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Fahrverbot in Tirol

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 8:04

Hallo Leute.

Mal ne Blöde Frage;)

Wenn ich angenommen von der Brennerautobahn mal runter will(z.B. Kufstein) weil ich Tanken oder schön Einkehren möchte......Ist das jetzt verboten:rolleyes:

Lg Mike

Beste Antwort im Thema

Die Verkehrssituation in den Engen Tälern Tirols entlang der Transitstrecken ist doch nicht pauschal auf ganz Deutschland übertragbar. Übrigens hat das Land Tirol, das die temporären und regionalen Sperrungen für seine Straßen anordnet von der Maut sowieso nichts, denn die erhält die ASFINAG als Betreiberin der Autobahnen und es betrifft nur Transitreisende, die die Maut ohnehin schon gezahlt haben, denn sie wollen zur Stauvermeidung ja gerade runter von der Autobahn und verstopfen dann auch noch die parallel verlaufenden Landstraßen und Ortsdurchfahrungen. Diese Mär vom "Abkassieren" der Tiroler geht also gründlich an der Realität vorbei. Aber dieser Reflex sitzt bei manchen offenbar so tief, dass die Realität da keine Rolle mehr spielt.

 

Grüße vom Ostelch

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Den ganz klaren schildern gemäß ja.

Zitat:

@Tacob schrieb am 22. Dezember 2019 um 09:14:05 Uhr:

Den ganz klaren schildern gemäß ja.

Hast Du da bitte eine Quelle dafür ?!

Dachte, daß das nur im Sommer zur Ferienzeit so war.

Aber mal ehrlich, wenn Ich doch von der AB abfahren möchte, weil Ich ein Restaurant abseits besuchen möchte... Wer will mich daran hindern ?!

Das dort geltende Recht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Dezember 2019 um 09:18:31 Uhr:

Zitat:

@Tacob schrieb am 22. Dezember 2019 um 09:14:05 Uhr:

Den ganz klaren schildern gemäß ja.

Hast Du da bitte eine Quelle dafür ?!

Dachte, daß das nur im Sommer zur Ferienzeit so war.

Ich behaupte mal: Ferienzeit und vermehrt Reiseverkehr ist jetzt auch (Ski- und Wintersaison).

Nach dem was ich auf den Schildern gelesen habe, ist Zielverkehr frei.

Ob der Wunsch nach etwas zu essen dann ausreicht wäre noch die Frage. Ich kann es mir nicht so einfach vorstellen

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. Dezember 2019 um 09:24:18 Uhr:

Das dort geltende Recht.

Das geltende Recht wird mir nicht verbieten, wenn Ich meine Stammgaststätte die seit mehr als 20 Jahren abseits der Autobahn "traditionell" angefahren wird.

https://www.tirol.gv.at/.../

 

Ich denke, damit wird auch ein (glaubhafter) Restaurantbesuch abgedeckt sein.

Man kann das vergleichen mit seinerzeit der Transitautobahn nach Berlin.

Und wenn Du halt traditionell etwas anfahren willst dann tu es. Aber sei auch bereit für die Konsequenzen.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. Dezember 2019 um 09:48:10 Uhr:

Man kann das vergleichen mit seinerzeit der Transitautobahn nach Berlin.

...

...genau das kam mir auch in den Sinn.

Hier bringt wohl nur ein Praxis-Test Klarheit... ;)

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. Dezember 2019 um 09:48:10 Uhr:

Man kann das vergleichen mit seinerzeit der Transitautobahn nach Berlin.

Und wenn Du halt traditionell etwas anfahren willst dann tu es. Aber sei auch bereit für die Konsequenzen.

Ich denke, dass das nicht ganz vergleichbar ist. Die Transitstrecke durfte überhaupt nicht verlassen werden, außer Tankstellen und Rastplätze. Da war auch kein Zielverkehr für Besuche oder ähnliches zugelassen.

https://www.swr3.de/.../index.html

Gibt es Ausnahmen? Ja, die Verbote gelten nicht für den sogenannten Ziel- und Quellverkehr. Heißt: Wer in ein Dorf bei Innsbruck will, darf natürlich die Autobahn verlassen. Besuche bei Verwandten und Freunden oder auch ein Abstecher zu einer besonderen Sehenswürdigkeit sollen von den Sperrungen explizit ausgenommen sein.

... d.h. wer angehalten wird und sagt, "wir wollten nach xy", wahlweise "wir suchen ein Lokal in der Nähe", der wird ohnehin nicht belangt? Da werden sich vermutlich viele raus reden.

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