Fahrwerk - Aber welches?
Hallo zusammen,
da mein KONI Fahrwerk, welches ich gerade drin habe, beim kleinsten Hubel quitscht, muss unbedingt ein Neues her. Was könnt ihr mir da empfehlen? Habe genug gespart, von daher.
Felgengröße: 14 Zoll
Meint ihr dann geht auch ein 70/50 Fahrwerk?
Hatte bis vor kurzem 16 Zoll Felgen drauf, aber die sind mir eindeutig zu groß.
Gruß
Corsaner
48 Antworten
Naja, aber irgendwie schauen damit die Radkästen so leer aus, als wären die reifen zu heiß gewaschen worden.
idch würde auch sagen, der B mit der geringen bodenfreiheit liegt vorne schöööön tief am asphalt aber hinten? da können ja noch katzen drunterherlaufen :-))), aber ansonsten nen nett aufgemachter B
würde evtl. empfehlen hinten noch etwas runterzugehen wenn möglich und die 50 cm Scheinwerferhöhe sind nicht zwingend vorgeschrieben, sie sind ein richtwert, es geht tiefer, ohne Probleme, muss halt nur ne gesonderte Eintragung bekommen sonst hätte der Ford GT 40 überhaupt keine Strassenzulassung löl
Naja, Mercedes hat auch Sidepipes. WEr genug Geld hat bekommt alles eingetragen. Mein Kumpel hammse letztens zwangsstillgelegt. Grund: Scheinwerferferhöhe 47cm vom TÜv wars aber eingetragen.
dann soll er mit der Stilllegungsurkunde (wisch vonner Pozilei) zu dem Tüver der ihm die blende eingetragen hat nd dem sagen das der sich drum kümmern soll, da diesmal dein Kumpel keine Schuld hat, außer wenn die Stilllegung noch zusätzliche andre Gründe hat oder er die blenden nach der eintragung noch verändert hat
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ich sag mal, "unwissenheit schützt vor strafe nicht", es gibt dsas gesetz nunmal und man muss sich daran halten...
außerdem is der fahrer des fahrzeugs für sein auto verantwortlich, und wenn diese keine gültige be hat, dann ist er dran, ned der tüv...
Zitat:
Original geschrieben von huggy_bear
ich sag mal, "unwissenheit schützt vor strafe nicht", es gibt dsas gesetz nunmal und man muss sich daran halten...
außerdem is der fahrer des fahrzeugs für sein auto verantwortlich, und wenn diese keine gültige be hat, dann ist er dran, ned der tüv...
Wofür brauch man eine ABE? um vorzuzeigen das für das eingebaute Teil in diesem Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, diese allgemeine Beriebserlaubnis braucht man allerdings nicht wenn das Teil in Verbindung mit diesem Fahrzeug "allgemein geprüft" wurde. Der TüV prüft ob die Werte (in diesem Fall Lichtausbeute) eingehalten werden, wenn er sagt das ist so in Ordnung und ein Polizist (welcher ja kein fachmann für sowas ist) sagt das ist nicht in Ordnung hat vor Gericht der TüV-Prüfer das letzte Wort (Vorausgesetzt, ihr habt das bei einem ordentlichem TüVer eintragen lassen und nicht bei einem wo du für 20 € mehr die Eintragung ohne Begutachtung bekommst).
meiner is hinten so hoch weil der fast komlett leer ist , kommt ja wieder was rein also daher kommt er wieder tiefer *gG*
Zitat:
Original geschrieben von NexxusGareth
[B und die 50 cm Scheinwerferhöhe sind nicht zwingend vorgeschrieben, sie sind ein richtwert, es geht tiefer, ohne Probleme, muss halt nur ne gesonderte Eintragung bekommen sonst hätte der Ford GT 40 überhaupt keine Strassenzulassung löl
Jemals nen Blick in die StVZO geworfen?🙄
Da stehts schwarz auf weiss drin. Es gibt Ausnahmen, wenn der Hersteller eines Bestimmten Fahrzeugtyps das Gesamte Fahrzeug mit der geringen Scheinwerferhöhe Bauartmässig abnehmen lässt, das ist beim Corsa aber nunmal nicht der Fall.
Zweite Ausnahme gilt für Auto die vor einem bestimmten Baujahr gebaut wurden, dann gilt die 500mm Pflicht nicht, ist fürn B-Corsa aber auch nicht der Fall, da zu jung.
Somit MUSST du mitm B die 500mm bis zur Unterkante der Leuchtfläche erfüllen!
tja mit geld lässt sich vieles regeln...vorallem beim tüv (keine unterstellung)
und viele prüfer nehmen ihren job nicht soooo ernst
Das is korrekt, aber nicht das Problem des TÜV....Halter und Fahrer sind für den ordnungsgemässen Zustand verantwortlich, nicht der TÜV.
Dazu kann der TÜV soviel eintragen wie der will, heißt ja noch lange nicht, dass das dann auch alles legal ist.
Gruß
Corsaner
Fragen wirs mal anders, es gab ne Zeit wo hier in Deutschland auch die Aluminium Heckflügel erlaubt waren, in diesr Zeit wurden auch welche eingetragen, der TüV kontrolliert diese auf Gefahren und auf Sichere Anbauweise. Jetzt stellen wir uns mal vor jemand fährt dem armen AluminiumFlügelfahrer ins Auto. Er dreht sich und der Heckflügel schlitzt jemandem dem bauch auf. Will man dann dem armen Fahrer dafür verantwortlich machen, schließlich ist fühlte er sich auf der sicheren Seite durch die Eintragung und den Unfall hat er ja auch nicht verursacht (rein hypotetisch)
Das würde mich auch mal interessieren, denn die heutige Rechtslage ist für mich an manchen Stellen einfach unerklärlich und für den Verstand alles andere als Logisch.
Gruß
Corsaner
Wenn dass "damals" passierte -> k.A.
Passiert es heute, hat der AluWing Fahrer Pech, denn die Dinger sind nicht mehr legal, egal ob eingetragen oder nicht, somit ist der Prüfer ausm Schneider und der Fahrer wohl mindestens finanziell ruiniert.
EDIT
Für 99% aller Situationen ist die Rechtslage doch eindeutig, wo hängts denn?