Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, Umsetzung der Regelung

Moin,

das mag sich jetzt ein bisschen komisch lesen, aber ich hab da eine Frage zu den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen.

Die gesetzliche Grundlage ist mir bekannt. Mir geht es eigentlich um folgendes.

Vermutlich hatten die meisten von Euch schon mal das Problem das sie bei Eintritt des Fahrverbotes nicht mehr allzuweit von zu Hause / Zielort entfernt waren.

Wie handhabt Ihr das dann?

Bei mir bahnt sich nämlich folgendes an.

Ich werde am Gründonnerstag Nachmittag losfahren und um 24.00h (Beginn Fahrverbot) ca. 60 bis 80 km vom Heimatort entfernt sein.

Ich hätte folgende Alternativen:

  • Weiterfahren
  • Absatteln und Solo nach Hause
  • stehenbleiben (muss nicht wirklich sein) 😁

Das abholen lassen ist als Alleinunterhalter auch nicht wirklich drin...

Was denkt Ihr zu dieser Thematik? Bzw. habt Ihr Erfahrungen in diesem Zusammenhang?

Gruss

Marcus

44 Antworten

privater umzug ist meines erachtens nicht vom fahrverbot betroffen da es für den gewerblichen güterverkehr gilt

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen.

das beinhaltet ALLE dieser Fahrzeuge egal ob Privat oder Gewerblich genutzt.

Aunahmen gibt es, diese sind im oben genanten Paragraphen erläutert

Übrigends darf man durchaus seine Fahrt morgends an einem Feiertag fortsetzen wenn die nächste Entladezone im Umkreis von nicht mehr als 200 Km liegt

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


[...]

Übrigends darf man durchaus seine Fahrt morgends an einem Feiertag fortsetzen wenn die nächste Entladezone im Umkreis von nicht mehr als 200 Km liegt

Moin,

allerdings nur wenn es sich um einen Fall nach § 30 (3) 1. StVO handelt....

Zitat:

kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

Gruss

Marcus

danke fürs verbessern, hast recht

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danke, aber leider sind es 650 km also mit 200 km komme ich nicht wirklich weit!
aber könnte ich mir vielleicht nicht für den umzug ne ausnahmegenehmigung einholen!
danke!

Moin,

die wahrscheinlichkeit das Du eine Ausnahmegenehmigung bekommst für einen Umzug halte ich für eher unwahrscheinlich... Die Geschichte mit den 200 km trifft eh nicht auf Dich zu, die ist sehr genau definiert (siehe Zitat in meinem letzten Post).

Alle Ausnahmen vom Fahrverbot kannst Du im § 30 StVO nachlesen. Dabei wirst Du feststellen dass Umzugsgut dort nicht genannt wird....

Gruss

Marcus

die 200 km galten auch nicht für deinen Fall und auch nur für das Beenden einer Tour

ich denke nicht dass dein Umzug dem öffentlichen Interesse unterliegt

lies mal hier:

Grund für die Ausnahmegenehmigung

Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht verkehren, so regelt es § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Um eine Transportgenehmigung für einen Sonntag oder einen Feiertag zu bekommen, muss der Transport dringend und unaufschiebbar und in der Regel auch im öffentlichen Interesse sein. Im öffentlichen Interesse bedeutet, dass Sie zum Beispiel Waren zur Grundversorgung fahren müssen, wie zum Beispiel leicht verderbliche Lebensmittel. Bei der Prüfung des Antrages wird ein strenger Maßstab angelegt.

Wirtschaftliche Gründe, wie zum Beispiel "Just-in-Time Transporte" hingegen reichen nicht aus, um eine Ausnahmegenehmigung bekommen zu können.

es gibt aber auch für private Zwecke ausnahmen wie Pferdeanhänger an LKW oder Wohnwagen

Aber die Gebühren solltest du nicht außer Acht lassen

Köln nimmt z.B. 79,- pro feiertag bzw bei den genannten privaten 155,- jährlich

Mal ne ander theoretische Frage?
- Speditons LKW?
- Umzugs LKW?
- Einfach mal bei der Straßenbehörde Nachfragen, wie die Regelung aussieht?
- Reicht evtl. nicht nen 7,49t mit nen etwas Größeren Koffer??

Es gäbe noch einen Kleinen Trick für den man aber die richtigen Beziehungen braucht.

für nen umzug bekommst du sicher ne ausnahmegenehmigung, frag einfach mal bei deiner behörde die für dich zuständig ist an ..

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005


Mal ne ander theoretische Frage?
- Speditons LKW?
- Umzugs LKW?
- Einfach mal bei der Straßenbehörde Nachfragen, wie die Regelung aussieht?
- Reicht evtl. nicht nen 7,49t mit nen etwas Größeren Koffer??

Es gäbe noch einen Kleinen Trick für den man aber die richtigen Beziehungen braucht.

also ne 7.5 Tonner reicht eigentlich bis für ne 4 Zimmer Wohnung alles drüber wird eng ...wir kommen dann mitm Hänger....

und mit der Sondergenemigung wirds schwierig wir haben schon schwerste Probleme die zu bekommen.

Ps: In den meisten fällen sind die 7.5 und die 12 Tonner ja gleich lang und unterschieden sich nur in der höheren bzw. niedriegern Nutzlast von daher.....
wenn der 12 Tonner nicht reicht dann evntl. ein Hänger oder noch was größeres

Ich hab mal ne frage an die Profis, da ich meinen C/CE erst mache bin ich mit den gesetzen noch nicht ganz im klaren.
Darf ein 7,49t sonntags fahren??

Wenn ja wäre der Trick der das man an den 7,49t einen anhänger macht der laut Fz-Schein kein Anhänger ist sonder ein Sonder-KFZ die ja vom Sonntagsfahrverbot bekanntlich ausgeschlossen.

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