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Fahrverbot umgehen

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 13:03

Hallo zusammen ,

Ich bin neu hier im Forum wollte euch mal nach der Plausibilität einer Behauptung eines Freundes fagen :

Er meinte, dass er mit einem "Trick" mal ein Fahrverbot abgewendet hat:

Er hat per Anwalt wiederpruch eingelegt, als dann der Gerichtstermin anstand, hat er einen Tag zuvor den Einspruch zurückgezogen. Seid dem nie wieder was von gehört, bis dann die 3 Monate Frist abgelaufen sind. Er meinte das man so die verjährung provizieren kann.

Offen gestanden :-) : Ich steh vor einem ähnlichen Problem, sodass ich ich da mit großem Intresse zugehört habe. Bin aus behinderungsbedingten Gründen ( und auch daher aus beruflichen) auf den Fleppen angewiesen. Ja ich bin zu schnell gefahren, aber mir würde das echt das Genick brechen.

Habt ihr sowas auch mal gehört ?

Besten Gruß

Fishingsfritz

Beste Antwort im Thema

wenn man den Einspruch zurückzieht, wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ab dem Tag hat man (wenn man im letzten Jahr kein FV hatte) 4 Monate Zeit, das FV anzutreten. Danach beginnt es automatisch zu laufen, der Monat zählt aber erst ab dem Tag, an dem der FS bei der Bußgeldstelle liegt.

Damit kann man das FV also nicht umgehen. Dein Freund ist möglicherweise seit Jahr und Tag ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

Was Du versuchen kannst, ist mit Hinweis auf eingeschränkte Mobilität und Arbeitsplatzanforderung das FV in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Gut begründet kann das bei Ersttätern klappen.

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wenn man den Einspruch zurückzieht, wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ab dem Tag hat man (wenn man im letzten Jahr kein FV hatte) 4 Monate Zeit, das FV anzutreten. Danach beginnt es automatisch zu laufen, der Monat zählt aber erst ab dem Tag, an dem der FS bei der Bußgeldstelle liegt.

Damit kann man das FV also nicht umgehen. Dein Freund ist möglicherweise seit Jahr und Tag ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

Was Du versuchen kannst, ist mit Hinweis auf eingeschränkte Mobilität und Arbeitsplatzanforderung das FV in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Gut begründet kann das bei Ersttätern klappen.

am 21. Juni 2018 um 13:11

Servus,

wie lange ist denn die Geschichte von deinem Bekannten her?

Er bezieht sich nämlich auf Verfolgungsverjährung, die beträgt 3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, aber da die OWi bereits verfolgt wird, ist jetzt die Vollstreckungsverjährung entscheidend und die ist je nach Höhe der Geldbuße mindestens 3 Jahre, soweit mir jetzt bekannt ist.

Gilt das mit der Verjährung nicht nur bis die Schuld bewiesen ist?

Mit Rückzug des Einspruch hat er das Vergehen ja gestanden

und es folgt nur noch die Ansage

"...in folgendem Zeitraum bitte Lappen reinreichen..."

Bei Ersttätern habe ich schon vom Abwenden eines Fahrverbotes gehört,

mittels Anwalt vorm Richter, da werden die Strafzahlungen dann deutlich hochgesetzt.

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 13:13

Es ging wohl um die Verfolgungsverjährung. Fand das auch komisch , weil die Kiste auf ihn gemeldet ist . Das Gericht macht dann ja einen Termin zur Gegenüberstellung . Den hat er einen Tag vorher abgesagt . Danach nie wieder was gehört .

 

Sachen gibts :P

am 21. Juni 2018 um 13:15

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Juni 2018 um 15:11:02 Uhr:

Ab dem Tag hat man (wenn man im letzten Jahr kein FV hatte) 4 Monate Zeit, das FV anzutreten.

Es darf 2 Jahre vor der OWi kein Fahrverbot verhängt worden sein.

Zitat:

@Fishingsfritz schrieb am 21. Juni 2018 um 15:13:48 Uhr:

Danach nie wieder was gehört .

Es ist auch die Frage, wie glaubwürdig die Schilderung deines Bekannten ist, wie (un)zuverlässig er im Öffnen seiner Post ist, ob er seitdem umgezogen ist etc.

am 21. Juni 2018 um 13:38

Ich kenne nur diese Version - funktioniert nur bei Firmenfahrzeugen, das die Sekretärin den falschen Namen zu dem Fahrzeug nennt. Und zwar von einem Mitarbeiter der noch ein paar Wochen in Urlaub ist.

Der kommt zurück, beantragt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wg Urlaub und sagt dann 2 Wochen später - aber das ist ja gar nicht das Kennzeichen meines Firmenwagens.

Flüchtigkeitsfehler der Sekretärin eben .....

Kann von der Zeit her passen, aber die Bussgeldstellen kennen das ja auch schon und bearbeiten solche Fälle zügig oder vergleichen vorher das Passfoto mit dem von der Firma genannten Fahrer.

Themenstarteram 21. Juni 2018 um 17:18

So ähnlich hat der das ja auch gemacht . Aber garantiert is das nicht.

 

Ich werde den Weg mit der Härtefallregelung gehen . Anwalt meinte is das beste

Hat Kai oben doch schon richtig geschrieben - Einspruchsrücknahme und der Bußgeldbescheid wird in seiner ursprünglichen Form rechtskräftig. War der gegen einen anderen Mitarbeiter ausgestellt, so trifft es denn dann.

Übrigens würde ich die Härtefallregelung bereits bei der Verwaltungsbehörde versuchen.

Ich hatte den Fall gerade erst:

Gerichtstermin, leider vergessen den abzusagen, kurze Zeit später Schreiben bekommen und zahlen müssen

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass man einfach so durch Absagen eines Gerichtstermins oder durch Rücknahme eines Einspruchs ein Fahrverbot zu umgehen, vor allem wenn die Existenz davon abhängt. Das Risiko dass das nicht funktioniert erscheint mir zu hoch. Ich denke Dir bleibt nur der Gang nach Canossa indem man die Situation klar darlegt und hoffen, dass der Verkehrsrichter ein Einsehen hat und das Fahrverbot in ein höheres Bussgeld umwandelt. Bei Ersttätern scheint es ja durchaus Möglichkeiten zu geben.

Ich hoffe, dass Du die existenzielle Bedeutung Deines Führerscheins beim nächsten Mal nicht erst während einer Verhandlung nach einem Geschwindigkeitsverstoß im Hinterkopf behältst sondern bereits während der Fahrt.

Gerichtstermin absagen? Klingt irgend wie lustig. Da muss man schon gute Gründe haben, warum man an dem Termin nicht teilnehmen kann, obwohl das persönliche Erscheinen angeordnet wurde.

das persönliche Erscheinen wird ja nicht angeordnet. Wenn die Absage mit einem Rückzug des Einspruchs verbunden ist, wird einfach nur der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig, plus es kommt noch eine Rechnung vom Gericht weil sich die Verwaltungskosten erhöhen. Wenn in der Verhandlung der Gerichtssaal leer bleibt, wird der Richter den Einspruch abweisen und es kommt ein Urteil mit etwas höheren Gerichtskosten per Post nach Hause.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 25. Juni 2018 um 10:57:50 Uhr:

Gerichtstermin absagen? Klingt irgend wie lustig. Da muss man schon gute Gründe haben, warum man an dem Termin nicht teilnehmen kann, obwohl das persönliche Erscheinen angeordnet wurde.

... vor allem wenn man das im Titel des threads genannte Ziel erreichen möchte.

Kai R. hat recht. Man muss natürlich den Einspruch zurücknehmen.

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