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Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, Umsetzung der Regelung

Moin,

das mag sich jetzt ein bisschen komisch lesen, aber ich hab da eine Frage zu den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen.

Die gesetzliche Grundlage ist mir bekannt. Mir geht es eigentlich um folgendes.

Vermutlich hatten die meisten von Euch schon mal das Problem das sie bei Eintritt des Fahrverbotes nicht mehr allzuweit von zu Hause / Zielort entfernt waren.

Wie handhabt Ihr das dann?

Bei mir bahnt sich nämlich folgendes an.

Ich werde am Gründonnerstag Nachmittag losfahren und um 24.00h (Beginn Fahrverbot) ca. 60 bis 80 km vom Heimatort entfernt sein.

Ich hätte folgende Alternativen:

  • Weiterfahren
  • Absatteln und Solo nach Hause
  • stehenbleiben (muss nicht wirklich sein) 😁

Das abholen lassen ist als Alleinunterhalter auch nicht wirklich drin...

Was denkt Ihr zu dieser Thematik? Bzw. habt Ihr Erfahrungen in diesem Zusammenhang?

Gruss

Marcus

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44 Antworten

dein SonderKFZ ist dann wohl so was wie ein Wohnanhänger oder Sportanhänger ???

in dem Fall genehmigungspflichtig = Sontagsfahrverbot

wenns was anderes darstellt bitte um Aufklärung

nicht auf jedem sonstwie zugelassenen Anhänger darfst du alles was du willst transportieren, da kommt man sonst ganz schnell in richtung Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung

Ich dachte eher an ein Sonder-KFZ "Verkaufsfahrzeug" die sind nämlich ausgenommen.
Mein chef hat nen Ducato mit 2,8t(abgelastet von 3,5) mit nem Verkaufsanhänger(2t) er ist immer mit der angst im Nacken gefahren (§30 "LKW mit hänger, unabhängig vom gewicht dürfen an sonn-feiertagen nicht fahren) bis ihn mal eine von der Rennleitung aufgeklärt hat, das der Hänger ein So-.KFZ ist und damit nicht unters verbot fällt.

deswegen war meine Frage ab welchem Sologewicht (zugfahrzeug) das verbot gilt.

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005


Ich hab mal ne frage an die Profis, da ich meinen C/CE erst mache bin ich mit den gesetzen noch nicht ganz im klaren.
Darf ein 7,49t sonntags fahren??

Wenn ja wäre der Trick der das man an den 7,49t einen anhänger macht der laut Fz-Schein kein Anhänger ist sonder ein Sonder-KFZ die ja vom Sonntagsfahrverbot bekanntlich ausgeschlossen.

Mitm Anhänger bist du auch wieder über 7.5 Tonnen und alles was drüber ist hat ein Fahrverbot außer Selbstafhrende Arbeitsmaschienen...

also sag doch mal ungefähr viel Möbelgut du hast.. dan könnte wir über neue Lösungen überlegen😉

steht doch schon da, solo über 7,49 Tonnen

einen Verkaufsanhänger für einen Umzug zu nutzen ist auch unzulässig

die einfachste aber auch umständlichere und vor allem Teurere möglichkeit/lösung wäre 2 LKW a´7,49t 😉🙂

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


steht doch schon da, solo über 7,49 Tonnen

einen Verkaufsanhänger für einen Umzug zu nutzen ist auch unzulässig

Was keiner weiss, macht keinen heiss.

Bei uns hat bis jetzt noch keiner reingeguckt, weil die meisten von der Rennleitung wissen das es nen so-kfz ist.🙂

dann bau mal nen Unfall und zahl hinterher dein Leben lang für den Schaden aus eigener Tasche klasse sache das

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005


die einfachste aber auch umständlichere und vor allem Teurere möglichkeit/lösung wäre 2 LKW a´7,49t 😉🙂

ne das einfachste währ nicht Sonntags umzuziehen oder einfach 2mal fahren😉

"was keiner weis macht keinen heiß"
genau das ist die beschissene Einstellung die in den Köpfen vieler herscht. Es werden Verträge unterzeichnet aber wissentlich gebrochen, Gesetze wissentlich übertreten und auf die Gesellschaft geschissen nur um sich einen kleinen Vorteil verschaffen zu wollen.

Meine Güte nen Ladendieb macht nichts anderes aber den wollt ihr gleich im Knast sehen.

Das ist der Unterschied zwischen Sozialisiert und Asozial - mach dir mal gedanken um deine Einstellung

übrigends gibts für nen Umzug in Richtung Arbeitsplatz auch Sonderurlaub

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe



nicht auf jedem sonstwie zugelassenen Anhänger darfst du alles was du willst transportieren, da kommt man sonst ganz schnell in richtung Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung

Der Hänger läuft bei der Versicherung als ganz normaler Anhänger mit 2t gewicht und steuer wird auch regulär nach gewicht bezahlt als nicht mit grünen schilder wie Schausteller.

@tandem an nem anderen Tag wäre besser und wenn das nicht geht würde ich eher 2 lkw vorziehen, zum einen würde beim 2 mal fahren die Lenkzeit überschritten werden und der spritaufwand wäre höher (Gehe mal von nem Miet-LKW aus mit One-Way Tarif)

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005



Zitat:

Original geschrieben von AndyRe



nicht auf jedem sonstwie zugelassenen Anhänger darfst du alles was du willst transportieren, da kommt man sonst ganz schnell in richtung Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung
Der Hänger läuft bei der Versicherung als ganz normaler Anhänger mit 2t gewicht und steuer wird auch regulär nach gewicht bezahlt als nicht mit grünen schilder wie Schausteller.

@tandem an nem anderen Tag wäre besser und wenn das nicht geht würde ich eher 2 lkw vorziehen, zum einen würde beim 2 mal fahren die Lenkzeit überschritten werden und der spritaufwand wäre höher (Gehe mal von nem Miet-LKW aus mit One-Way Tarif)

dann musste dir halt nen Tag freischaufeln... oder halt 2 Lkw mieten wobei ich das bescheurt find

Ps: Wie lang ist denn die Strecke ??

Zitat:

Original geschrieben von Lillian-Dalia


Hallo ich hoffe mir kann hier jamand helfen!
meine frage ist, ich will am 2. weihnachtsfeiertag umziehen, da ich mit nen 12t ner von bad honnef ( NRW ) nach berlin gilt ja für michdas fahrverbot!
kann ich mir nicht auch als privat person ne ausnahmegenehmigung holen, was würde mich das kosten und muss ich für jedes bundesland, da ich glaube durch 3 bis 4 bundesländer fahre, eine genehmigung holen! und was muss ich alles beachten und welche tricks gibt es?

ich bin für jeden tipp dankbar!

vielen dank schon mal im vorraus!

Schnellste: 607km

Kürzeste: 599km

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005



Zitat:

Original geschrieben von Lillian-Dalia


Hallo ich hoffe mir kann hier jamand helfen!
meine frage ist, ich will am 2. weihnachtsfeiertag umziehen, da ich mit nen 12t ner von bad honnef ( NRW ) nach berlin gilt ja für michdas fahrverbot!
kann ich mir nicht auch als privat person ne ausnahmegenehmigung holen, was würde mich das kosten und muss ich für jedes bundesland, da ich glaube durch 3 bis 4 bundesländer fahre, eine genehmigung holen! und was muss ich alles beachten und welche tricks gibt es?

ich bin für jeden tipp dankbar!

vielen dank schon mal im vorraus!

Schnellste: 607km
Kürzeste: 599km

ah okay also ich würd mir nen Tag frei holen und ne Tandemanhänger (Koffer) genauso wie der Lkw und dann alles aufladen is die beste lLösiung.

Und dann schön umziehen... biste erfahren mitm umziehen oder nblutiger Anfänger

Irgendwie steige ich hier nicht ganz durch.
Berichtigt mich bitte wenn ich jetzt falsch liegen sollte.

Ein anhänger kann doch kein sonder KFZ sein, da wie der name es schon sag es sich um ein KraftFahrZeug handelt und ein anhänger ist ein anhänger und kein kfz.

Ein sonder KFZ währe z.B. ein LKW der als wohnmobil oder pferdetransporter umgebaut ist, diese fahrzeuge fallen dann nicht unter das sonntagsfahrverbot auch wenn sie schwerer sind wie 7,5to.

Diese sonderfahrzeuge dürfen dann aber auch nur zu dem zwecke für den sie gebaut sind benutzt werden, also mit nem 12to pferdetransporter z.B. sollte man auch möglichst nur pferde transportieren, theoretisch dürfte man die dann auch mit anhänger fahren und fällt immer noch nicht unters sonntagsfahrverbot.

Gruss
Maik

Sonderfahrzeug ist hier die richtige Bezeichnung, selbstredend ist es kein KFZ

für Wohnmobil und Pferdeanhänger sind die Vorgaben schont recht streng geregelt und diese sind nur für diesen Zweck zu nutzen.

Du müsstest Sonntags zumindest Pferde im Fahrzeug haben um im Anhänger einen Umzug zu bewältigen

und für gewerbliche Nutzung des Hängers hinter einem Pferdeanhänger gibts wohl doch ziemlich Ärger mit der Rennleitung und der Versicherung

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