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Fahrverbot umgehen

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 13:03

Hallo zusammen ,

Ich bin neu hier im Forum wollte euch mal nach der Plausibilität einer Behauptung eines Freundes fagen :

Er meinte, dass er mit einem "Trick" mal ein Fahrverbot abgewendet hat:

Er hat per Anwalt wiederpruch eingelegt, als dann der Gerichtstermin anstand, hat er einen Tag zuvor den Einspruch zurückgezogen. Seid dem nie wieder was von gehört, bis dann die 3 Monate Frist abgelaufen sind. Er meinte das man so die verjährung provizieren kann.

Offen gestanden :-) : Ich steh vor einem ähnlichen Problem, sodass ich ich da mit großem Intresse zugehört habe. Bin aus behinderungsbedingten Gründen ( und auch daher aus beruflichen) auf den Fleppen angewiesen. Ja ich bin zu schnell gefahren, aber mir würde das echt das Genick brechen.

Habt ihr sowas auch mal gehört ?

Besten Gruß

Fishingsfritz

Beste Antwort im Thema

wenn man den Einspruch zurückzieht, wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ab dem Tag hat man (wenn man im letzten Jahr kein FV hatte) 4 Monate Zeit, das FV anzutreten. Danach beginnt es automatisch zu laufen, der Monat zählt aber erst ab dem Tag, an dem der FS bei der Bußgeldstelle liegt.

Damit kann man das FV also nicht umgehen. Dein Freund ist möglicherweise seit Jahr und Tag ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

Was Du versuchen kannst, ist mit Hinweis auf eingeschränkte Mobilität und Arbeitsplatzanforderung das FV in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Gut begründet kann das bei Ersttätern klappen.

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31 Antworten
am 26. Juni 2018 um 8:49

So, jetzt hab ich mal eine Frage. Nehmen wir an einer bekommt Post weil er geblitzt wurde. Er selbst aber ist nicht gefahren, was sich ueber das Foto leicht beweisen laesst. Was passiert wenn man sagt das ein Bekannter aus dem Ausland gefahren ist. Wie z.b. aus Sued Afrika :D Was passiert dann?

Wenn "einer" nicht gefahren ist kann er keine Post bekommen.

Post bekommt nur der Halter des Fahrzeiúgs.

Also muss sich der Halter des Fahrzeugs auch um die Korrektur kümmern.

Und: es ist egal wo der herkommt, man kann heutzutage Gesichter und Bilder abgleichen....

am 26. Juni 2018 um 10:47

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Juni 2018 um 10:57:47 Uhr:

Wenn "einer" nicht gefahren ist kann er keine Post bekommen.

Post bekommt nur der Halter des Fahrzeiúgs.

Also muss sich der Halter des Fahrzeugs auch um die Korrektur kümmern.

Und: es ist egal wo der herkommt, man kann heutzutage Gesichter und Bilder abgleichen....

Frage nicht beantwortet ;)

Natuerlich bekommt der Halter die Post. Wenn er aber nicht gefahren ist und das Person X aus Suedafrika gefahren ist, was dann?

Zitat:

@mattalf schrieb am 26. Juni 2018 um 12:47:39 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Juni 2018 um 10:57:47 Uhr:

Wenn "einer" nicht gefahren ist kann er keine Post bekommen.

Post bekommt nur der Halter des Fahrzeiúgs.

Also muss sich der Halter des Fahrzeugs auch um die Korrektur kümmern.

Und: es ist egal wo der herkommt, man kann heutzutage Gesichter und Bilder abgleichen....

Frage nicht beantwortet ;)

Natuerlich bekommt der Halter die Post. Wenn er aber nicht gefahren ist und das Person X aus Suedafrika gefahren ist, was dann?

Gibt man die bekannten Kontaktdaten an

und wenn das eine Person von einem anderen Kontinent ist,

dann ist dem halt so.

Befindet die Behörde die Angaben für unglaubwürdig,

geht es vielleicht trotzdem vor einen Richter.

Die Frage muss sich derjenige beantworten, der die Post bekommt....

Bei Ähnlichkeiten mit dem Foto würde es mal mit dieser Ausrede versuchen:

"Gefahren ist mein Zwillingsbruder von dem niemand was weiß, weil wir gleich nach der Geburt getrennt wurden und er in Timbuktu aufgewachsen ist, wo er heute noch seinen Wohnsitz hat. Ich habe ihn selber erst vor kurzem kennengelernt und er ist gleich wieder abgereist, nachdem er hier geblitzt wurde."

Ich würde es lieber mit dem Zahlentrick versuchen, das klappt in der Regel immer.

..Also Überweisung :D

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 26. Juni 2018 um 13:27:14 Uhr:

Bei Ähnlichkeiten mit dem Foto würde es mal mit dieser Ausrede versuchen:

"Gefahren ist mein Zwillingsbruder von dem niemand was weiß, weil wir gleich nach der Geburt getrennt wurden und er in Timbuktu aufgewachsen ist, wo er heute noch seinen Wohnsitz hat. Ich habe ihn selber erst vor kurzem kennengelernt und er ist gleich wieder abgereist, nachdem er hier geblitzt wurde."

Große Klasse, wie bist nur so schnell auf sowas gekommen?

am 26. Juni 2018 um 12:11

Bei mir war das so, aber bitte nicht weiter verraten:

In Hamburg hat die Polizei gemessen und behauptet, statt 30 wäre ich 55 gefahren.

Bußgeldbescheid bekommen, Einspruch erhoben, bla bla. Waren keine 55, nur 49, usw.

Dann später dort angerufen, Auskunft: haben es ans Gericht gegeben.

Habe gedacht, na dann kriegen sie garnichts, wenn sie den Hals nicht voll genug kriegen.

Bin dann umgezogen, beruflich, habe mich 3 Monate nicht angemeldet.

Somit haben mich die Sachen vom Gericht nie erreicht, ist im Sande verlaufen.

Falls mich jetzt jemand verpfeifen will, die Sache ist über 10 Jahre her und verjährt.

Noch ein Tipp, falls Du so ein böser Finger bist, solltest Du das Auto auf Deine Oma anmelden, die kann dann sagen, "mein Name ist Hasilein".

Bei mir ist das Auto auf die Frau angemeldet, hat mir 100€ Strafe aus dem Ösiland gespart.

am 26. Juni 2018 um 13:09

Ich hab keinen Dreck anstecken :D Mir ist das nur so in den Sinn gekommen was passiert wenn der Halter nicht der auf dem Foto ist und man gibt einen Fahrer aus irgendeinen 3.Welt Land an. Wuerde ich Sachbearbeiter sein, dann wuerde ich keinen Brief nach Afrika oder sonst wohin senden. Kommt eh nie was zurueck. ;)

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 26. Juni 2018 um 13:27:14 Uhr:

Bei Ähnlichkeiten mit dem Foto würde es mal mit dieser Ausrede versuchen:

"Gefahren ist mein Zwillingsbruder von dem niemand was weiß, weil wir gleich nach der Geburt getrennt wurden und er in Timbuktu aufgewachsen ist, wo er heute noch seinen Wohnsitz hat. Ich habe ihn selber erst vor kurzem kennengelernt und er ist gleich wieder abgereist, nachdem er hier geblitzt wurde."

Wo der Zwillingsbruder aufgewachsen ist, spielt dabei doch keine Rolle - entscheidend ist, bei welchem Standesamt die Geburt der beiden Kinder registriert wurde.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 26. Juni 2018 um 13:55:06 Uhr:

..Also Überweisung :D

Zahlentrick aus Der Postillon:

"Wenn man ein Tempo mit einem Tachowert fährt, der in etwa der Zahl auf dem letzten gesichteten Schild entspricht oder darunter liegt, verhindert man ein Auslösen des nächsten Blitzers! Man ist praktisch unsichtbar."

http://www.der-postillon.com/.../autofahrer-entlarvt-geheimen.html?m=1

;)

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 26. Juni 2018 um 14:11:12 Uhr:

Bei mir war das so, aber bitte nicht weiter verraten:

In Hamburg hat die Polizei gemessen und behauptet, statt 30 wäre ich 55 gefahren.

Bußgeldbescheid bekommen, Einspruch erhoben, bla bla. Waren keine 55, nur 49, usw.

Dann später dort angerufen, Auskunft: haben es ans Gericht gegeben.

Habe gedacht, na dann kriegen sie garnichts, wenn sie den Hals nicht voll genug kriegen.

Bin dann umgezogen, beruflich, habe mich 3 Monate nicht angemeldet.

Somit haben mich die Sachen vom Gericht nie erreicht, ist im Sande verlaufen.

Falls mich jetzt jemand verpfeifen will, die Sache ist über 10 Jahre her und verjährt.

Noch ein Tipp, falls Du so ein böser Finger bist, solltest Du das Auto auf Deine Oma anmelden, die kann dann sagen, "mein Name ist Hasilein".

Bei mir ist das Auto auf die Frau angemeldet, hat mir 100€ Strafe aus dem Ösiland gespart.

Den X6 auf die Frau gemeldet? Mutig mutig :D :D :p ;)

Solche Entscheidungen sind i. d. R. das Ergebnis einer anders gelagerten Risiko-Bewertung.

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