Fahrzeug auf einmal für Handel und Export, trotzdem kaufen?

Hallo,

Ich habe mir einen Alhambra von 2015 2.0TDI DSG angesehen und Probe gefahren. Der Wagen hat 85000km gelaufen, letzte Inspektion bei 63000km
90tsd Inspektion, komplette aufbereitung und frischer TÜV würden noch gemacht werden.
Das Fahrzeug soll 16000€ kosten.
Allerdings Kaufvertrag nur als Händler Gewerbe oder Export im Inserat stand davon leider nichts.
Es würde dazu aber eine 1Jahres Garantie bei der GPG geben.

Ich bin gerade absolut hin und her gerissen.

45 Antworten

2 Jahre und 30 Tkm Intervalle beim Sharan - was ist da um 50% ueberzogen?

Wenn der TE kein Gewerbe hat eruebrigt sich die Diskussion doch.

Der erste Service passt doch(30tsd km oder 2 Jahre., der 2te Service, anhand der Kilometer auch ob zwischendrin noch nach einem Jahr nochmal eine durchsicht gemacht wurde kann ich aktuell nicht sagen da mir nur Fotos vorliegen.

Ps was wäre eigentlich wenn ich kein Gewerbe habe, er mir den Wagen trotzdem als Gewerbe verkauft?

Dann wär der Verkäufer schön blöd ... weil du, wenn was nach dem Kauf ist, auf seiner Matte stehst und die Gewährleistung einforderst. Und das Recht dabei auf deiner Seite ist ...

Du kannst natürlich im Kaufvertrag unterschreiben das du gewerblich handelst, ich denke prüfen muss das der Verkäufer nicht ...

Aber dann kannst die Gewährleistung später knicken, da du falsche Angaben gemacht hast, kurz gesagt ... gelogen hast .. Damit dann was einzufordern wär dämlich ... wenn es hart auf hart kommt, kannst den Richter erklären warum du dich als was ausgegeben hast was du nicht bist ...😉

So ein Auto bietet etliche teurer Fehlerquellen .. ich persönlich würde so ein Risiko, wie beim Kauf von Privat, bei letzte Hand Autos im niedrigen 4 stelligen Bereich eingehen ... aber bei einem 17 000 EUR Wagen, nein ...

Zitat:

@Amen schrieb am 16. Januar 2022 um 11:29:44 Uhr:


2 Jahre und 30 Tkm Intervalle beim Sharan - was ist da um 50% ueberzogen?

Wenn der TE kein Gewerbe hat eruebrigt sich die Diskussion doch.

Ach krass 30 tkm? Ist aber ein sehr optimistisches Intervall von VW

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Zitat:

@Devildriver schrieb am 16. Januar 2022 um 11:36:18 Uhr:


Der erste Service passt doch(30tsd km oder 2 Jahre., der 2te Service, anhand der Kilometer auch ob zwischendrin noch nach einem Jahr nochmal eine durchsicht gemacht wurde kann ich aktuell nicht sagen da mir nur Fotos vorliegen.

Ps was wäre eigentlich wenn ich kein Gewerbe habe, er mir den Wagen trotzdem als Gewerbe verkauft?

Wie du siehst raten dir alle, das Auto nicht zu kaufen. Tu dir den Gefallen und vergiss die dubiose Kiste

Der Verkäufer ist mit Sicherheit nicht "schön blöd".
Man kann so einen Wagen auch privat kaufen, man muß sich nur im Klaren sein, auf was man sich einlässt. (Was ich weiter oben schon beschrieben habe.)
Gruß jaro

Die Masche bedeutet aus Sicht des Verkäufers doch nichts anderes als, dass der Verkäufer die Kosten/das Risiko der Gewährleistung höher einschätzt als die in Kauf genommenen bspw 2000€ weniger im VK.

Wenn man dann noch überlegt, dass der vorherige Besitzer das Auto zu einem noch deutlicheren niedrigen Preis verkauft hat, muss man sich schon fragen, wieso das Auto dermaßen unter Wert verkauft wurde. Naheliegenste Vermutung ist ein größerer UnfallschAden

Alles in Allem stehe ich ohnehin den 2-Jahres-LL-Intervallen von VAG mehr als skeptisch gegebüber.

Ohne Garantie (und wenns nur ne Car-Garantie ist) würde ich bei der Summe gar nix kaufen.

Zitat:

@Devildriver schrieb am 16. Januar 2022 um 08:19:10 Uhr:


Es würde dazu aber eine 1Jahres Garantie bei der GPG geben.

Ich bin gerade absolut hin und her gerissen.

Hast du dir die Garantiebedingungen schon im Detail durchgelesen?

Kannst du mit den darin genannten Ausschlüssen leben?

Gib Dich mal nicht so beratungsresistent und gehe bitte auf den Input ein den Du bislang erhalten hast.
Sonst könnte man wirklich nur beim Fazit "Gier frisst Hirn" landen und sich fragen warum Du den Thread überhaupt eröffnet hast.

Zitat:

@Devildriver schrieb am 16. Januar 2022 um 10:11:28 Uhr:


Schein und Brief ist eine größere Firma mit mehreren Standorten eingetragen.
Wenn der Brief nicht mehr gültig ist wird doch immer eine Ecke abgeschnitten oder? Oder irgendwie anders gekennzeichnet. Dann wäre diese Firma der einzige Vorbesitzer.

Das mit Ecke abschneiden ist seit gefühlt 100 Jahren vorbei. Heute ist in den Fahrzeugbriefen (ZB Teil II) Platz für zwei Haltereintragungen. Beim dritten Halter wird der erste Brief als "ungültig" gestempelt, ein neuer Brief ausgestellt und dort die Anzahl der Vorhalter eingetragen.

VW schreibt die erste Inspektion mit Ölwechsel nach spätestens 2 Jahren/30.000 km vor, die nächste Inspektion ist dann allerdings schon ein Jahr später - heute, ob das bei Erstzulassung des Fahrzeuges 2015 auch schon war, weiß ich aber nicht.

Unfallfreiheit und km-Stand würde ich mir (falls der Kauf gemacht werden sollte) als zugesicherte Eigenschaft in den Vertrag schreiben lassen. Dann hilft auch der Gewährleistungsausschluss dem Händler nichts.

Zitat:

@Devildriver schrieb am 16. Januar 2022 um 09:28:47 Uhr:


Warum Gier frisst Hirn? Es wäre nichts anderes wie von Privat zu kaufen, oder liege ich da falsch?
Thema Unfall, er wird als Unfallfrei angepriesen, hat man dann trotzdem keine Handhabe?

Die Frage ob er es dir überhaupt verkauft. Denn der Verkäufer kann ja die geltend Gesetzeslage gegenüber Privatkunden nicht aushebeln. Und als Bastlerauto kann er den Karren auch nicht verkaufen. Wenn der Marktpreis, aktuell mehr hergeben würde, wird an dem Wagen was nicht stimmen.

Zitat:

@Devildriver schrieb am 16. Januar 2022 um 09:28:47 Uhr:


Thema Unfall, er wird als Unfallfrei angepriesen, hat man dann trotzdem keine Handhabe?

Eine Handhabe hast du, wenn die Unfallfreiheit im

Kaufvertrag

vermerkt ist.

Zitat:

@Devildriver schrieb am 16. Januar 2022 um 11:36:18 Uhr:


Ps was wäre eigentlich wenn ich kein Gewerbe habe, er mir den Wagen trotzdem als Gewerbe verkauft?

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Ich denke, normal ist er verpflichtet, Deinen Gerwerbeschein zu prüfen.

Wie prüfst Du ein Gewerbeschein?

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