Fahrverbot verschieben
Hallo,
mich hats nun erwischt, war ausserorts 47 km/h zu schnell und nun darf ich nen Monat laufen. Als Frist zur Führerscheinabgabe wurden mir 4 Monate genannt. Somit muss das bis Ende September passieren.
Hab ich eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern? Bin Berufspendler und nehme meinen Jahresurlaub erst im Dezember.
Zu den Eckdaten, bin Ersttäter, noch nie geblitzt worden (ich weiß, das hilft nix), es war auf einer Autobahn in Sachsen-Anhalt am Sonntag morgen, irgendwo war 120 und ich bin mit 167 dahingebrettert, hab weder Tempolimit noch Blitzer gesehen und nun kam ein Brief. Hab den telefonisch als "gestehe die Tat ein" beantwortet und schwups kam zwei Tage später der Bußgeldbescheid.
Mir gehts darum das ich durch evtl. Einsprüche gegen die Fristsetzung (hab ich irgendwo mal gelesen) die Sache so lang hinauszögern kann das es Dezember wird und ich erst dann die Pappe abgeben muss wenn ich im Urlaub bin (1 ganzer Monat).
Als Info: hab keine Probezeit o.ä. und bin Rechtsschutzversichert (Verkehr). Kenn mich mit dem ganzen Rechtskram nicht aus, hab noch nie nen Anwalt mit etwas beauftragt, wie würdet ihr vorgehen? Hab ich überhaupt ne Chance gegen die Frist von 4 Monaten etwas zu machen?
Gruß Rafael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
du hättest die tat abstreiten können. das ganze wäre dann vor gericht gegangen. Das gericht hätte dich dann für schuldig gesprochen (dauert in der regel knapp ein halbes jahr), und ab dem tag würden dann erst die 4 monate gelten.
Und genau wegen solchen Egoisten müssen andere Leute ewig auf ihr gerechtes Urteil warten, weil die Gerichte überlastet sind. Ich will gar nicht wissen, wieviele Existenzen wegen der Überlastung der Gerichte schon kaputt gegangen sind.
Sorry, aber wenn ich solche "Ratschläge" lese kommt mir die Galle hoch. Und bevor hier jetzt wieder rumgeschrien wird: NEIN, ich selbst möchte auch nicht in der Situation sein wie der TE, aber so ist es nunmal - warum sollen andere darunter zu leiden haben, wenn ich Mist gebaut habe und nicht dazu stehen kann?
Eine "Tat" abzustreiten, die man sehr wohl begangen hat, nur damit man die Strafe durch eine Gerichtsverhandlung ein paar Monate herauszögern kann - zum Kotzen.
~
36 Antworten
Da sollte man zumindest mal eine Rechtschreibprüfung drüber laufen lassen, bevor man auf den "Antwort-Erstellen"-Button drückt...
Bei manchen Moralsülzern in diesem Forum weiß ich nicht ob ich lachen oder kotzen soll. Natürlich kann es mal passieren, dass man ne Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht und dabei geblitzt wird. Und natürlich hat man dann das Recht, die für sich am wenigsten schmerzhafte Variante unter den vorhandenen Möglichkeiten herauszufinden. Diese oh-so-selbstgerechten, nie Fehler machenden und sich an alle Regeln haltenden und alle anderen verdammenden Moralapostel: Ich schei** auf euch!!!!
@ArthurDentx
Wenn du den Beamten bei einer Verkehrskontrolle auch so eine Steilvorlage lieferst, dann brauchst du dich über die Folgen nicht zu wunden...🙄
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
@ArthurDentx
Wenn du den Beamten bei einer Verkehrskontrolle auch so eine Steilvorlage lieferst, dann brauchst du dich über die Folgen nicht zu wunden...🙄
genau darum geht es... wir sind hier nicht auf dem Amt. Du bist übrigens einer von denen, an die ich beim Schreiben des Obigen gedacht habe. Bist nicht zufällig Beamter??? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
genau darum geht es... wir sind hier nicht auf dem Amt.
Ich denke mal eher, hier geht es um die Netiquette.....
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Wer leidet darunter ?Zitat:
warum sollen andere darunter zu leiden haben, wenn ich Mist gebaut habe und nicht dazu stehen kann?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Die Antwort darauf hat Neckarwelle gleich mitgeliefert. Du hättest sie nur mitzitieren brauchen....Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Wer leidet darunter ?