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Fahrverbot in höhere Geldbuße wandeln
Hallo,
hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße zu wandeln?
Als Ersttäter mit 0 Punkten und mit Verstoß außerorts im 70er Bereich ohne Gefährdung anderer.
Würde mich mal interessieren.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Einen Fahrer zu suchen wäre für denjenigen unzumutbar. Bei Rufbereitschaft muß ich mitten in der Nacht in kurzer Zeit vor Ort sein. Oder auch am Wochenende. Da kann ich nicht erst warten bis mein Fahrer aufsteht und dann irgendwann mal kommt, zudem man nie weiß wie lange man weg ist. Es geht darum den Produktionsausfall möglichst gering zu halten. Dazu kommt das es mehrmals Nachts vorkommen kann. Entweder ist man grade auf dem Rückweg oder ne Stunde wieder im Bett. Das macht doch keiner mit...
Ich finde das vollkommen nachvollziehbar und verständlich.
Der Denkfehler ist allerdings, dass die Haupintention einer Sanktion nicht darin besteht, dir möglichst geringe Umstände zu bereiten.
Du hast die Geschwindigkeitsübertretung begangen OBWOHL eigentlich eine sehr hohe Hemmschwelle existieren sollte weil wie Du schreibst deine Existenz von einer Fahrerlaubnis anhängt.
So doof es klingt, aber wenn man auf Gedeih und Verderb von einem Führerschein abhängt (was ich dir allerdings nicht glaube) passt man eben erst recht auf.
Ich hebe hier nicht den Zeigefinger, und ich will das nun auch keineswegs verurteilen, bin vor Jahren wegen des gleichen Geschehens selbst mal 4 Wochen Bus und Taxi gefahren.
Aber ein "Entscheider" wird in diese Richtung denken.
Lässt er dich mit 350€ Geldstrafe laufen ist die Gefahr hoch das Du es wieder tust.
Vor meinem Verstoß war es einfach nur Glück, dass ich nicht schon viel eher und viel öfter erwischt wurde, aber nun hindern mich diese 4 Wochen Immobilität schon seit knapp 16 Jahren daran, auch nur einen einzigen weiteren Punkt aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen erhalten zu haben.
Ich würde in meinem Fall sagen, es hat was genutzt.
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92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Hallo,
hat schonmal jemand Erfahrung damit gemacht, ein einmonatiges Fahrverbot in eine höhere Geldbuße zu wandeln?
Als Ersttäter mit 0 Punkten und mit Verstoß außerorts im 70er Bereich ohne Gefährdung anderer.
Würde mich mal interessieren.
MfG
ich anfang des jahres.
dreifacher satz. kein fahrverbot.
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Wie genau bist du da vorgegangen? Wie schnell warst du?
hab nen anwalt genommen und einspruch eingelegt.
137 im 80er autobahnstück, dank provida gabs nix zu deuteln ^^
aber eben erstmals so schnell und beruflich auf den lappen angewiesen, das reichte für die umwandlung
auch wenn der "nette" richter noch sagte, dass ichs mir nochmal überlegen solle, also er würde ja das fahrverbot nehmen, aber er kommt ja auch mit dem bus zum gericht...

Das klingt ja schonmal gut. Musstest du irgendwas vom Arbeitgeber vorlegen? Eine Bescheinigung? Oder reichte die einfache Aussage? Ist die Bußgeldstelle im Vorraus nicht drauf eingegangen?
Wo in Deutschland war das? Bundesland oder Bezirk?
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Das klingt ja schonmal gut. Musstest du irgendwas vom Arbeitgeber vorlegen? Eine Bescheinigung? Oder reichte die einfache Aussage? Ist die Bußgeldstelle im Vorraus nicht drauf eingegangen?
Wo in Deutschland war das? Bundesland oder Bezirk?
köln.
ich musste nix vorlegen, nur meinen job nennen.
hab aber schon von bayern gehört, dass da nix in der richtung läuft...dafür haben die aber ne regierung

Jep, die Bußgeldstelle in Viechtach ist da nicht so einfach zu Überzeugen.
Was genau bist du denn von Beruf wenn man Fragen darf?
Wie sieht es eigentlich beim Betreiben eines Nebengewerbes aus, um von einem Fahrverbot abzusehen?
Ich betreibe nämlich nebenberuflich ein Gewerbe im Bereich der Videoproduktion. D.h. ich produziere im Auftrag Videos von Hochzeiten, Familienfeiern etc.
Das geht nicht ohne Fahrerlaubnis, da ich flexibel sein muss und zu den Aufnahmeorten meiner Kunden fahren muss. Bei einem Fahrverbot käme das ganze völlig zum erliegen, da ich Anfragen und Aufträge ablehnen müsste, weil ich zu den Terminen bzw. Veranstaltungen nicht kommen könnte. Da in diesem Bereich die Konkurenz groß ist, wäre nach einem Monat viel Kundschaft verloren.
Unteranderem könnte ich meine Rufbereitschaft in meinem Hauptberuf nicht mehr ausführen, was zu einer Einkommensminderung führen würde, da die Bereitschaft extra vergütet wird.
Das wäre doch ein Grund evtl. von einem FV abzusehen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Wie sieht es eigentlich beim Betreiben eines Nebengewerbes aus, um von einem Fahrverbot abzusehen?Ich betreibe nämlich nebenberuflich ein Gewerbe im Bereich der Videoproduktion. D.h. ich produziere im Auftrag Videos von Hochzeiten, Familienfeiern etc.
Das geht nicht ohne Fahrerlaubnis, da ich flexibel sein muss und zu den Aufnahmeorten meiner Kunden fahren muss. Bei einem Fahrverbot käme das ganze völlig zum erliegen, da ich Anfragen und Aufträge ablehnen müsste, weil ich zu den Terminen bzw. Veranstaltungen nicht kommen könnte. Da in diesem Bereich die Konkurenz groß ist, wäre nach einem Monat viel Kundschaft verloren.
Unteranderem könnte ich meine Rufbereitschaft in meinem Hauptberuf nicht mehr ausführen, was zu einer Einkommensminderung führen würde, da die Bereitschaft extra vergütet wird.Das wäre doch ein Grund evtl. von einem FV abzusehen, oder?
Ich glaube nicht das ein Richter das genau so sieht.
Gerade wenn man auf den FS angewiesen ist sollte man sich an die Verkehrsregeln halten.
Machst du das nicht musst du dir halt einen Fahrer suchen.
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Das wäre doch ein Grund evtl. von einem FV abzusehen, oder?
Ja. Haengt aber trotzdem vom richter ab.
Ein besserer anwalt kann auch helfen, vll. war die messung nicht korrekt.
Viel glueck!
Zitat:
Original geschrieben von Fabjo
Ich glaube nicht das ein Richter das genau so sieht.
Gerade wenn man auf den FS angewiesen ist sollte man sich an die Verkehrsregeln halten.
Machst du das nicht musst du dir halt einen Fahrer suchen.
Ich glaube nicht, dass ein richter das genauso sieht.

Vll. gibts ja einen freispruch, weil die tochter vom richter grad heiratet :-)
Einen Fahrer zu suchen wäre für denjenigen unzumutbar. Bei Rufbereitschaft muß ich mitten in der Nacht in kurzer Zeit vor Ort sein. Oder auch am Wochenende. Da kann ich nicht erst warten bis mein Fahrer aufsteht und dann irgendwann mal kommt, zudem man nie weiß wie lange man weg ist. Es geht darum den Produktionsausfall möglichst gering zu halten. Dazu kommt das es mehrmals Nachts vorkommen kann. Entweder ist man grade auf dem Rückweg oder ne Stunde wieder im Bett. Das macht doch keiner mit... Mich nervt es ja schon.
Bisher ist immernoch keine Post gekommen, aber ich will für den Ernstfall gut vorbereitet und informiert sein. Im Besten Fall lässt sich vielleicht schon beim Sachbearbeiter der Bußgeldstelle was erreichen.
Naja..."nebenberuflich" heißt ja, dass es noch einen richtigen Job gibt, mit dem man seine Brötchen verdient.
Das stimmt, aber den könnte man dann nicht mehr zu hundert Prozent ausführen. Vorallen Dingen wäre er ohne Auto garnicht erreichbar.
Zitat:
Original geschrieben von MrX
Einen Fahrer zu suchen wäre für denjenigen unzumutbar. Bei Rufbereitschaft muß ich mitten in der Nacht in kurzer Zeit vor Ort sein. Oder auch am Wochenende. Da kann ich nicht erst warten bis mein Fahrer aufsteht und dann irgendwann mal kommt, zudem man nie weiß wie lange man weg ist. Es geht darum den Produktionsausfall möglichst gering zu halten. Dazu kommt das es mehrmals Nachts vorkommen kann. Entweder ist man grade auf dem Rückweg oder ne Stunde wieder im Bett. Das macht doch keiner mit...
Ich finde das vollkommen nachvollziehbar und verständlich.
Der Denkfehler ist allerdings, dass die Haupintention einer Sanktion nicht darin besteht, dir möglichst geringe Umstände zu bereiten.
Du hast die Geschwindigkeitsübertretung begangen OBWOHL eigentlich eine sehr hohe Hemmschwelle existieren sollte weil wie Du schreibst deine Existenz von einer Fahrerlaubnis anhängt.
So doof es klingt, aber wenn man auf Gedeih und Verderb von einem Führerschein abhängt (was ich dir allerdings nicht glaube) passt man eben erst recht auf.
Ich hebe hier nicht den Zeigefinger, und ich will das nun auch keineswegs verurteilen, bin vor Jahren wegen des gleichen Geschehens selbst mal 4 Wochen Bus und Taxi gefahren.
Aber ein "Entscheider" wird in diese Richtung denken.
Lässt er dich mit 350€ Geldstrafe laufen ist die Gefahr hoch das Du es wieder tust.
Vor meinem Verstoß war es einfach nur Glück, dass ich nicht schon viel eher und viel öfter erwischt wurde, aber nun hindern mich diese 4 Wochen Immobilität schon seit knapp 16 Jahren daran, auch nur einen einzigen weiteren Punkt aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen erhalten zu haben.
Ich würde in meinem Fall sagen, es hat was genutzt.
Das es einen Lerneffekt mit sich bringen soll, ist natürlich klar. Ich habe das Tempolimit aber nicht unter Vorsatz missachtet, sondern durch Unaufmerksamkeit, da es sich um eine Routinestrecke handelt die ich jeden Tag zur Arbeit fahre. Erst als ich den Blitzer im Gebüsch sah, wurde mir klar: " Mensch, hier ist doch 70! " Da blitze es auch schon.
Wenn ich jetzt nur 41 oder 42 drüber bin, wären das im vorrigen 100 Bereich "lediglich! 11 bis 12 km/h drüber gewesen. Von daher war das kein wirklich gefährliches Tieffliegen, zumal die 70 nur einspurig und sehr kurz angelegt sind. In einem übersichtlichen Kreuzungsbereich mit wenig Verkehr auf den Querstraßen.
Und es ist eben mein erster Verstoß überhaupt.