Fahrzeug abgestellt
Hallo Forengemeinde,
es steht nun schon sehr lange, wohlgemerkt 4-5 Monate, ein Fahrzeug bei uns in der Straße (Wohngebiet) welches in der Zeit keinen Meter bewegt wurde.
Das Fahrzeug hat zwar eine KFZ-Nummer (sollte also zugelassen sein). Dennoch regen wir uns und unsere Nachbarn immer mehr auf, da die Parkmöglichkeiten in unserer Straße nicht gerade üppig ausfallen und wir alle teilweise die Autos nicht vor dem Haus abstellen können weil andere Fahrzeuge dort parken. Teilweiße so, dass die Ein oder Ausfahrt aus der Garage deutlich erschwert wird.
Wir gehen davon aus, dass der in der Nähe gelegene Gebrauchtwagenhändler entdeckt hat, dass es bei uns in der Straße noch Platz hat, dieses Auto dort abzustellen.
Kann man dagegen was tun, denn langsam nervt es ?
Werde nachher mal schauen ob das Fahrzeug überhaupt noch TÜV hat.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Kauf dem Händler das Auto ab und lass es dann verschrotten 😁
124 Antworten
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Januar 2020 um 17:10:20 Uhr:
Interessant für mich dabei @Geisslein, wie sehr DU Dich scheinbar mit angegriffen fühlst, weil der Autohändler NACHBARS Hof genutzt hat. Wo ist hier DEIN Problem? Und wie komme ich auf die Idee, in Kenntnis der knappen Parkraumsituation eine solche Fläche unbeaufsichtigt offen zu lassen (sozusagen einzuladen)?
In der Tat, da hast Du Recht... es könnte Mir am Allerwertesten vorbeigehen, was auf dem Privathof vom Nachbarn abgeht.
Leider tut es das aber nicht !
Egal wie offen und einladend ein privater Hof ist, Privatgrundstück bleibt Privatgrundstück und da stellt außer dem Besitzer Niemand anderes Fahrzeuge drauf ab (ausgenommen Besuch).
Die oder der Mitarbeiter vom Autohaus hatten es ja nicht mal für notwendig gehalten, daß men evtl. mal freundlich bei meinem Nachbarn nachfrägt, ob Er es gestattet für 1 oder 2 Tage zwei bis drei Fahrzeuge auf seinem Hof abzustellen.
Ich kenne Leute die telefonieren da nicht in der Gegend umher, sondern fangen an, den Hof sauber zu machen.
Wie die Fahrzeuge dann aussehen will keiner wissen.
Frage an Dich:
Stiefelst Du auch bei fremden Leuten in den Häusern umher, nur weil die Haustüre einladend weit offen steht ?!
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Januar 2020 um 17:10:20 Uhr:
1. ein Nachbar regte sich tatsächlich massiv auf, dass ich auf der öffentlichen Straße vor seinem Haus parke, das sei SEIN Parkplatz. Das war auch so einer, der morgens den Wagen aus der Garage raus vors Haus gestellt hat und abends um 21:00 wieder rein. Eine Woche ein Fiat Ducato Maxi-Kasten vor dem Haus hat ihn dann zumindest von den Anfeindungen gegenüber den Nachbarn geheilt ...
Wie bereits gesagt:
Ich habe kein Problem damit, wenn öffentliche Parkplätze regulär verwendet werden. Es gibt kein Anrecht auf öffentlichen Parkraum.
Nur das hier vor Jahren nicht zugelassene Fahrzeuge abgestellt wurden und jetzt noch immer die Parkplätze in "Beschlag" genommen werden ist an Unverschämtheit nur durch das Abstellen in nachbars Hof bis jetzt überboten worden.
Es ist halt immer noch ein Unterschied, ob Autos regulär auf öffentlichenm Parkraum "geparkt" werden oder ob der öffentliche Parkraum "gewerblich" genutzt wird und dafür bedarf es eine Sondergenehmigung und diese Sondergenehmigung hat das Autohaus nicht.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Januar 2020 um 17:10:20 Uhr:
2. 1x Hof offen gelassen = es stand ein Auto drin. Mit einem Zettel dran "bin in 1h wieder zurück". Hoftor zu und ein Zettel dazu "und ich morgen früh um 08:00". Gibt auch blöde Gesichter.
Wenn Dein Hofparker eine Anzeige wegen Nötigung erstattet zieht nur einer ein blödes Gesicht hin.
Ach übrigens:
Warum hast Du auch das Hoftor so einladend offen stehen lassen ?! 😉🙂
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 7. Januar 2020 um 17:10:20 Uhr:
Der Händler ist dreist, ok. Ob das eine Art Sport für ihn ist oder schlichte Raumnot ist uns hier jetzt mal unbekannt. Wobei das bei den verhärteten Fronten auch kaum noch eine Rolle spielt ... aber freiwillig und aus Bösartigkeit heraus wird der das evtl nicht tun (oder zumindest zu Beginn nicht getan haben) ...Interessant für mich dabei @Geisslein, wie sehr DU Dich scheinbar mit angegriffen fühlst, weil der Autohändler NACHBARS Hof genutzt hat. Wo ist hier DEIN Problem? Und wie komme ich auf die Idee, in Kenntnis der knappen Parkraumsituation eine solche Fläche unbeaufsichtigt offen zu lassen (sozusagen einzuladen)? Erinnert mich an zwei Dinge aus meiner ebenso von Fremdparkern und Park+Ride gebeutelten Straße, in welcher ich tatsächlich nicht immer vor meinem Haus parken kann:
1. ein Nachbar regte sich tatsächlich massiv auf, dass ich auf der öffentlichen Straße vor seinem Haus parke, das sei SEIN Parkplatz. Das war auch so einer, der morgens den Wagen aus der Garage raus vors Haus gestellt hat und abends um 21:00 wieder rein. Eine Woche ein Fiat Ducato Maxi-Kasten vor dem Haus hat ihn dann zumindest von den Anfeindungen gegenüber den Nachbarn geheilt ...
2. 1x Hof offen gelassen = es stand ein Auto drin. Mit einem Zettel dran "bin in 1h wieder zurück". Hoftor zu und ein Zettel dazu "und ich morgen früh um 08:00". Gibt auch blöde Gesichter.
Fazit aus 1+2: man hat keinen Anspruch auf öffentlichen Parkraum. Der Händler muss sich jedoch eben an ordentliche Regeln halten. Und wenn ich nicht will, dass jemand (absichtlich oder zufällig) einfach so mein Grundstück betritt, dann muss ich das eben verschießen.
Zu 2.
Da hast du nochmal Glück gehabt, dass du keine Anzeige bekommen hast. Klingt komisch ist aber so. Für sein Parkvergehen mußt du den Störenfried zivilrechtlich anklagen. Er wirddann 20 Eoronen abdrücken.
Du jedoch hast sein Eigentum „einbehalten“. Da kümmert sich der Staat darum und du wirst zur Erklärung vorgeladen.
Ich weiß, nicht fair. Ist jedoch deutsche Rechtssprechung.
Gruß