Fahrzeug abgestellt

Hallo Forengemeinde,
es steht nun schon sehr lange, wohlgemerkt 4-5 Monate, ein Fahrzeug bei uns in der Straße (Wohngebiet) welches in der Zeit keinen Meter bewegt wurde.
Das Fahrzeug hat zwar eine KFZ-Nummer (sollte also zugelassen sein). Dennoch regen wir uns und unsere Nachbarn immer mehr auf, da die Parkmöglichkeiten in unserer Straße nicht gerade üppig ausfallen und wir alle teilweise die Autos nicht vor dem Haus abstellen können weil andere Fahrzeuge dort parken. Teilweiße so, dass die Ein oder Ausfahrt aus der Garage deutlich erschwert wird.
Wir gehen davon aus, dass der in der Nähe gelegene Gebrauchtwagenhändler entdeckt hat, dass es bei uns in der Straße noch Platz hat, dieses Auto dort abzustellen.

Kann man dagegen was tun, denn langsam nervt es ?

Werde nachher mal schauen ob das Fahrzeug überhaupt noch TÜV hat.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Kauf dem Händler das Auto ab und lass es dann verschrotten 😁

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Oder die Garage als Abstellplatz für den Sperrmüll genutzt wird statt das Gerümpel welches man nicht mehr braucht zu entsorgen und das Auto in die Garage zu stellen. Diesbezüglich wurde ja kürzlich ein Garagenbesitzer verurteilt.Garagennutzung Der Beschreibung nach ist es dieser Typ der kürzlich in zweiter Instanz zum Entrümpeln verknackt wurde. Es ist auch eine besondere Form des Egoismus wenn man aus reiner Faulheit Anderen den knappen Parkraum wegnimmt. In den meisten Fällen dürften Das auch Die sein die Anderen einen Zettel an die Scheibe hängen mit dem Sie Anspruch auf den Stellplatz auf der Strasse vor dem Haus anmelden. Im Wohngebiet meines Bruders gibt es auch so Spezialisten, da stellt man die Autos auf die wenigen Besucherstellplätze weil man zu faul ist 20m zum Eigen zu laufen, holt Morgens das Auto aus der Garage um es den Tag über auf dem Besucherstellplatz abzustellen und fährt Abends wieder in die Garage ohne das das Auto zwischendurch benutzt wurde. Ganz Freche nutzen Stellplätze die Sie von der Stadt kaufen könnten aber zu knausrig sind. Die sind zwar theoretisch ihren Häusern zugewiesen aber so lange Sie nicht bezahlen könnte jeder darauf parken, aber wehe das wagt einer. Wenn man das Geld hätte könnte man ca 10-15 Anwohnern den Tag versauen wenn man der Stadt diese Stellplätze abkaufen würde, denen ist es mittlerweile egal wer Sie kauft, wenn sie nur verkauft sind. Ist dann zumindest in einem Fall schon fast lustig wenn man angeführt wird das man sich den Stellplatz mangels Geld nicht kaufen könne, kostet um die 4000€. Aber man hat innerhalb von zwei Jahren einen neuen VW T5 und einen 5er BMW gekauft und ist jedes Jahr mindestens 4 Wochen im Urlaub irgendwo auf dieser Welt und unter 5 Sternen ist ein Hotel eine Absteige. 😁 Die Beliebtheit dieser Familie im Wohngebiet kann man sich denken, wobei die Kinder anscheinend ganz ok sind und sich eher für das finanzielle Gejammer der Eltern schämen, mit 13-16 Jahren können Kinder die finanzielle Situation der Eltern wohl halbwegs einschätzen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


[...], mit 13-16 Jahren können Kinder die finanzielle Situation der Eltern wohl halbwegs einschätzen.

Habe eher den Eindruck, dass heutzutage ein gehöriger Anteil mit 33 bis 36 Jahren noch nicht mal Ihre eigene finanzielle Situation halbwegs einschätzen können. 😉

Aber lassen wir das.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


... ist es frei stelle ich mich da hin. Parkt jemand anderes dort stell ich mein Auto in die Garage oder in den Hof.

Ja genau - das sind die Richtigen.

Und bei der Versicherung ists Auto als Garagenwagen gemeldet.

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Jedenfalls bin ich nicht schuld daran, wenn andere Leute Schei*e bauen und die sich jetzt mit den Konsequenzen herumschlagen dürfen.
Scheint aber so, dass gewisse Leute da ein gewaltiges Problem haben, wenn man sich zurecht dagegen wehrt.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Jedenfalls bin ich nicht schuld daran, wenn andere Leute Schei*e bauen und die sich jetzt mit den Konsequenzen herumschlagen dürfen.
Scheint aber so, dass gewisse Leute da ein gewaltiges Problem haben, wenn man sich zurecht dagegen wehrt.

Nein, da hast du Recht. Nicht angemeldetes Auto lange auf öffentlichem Grund stehen lassen, geht nicht.

Die Ausgangssituation war aber offensichtlich eine andere: Da ging es nur darum, dass ein vermeintlich angemeldetes Auto den eigenen Komfort beeinträchtigt.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Die Ausgangssituation war aber offensichtlich eine andere: Da ging es nur darum, dass ein vermeintlich angemeldetes Auto den eigenen Komfort beeinträchtigt.

Bedingt richtig !

Deshalb habe ich ja auch die Situation hier geschildert um mich zu informieren, ob hier nicht eine Sonderform des "Fahrzeug abstellens" vorliegt. Mir ging es ja darum, dass ein Fahrzeug mit Kennzeichen über ca. 4-5 Monate nicht bewegt wurde und ob das über diesen Zeitraum überhaupt zulässig ist (Fahrzeug parkt ja eigentlich nicht mehr sondern ist abgestellt).

Das andere Ende ist halt nunmal, dass das Parken für die Anwohner und Uns erschwert wurde.

Leider ist der Schwindel aufgeflogen und hätte ich nicht die Behörde informiert, hätte es früher oder später ein Nachbar getan. Die haben auch schon gesagt, dass das bald nicht mehr sein kann.

Wäre das Fahrzeug legal zugelassen gewesen wäre es kein Thema gewesen.

Hallo,
nachdem nun ein weiteres Fahrzeug ohne Landratsamtssiegel an der selben Stelle abgestellt wurde und Dieses auf Beschwerde beim Ordnungsamt auch entfernt wurde, steht erneut seit über 5 Monaten ein Fahrzeug wieder an derselben Stelle und wurde seit dem auch nicht bewegt (die Stellung der Reifenventile habe ich dokumentiert).
Dieses Mal ist es aber so, daß das Kennzeichen mit einem Landratsamtssiegel versehen ist, zumindest macht es optisch einen "offiziellen Eindruck". Ob es gefälscht ist, kann ich nicht beurteilen.

Alle Fahrzeuge stammen vom benachbarten Autohaus (Gebrauchtwagenhändler), so steht es zumindest auf dem Kennzeichenrahmen.

Eine E-Mail an den Ordnungsamtsleiter brachte nur folgende Antwort:
"Fahrzeug ist zugelassen und darf im öffentlichen Parkraum auch abgestellt werden"

Nun habe ich auch von Nachbarn gehört, daß eben Fahrzeuge durch das Autohaus von Kunden (Kundendiensttermine oder TÜV-Abnahme) hier im Wohngebiet abgestellt werden.

Nun habe ich gelesen, daß diese Art und Weiße eine "Gewerbliche Sondernutzung von öffentlichem Parkraum" darstellt und diese obliegt einer Genehmigungspflicht.

Gibt es hier zuverlässige Quellen wo das § lich festgelegt ist ?

Vielen Dank !

Und schon wieder ist der kleinbürgerliche Frieden gestört...

Zitat:

Wäre das Fahrzeug legal zugelassen gewesen wäre es kein Thema gewesen.

Nun offenbar doch ein Thema🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄🙄

WENN es Wirklich so schlimm ist, überleg dir das nochmal, dann gehe doch einfach beim Autohaus vorbei und bitte die nicht mehr im Wohngebiet zu parken. Normalerweise sollten die auf ihrem Gelände ja auch Platz haben, oder vielleicht gibt es für die beim besten Willen keine andere Möglichkeit.😉

Sehe ich auch so.
Geh zum Autohaus, sprich freundlich mit dem Chef und erkläre eure "Nöte".
Vielleicht hat er ein Einsehen.
Wenn nicht geh jeden Tag am Auto vorbei und ärgere dich drüber.

legal zugelassene Fahrzeuge können keine Sondernutzung sein, das ist bestimmungsgemäßer Gebrauch

Wird in vielen Werkstätten/Autohäusern so gehandhabt.
Man deponiert Schlüssel und Papiere im Briefkasten und stellt den Wagen außerhalb der Geschäftszeiten vor den Toren ab.
Natürlich ist das ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie kann es jemand wagen in einen spiesbürgerlichen Wohnviertel ein Auto auf der Strasse zu parken ohne den hiesigen Parkraumbeauftragten zu konsultieren.

Anders sehe das aus bei NICHT zugelassenen Fahrzeugen. Hatten das hier mit einem Motorrad Händler der zu mir meinte ich würde auf seiner Ausstellungsfläche parken. Dabei handelt es sich bei der Ausstellungsfläche um eine öffentliche Parkbucht. Nun ja, er macht mich dumm an, ich frage beim Ordnungsamt nach ob es wirklich eine Private Ausstellungsfläche ist, bekomme als Antwort: Nein ist es nicht und er musste seine Motorräder da entfernen. Jetzt stehen da tagsüber nur noch 1 - 2 Zugelassene Maschinen. Tja das nenn ich mal Pech. Aber solange die Fahrzeuge Ordnungsgemäß zugelassen sind und noch gültigen TÜV haben, kann man da nix machen.

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 13. November 2014 um 14:19:54 Uhr:


Wird in vielen Werkstätten/Autohäusern so gehandhabt.
Man deponiert Schlüssel und Papiere im Briefkasten und stellt den Wagen außerhalb der Geschäftszeiten vor den Toren ab.
Natürlich ist das ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie kann es jemand wagen in einen spiesbürgerlichen Wohnviertel ein Auto auf der Strasse zu parken ohne den hiesigen Parkraumbeauftragten zu konsultieren.

Da ist ein Quartiersmanager erforderlich, der alles regelt und die Nachbarn aktiviert. Und zwar zum Parken auf dem eigenen Grund und Boden. Dann ist es vorbei mit der Bequemlichkeit.

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