, bei dem jemand einen Unfallwagen oder einen gestohlenen Wagen gekauft hat - dies im Grunde bei der Gerichtsverhandlung unstrittig war, weil eben durch Gutachter usw. Belegt - aber der Verkäufer klar machen konnte, dass er dies wirklich nicht wusste und im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auch nicht feststellen konnte. Da sind die auch mit einem Tadel rausgekommen, aber der Schaden blieb in den Fällen jeweils beim Käufer. Oder sagen wir - er gewinnt am Ende, dann macht der beklagte Händler sein Gewerbe eine Woche vor der Aktion dicht, weil Pleite und du hast nen Zettel Papier, der sich nicht mal zum Popo abwischen eignet - aber tatsächlich geht es weiter wie bisher. Selbst in der Familie schon erlebt sowas - aber hey - falls derjenige in den nächsten Jahren mal wieder entsprechend Geld hat, dann hat man Anspruch Geld zu bekommen.

Was ich sagen will - jeder Kampf den man führt sollte gewisse Erfolgschancen haben. Es kommen heutzutage auch nur noch Deppen auf die Idee eine Bank oder einen Geldtransport zu überfallen, die Chancen Erfolg zu haben liegen bei unter einem Prozent. Ist halt Spieltheorie - Recht haben ist toll, Recht bekommen manchmal sehr Problematisch - hier v.a. weil die Voraussetzungen für beide Seiten sk drastisch unterschiedlich sind - ob der Richter streng oder entspannt ist - ist gar nicht so wichtig. Wenn der eine eine Armada an Belegen braucht und der andere nur Nein sagen muss und einen einzigen Zettel braucht sindndie Verhältnisse eben gegen einen und unser Recht sieht aus guten Gründen eben vor, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten zu entscheiden ist.

Aber Schlussendlich muss er das am Ende selbst entscheiden und drauf hoffen, dass der gewählte Anwalt auch eine faire Socke ist, denn der verdient sein Geld immer und nicht alle sind stets so realistisch was die Chancen angeht. Wie gesagt - bezieht sich auf den Streitpunkt km Stand vs. Gefahrene km, nicht auf den Umstand mit dem fehlenden Brief, da kann man was machen, wenn das noch immer der Fall ist.

LG aus China,

Kester

Dein Fazit der ganzen Geschichte - Ob Rechtschutz oder nicht - lieber nicht zum Anwalt und Gauner Gauner sein lassen, weil die Erfolgsaussichten immer mit Risiken behaftet sind!

Und weil wenige diesen Weg gehen können sich Betrüger eben so lange halten und nicht unbedingt weil sie so gewifft sind!

Das ist glaube ich nicht das Fazit.

Das Fazit ist eher der Rat sich Gedanken über die Erfolgsausichten zu machen.

Risiken mit etwas gesundem Menschenverstand gegen Erwartungen abzuwägen und nicht blind los zu rennen, weils schon irgendeine Versicherung bezahlen wird.

Themenstarteram 2. Juni 2017 um 16:32

Mein Bruder sagte mir vorhin, er hätte am Dienstag morgen, ein Schreiben aufgesetzt mit einer Frist. Dieses hat er vorab per Fax geschickt und dann per Post hinter her. Einschreiben mit Rückschein. Dieser wäre schon bei ihm angekommen.

Bis heute ist noch kein Brief eingetroffen. Auch gemeldet hat er sich nicht. Er will trotzdem nächste Woche zum Anwalt und mal schauen was der Anwalt zu der ganzen Sache sagt.

Themenstarteram 9. Juni 2017 um 17:43

So aktueller Stand der Dinge. Mein Bruder hat am 30.5. ein Schreiben rausgeschickt mit einer Fristsetzung, ihm den Brief zu übergeben. Dies ging vorab per Fax raus und direkt als Einschreiben hinterher. Der Rückschein, das der Brief angenommen wurde liegt vor. Bis heute ca. 4,5 Wochen nach Unterschreiben des Kaufvertrages, liegt kein Brief vor.

Das kurioseste ist, mein Bruder hat zwischendurch noch einmal das vorherige Autohaus kontaktiert. Nur gaben die keine Informationen raus, wegen Datenschutz. Der nette Herr am Telefon fragte von sich auch sofort, haben sie den Brief schon? Das hat doch was zu bedeuten.

Die ganze Sache liegt nun beim Anwalt. Alles was an Unterlagen vorhanden ist liegt ihm vor. Er meinte die Sache wäre eindeutig. Er will nun den Rücktritt vom Kaufvertrag einreichen, da die Frist nicht eingehalten wurde und das Fahrzeug mit falschem Tachostand verkauft wurde.

am 29. Juni 2017 um 8:12

Ist doch alles ziemlich sicher Beweisbar.

Ihr habt den privaten Vorbesitzer der den km Stand belegen kann. Zeuge

Ihr habt den ersten Händler der mit Sicherheit einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer gemacht hat.

Dort steht mit 99 %tiger Sicherheit der km Stand.

Ihr habt den zweiten Händler der dem ersten Händler das Fahrzeug abgekauft hat.

Auch dort gibt es einen Kaufvertrag in dem mit 99%iger Sicherheit der km Stand vermerkt ist.

Diese Kaufverträge müssen die Händler ein paar Jahre aufbewahren.

(Es gibt allerdings auch Gebrauchtwagenhändler bei denen regelmässig eingebrochen wird und denen dann diese Papiere gestohlen werden) - Aber es gibt ja noch den Kaufvertrag mit dem anderen Händler.

Und Ihr habt einen Kaufvertrag mit einem 100TKM geringeren Km Stand.

Euer Anwalt wird die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterreichen die dann ermittelt.

So verschafft sich der Anwalt wasserdichte Beweise.

Lasst Mal hören wie sich die Dinge weiterentwickeln

@Charly250 : und, gbts Neuigkeiten ?

Zitat:

Die ganze Sache liegt nun beim Anwalt. Alles was an Unterlagen vorhanden ist liegt ihm vor. Er meinte die Sache wäre eindeutig. Er will nun den Rücktritt vom Kaufvertrag einreichen, da die Frist nicht eingehalten wurde und das Fahrzeug mit falschem Tachostand verkauft wurde.

Das sehe ich auch so. Die Sache ist eindeutig.

Rücktritt wegen Nichterfüllung. Auf den Kilometerstand würde ich erst mal gar nicht weiter eingehen.

Der Händler hat bis heute trotz angemessener Nachfrist nicht geliefert. Das reicht zum Rücktritt völlig aus.

Themenstarteram 2. Juli 2017 um 10:04

Ja es gibt was neues. Die Frist, zur Übergabe des Briefes hat er ja nicht eingehalten. Die ganze Sache ist dann zum Anwalt gegangen. Dieser meinte nach einem kurzen Einblick in die Unterlagen, das wäre eindeutig. Der gute Mann bekam vom Anwalt ein schreiben. In diesem Schreiben erklärte der Anwalt nach dem er die Fakten aufgelistet hatte, den Rücktritt vom Kaufvertrag. Es wurde eine Frist gesetzt und sofort mit Inanspruchnahme Gerichtlicher Hilfe gedroht.

Gute 3 Wochen, nachdem er das Schreiben bekommen hatte, rief er an. Er wäre sehr ruhig am Telefon gewesen und hätte nicht viel gesagt, scheinbar hat er was gemerkt. Er meinte wohl nur der Brief wäre nun da und er hätte sich wohl leicht versehen mit dem KM-Stand. Er hätte gemeint der wäre 1x rum. Tatsächlich ist er ja 2x rum.

Er fragte was wir nun wollten. Preisminderung oder Rückgabe.

Mein Bruder meinte, er wäre bereit den Wagen zu behalten wenn der Preis stimmt. Er wolle sich nun einen Preis überlegen und sich dann melden. Mein Bruder sagte, er wolle den Vorbesitzer noch kontaktieren, zwecks großer Reparaturen und eventueller bekannter Mängel. Sollte er einen guten Preis machen, das es ein Schnäppchen ist, wäre er bereit ihn zu behalten.

Andernfalls geht der Wagen zurück.

am 2. Juli 2017 um 10:55

Genau so macht man das.

na, geht doch....

....warum muss mann immer erst mit dem Anwaltskeule kommen ?

Bin mal gespannt, wie es aussgeht...

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