Fahrzeug auf einmal für Handel und Export, trotzdem kaufen?

Hallo,

Ich habe mir einen Alhambra von 2015 2.0TDI DSG angesehen und Probe gefahren. Der Wagen hat 85000km gelaufen, letzte Inspektion bei 63000km
90tsd Inspektion, komplette aufbereitung und frischer TÜV würden noch gemacht werden.
Das Fahrzeug soll 16000€ kosten.
Allerdings Kaufvertrag nur als Händler Gewerbe oder Export im Inserat stand davon leider nichts.
Es würde dazu aber eine 1Jahres Garantie bei der GPG geben.

Ich bin gerade absolut hin und her gerissen.

45 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Januar 2022 um 17:08:12 Uhr:


Wie prüfst Du ein Gewerbeschein?

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Bei uns hier. 😉

ggf. geringe Gebühr.

24/7 ?

Ich denke mal aktuell ist es am schnellsten die USt.ID zu prüfen, das geht online .. eigentlich haben alle Gewerbetreibenden eine ... aber selbst da könnte man eine Fremde angeben, sofern die Nummer als gültig geprüft wird, wird der Händler es akzeptieren ... Warum sollte er weiter nachprüfen, ihm geht es ja nur um den Ausschluss der Gewährleistung, selbst wenn er ahnt das der Käufer lügt ... er ist dann nähmlich fein raus und den Wagen los ...

Etliche Häuslebesitzer die eine PV Anlage betreiben sind auf dem Papier auch schon Gewerbetreibende mit USt.-ID ....😁

Aber auch mein Rat, lass die Finger von dem Wagen ... seiden du stehst auf russisch Roulett ...

Kann ich Dir nicht sagen - ich nutze die Seiten meist nur für andere Dinge wie Führerschein, Umzug, Bootsausweis, . .

Vielleicht ist das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Aber 24/7 muss m.E. auch nicht - die Zeit kann sich ein Verkäufer nehmen.

Kosten können ja dem Käufer auferlegt werden, falls der sich nicht mit seinem Gewerbeschein ausweisen kann.

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Der Gewerbeschein ist dann Gewerbeanmeldung,die Du meinst.
Ist das Gewerbe inzwischen abgemeldet wird Dir der Käufer nicht die Abmeldung zeigen.

Also ein Gewerbeschein überprüfen geht nur beim zuständigen Gewerbeamt und sicherlich nicht rund um die Uhr.
Ich bin froh,wenn ich die Auskunft innerhalb von 2 Tagen zurück habe.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Januar 2022 um 18:14:39 Uhr:



Ich bin froh,wenn ich die Auskunft innerhalb von 2 Tagen zurück habe.

-

Das reicht doch.

Finger weg von solchen Angeboten. Ein Händler ist ein Händler und der hat Pflichten. Solche Ausschüsse sollten stutzig machen. Kilometer können getürkt sein, Wirtschaftlicher Totalschaden, Motor oder Getroebeschaden...
Ein Angebot das zu gut ist um wahr zu sein ist meistens auch nicht wahr...
Wie schon bemerkt, Gier frisst Hirn
Lass Dich nicht blenden!

@Devildriver
Mach beim TÜV einen Termin für einen Gebrauchtwagen-Check. Da wird auch der KM Stand abgeglichen. Du merkst ja gleich, ob der Verkäufer da mitspielt.
Zudem kannst du auch mal bei der Fa. durchklingeln, die als Erstbesitzer eingetragen ist und dich mit dem Fuhrparkleiter verbinden lassen. Vielleicht gibt er ja Auskunft zu dem Fahrzeug.
Wenn alles passt, wüsste ich nicht, warum man nicht zuschlagen sollte.
Zumal die Probefahrt ja offensichtlich OK war und Service und TÜV noch erneuert werden. Und eine gewissen Schutz bietet die GW-Garantie ja auch noch.
Also nicht gleich die Flinte in s Korn werfen, nicht dass dir nachher noch ein Schnäppchen entgeht.
Ich hätte als Händler bei einem solch alten Fahrzeug auch keine Lust, dass der Käufer wegen jeder Kleinigkeit ein Jahr lang auf der Matte steht.

Ich denke mal der Verkäufer wäre schön blöd, wenn er einem Privatkäufer ungeprüft einen Kaufvertrag für Gewerbe ausstellt um die Gewährleistung zu umgehen.
Das könnte evtl. hinten los gehen und er wäre u.U. doch gewährleistungspflichtig.

Es gilt die Vertragsfreiheit. Wenn der Käufer unterschreibt gewerblich zu handeln, reicht das.

M.W ist dies eine unzulässige Umgehung der Gewährleistungspflicht und nicht einfach so von der Vertragsfreiheit gedeckt

Wenn der Käufer Michael Meier Dienstleistung GmbH einträgt nicht. Wenn der Käufer da Michael Meier einträgt, darf der Verkäufer der Vertrag nicht machen.

Zitat:

@seahawk schrieb am 17. Januar 2022 um 15:14:54 Uhr:


Wenn der Käufer Michael Meier Dienstleistung GmbH einträgt nicht. Wenn der Käufer da Michael Meier einträgt, darf der Verkäufer der Vertrag nicht machen.

Es muss ja nicht unbedingt eine GmbH sein um gewerblich zu sein.

Natürlich nicht, aber es muss halt als Käufer ein Gewerbe zu erkennen sein. Welche Rechtsform auch immer.

Michael Meier Import + Export
Michael Meier Fahrzeuge
Michael Meier GbR
Michael Meier - Ing.

Das sollte man aber besser nicht machen, denn die fehlende Garantie íst eine Unannehmlichkeit im Vergleich zu dem Fall, dass der Verkäufer mal eine Buchprüfung hat und sich einer vom Finanzamt fragt, wer da einem illegalen Gewerbe nachgeht.

Das wird gerne in einen topf geworfen, dem FA ist das völlig egal .... solange ein Kaufvertrag vorhanden ist und die Summe in der Buchhaltung steht, ist doch alles i.O. .... Wer der Käufer ist interessiert die 0,0 ...

Übrigens eine GmbH ist "gewerblich", der Geschäftsführer kann aber im Grunde nur ein normaler Angestellter der GmbH sein = Privatkauf ... Millionen von Ing´s sind auch angestellt .... nix selbstständig ...😛

Die große Zahl der Selbsständigen .. habe keinen Zusatz ... die sind in ihrer Person Max Mustermann selbstständig ...

Inwieweit das der Verkäufer prüfen muss, wenn sich Max Mustermann als Geschäftsmann ausgibt ? ich denke nicht viel ...

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