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Fahrzeug Anzahlung zurückbekommen

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 21:44

Hallo Forum,

ich habe mir einen Pkw ausgesucht, Probegefahren und für gut befunden. Das Ganze wurde dann von mir und der Verkäuferin vertraglich festgehalten und ich zahlte den Wagen an.

Jetzt stellt sich raus dass die Verkäuferin den Brief nicht hat, bzw. erst auslösen muss. Da ich keine Lust habe ihr das Geld vorzustrecken (dann wäre ich schön blöd), möchte ich meine Anzahlung wieder haben.

Was mache ich wenn sie die Anzahlung nicht rausrückt? Der Kaufvertrag ist ungültig, in dem auch die Anzahlung festgehalten wurde, da die Verkäuferin nicht die Besitzerin des pkw ist, dies aber im Kaufvertrag angegeben hat.

Mfg

Beste Antwort im Thema
am 13. Juni 2012 um 5:25

Zitat:

Original geschrieben von Thrasher1103

Was mache ich wenn sie die Anzahlung nicht rausrückt? Der Kaufvertrag ist ungültig, in dem auch die Anzahlung festgehalten wurde, da die Verkäuferin nicht die Besitzerin des pkw ist, dies aber im Kaufvertrag angegeben hat.

Warum soll der Kaufvertrag ungültig sein? Die Verkäuferin ist sehr wohl Besitzerin des PKW. Oder hattet ihr beim ausfüllen des Kaufvertrages keinen KFZ-Schein dabei? Dort steht es doch, wer Eigentümer ist. Der Brief ist lediglich als Sicherheit bei der Bank hinterlegt und die Verkäuferin braucht das OK ihrer Bank beim Verkauf. Und wenn sie der Bank einen Kaufvertrag präsentiert, wird sie das OK schn bekommen.

Was steht denn im Vertrag zum Thema Übergabezeitpunkt?

Also ich kann aufgrund gemachter Angaben noch kein Vertragsbruch erkennen.

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Zitat:

Original geschrieben von Thrasher1103

Was mache ich wenn sie die Anzahlung nicht rausrückt?

Die Polizeidienststelle (nicht den Notruf) anrufen und zwei grüne ... äh ... blaue Kollegen kommen lassen.

am 13. Juni 2012 um 5:25

Zitat:

Original geschrieben von Thrasher1103

Was mache ich wenn sie die Anzahlung nicht rausrückt? Der Kaufvertrag ist ungültig, in dem auch die Anzahlung festgehalten wurde, da die Verkäuferin nicht die Besitzerin des pkw ist, dies aber im Kaufvertrag angegeben hat.

Warum soll der Kaufvertrag ungültig sein? Die Verkäuferin ist sehr wohl Besitzerin des PKW. Oder hattet ihr beim ausfüllen des Kaufvertrages keinen KFZ-Schein dabei? Dort steht es doch, wer Eigentümer ist. Der Brief ist lediglich als Sicherheit bei der Bank hinterlegt und die Verkäuferin braucht das OK ihrer Bank beim Verkauf. Und wenn sie der Bank einen Kaufvertrag präsentiert, wird sie das OK schn bekommen.

Was steht denn im Vertrag zum Thema Übergabezeitpunkt?

Also ich kann aufgrund gemachter Angaben noch kein Vertragsbruch erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von Thrasher1103

Was mache ich wenn sie die Anzahlung nicht rausrückt?

Die Polizeidienststelle (nicht den Notruf) anrufen und zwei grüne ... äh ... blaue Kollegen kommen lassen.

Und die zwei blauen Kollegen weisen dann den Themenstarter freundlich darauf hin, dass es sich hierbei um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt und er doch bitte den Rechtsweg (Anwalt -> Gericht -> Zwangsvollstreckung etc) einschlagen soll. :cool:

Geh mit ihr selbst zur Bank und löse dort den Brief aus.

Wenn dir das Auto gefällt ist das doch kein Hinderniss, selbst bei Banken, die weiter weg sind, kann der Brief immer in eine Filliale gesendet werden oder nach der Überweisung direkt an dich.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

Die Polizeidienststelle (nicht den Notruf) anrufen und zwei grüne ... äh ... blaue Kollegen kommen lassen.

Und die zwei blauen Kollegen weisen dann den Themenstarter freundlich darauf hin, dass es sich hierbei um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt und er doch bitte den Rechtsweg (Anwalt -> Gericht -> Zwangsvollstreckung etc) einschlagen soll. :cool:

Da wird auch ganz schnell Strafrecht draus, wegen Unterschlagung

In wie weit man jedoch wirklich aufgrund der Tatsache, dass der Brief hinterlegt ist (was heute wohl doch eher die Regel als die Ausnahme ist) eine Vertragsaufhebung oder ungültigkeit bedeutet, dass sagt dir ein Anwalt und nicht das Forum.

am 13. Juni 2012 um 6:19

...und auch nicht die Pozilei :D

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

 

Und die zwei blauen Kollegen weisen dann den Themenstarter freundlich darauf hin, dass es sich hierbei um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt und er doch bitte den Rechtsweg (Anwalt -> Gericht -> Zwangsvollstreckung etc) einschlagen soll. :cool:

Da wird auch ganz schnell Strafrecht draus, wegen Unterschlagung

In wie weit man jedoch wirklich aufgrund der Tatsache, dass der Brief hinterlegt ist (was heute wohl doch eher die Regel als die Ausnahme ist) eine Vertragsaufhebung oder ungültigkeit bedeutet, dass sagt dir ein Anwalt und nicht das Forum.

Wo soll jetzt die Unterschlagung sein?

Unterschlagung der Anzahlung? Ist nicht. Da müsste erst rechtlich festgestellt werden, ob der Kaufvertrag tatsächlich zustande gekommen ist und und und... -> Zivilrecht.

Unterschlagung des Autos? Wenn dem tatsächlich so sein sollte (also wenn die Verkäuferind dies vorhatte), dann mag da ja irgenwie eine Unterschlagung zu konstruieren sein, das nutzt aber dem TS nichts, denn der Anspruch wegen der Anzahlung bleibt weiterhin ein zivilrechtlicher Anspruch. Und laut STartpst muss/will die Verkäuferin den Brief ja auslösen. ;)

es gibt einen ganz prakmatischen ansatz, der in der praxis schon zig mal vollzogen wurde:

die bank anrufen und ein übergabeszenario erfragen.

beispiele:

finanziert über die volkswagenbank: hier kann man fast immer einen vw-händler als treuhänder nutzen.

die bank schickt den brief an den händler, du zahlst es beim händler bar ein und nimmst den brief mit.

alternativ: die bank schickt den brief zu einer filiale und dort kannst du ihn gegen bareinzahlung auf ein konto direkt abholen

das ganze ist für beide seiten ohne risiko, es braucht auch niemand was vorstrecken.

 

Man muss hier zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden.

Besitzer ist der derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über etwas ausübt.

Eigentum begründet das absolute Verfügungsrecht über eine Sache.

Die Eintragung in der KFZ-Zulassung (Korrekt: Zulassungsbescheinigung Teil I) gibt keine Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. Ein Leasingnehmer beispielsweise verfügt über diese Bescheinigung mit einer Eintragung seines Namens, ohne jedoch Eigentümer zu sein.

Die Frage ist hier in dem Fall des TE, was im Kaufvertrag bezüglich der Übergabe des Autos vereinbart worden ist. Solange die Verkäuferin sich daran hält, wird kein Verhalten der Verkäuferin vorliegen, das eine Ungültigkeit des Kaufvertrages oder gar eine strafbare Handlung verwirklichen würde.

Also: Immer langsam mit den jungen Pferden und nicht immer gleich die schweren Geschütze herausholen.;)

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 7:41

Das Problem ist ja, dass die Verkäuferin den Brief nicht ohne mein restliches Geld auslösen kann. Von daher bleibt mir ja nichts anderes übrig als die Anzahlung zurückzuverlangen.

Im Kaufvertrag hat die Verkäuferin angegeben, dass: "Das Fahrzeug einschließlich des mitverkauften Zubehörs im alleinigen Eigentum steht."

Da sie den Wagen jedoch noch nicht abbezahlt hat, ist der Wagen folglich Eigentum der Bank oder?

Diese Geschichte mit dem Treuhänder bei einem Autohaus oder Bankfiliale gestaltet sich als schwierig, da sie den Kredit bei einer Onlinebank gemacht hat, die keine Filiale in der Nähe besitzt.

Also wäre der nächste Schritt (nach vll. noch Wartezeit bis zum Wochenende) zum Anwalt?

Mfg und danke schonmal für die bisherigen Informationen

Normalerweise erwirbt der Käufer eines Autos das Eigentum an dem Auto unabhängig, ob er das Auto finanziert oder nicht. Die Einschränkung liegt darin, dass sich die finanzierende Bank eigentlich immer einen Eigentumsvorbehalt einräumen lässt und diesen mit dem Einbehalt des KFZ-Briefs sicher stellt.

Das Einfachste wird sein, Kontakt zu der Bank aufzunehmen und zu fragen, welchen Vorschlag sie hat, um das Problem zu lösen.

Wenn Du allerdings aus dem Vertrag rauswillst, würde ich die Verkäuferin damit konfrontieren. Eventuell sieht sie das selbst ein und gibt Dir die Anzahlung zurück.

Wenn alles nichts hilft, wirst Du um die Inanspruchnahme eines Anwaltes wohl tatsächlich nicht herum kommen.

Ich frage mich, ob vielleicht der Themenstarter jetzt das Fahrzeug aus einem anderen Grund nicht mehr will. Der Verkäuferin gleich Betrug(sversuch) unterstellen zu wollen ist ziemlich gewagt. Vielleicht ist sie ja keine Juristin und kennt sich deshalb nicht so genau mit Fachbegriffen aus.

Sollte weiterhin Interesse an dem Fahrzeug bestehen, dann wurden genug Wege aufgezeigt. wie man auch ohne Risiko das Geschäft sauber abwickeln kann.

am 13. Juni 2012 um 8:11

Ich sehe es auch so wie "Nr.5 lebt"...

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 9:04

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Ich frage mich, ob vielleicht der Themenstarter jetzt das Fahrzeug aus einem anderen Grund nicht mehr will. Der Verkäuferin gleich Betrug(sversuch) unterstellen zu wollen ist ziemlich gewagt. Vielleicht ist sie ja keine Juristin und kennt sich deshalb nicht so genau mit Fachbegriffen aus.

Sollte weiterhin Interesse an dem Fahrzeug bestehen, dann wurden genug Wege aufgezeigt. wie man auch ohne Risiko das Geschäft sauber abwickeln kann.

Ich will das Fahrzeug. Das Fahrzeug ist relativ günstig für die Ausstattung gewesen, daher bin ich auf jeden Fall an einer Lösung des Problems interessiert. Und ich habe für das Fahrzeug ca. 1 Monat gesucht. Und seit 1 Monat habe ich kein Fahrzeug mehr, daher bin ich an einer schnellen Lösung des Problems interessiert.

Ich will niemandem etwas unterstellen, aber wieso sagt man sowas nicht z.b. bei der Probefahrt, dass das Fahrzeug erst noch ausgelöst werden muss? Ich hätte den Wagen nie angezahlt wenn ich gewusst hätte, dass ich den Wagen nicht einfach gegen Bargeld incl. Brief abholen kann.

Der Übergabetermin war 1 Woche nach der Anzahlung festgesetzt, wurde aber nicht eingehalten.

Einen Weg, das ganze Risikofrei über die Bühne zu bringen habe ich hier noch nicht gelesen. Die Option Autohaus oder Bankfiliale fällt raus, wie oben Beschrieben.

mfg

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