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Auto verkauft nun meldet sich der Käufer und behauptet KM-Stand ist manipuliert - was nun?

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 18:14

Hallo liebes Forum,

Folgendes Problem. Habe vor ca 3 Monaten mein Audi verkauft Bj 2009.

Gestern schreibt mir der Käufer und gleich ohne Vorwarnung ich soll das Auto bis Freitag abholen da Km Stand nicht passt ansonsten Anzeige. Auf meine Frage wie er drauf kommt kam nur: nimm die Fgst Nr und geh zu einem Audi Autohaus die werden es dir dann sagen. Gesagt getan heut morgen Auto eingestiegen und los. Angekommen, mein Anliegen geschildert und abgewiesen worden da sie laut dem Audi Autohaus Leiter keinerlei Infos rausrücken dürfen egal ob ich der Halter war oder immernoch wäre. Heute hab ich den Käufer angeschrieben und er meinte er zeigts mir heut Mittag. Darauf fing er an beleidigend zu werden und meinte nur laut Audi kann man alles nachvollziehen und seine Anwältin hat ein Ausdruck den sie aber nicht zeigen darf wegen Datenschutz ?!?! Dann wirde er pampig meinte er schickt mir nichts zu und ich solls bis Freitag abholen oder ich komm in den Knast. Ich hab keinerlei Ahnubg wie er drauf kommt und er zeigt mir auch nichts. Hab leider den Kaufvertrag nicht mehr wo ich das Auto damals gekauft habe. Weiss nun nicht was ich Unternehmen soll. Hab nur den Kaufvertrag wo ich mit ihm abgeschlossen habe mehr leider nicht. Was nun?!?!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Erstmal entspannt bleiben.

Wichtig ist was in deinem Kaufvertrag steht (eventuell bekommst du vom Händler wo du ihn gekauft hast ne Kopie) deinem Verkaufsvertrag und was du weisst bzw. wissen konntest.

Behaupten kann ein Käufer erstmal sehr viel. Es kann sogar RICHTIG sein - dennoch kann es so sein, dass er dir gegenüber keine Ansprüche hat. Die genauen Hintergründe, Probleme und Regelungen teilt dir dein Anwalt sicherlich gerne mit, das ist nämlich nicht simpel und manches Mal von einem einzelnen Wort im Vertrag abhängig.

Ich vermute am Auto ist irgendwas kaputt gegangen und er versucht das Auto nun günstig wieder loszuwerden.

Und W201W210 ... du solltest bei Rechtsthemen echt nix schreiben ... HIER kann es keine Akteneinsicht geben, weil es noch gar keine Akte gibt. Hier gibt es NUR Schriftverkehr und Unterlagen. Akteneinsicht gäbe es erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, wenn es ein Aktenzeichen gibt. Soweit IST es aber nicht und muss es ja nicht einmal kommen...

MfG Kester

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am 12. Mai 2015 um 18:23

Zitat:

@dreamz89250 schrieb am 12. Mai 2015 um 20:14:05 Uhr:

 

...Dann wirde er pampig meinte er schickt mir nichts zu und ich solls bis Freitag abholen oder ich komm in den Knast...

Ob du "in den Knast" gehst entscheidet im Falle einer Gerichtsverhandlung ein Richter und nicht etwa ein "pampiger" Gebrauchtwagenkäufer.

Jetzt mal unter uns ;) hast du am km-Stand gedreht? Dass du deinen Kaufvertrag nicht mehr hast ist schon merkwürdig und eher ungünstig für dich :rolleyes:

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 18:26

Am auto wurde nichts manipuliert wirklich null. Hab extra vor dem Verkauf wie der Käufer auch wollte neuen Tüv machen lassen und komplett durchschauen lassen. An dem Auto hat alles gestimmt wirklich keine versteckte Mängel. Jeder Steinschlag wurde von mir sogar gezeigt

am 12. Mai 2015 um 18:30

Wenn du dir sicher bist dass der km-Stand stimmt würde ich an deiner Stelle (ich bin rechtschutzversichert) dem Käufer mitteilen dass er alle weiteren Forderungen an meinen Rechtsanwalt richten soll (Kontaktdaten würde ich ihm mitteilen) und zusätzlich würde ich ihm mitteilen dass ich mir rechtliche Schritte gegen ihn vorbehalte...

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 18:33

So hab ich es auch getan und ihm auch gesagt wenn er mich mit etwas beschuldigt solle er lieber vorsichtig sein wenn er erstens keine Fakten auf tisch legt und zweitens sich widerspricht erst will er mir es schicken dann dass seine Anwältin es nicht darf wegen Datenschutz?! Sehr merkwürdig.

Ja bin ebenfalls rechtschutz versichert.

am 12. Mai 2015 um 18:48

Falls du der 1. Besitzer vom verkauften Audi warst, wirst du ja wohl wissen ob was gedreht wurde oder nicht. Hast du den Wagen selber gebraucht gekauft, wäre der damalige Kaufvertrag jetzt von großen Vorteil. Ansonsten ruhig bleiben und abwarten... er muss die Beweislast erbringen wenn er klagen will.

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 19:32

Nein war der 3te Besitzer. Alles klar danke schon mal.

am 12. Mai 2015 um 19:39

Das heißt der neue Besitzer ist der 4te. Und das bei einem Fahrzeug das gerade mal 6 Jahre alt ist...

Muss wohl ein "Montagsauto" sein?

Lehne dich zurück, das hört sich sehr nach heißer Luft an. Ohne Beweise vorzulegen und mit dieser Argumentation riecht das für mich nach Betrug seinerseits...

am 13. Mai 2015 um 8:11

Erstmal abwarten. Falls wirklich mal ein Brief vom Anwalt auftauchen sollte, dann kannst du ja deinen ebenfalls einschalten und die Akteneinsicht, falls nicht erfunden, ist so einsehbar.

Aber mal ernsthaft, ich glaube dir, dass du keinen Km Stand manipuliert hast, aber wieso dann so hysterisch?

Moin,

Erstmal entspannt bleiben.

Wichtig ist was in deinem Kaufvertrag steht (eventuell bekommst du vom Händler wo du ihn gekauft hast ne Kopie) deinem Verkaufsvertrag und was du weisst bzw. wissen konntest.

Behaupten kann ein Käufer erstmal sehr viel. Es kann sogar RICHTIG sein - dennoch kann es so sein, dass er dir gegenüber keine Ansprüche hat. Die genauen Hintergründe, Probleme und Regelungen teilt dir dein Anwalt sicherlich gerne mit, das ist nämlich nicht simpel und manches Mal von einem einzelnen Wort im Vertrag abhängig.

Ich vermute am Auto ist irgendwas kaputt gegangen und er versucht das Auto nun günstig wieder loszuwerden.

Und W201W210 ... du solltest bei Rechtsthemen echt nix schreiben ... HIER kann es keine Akteneinsicht geben, weil es noch gar keine Akte gibt. Hier gibt es NUR Schriftverkehr und Unterlagen. Akteneinsicht gäbe es erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, wenn es ein Aktenzeichen gibt. Soweit IST es aber nicht und muss es ja nicht einmal kommen...

MfG Kester

am 13. Mai 2015 um 9:40

Lies meinen Beitrag nochmal genauer durch. Bist nur aufs pöbeln fokusiert.

Moin,

Dein Beitrag ist EINFACH falsch. Akteneinsicht geht nur gegenüber einer Behörde. Ein gegnerischer Anwalt ist KEINE Behörde. So einfach ist das.

Lass es einfach sein zu Themen zu schreiben wo du zu DEINEM und zum Nachteil des Beratenen TEURE Fehlinformationen von dir gibst. Du kannst auf Schadensersatz deshalb verklagt werdrn.

ICH berate dich ja auch nicht zu chirurgischen Operationen weil ich davon keine Ahnung habe.

Mit pöbeln hat das sehr wenig zu tun ... deine Informationen sind zu diesem Thema leider immer FALSCH, weil du grundsätzliche Unterschiede NICHT kennst. Deshalb muss man das korrigieren.

Denk mal weiter - es könnte der Punkt kommen am dem ich dir das nicht mehr so schreibe und deine Aussage korrigiere - sondern das ganze moderieren muss - ZWANGSWEISE - nicht weil mir das Freude machen würde.

Also lass es bitte einfach sein ...

MfG Kester

Zitat:

@w202w210 schrieb am 13. Mai 2015 um 10:11:28 Uhr:

Erstmal abwarten. Falls wirklich mal ein Brief vom Anwalt auftauchen sollte, dann kannst du ja deinen ebenfalls einschalten und die Akteneinsicht, falls nicht erfunden, ist so einsehbar.

Akteneinsicht in welche Akten?

am 13. Mai 2015 um 15:33

....

 

Falls, vom Käufer, nicht erfunden - habe ich geschrieben. Also beläuft sich meine Aussage nicht dahingehend, dass eine Akte erstellt wurde, bzw. die Definition einer Akte ist nicht, ein Strafbestand im Archiv der Justizbehörde. Mein Statement war lediglich, der Hysterie des TE, als Entlockerung dienend, im Sinne von "wenn er behauptet, dass sein Anwalt von Datenschutz der jeweiligen Information spricht, so kannst du spätestens bei Einschalten des eigenen Anwalts, ja Einsicht bekommen.

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